Amtsblatt 1902/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 6. Februar. Nr. 6. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Reclamationen sind innerhalb dieser Frist hieramts 3. 280/St. Pr. Steyr, 29. Jänner 1902. einzubringen, und können nach dem 17. Februar hier ein¬ treffende Reclamationen nicht mehr berücksichtigt werden. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse Dies wird zufolge Note der o.=ö. Handels= und Gewerbe¬ vom 28. November 1901, Z. 75.733, den k. k. Finanz kammer in Linz vom 31. Jänner 1902, Z. 7, und mit Concipisten Dr. Hans Patz zum zweiten Vorsitzenden=Stell Bezugnahme auf die allen Gemeinde=Vorstehungen direct zur vertreter der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe für die Publication übermittelten Wahl=Kundmachungen mit der Veranlagungsbezirke Steyr=Stadt und Steyr=Land und zun Aufforderung bekanntgegeben, diesen Erlass im Gemeinde¬ Mitgliedstellvertreter der Erwerbsteuer=Commission III. Class Gebiete ortsüblich zu verlautbaren. für den Veranlagungsbezirk Steyr=Stadt, Steueramts¬ Adjunct Franz Lirsch zum Mitgliedstellvertreter der Erwerb¬ steuer=Commission IV. Classe für den Veranlagungsbezirt Steyr=Stadt, Steueramts=Adjunct Johann Bittner zumZ. 1659. Steyr, 4. Februar 1902. Mitgliedstellvertreter der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Centralblatt über handelsgerichtliche Firma=Proto¬ kollierungen und Löschungen. Das Centralblatt für die Eintragungen in das Handelsregister, dessen Schaffung bereits seit längerer Zeit den Gegenstand von Verhandlungen der betheiligten Central¬ stellen bildete, wird laut der an das k. k. Ministerium des des Veranlagungsbezirkes Steyr=Land, Albert Dunkl, Kauf¬ mann in Weyer, zum Mitgliede der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe für den Veranlagungsbezirk Steyr=Land, Ludwig Gretler, Kaufmann in Weyer, zum Mitgliedstellvertreter der Erwerbsteuer=Commission III. Classe für den Veranlagungs bezirk Steyr=Land, Michael Reslhuber, Kaufmann in Garsten, zum Mitglied=Stellvertreter der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe für den Veranlagungsbezirk Steyr=Land, Jose Brandlmayr, Kaufmann und Gastwirt in Ried, zum Mit gliede der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe für den Ver¬ anlagungsbezirk Steyr=Land, Josef Wittmann, Gemischt¬ warenhändler in Sierning, zum Mitgliede der Erwerbsteuer¬ Commission III. Classe für den Veranlagungsbezirk Steyr Land, Franz Lang, Privat in Steyr, zum Mitgliede der Erwerbsteuer=Commission III. Classe für den Veranlagungs¬ bezirk Steyr=Stadt und Otto Payrleitner zum Mitgliede der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe für den Veranlagungs bezirk Steyr=Stadt, sämmtliche mit der Functionsdauer bis zum Jahre 1905, ernannt. Steyr, 3. Februar 1902 Z. 1623. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Es wird hiemit verlautbart, dass die Wählerliste für die Neuwahl der o.=ö. Handels= und Gewerbekammer hier amts in der Zeit bis 17. Februar l. J. zu jedermanns Einsichtnahme aufliegt. Innern gelangten Mittheilung des Handelsministeriums mit Jänner d. J. durch dieses Ministerium im Verlage der Hof= und Staatsdruckerei zur Ausgabe gelangen. Das „Centralblatt“ wird wöchentlich einmal an jedem Freitag erscheinen und neben den handelsgerichtlichen Firma¬ protokollierungen auch kurze Mittheilungen über Eintra gungen und Löschungen von Erwerbs= und Wirtschafts¬ Genossenschaften, sowie über die Eröffnung und Aufhebung aller (kaufmännischen und nicht kaufmännischen) Concurse enthalten und durch ein alle Firmen umfassendes, am Schlusse jedes Halbjahres erscheinendes Register und durch Verwei¬ sungen auf frühere Kundmachungen hinsichtlich derselben Firma im „Centralblatte“ den möglichsten Grad von Ueber sichtlichkeit und Handlichkeit zu erreichen trachten Der Pränumerationspreis beträgt vier (4) Kronen jährlich; Pränumerationen sind an den Verlag der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien, I., Singerstraße Nr. 26 zu richten Angesichts der Vortheile und der Billigkeit des Blattes werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statt¬

