Amtsblatt 1902/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 14. Steyr, am 3. April. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig: geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 1. April 1902. vom 9. Mai 1875, R.=G.=Bl. Nr. 76) zu gelten, jedoch ist Z. 4450. r die Manometerproben nicht eine Wassersäule von 37 Millimeter, sondern mindestens eine solche vor An alle Gemeinde=Vorstehungen und 350 Millimeter, bei einem Brennerdrucke von mehr als k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. 117 Millimeter aber der dreifache Brennerdruck zur Grund¬ lage zu nehmen. Der Druckverlust darf während fünf Amtserinnerung. Minuten nicht mehr als 20 Millimeter betragen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf den h. ä. § 40. Bestehende Leitungen für Steinkohlengas können Erlass vom 9. September 1901, Z. 13.134, (Amtsblatt für Acetylengas verwendet werden, wenn eine vorzunehmende Nr. 42) mit der Weisung aufmerksam gemacht, in Ent¬ Prüfung derselben ergibt, dass diese Leitungen die für sprechung dieses Erlasses die Republicierung der in der¬ Acetylengas erforderliche höhere Dichtung besitzen selben aufgenommenen Bestimmungen zu veranlassen; auch § 41. Zu den Leitungen ist in der Regel nur Eisen haben die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie und Blei zu verwenden, jedenfalls sind die im § 29 vor Posten=Commanden die Befolgung dieser Weisungen strenge gesehenen Metalle, insbesondere Kupfer von der Verwendung zu überwachen und Zuwiderhandelnde anher anzuzeigen unbedingt ausgeschlossen. Gummischläuche sind nur als Ver¬ bindungen mit beweglichen Lampen, Gasöfen u. s. w. gestattet jedoch muss jeder Schlauch von der currenten Leitung durch einen Hahn abgeschlossen werden können, wogegen an der Steyr, 1. April 1902. Lampe, dem Gasofen u. s. w. ein solcher Absperrhahn nicht angebracht werden darf An alle Gemeinde=Vorstehungen Bleirohre dürfen nur dort, wo sie mechanischen Be¬ Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter schädigungen nicht ausgesetzt und stets freiliegend sind, in Stück XVII, XVIII, XIX und XX an die Gemeinder Anwendung gebracht werden. zur Hinausgabe. § 42. Bei Leitungen in Wohnungen haben die Gewinde Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu eine Länge zu erhalten, die dem äußeren Rohrdurchmesser berichten. mindestens gleichkommt; die Gewinde der Brenner müssen mindestens einen Centimeter lang sein. Steyr, 15. März 1902. Z. 3401. § 43. Bei stabilen Apparaten muss die dem Gasbehälten zunächst anzubringende Flamme mindestens drei Meter, längst An alle Gemeinde=Vorstehungen. des Rohres gemessen, vom Gasbehälter entfernt sein. c) Abfuhr und Verwertung der Rückstände. Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels § 44. Die Rückstände aus den Acetylenbeleuchtungs¬ und der Eisenbahnen vom 14. November 1901 R.=G.=Bl. Nr. 184 Apparaten sind im allgemeinen auf unschädliche Weise zu beseitigen. Sie können in Senkgruben geschüttet, von Zeit betreffend die Herstellung und Verwendung zu Zeit auf das Feld verführt oder zur Mörtelbereitung oder von Calcium=Carbid und Acetylen, sowie den zum Kalkanstriche der Wände verwendet werden Verkehr mit diesen Stoffen. § 45. Eine Beseitigung der Rückstände durch Aus¬ (Schluss.) schütten in die Aborte ist nur bei den Apparaten der Kate b) Leitungen und Beleuchtungsgegenstände. gorie e und f des § 17, und zwar nur dann zulässig, wenn § 39. Für die Acetylengasleitungen haben im allgemeinen die Beseitigung nach gründlicher Vermischung mit einem die Bestimmungen des Gasregulativs (Ministeralverordnung mindestens zehnfach größeren Wasserquantum erfolgt und

