Amtsblatt 1902/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

durch eine solche Unkenntnis von Seite der Fleischbeschauer Erlöschen der Seuche. für den Menschen, insbesondere in sanitärer Beziehung ent Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kirchberg, Ortschaft stehen könnten, Nachstehendes anzuordnen: Thürnau; Gemeinde und Stadt Urfahr. Alle von den Gemeinde=Vorstehungen neuzubestellenden Fleischbeschauer, welche sich nicht schon durch ihren Beruf über die Kenntnisse der Fleischbeschau ausweisen können, Steyr, 19. März 1902. Z. 3747. haben in Hinkunft bei dem Amtsthierarzte Proben abzu legen in der Beantwortung von Fragen über die noth¬ wendigsten Begriffe und Bestimmungen der Fleischbeschau, An alle Gemeinde=Vorstehungen und und der oberösterreichischen Fleischbeschau=Ordnung. Personen k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. welche bei dieser Erprobung ungenügende Kenntnisse zu¬ tage legen, werde ich in Hinkunft ablehnen. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Unter einem erinnere ich die Gemeinde=VorstehungenNr. 5229 X. auf die Statthalterei=Verordnung vom 12. November 1888, Kundmachung L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 22, nach welcher bei der Besetzung von Fleischbeschauern in erster Linie Thierärzte, Aerzte, Curschmiede betreffend die Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen mit und nur im Nothwendigkeitsfalle andere Sachverständige Schweinen aus dem Herzogthume Kärnten nach Oberösterreich zu berücksichtigen sind. Da zufolge der Mittheilung der k. k. Landesregierung Dieselbe Anordnung betrifft auch die im Sinne der in Kärnten vom 4. März d. J., Z. 3478, die Schweinepest Durchführungs=Bestimmungen, Absatz 4, zu § 8 des allge¬ im politischen Bezirke Völkermarkt auf die Gemeinde Ebern¬ meinen Thierseuchengesetzes bestellten Sachverständigen (Vieh dorf beschränkt geblieben und daselbst dem Erlöschen nahe beschauer). ist, so findet die k. k. Statthalterei die mit der hierämtlicher Kundmachung vom 30. December 1901, Z. 25.689 X, gegen den genannten politischen Bezirk erlassenen Beschrän¬ Z. 4028. Steyr, 23. März 1902. kungen des Verkehres mit Schweinen außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Schweinen aus ganz Kärnten nach Oberösterreich unter Beobachtung der für den Verkehr An alle Gemeinde=Vorstehungen und mit Schweinen im allgemeinen bestehenden Vorschriften k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. wieder zu gestatten Linz, am 12. März 1902. Zur Kenntnisnahme. Für den k. k. Statthalter: Thierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Hein m. p. in der Berichtsperiode vom 10. März bis 16. März 1902. Steyr, 23. März 1902. Z. 4029. 1. Milzbrand. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ort¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. schaft Fischen. 2. Schweinepest. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Bestand der Seuche. posten=Commanden werden hiemit auf die im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ Nr. 28 enthaltene Kundmachung Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, der o.=ö. Statthalterei vom 17. März 1901, Nr. 5800 Ortschaft Davidschlag, Hellmonsödt, Oberrudersbach und 5870, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ aus Ungarn und Croatien=Slavonien in die diesseitige schaft Atsstorf, St. Martin. Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz gemacht Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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