halterei=Erlasses vom 20. Jänner 1902, Nr. 1200/VIII, Vorstehungen ist, die betheiligten Kreise auf diese Bestim¬ eingeladen, die interessierten Kreise auf das neue Unter¬ mungen aufmerksam zu machen und Sache der Sicherheits¬ nehmen zu lenken und auf die möglichste Verbreitung des organe, Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. Blattes schon mit Rücksicht auf das sichtliche Interesse der Gewerbetreibenden hinzuwirken. Steyr, 1. Februar 1902. Z. 16.231. Steyr, 28. Jänner 1902. Z. 944. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichts¬ bezirkes Weyer. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Unter Hinweis auf die h. ä. Verlautbarung Z. 5511 Gendarmerieposten - Commanden. im Amtsblatt Nr. 21, ergeht der Auftrag, ehestens die maß= und gewichtspolizeiliche Revision u. zw. unter Zu¬ In jüngster Zeit wurde die Wahrnehmung gemacht ziehung des k. k. Aichmeisters in Weyer als Sachverstän¬ dass in Linz Falsificate von Silberguldenstücken verausgab digen vorzunehmen und das Ergebnis zu berichten. werden. Dieselben sind in plumper Ausführung aus einer Es wird bemerkt, dass die letzten Aichrevisionen in Zinkmischung hergestellt und tragen die Jahreszahl 1884. den Jahren 1898 und 1899 stattgefunden haben u. zw. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. ohne technischer Assistenz. Gendarmerieposten=Commanden zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 19. Jänner 1902, Z. 286/Pr., mit dem Auftrage verständigt, nach dem Vorkommen der¬ artiger Falsificate zu forschen und über positive Ergebnisse Steyr, 29. Jänner 1902. Z. 1185/VI 02. anher zu berichten. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Durchführung der Hauszinssteuer=Bemessung für Steyr, 3. Februar 1901. Z. 593. jene vermieteten Gebäude, welche auf Grund des § 1, lit. b, des Gesetzes vom 9. Februar 1882, R.=G.=Bl. Nr. 17, der An alle Gemeinde-Vorstehungen und Zinssteuer zu unterziehen sind, hat eine wesentliche Ver¬ zögerung dadurch erfahren, dass weder die tabellarischen k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Protokolle noch aber die Zinsertragsbekenntnisse nach Vor¬ schrift ausgefüllt wurden. Mit der im Reichsgesetzblatte verlautbarten Verordnung Daraus kann wohl mit Recht der Schluss gezogen vom heutigen Tage findet das Handelsministerium im Ein¬ werden, dass einerseits die bestehenden Vorschriften den vernehmen mit dem Ministerium des Innern unter Aufhebung Gemeinde=Vorstehungen, welche in den meisten Fällen bei der Ministerialverordnungen vom 28. Februar 1882, Verfassung der Zinsertragsbekenntnisse um ihren Beistand R.=G.=Bl. Nr. 28, beziehungsweise vom 9. März 1887 und Rath angegangen werden, nicht vollkommen geläufig R.=G.