Die Einschaltung der Concurs=Ausschreibung für wenn eine Canalisation mit Wasserspülung vorhanden ist Ist eine Canalisation mit hinreichender Wasserspülung Zöglingsplätze in der k. u. k. Marine=Akademie in Fiume nicht vorhanden, so sind die Rückstände aus den bezeichneten wurde bereits in den Hauptblättern der „Linzer Zeitung Apparaten auf die im § 44 angegebene Weise zu beseitigen. Nr. 54, 55 und 56 vom 6., 7. und 8. d. M. veranlasst, Für die Rückstände aus den Apparaten der Kategorie die Verlautbarung der Concurs=Ausschreibung für die Auf¬ nahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten, g und h des § 17 sind eigene wasserundurchlässige Gruben mit genau passendem Deckel anzulegen, deren Inhalt vor dann in das Officiers=Töchter= Erziehungs=Institut in Zeit zu Zeit auf das Feld zu verführen ist oder zur Mörtel¬ Oedenburg ist im Hauptblatte der „Linzer Zeitung“ vom bereitung oder zum Kalkanstriche der Wände verwendet 29. März 1902, Nr. 73, enthalten werden kann. Ebenso sind in den genannten Amtsblättern die näheren Daten über die Aufnahms=Bedingungen enthalten. Straf= und Schlussbestimmungen. § 46. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver¬ ordnung werden, insoferne sie nicht unter das allgemeine Strafgesetz oder unter die Strafbestimmungen der Gewerbe¬ Z. 4269. Steyr, 27. März 1902. ordnung oder andere Gesetze fallen, gemäß der Ministerial¬ verordnung vom 30. September 1857, R.=G.=Bl. Nr. 198 mit Geldstrafen von 2 bis zu 200 Kronen oder mit Arrest An alle Gemeinde=Vorstehungen. von 6 Stunden bis zu 14 Tagen geahndet. § 47. Für den Bereich der Eisenbahnen haben die Concurs-Ausschreibung Bestimmungen dieser Verordnung insoferne in Anwendung zu kommen, als sie sich nicht auf gewerbemäßige Betriebe zur Besetzung von sechs „Freiplätzen für die k. k. (Art. V, lit. I, des Kundmachungspatentes zur Gewerbe Landwehr“ in der Theresianischen Militär=Akademie. ordnung vom 20. December 1859, R.=G.=Bl. Nr. 227 beziehen und nicht besondere Vorschriften über den Trans¬ Mit Beginn des Schuljahres 1902/1903 (21. September) port auf Eisenbahnen und die Einlagerung in Eisenbahn¬ werden im I. Jahrgange der Theresianischen Militär¬ magazine anderweitige Anordnungen enthalten. Akademie sechs ganze „Freiplätze für die k. k. Land¬ Hiebei ist jedoch an Stelle der in den §§ 9, 11, 14 wehr“ besetzt. und 16 bezeichneten Behörden, soweit es sich um den Be 2. Zur Bewerbung werden nur Angehörige der im Reichs¬ der Eisenbahnen handelt, die Eisenbahnaufsichtsbehörde (§ rathe vertretenen Königreiche und Länder zugelassen. der Kundmachung vom 19. Jänner 1896, R.=G.=Bl. Nr. 16) 3. Die Bewerber müssen eine österreichische Mittelschule zu den dort vorgesehenen Amtshandlungen berufen, welche mit entsprechendem Erfolge absolviert haben. in den Fällen, wo die Aufstellung von Acetylenapparaten an eine besondere behördliche Bewilligung geknüpft ist (§ 11, 4. Assentierte Aspiranten bleiben von der Bewerbung aus¬ Abs. 3), vor der Entscheidung das Einvernehmen mit der geschlossen politischen Landesbehörde zu pflegen hat. Der genannten Die auf diese Freiplätze aufgenommenen Bewerber sind Aufsichtsbehörde steht es auch frei, die im § 11, Absatz 1 auch von der Zahlung des Schulgeldes enthoben. bezeichneten Arbeiten solchen entsprechend qualificierten Eisen¬ Die einberufenen Bewerber haben in der Militär¬ bahnorganen zu übertragen, welche sich nicht im Besitze der Akademie eine Aufnahmsprüfung abzulegen. im § 13 vorgesehenen Concession befinden Die Bewerber müssen sich für den Fall ihrer Aufnahme § 48. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer zu einer verlängerten Präsenzdienstzeit in der k. k. Land¬ Kundmachung in Kraft. wehr verpflichten (Muster A). Koerber m. p. Wittek m. p. Die Gesuche (Muster B) sind bis längstens 10. Juli Call m. p. 1902, und zwar von activen Personen des Heeres, der Kriegs=Marine und der k. k. Landwehr durch das vor¬ gesetzte Commando, von allen übrigen Bewerbern durch das nächste Landwehr= (Landesschützen=) Ergänzungs¬ Steyr, 1. April 1902. Z. 4171. bezirks=Commando an das Ministerium für Landes¬ Vertheidigung einzusenden. An alle Gemeinde=Vorstehungen. 9. Den Gesuchen sind anzuschließen: a) der Tauf= (Geburts=) Schein Concurs-Ausschreibung. b) der Heimatsschein c) das ganzjährige Schulzeugnis für des Bewerbers, der in den Militär=Erziehungs= und Bildungs=An¬ das Schuljahr 1901/1902 stalten im Jahre 1902 zur Besetzung gelangenden d) das Sittenzeugnis ganz= und halbfreie, sowie Zahlplätze. e) das von einem activen Arzte des Heeres oder der k. k. Landwehr ausgestellte ärztliche Gut¬ Laut der vom k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministerium ver¬ achten über die körperliche Eignung des Be¬ anlassten Concurs=Ausschreibung werden mit dem Beginn werbers und des Schuljahres 1902/3 in der k. u. k. Marine=Akademie f) der Revers nach Muster A. in Fiume voraussichtlich 40, in den k. u. k. Militär=Er¬ ziebungs= und Bildungs=Anstalten beiläufig 440, dann im 10. Zahlzöglinge des III. Jahrganges der k. u. k. Officiers=Töchter=Erziehungs=Institute zu Oedenburg 21 ganz¬ Militär=Oberrealschule, welche die zum Aufsteigen in die und halbfreie Aerarial= und Stiftungs=, sowie einige Zahl¬ Theresianische Militär=Akademie aufgestellten Bedingungen plätze zur Besetzung gelangen. erfüllen, können sich ebenfalls um diese Freiplätze be¬

werben. Den betreffenden Gesuchen sind nur die im f) den Revers wegen Uebernahme der Verpflichtung Punkte 9 unter a, b, c und f erwähnten Beilagen zu einer verlängerten Präsenzdienstzeit. anzuschließen. (Hier können jene Ausführungen angereiht werden, welche nach Diese Zöglinge sind von der Ablegung der Auf¬ Ansicht des Gesuchstellers geeignet erscheinen, als Unterstutzungs¬ nahmsprüfung enthoben. gründe zu dienen. 11. Alle mit Freiplätzen für die k. k. Landwehr betheilten Bewerber werden nach entsprechender Absolvierung der .....M..1902. Theresianischen Militär=Akademie in die k. k. Landwehr eingetheilt. Deutliche Unterschrift mit Angabe der Lebensstellung und der genauen Adresse Wien, im Februar 1902. des Gesuchstellers: Vom k. k. Ministerium für Landesvertheidigung. Anmerkung. Das Gesuch, das ärztliche Gutachten und der Revers sind mit je einer Stempelmarke von 1 K, Muster übrigen Beilagen, wenn sie nicht schon gestempelt sind, mit einer Stempelmarke von je 30 h zu versehen. Revers. Stempel Steyr, 20. März 1902. Z. 3920. (eine Krone). Mit Zustimmung meines mitgefertigten Vaters An alle Gemeinde=Vorstehungen. (Vormundes) verpflichte ich mich für den Fall meiner Auf¬ Waffenübungs=Perioden der