Amtsblatt 1901/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 15.060. Steyr, 17. December 1901. und das mit dem kaiserlichen Adler und der Kaiserkrone gezierte Abzeichen jedem Beliebigen außerhalb des Verbandes des k. k. Reichsbundes stehenden käuflich zugänglich gemacht wird stellte der Vorstand des k. k. österr. Militär=Veteranen¬ Reichsbundes, vorbehaltlich des seitens der Firma Louis Abel gegen den Verletzer des Musterschutzrechtes an der hie¬ zu competenten Stelle eingeleiteten Verfahrens, die Bitte, die k. k. Statthalterei möge zum Schutze der Durchführung einer Allerhöchsten Entschließung die unterstehenden Behörden anweisen, jede missbräuchliche Verwendung dieses dem k. Reichsbunde und seinen Verbandsangehörigen ausschließlich gewährleisteten Abzeichens hintanzuhalten und das öffentliche Tragen desselben seitens Personen, die das Recht hiezu nich durch die ordnungsgemäß ausgestellte Legitimationskarte nachzuweisen vermögen, zu untersagen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 2. November 1901, Z. 20.823/II mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, dem unbefugten Tragen dieser Abzeichen entgegenzutreten und die missbräuch¬ liche Verwendung zur Anzeige zu bringen. Z. 16.222. Steyr, 21. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die im In= wie Auslande gegenwärtig herrschende ungünstige Conjunctur hat viele inländische Industrien in eine umso misslichere Lage versetzt, als die heimischen Productionsbedingungen in mancher Hinsicht gegenüber dem Auslande ungünstigere sind. Der Druck dieser Verhältnisse macht sich insbesonders für unsere Maschinenindustrie geltend, so dass sich eine Reihe größerer Maschinenfabriken bereits gezwungen sah, einen Theil ihrer Arbeiter zu entlassen und die Arbeitszeit (und damit natürlich auch die Löhne) der übrigen zu restringieren. Viele dieser Unternehmungen¬ namentlich in Böhmen, wo die Maschinenindustrie bekanntlich zur größten Entwicklung gelangt ist —sind nur noch auf kurze Zeit mit Arbeit versorgt und werden, wenn dieselbe beendet ist, mit weiteren Arbeiterentlassungen u. s. w. vor¬ gehen müssen. Dass unter solchen Umständen jeder Verlust heimischen Absatzes an die ausländische Concurrenz umso nachtheiliger wirkt und von den betheiligten Kreisen umso schmerzlicher empfunden wird, erscheint selbstverständlich. Leider haben sich in letzter Zeit wiederholt Fälle ereignet, in welchen Be¬ stellungen von Maschinen, Eisenconstructionen 2c. nicht allein von Privaten, sondern auch von öffentlichen Organen, namentlich autonomen Verwaltungskörpern an ausländisch Firmen hintangegeben wurden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 8. November 1901, Z. 20.929 VI, in die Kenntnis gesetzt und eindringlichst an¬ gewiesen, dahin zu wirken, dass bei Vergebung von Lieferungen und Arbeiten in erster Reihe die heimische Industrie berücksichtigt werde In keinem Falle sollten aber vor der beabsichtigten Vergebung an eine ausländische Firma Verhandlungen mit den inländischen Offerenten unterlassen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die be¬ theiligten Kreise auf diese Weisung aufmerksam zu machen An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Der Wachszieher und Lebzelter Eduard Hofer in Weyer a. d. Enns hat um Verlautbarung ersucht, dass alle seine Wachserzeugnisse mit der von ihm erworbenen, beim Markenregistrierungsamte Linz unter Tomo I, Fol. 57 Nr. 114 registrierten Schutzmarke versehen sind. Diese Marke besteht aus den Buchstaben E und H, zwischen welchen sich ein Bienenstock befindet. Die Gemeinde=Vorstehungen werden unter Hinweis auf den bezüglichen gleichen h. a. Erlass vom 4. No¬ vember 1890, Z. 11.550, Amtsblatt Nr. 45, aufgefordert, dies zweckentsprechend zu verlautbaren. Allfällige Eingriffe in dieses vom Genannten erworbenen Markenrecht sind im Sinne des Markenschutzgesetzes vom 6. Jänner 1890, R.=G.=Bl. Nr. 19, an die competente Gerichtsbehörde, eventuell hieher anzuzeigen. Z 15.964. Steyr, 19. December 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung. Laut Mittheilung der Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr hat sich der im Jahre 1845 zu Sierning geborene, nach Steyr zuständige Fasszieher Sebastian Obereigner seit Dienstag den 3. d. M. mittags aus seiner Wohnung in Steyr ohne zu sagen, wohin er gehe, entfernt und ist bisher noch nicht zurückgekehrt. Sebastian Obereigner ist gut mittelgroß, stark, etwas hochrückig, hat mehr rundes, volles Gesicht, blaue oder graue Augen, dunkelbraune Haare, solchen Schnurrbart, gute Zähne, ohne besondere Kennzeichen, und war bekleidet mit grünem, abgetragenem Rock, grauem Plüschhute, grauer Hose, Stief¬ letten, blau carriertem Hemde ohne Märke, glaublich blau gefärbtem Sacktuche, einer kurzen Porzellan=Tabak=Steckpfeife und einem ledernen Geldbeutel, in welchem bei seinem Fort¬ gehen circa 1 K 50 h bis 1 K 80 h, eventuell auch etwas mehr gewesen sein dürften. Ueber den Verbleib des Genannten, der sich mit Selbstmordgedanken tragen dürfte, sind Nachforschungen einzuleiten und ist über ein Ergebnis derselben anher zu berichten. Z. 15.980. Steyr, 22. December 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Stephan Eppich, Sohnes des Josef Eppich und der Marie, geb. Huszag, geb. 3. August 1881.

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