=Bl. Nr. 25, neue sicherheitspolizeiliche Bestimmungen sind, andererseits aber der Befolgung dieser Vorschriften betreffend den Detailverkauf der Celluloidgegenstände, die weder von Seite der Gemeinde=Vorstehungen, noch aber der Aufbewahrung von Celluloid und Celluloidartikeln und den Hauseigenthümer der ihr zukommende Wert beigemessen wird Transport dieser Artikel, zu erlassen. Beides ist der raschen und glatten Abwickelung des Indem die betheiligten Ministerien die Aufmerksamkeit Bemessungsgeschäftes abträglich, weshalb im Folgenden au der k. k. Statthalterei, sowie der unterstehenden Gewerbe die wesentlichsten Mängel und die Weise, sie zu beheben behörden auf diese Verordnung lenken, durch welche im hingewiesen wird Hinblicke auf die in der Celluloidindustrie, beziehungsweise Was zunächst die formellen Gebrechen der tabellarischen in der Celluloidtechnik seit Erlassung der obcitierten Ver¬ Protokolle anlangt, so sei erwähnt, dass vielen derselben ordnungen gemachten Fortschritte Erleichterungen im Verkehre die ausdrückliche, vom Bürgermeister eigenhändig zu ferti¬ mit Celluloidgegenständen gewährt werden, sprechen die gende Bestätigung fehlte, „dass darin die Angaber Ministerien die Erwartung aus, dass es durch strenge Hand¬ sämmtlicher Besitzer der in der Gemeinde gele habung der Bestimmungen dieser Verordnung gelingen werde, genen und im Wege der Vermietung benützten den sicherheitspolizeilichen Rücksichten vollauf Rechnung zu Wohngebäude enthalten sein." tragen. Das Fehlen dieser Bestätigung musste zur Annahme Da die Gefahren, welche durch die in Rede stehende drängen, das nicht alle Gebäude darin enthalten seien, Verordnung hintangehalten werden sollen, bei den aus weshalb neuerlich Erhebungen gepflogen werden mussten Celluloid erzeugten Rauchrequisiten nach dem Zwecke ihrer Bei vielen Mietzinsangaben mangelte die vorge¬ Verwendung in erhöhtem Maße vorhanden sind, so ist ins¬ schriebene Bestätigung des Hauseigenthümers, beziehungsweise besonders bezüglich dieser Artikel die Einhaltung der wurde die Richtigkeit durch Mietparteien oder den Gemeinde¬ im § 1 der Verordnung enthaltenen Vorschrift, wonach Vorsteher bestätiget, ohne dass hiezu eine ausdrückliche in den Auslagen die Aufschrift „Celluloidgegenstände Vollmacht des Hauseigenthümers eingeholt und anzubringen ist, in wirksamer Weise zu überwachen und dem Acté beigeschossen worden wäre. durch entsprechende Ahndung von Zuwiderhandelnden zu Zu den zeitraubendsten Amts=Correspondenzen gaben sichern. jedoch die materiellen Mängel Anlass Hievon geschieht zufolge Statthalterei=Erlasses vom Fast durchwegs fehlte in den tabellarischen Protokollen 5. Jänner 1902, Nr. 25.747/VIII, ex 1901, mit dem die An¬ ebenso wie in den Zinsertragsbekenntnissen Beifügen die Verlautbarung, dass es Pflicht der Gemeinde¬

zahl der vom Hauseigenthümer selbst benützten oder an andere unentgeltlich überlassenen Wohnbestandtheile, wiewohl selbe zur richtigen Bemessung der Hauszinssteuer unerlässlich ist. Zumeist fanden sich Bemerkungen, wie: „Das Uebrige leer“, oder „der Rest in Selbstbenützung“ vor. Bei dem Umstande aber, als für die Bemessung der als Hauszinssteuer vorzuschreibenden Classensteuer hinsichtlich der in eigener Benützung des Hauseigenthümers stehenden Wohnbestandtheile die thatsächlich vorhandene Zahl maßgebend ist, und der Catasterstand mit dem thatsäch¬ lichen Stande oft differiert, können so allgemeine Phrasen nicht genügen; vielmehr ist stets die Zahl der selbstbenützten Wohnbestandtheile nach dem factischen Stande anzugeben. Bei leerstehenden Wohnungen ist neben der An¬ zahl der Wohnbestandtheile stets auch der Miet¬ wert der sich mit dem letztbezogenen Jahreszinse in den meisten Fällen decken wird, anzugeben und zum Zwecke der Abschreibung der aus dem Titel der Leerstehung ent¬ fallenden Steuerquote eine abgesonderte Leerstehungs Anzeige einzubringen. Nur in jenen Fällen, in welchen eine vorher ver¬ mietete Wohnung im Laufe des Zinsjahres dauernd in eigene Benützung des Hauseigenthümers soder in unent¬ geltliche Benützung von Angehörigen desselben überge¬ gangen ist, ist lediglich die thatsächliche Anzahl der Wohn¬ bestandtheile ohne Angabe eines Mietzinses einzusetzen Bei