Reserve=Männer und nahme in die Theresianische Militär=Akademie auf einen „Freiplatz für die k. k. Landwehr“ und meiner seinerzeitigen Ersatzreservisten des Heeres pro 1902. unmittelbaren Einreihung in die k. k. Landwehr, für jedes Beiliegend wird die mit Erlass der k. k. Statt¬ in der Militär=Akademie zugebrachte Schuljahr ein Jahr halterei in Linz unter Nr. 5378/IV anhergelangte Ueber¬ über die gesetzliche dreijährige Präsenzdienstzeit präsent zu sicht der Perioden, in welcher die Waffenübungen der Reserve¬ dienen. männer und Ersatzreservisten im Jahre 1902 vorgenommen werden, zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. dm. 1902. Unterschrift des Vaters (Vor¬ Unterschrift des Bewerbers. mundes) und zweier Zeugen. Steyr, 28. März 1902. Z. 4321. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Legalisierung der Unterschriften. Betreffend die Abänderung der §§ 59 und 60 der Gewerbe=Ordnung. Muster B. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf das im Reichs=Gesetz=Blatte Nr. 49 erschienene Gesetz vom 25. Februar 1902, betreffend die Abänderung und Er¬ gänzung der Gewerbe=Ordnung, aufmerksam gemacht und An das beauftragt, hierauf auch die Genossenschaften der handel¬ k. k. Ministerium für Landesverlheidigung treibenden Gewerbe aufmerksam zu machen. Dieses Gesetz, welches sechs Monate nach seiner Kund¬ machung, somit am 15. September l. J. in Kraft tritt Stempel behandelt die Abänderung der Bestimmungen der §§ 59 (eine Krone). und 60 der Gewerbe=Ordnung. Ich bitte um die Verleihung eines „Freiplatzes für die k. k. Landwehr“ in der Theresianischen Militär=Akademie Steyr, 28. März 1902 Z. 4313. für meinen Sohn Josef. Als Aufnahms=Documente schließe ich bei a) den Taufschein An alle Gemeinde=Vorstehungen. b) den Heimatsschein Vornahme von geologischen Aufnahmen und Unter¬ das ganzjährige Schulzeugnis meines Sohnes für das Schuljahr 1901/1902 suchungen. d) das Sittenzeugnis Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1902 e) das militär=ärztliche Gutachten und seitens der geologischen Reichsanstalt vorzunehmenden geolo¬

Erlasses vom 20. März 1902, Z. 5861/V, mit dem Be¬ gischen Aufnahmen und Untersuchungen werden Mitglieder der genannten Anstalt wärend der nächsten Monate im merken aufmerksam gemacht, sich bezüglich dieses Indivi¬ Bereiche der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr officielle duums nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Arbeiten durchzuführen haben. Aus diesem Anlasse werden die Gemeinde=Vorstehungen über Auftrag des k. k. Ministeriums für Cultus und Unter¬ richt vom 11. d. M., Z. 6108, angewiesen, den operierenden Z. 4173. Steyr, 29. März 1902. Geologen jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen An alle Gemeinde=Vorstehungen und ad Z. 2018. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Steyr, 27. März 1902. Ausforschung von Stellungspflichtigen An alle Gemeinde=Vorstehungen und und zwar: des am 9. September 1880 in Friedland ge¬ borenen, in Mährisch=Kotzendorf im Bezirke Römerstadt k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. heimatberechtigten Josef Donner, Sohnes des Franz und Widerruf. der Aloisia Donner, geborenen Stöhr; Mit Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 10. Fe¬ des am 17. April 1878 in Krasna geborenen, in Neu¬ bruar l. I., Z. 2018, werden die Gemeinde=Vorstehungen Ingrowitz, Bezirk Neustadtl heimatberechtigten Rudolf in die Kenntnis gesetzt, dass laut des Erlasses der k. k. Buchta, Sohnes des Wenzel und der Maria Buchta, ge¬ o.