ausgesprochenen Sommerwohnungen ist stets der ganze Saisonzins einzusetzen; die Abzüge für Bedienung, Möbelabnützung 2c. sind detailiert, anmerkungsweise an¬ zuführen. Bei Einkehr=Gasthäusern ist für diejenigen Wohnbe standtheile, welche zur Fremdenbeherbergung be¬ stimmt sind, neben der Zahl derselben auch ein ange¬ messener Mitwert einzusetzen. Dass die Zinsertragsbekenntnisse vom Hauseigen¬ thümer beziehungsweise dessen schriftlich Bevollmächtigten, überdies aber von den Mietparteien eigenhändig zu be¬ stätigen sind, ist bekannt. Diese allgemeinen Weisungen sind in Hinkunft bei Verfassung der tabellarischen Protokolle und bei Belehrung der Hauseigenthümer hinsichtlich der Verfassung der Zins¬ ertragsbekenntnisse im Interesse der Arbeitsvereinfachung und der Steuerträger genau zu befolgen. Steyr, 3. Februar 1902. Z. 16.384. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 12. December 1901, Z. 20.154/I, erhalten die Gemeinde¬ Vorstehungen unter Hinweis auf den in der 24. Sitzung des o.ö. Landtages vom 21. September 1901 gefassten Beschluss betreffend die Vertilgung der Eichhörnchen und den bezüglichen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses (Beilage Nr. 225 zum stenographischen Landtags=Sitzungs¬ Protokolle) den Auftrag, darüber Erhebungen zu pflegen, ob im dortigen Gemeindegebiete Beschädigungen der Wald¬ culturen durch Eichhörnchen vorkommen. Das Resultat dieser Erhebungen ist bis längstens 15. März 1902 hieher mitzutheilen und hiebei zu be¬ richten, welche Maßnahmen zur Vertilgung dieser Schädlinge bereits getroffen wurden oder für die Zukunft als zweck¬ dienlich erscheinen würden, insbesondere ob die angeregte Ergänzung des Jagdgesetzes nothwendig erscheint. Steyr, 28. Jänner 1902. Z. 1284. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, Vor¬ und Zuname, Charakter und Wohnort der Gemeindejagd¬ pächter und der etwaigen Eigenjagdbesitzer anher bekannt zu geben Bei Consortien ist nur die Adresse des Erstpächters und der Zahl seiner Consorten anzugeben. Z. 1353. Steyr, 28. Jänner 1902. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Laut des Erlasses vom 14. Jänner 1902, Nr. 259/II, hat die k. k. Statthalterei aus mehreren Acten entnommen, dass vielen Gemeinde=Vorstehungen die kaiserliche Ver¬ ordnung vom 22. Mai 1899, R.=G.=Bl. Nr. 102, womit die Kundmachung des Uebereinkommens zwischen Oesterreich¬ Ungarn und Italien, betreffend die wechselseitige Unter¬ stützung mittelloser Kranker vom 25. Juni 1896, ange¬ ordnet wurde, unbekannt ist. Dieses Uebereinkommen trat zufolge Ministerial=Ver¬ ordnung vom 31. Juli 1899, R.=G.=Bl. Nr. 146, bereits am 1. October 1899 in Kraft und werden deshalb die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, sich mit dem Inhalte dieser kais. Verordnung vertraut zu machen. Steyr, 30. Jänner 1902 Z. 1467. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung eines Mädchenhändlers. Laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 6. Jänner 1902, Z. 141.681, soll sich der Mädchenhändler Hermann Teitelberg aus Bueonos=Aires seit 4. August 1901 wieder in Oesterreich befinden, um neue „Ware“ zu suchen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 22. Jänner 1902, Nr. 1212/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die Ausforschung beziehungsweise Invigilierung und Inhaft¬ nahme des Genannten zu veranlassen und über ein all¬ fälliges positives Ergebnis unverzüglich zu berichten. Z. 1608. Steyr, 3. Februar 1902. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 40 vom Jahre 1901, unter Z. 12.626, beschriebene Stellungspflichtige Leo Kurz aus Kirchbach wurde eruiert. Es ist daher die Forschung nach demselben einzustellen.

Steyr, 1. Februar 1902. Z. 1603. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten-Commanden. Identitätserforschung. Laut der an die k. k. Landesregierung in Czernowitz gerichteten Zuschrift der k. u. k. ung. Consular=Agentie in Russ. Nowostelitza vom 26. November 1901, Z. 1371, wurde dortselbst am 10. October 1901 ein ausweisloser, taubstummer Mann angehalten, welcher wegen unbefugten Grenzübertrittes aus Oesterreich nach Russland verhaftet wurde und bis zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit in Haft behalten wird. Der Obgedachte scheint 24 bis 26 Jahre alt zu sein, hat eine mittlere Statur, ein ovales Gesicht, dunkelblondes Haar, blaue Augen, gewöhnlichen Mund und ebensolch Nase und keine besonderen Kennzeichen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 20. Jänner 1902, Z. 1497 II, beauftragt, das geeignete behufs Feststellung der Identität des vorbezeichneten Individuums zu veranlassen und über ein allfälliges positives Resultat der Nachforschungen bis 25. Februar 1902 anher Bericht zu erstatten. Steyr, 4. Februar 1902. Z. 1706. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten- Commanden. Ausforschung. Die Maurers=Ehegattin Cäcilia Huber, geborene Wieser, hat sich am 27. Jänner d. J. um halb 6 Uhr früh von ihren Wohnorte Nr. 8 zu Droißendorf entfernt und ist bis heute nicht wieder zurückgekommen Die bisher gepflogenen Nachfragen und Nachsuchungen blieben erfolglos Dieselbe ist 1852 geboren, klein, hat ovales Gesicht braune Augen und solche Haare, gewöhnliche Nase und etwas aufgeworfene Oberlippen. Bekleidet war sie mit einer schwarzen Jacke, schwarzem Rock mit blauen Tupfen auf dem Kopf ein dunkelgraues Tuch mit schwarzen Tupfen einem roth = schwarzgestreiften, wollenen Unterrock und Leder=Schnürschuhen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschung ist bis 25. Februar l. J. zu berichten. Steyr, 4. Februar 1902. 3. 1766. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger aus dem Bezirl Gradiska. Alfons Josef Brac, geboren 1885, Sohn des Dominik Brac und der Theresa Buzin, zust. nach Cormons. 2. Karl Contel, geboren 1880, unehelicher Sohn der Josefa, zust. nach Biljana. 3. Franz Trevisan, geboren 1878 Sohn des Franz und der Josefa Rosdacher, zust. nach Farra. 4. Anton Brumat, geboren 1880, Sohn des Johann Baptist und der Maria Gri, zust. nach Farra 5. Anton Bressan, geboren 1880, Sohn des Antor und der Maria Castellan, zust. nach Farra. 6. Victor Blasig, geboren 1880, Sohn des Michael und der Maria Covacig, zust. nach Farra 7. Johann Heinrich Blasizza, geboren 1880, Sohn des Andreas und der Juliana Tiburzio, zust. nach Villesse. Ueber ein positives Ergebnis der Nachfor¬ schungen ist bis 30. April 1902 Bericht zu erstatten. Steyr, 3. Februar 1902 Z. 1364. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar: des am 4. Mai 1878 in Neudorf geborenen, nach Biskoupka, Bezirk Kromau, zuständigen Franz Cup, Sohnes des Franz und der Anna Cup, geborenen Dobes; des am 6. Februar 1880 in Zauchtl geborenen, nach Mittel¬ Bečwa, Bezirk Wall.=Meseritsch, zuständigen Josef Janiček, Sohnes des Andreas und der Anna Janiček, geb. Miksch Landsturmpflichtiger und zwar: des am 2. März 1882 in Mähr.=Weißkirchen geborenen, nach Neu=Hrozenkau, Bezirk Wall.=Meseritsch, zuständigen Josef Urban, Sohnes der Rosina Urban; des am 10. Februar 1881 in Wsetin, Bezirk Wall.=Mese¬ ritsch, geborenen, unbekannten Ortes zuständigen Konrad Listican, Sohnes des Josef und der Maria Listican, geborenen Schneller; des am 12. October 1882 in Jablunka, geborenen Joses Zeman, Sohnes des Wenzel und der Francisca Zemau geborenen Olsa; des am 30. Juni 1882 in Neugasse bei Olmütz geborenen, nach Zubri zuständigen Johann Mach, Sohnes der Rosalia Mach ferner Ludwig Klement, geboren am 11. August 1882 in St. Pölten, Sohnes des Korbflechters Anton Klement und der Theresia, geborenen Kruse; Anton Fellner, geboren am 13. November 1882 in Ober grafendorf, Bezirk St. Pölten, unehelichen Sohnes der Magd Josefa Fellner; Karl