=ö. Statthalterei vom 11. März l. J., Nr. 5374/IV, der borenen Stépanek; stellungspflichtige Paul Szture bereits eruiert worden ist. des am 28. August 1880 in Cittawechia, Bezirk Lesina geborenen und dahin heimatberechtigten Ivan Josip Viličič, unehelichen Sohnes der Kata Viličič Steyr, 29. März 1902. Z. 4172. Militärtaxrestanten und zwar: des Franz Reßmann, geboren 1869, zu¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und ständig nach Admont, Kellner; des Vincenz Aichhorn, geboren 1876, zuständig nach k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Aigen, Fabriksarbeiter; des Johann Stecher, geboren 1871, zuständig nach Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Frei¬ Ardning, Heizhausarbeiter stadt vom 27. Februar 1902, Z. 1340, verursacht der im des Friedrich Pöschl, geboren 1870, zuständig nach Jahre 1866 geborene, nach Lasberg zuständige, verehelichte Ardning, Rastrierer in einer Papierfabrik; Anstreichergehilfe Anton Paulat, seiner Heimatsgemeinde des Friedrich Bertona, geboren 1867, zuständig nach durch ungerechtfertigte Entlockung von Unterstützungen und Au, Taglöhner; durch unnöthige Inanspruchnahme der Spitalspflege große des Josef Leitner, geboren 1867, zuständig nach Diet¬ Kosten. mannsdorf, Schmiedgehilfe; Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, des Johann Gasteiner, geboren 1876, zuständig nach dem Genannten, den Fall dringender Noth ausgenommen, Gaishorn, Eisendreher; keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen des Johann Stuhlpfarrer, geboren 1861, zuständig nach und zu veranlassen, dass derselbe vor ärztlich constatierten Gaishorn, Hochofenarbeiter; Nothwendigkeit nicht in die Spitalspflege genommen und des Matthias Gindl, geboren 1869, zuständig nach im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ Johnsbach, Jäger und Knecht; zogen werde. des Michael Hyden, geboren 1866, zuständignach Krumau, Tischlergehilfe des Andreas Maxones, geboren 1873, zuständig nach Z. 4268. Steyr, 27. März 1902. Lassing, Knecht; des Johann Wirt, geboren 1875, zuständig nach An alle Gemeinde=Vorstehungen und Lassing, Knecht; des Friedrich Gaier, geboren 1875, zuständig nach k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Lassing, Knecht; des Josef Huber, geb. 1873, zuständig nach Lassing, Knecht; Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. des Richard Lerchegger, geboren 1875, zuständig nach Georg Adam Schmied, geboren im Jahre 1873, Liezen, Kesselschmied; zuständig nach Schöba, Bezirk Eger, Handlungsdiener, ist des Franz Bromberger, geboren 1875, zuständig nach der ungebürlichen Inanspruchname der Pflege in öffentlichen Palfau, Holzarbeiter; Krankenanstalten verdächtig, und wurde deshalb laut Note des Thomas Furtner, geboren 1871, zuständig nach der k. k. Statthalterei in Böhmen vom 9. März 1902, Palfau, Magazinsarbeiter Z. 42.329, über den Genannten die Spitalsverweisung des Rupert Illmaier, geboren 1877 zuständig nach ausgesprochen. Oppenberg, Werksarbeiter Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. des Eduard Neuhauer, geboren 1869, zuständig nach Gendarmerie =Posten=Commanden zufolge Statthalterei¬ Rottenmann, Sensenarbeiter