Rosenfels, geboren am 27. Juni 1882 in Jenten dorf, Bezirk St. Pölten, Sohnes des Zigeuners Leopold Rosen fels und der Amalie, geborenen Fels; Georg Wagner, geboren am 23. Juni 1882 in Gro߬ Hain (Ortsgemeinde Hain), Bezirk St. Pölten, Sohnes des Taglöhners Josef Wagner und der Anna, geb. Swobada Militärtaxrestanten und zwar: des am 28. Juni 1877 zu Kriwe als Sohn der Eheleute Michael Cajan und Barbara Hruska geborenen zu Leschna im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Johann Cajan; des am 6. December 1878 zu Rauschtka im Bezirke Wal¬ lachisch Meseritsch als Sohn der Eheleute Martin und Anna Sypták geborenen und dort auch heimatberechtigten Johann Syptak;

Ambros Fiser, geb. 1869, zuständig nach Kl.=Kuntschitz, des am 13. April 1875 zu Hallenkau als Sohn der Ehe¬ Taglöhner. leute Karl Kraus und Maria Matura geborenen, zu Wsetin im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Karl Kraus Franz Baku, geboren 1876, zuständig nach Kl.=Kuntschitz, Taglöhner. des am 17. Juli 1868 zu Krhowa als Sohn der Eheleute Franz Vasica und Rosine Smahlik geborenen, zu Jarzowa Kubler, geboren 1866, zuständig nach Stařič, Franz im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Franz Vasica Taglöhner Franz Samanek, geboren 1874, zuständig nach Hochwald, des am 15. August 1872 zu Kraona im Bezirke Wall.¬ Taglöhner Meseritsch als Sohn der Eheleute Moriz Czerný und Angele Moriz Choostek, geboren 1872, zuständig nach Chlebovic Kisenwetter geborenen und dort auch heimatberechtigten Taglöhner. Moriz Cerny; Peter Hadac, geb. 1876, zust. nach Frankstadt, Arbeiter. ferner: Josef Libal, geboren am 1. Jänner 1873, in Jiřikowitz und dahin zuständig, Sohn des Franz und der Franz Raynoch, geboren 1875, zuständig nach Frydland Vincencia Libal, geborenen Pulkrabek; Schlosser. Alois Pilucha, geboren 1869, zuständig nach Chlebowitz, Franz Kotuocek, geboren am 1. April 1867 in Lissitz Taglöhner. nach Daletschin zuständig, Sohn des Karl und der Josefe Anton Klepac, geb. 1866, zuständig nach Gr.=Kuntschitz, Kotouček, geborene Kunovsky Taglöhner. Johann Vasanda, geboren 1871, zuständig nach Fichau, Eisendreher. Ludwig Bernkopf, geb. 1868, zuständig nach Kolloredov, Franz Gajda, geboren 1875, zuständig nach Celadna, Taglöhner August Davidek, geboren 1876, zuständig nach Frydland, Landstreicher. Schuster. Ludwig Urban, geboren 1875, zuständig nach Paskau, Landstreicher. Franz Bohak, geboren 1874, zuständig nach Lichnau, Wladimir Brumovsky, geb. 1875, zust. nach Braunsberg, Taglöhner. Friseur Wladimir Brumovsky, Friseur Josef Medelsky, geboren 1868, zuständig nach Friedland, Friedrich Martinek, geb. 1871, zuständig nach Dresden, Taglöhner Arbeiter Josef Kula, geboren 1870, zuständig nach Medylowitz. Philipp August, geb. 1876, zust. nach Stařič, Kellner. Josef Svoboda, geboren 1875, zust. nach Braunsberg Johann Pustka, geboren 1872, zuständig nach Kozlovin, Schuhmacher Taglöhner. Anton Niemtschik, geboren 1876, zuständig nach Mistek, Johann Vasenda, geboren 1871, zuständig nach Fichau, Landstreicher. Eisendreher Rich. Augustinsky, geb. 1872, zuständig nach Braunsberg, Martin Holicek, geboren 1874 zuständig nach Frank¬ Landstreicher. stadt, Arbeiter bei der Eisenbahn. Franz Skarabela, geboren 1871zuständig nach Myslik, Anton Jablonsky, geb. 1871, zuständig nach Friedland Taglöhner. Taglöhner. Ludwig Urban, geboren 1875, zuständig nach Paskau, 1872, zuständig nach Braunsberg, Josef Cervenka, geb Landstreicher. Taglöhner Emanuel Cacina, geboren 1871, zuständig nach Mistek. Leopold Husser, geboren 1876, zuständig nach Friedland, Josef Kula, geboren 1870, zuständig nach Metylowitz. Taglöhner. Franz Wollny, geboren 1870, zuständig nach Swiadnow Ueber ein positives Ergebnis der Forschung ist bis Leopold Hruby, geboren 1876, zuständig nach Rychaltitz, 10. März 1902 anher zu berichten. Taglöhner. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pituer. ex Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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