des Franz Draxl, geboren 1864, zuständig nach Tregl¬ Ministerial= Erlässe vom 7. December 1885, Z. 19.173 (M.=V.=Bl. 1885, Nr. 46), und vom 3. März 1900, wang, Tischlergehilfe Z. 61, al. 5 (M.=V.=Bl. 1900, Nr. 27), nunmehr auszu¬ des Paul Zeritsch, geboren 1876, zuständig nach Weng, Werksarbeiter; sprechen, dass die zum Lehrgebrauche allgemein des Ignaz Stangl, geboren 1874 zuständig nach Landl zugelassenen, in zweiter oder dritter Auflage Bahnarbeiter; erschienenen und somit wiederholt revidierten Lehr= und Lesebücher durch mindestens 5 Jahre des am 20. März 1874 als Sohn der Eheleute Nicolaus in unveränderter Auflage zu erscheinen haben Serka und Maria Kossiska geborenen, zu Radesow im Bezirke falls nicht etwa die Veranstaltung einer neuen, veränderten Göding heimatsberechtigten Josef Serka; Auflage innerhalb dieses Zeitraumes aus gewichtigen und des am 2. März 1869 zu Wall.=Meseritsch als Sohn Gründen sachlicher oder methodischer Natur entweder durc der Eheleute Raimund Maier und Therese Skřidlovsky ge¬ die Unterrichtsverwaltung selbst veranlasst oder aber seitens borenen und dorthin heimatberechtigten Josef Maier. der Verleger, bezw. Verfasser als unbedingt nothwendig Ein positives Ergebnis der Forschung ist bis erachtet werden sollte, in welch' letzterem Falle die Gründe 10. Mai 1902 zu berichten. für die Veranstaltung einer neuen, veränderten Auflage bei Vorlage derselben eingehend darzulegen wären. Im Hinblicke auf die Einführung der neuen deutschen Rechtschreibung wird zugleich bestimmt, dass falls seitens einzelner Verfasser und Verleger die gegenwärtig bevor¬ stehende Uebertragung der Lehrbücher und Lehrmittel in die Steyr, am 1. April 1902. Z. 4382. neue deutsche Rechtschreibung zum Anlasse für weitergehende, nicht unbedingt nothwendige Aenderungen dieser Lehrbehelfe und für eine Erhöhung des Ladenpreises genommen werden An alle Gemeinde=Vorstehungen und sollte, den betreffenden Lehrtexten die hieramtliche Appro¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. bation nicht zutheil werden wird Schulbücher und Lehrmittel, die von nun ab als Abschaffung des Franz Pilolti. inhaltlich unveränderte Ausgaben, bezw. Auflagen von bereits Franz Pilotti aus Vigodi Cadore, Provinz Belluno früher approbierten Lehrbehelfen erscheinen und sich von wurde mit hierämtlichem rechtskräftigen Erkenntnisse vom den vorhergehenden Auflagen nur dadurch unterscheiden, 15. Jänner 1902, Z. 1007, aus Rücksicht für die öffent¬ dass in ihnen die neue deutsche Rechtschreibung liche Ordnung und Sicherheit gemäß § 2 des Gesetzes vom zur Anwendung gelangte, bedürfen keiner neuerlichen 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, auf immer aus dem hieramtlichen Approbation. Dieselben sind nur auf dem Kronlande Oberösterreich abgeschafft. Titelblatte mit dem Vermerke „Inhaltlich unveränderter, nach der neuen Rechtschreibung hergestellter Abdruck der mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom .... approbierten Auflage“ zu * * . versehen und in je einem Exemplare sammt einem Ver¬ Steyr, 29. März 1902. Z. 411/B.=Sch.=R. gleichsexemplare zum Amtsgebrauche anher vorzulegen. Hiebei wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. derartigen Neuausgaben die Approbation entzogen werden würde, falls sich bei der Verwendung derselben in den Nachstehend wird den Ortsschulräthen und Schul¬ Schulen ergeben sollte, dass sie der Bezeichnung „Inhaltlich leitungen der Erlass des k. k. Landesschulrathes vom unveränderter Abdruck“ nicht entsprächen oder dass die 19. März 1902, Z. 999, zur Kenntnisnahme mitgetheilt neue Orthographie nicht durchwegs und correct zur An¬ wendung gebracht worden wäre. In letzter Zeit sind neuerlich zahlreiche Klagen über ungerechtfertigten Wechsel und zu weitgehende Ver¬ Neue Auflagen, die nur durch geringe, jedoch sachlick schiedenheit der beim Unterrichte an den Mittelschulen, begründete Aenderungen im Texte nothwendig werden, sind den allgemeinen Volks= und Bürgerschulen, sowie an den nach Thunlichkeit stets derart einzurichten, dass der Lehrer= und Lehrerinnen=Bildungsanstalten verwendeten gleichzeitige Gebrauch früherer Auflagen nicht Lehrbücher und Lehrmittel und insbesondere über die nicht ausgeschlossen wird, und dass die nothwendigen Text¬ immer gerechtfertigten Herstellungen neuer veränderter verbesserungen durch die Schüler selbst leicht und anstandslos Auflagen von Lehrtexten vorgebracht worden. ausgeführt werden können. Da durch diese Uebelstände nicht nur der Unterricht Haben Lehr= und Lesebücher oder Lehrmittel durch geschädigt wird, sondern auch die materiellen Interessen der mehrere aufeinandersolgende Classen, bezie¬ Bevölkerung und jener Schulgemeinden, die sich eine mög hungsweise Schuljahre dem Unterrichte zur Grund¬ lichst weitgehende Betheilung dürftiger Schulkinder mit lage zu dienen, so dürfen jene Schüler, denen solche Lehrbe¬ Armenbüchern angelegen sein lassen, vielfach beeinträchtigt helfe anfänglich vorgezeichnet wurden, während der ganzen erscheinen, findet der Herr Minister für Cultus und Unter¬ Dauer dieses Unterrichtes, also auch beim regel¬ richt mit dem Erlasse vom 12. März 1902, Z. 3330, unter mäßigen Aufsteigen in die betreffenden höheren Classen, Bezugnahme auf die dortamtlichen, sich auf die Approbation beziehungsweise Schuljahre, zu einem Wechsel dieser und den Gebrauch der Lehrbücher und Lehrmittel be¬ Lehr= und Lesebücher oder Lehrmittel nicht verhalten ziehenden Verordnungen und Erlässe, besonders auf die werden. Ministerial=Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10.618 Art. III, (M.=V.=Bl. 1883, Nr. 17), sowie auf die

Z. 413/8,=Sch.=R. Steyr, 26. März 1902. 4 An die Ortsschulräthe. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 24. März l. werden die Ortsschulräthe in den Marktschulen mit indivi¬ dueller Schulbesuchs=Erleichterung, ferner die in jenen Orten, in welchen Einzelnerleichterungen im letzten Quartale des 7. Schuljahres gewährt werden, angewiesen, bei Vorlage der Schulnachrichtenbücher behufs Gewährung von Schul¬ besuchserleichterungen Ausweise beizuschließen, welche Folgen¬ des zu enthalten haben: 1. Name des Schulkindes. 2. Die kurzen Geburtsdaten desselben. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 3. Datum des Austrittes aus der Schulpflicht. 4. Name des Vaters (Vormunds, Stellvertreters) 5. Stand und Wohnung desselben. 6. Zahl der Kinder: a) vorschulpflichtige, b) schul¬ pflichtige, c) der Schulpflicht entwachsene. 7. Vermögens=Verhältnisse. 8. Gründe, welche für die Gewährung der Schul¬ besuchs=Erleichterung sprechen. 9. Unterschrift der Partei. Aeußerung und Antragstellung des Ortsschulrathes. Ein Gleiches hat zu geschehen, wenn Ansuchen um vorzeitige Entlassungen aus der Schulpflicht im Sinne des § 21 des Reichsvolksschulgesetzes gestellt werden. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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