Amtsblatt 1901/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

(Vermieter) von den verschiedensten Gesichtspunkten aus¬ gehen. Die Ungleichheit der Beitragsleistung ist daher eine der häufigsten Klagen in dieser Betriebsart. Zur Erzielung eines gleichartigen Vorgehens verlangt die Arbeiter=Unfallversicherungs=Anstalt in Salzburg laut der Note vom 10. August 1901, Nr. 15.160, die protokollarische Feststellung der Verhältnisse, wie sie in den einzelnen Gerichtsbezirken für Dampf=Dresch= und Dampf Futterschneidmaschinen bestehen, unter Zuziehung eines Vermieters, mietenden Grundbesitzers, Taglöhners und Dienstboten Diese Daten werden dann als Basis sowohl für die Beitragsberechnung als auch für die Entschädigungsleistung dienen können. Es wird dabei Sorge der Arbeitervertreter sein, darauf zu achten, dass die Ansätze nicht zu niedrig angenommen werden, da sonst die Rentenleistung dadurch verkürzt würde. Um diesem Wunsche der Arbeiter=Unfallversicherungs¬ Anstalt entsprechen zu können, ersuche ich die Gemeinde Vorstehungen, im gegenseitigen Einvernehmen gerichts bezirksweise je einige Vertrauenspersonen aus dem Stande der Vermieter, Grundbesitzer, Taglöhner und Dienst¬ boten namhaft zu machen, welche anher oder zum nächsten Amtstage vorgeladen werden könnten. Z. 14.308. Steyr, 10. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Spitalsverweisung. Zufolge der Zuschriften der k. k. Statthalterei in Böhmen vom 14. October 1901, Z. 166.440 und Z. 190.896 wurde im Einvernehmen mit dem Landesausschuss in Böhmen über 1. Leopold Capek, 42 Jahre alt, ledig, zuständig nach Petrovic (politischer Bezirk Kuttenberg), und 2. Anton Krupka 37 Jahre alt, nach Males, politischer Bezirk Cotébor, heimats¬ zuständig, gewesenen Handlungsgehilfen, die Spitalsver¬ weisung ausgesprochen. Hievon werden die Gemeinden des Bezirkes sowie die Krankenhausverwaltung in Sierning zufolge Erlass der k. k. v.=ö. Statthalterei vom 23. October 1901, Z. 20.674 und Z. 20.675/1, auf die Genannten mit der Weisung aufmerk¬ sam gemacht, denselben vorkommenden Falles nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalbedürftigkeit und Unabweislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen, ihnen ohne nachgewiesene Bedürftigkeit auch keine Geldunterstützungen zu gewähren im Falle der Bestimmungs= und Ausweislosigkeit derselben aber ihre schubpolizeiliche Behandlung einzuleiten. Steyr, 10. November 1901 Z. 14 307. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k., Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Laut des Berichtes der Gemeindevorstehung Liezen vom 1. Mai 1901, Z. 1231, an die Bezirkshauptmannschaft Liezen lässt der daselbst heimatszuständige und im Jahre 1857 geborene, beschäftigungslose Diurnist Franz Götschl au Kosten seiner Heimatsgemeinde sich ungebürliche Geldunter¬ stützungen verabreichen. Franz Götschl ist der Sohn des in Liezen verstorbenen Postmeisters Franz Götschl, von Haus aus vermögenslos, erbte jedoch von seiner Tante Maria Götschl von cicra 10 Jahren 500 fl., welche bei dem Depositen¬ amte in Liezen hinterlegt sind und von welchem Capitale nach dem Willen der Erblasserin nur den Zinsengenuss hat. Er wurde wegen Eigenthumsdelicte und Bettelns in den Jahren 1891, 1894, 1896, 1898 und 1900; ferner wegen Uebertretung des Diebstahles und wegen Bettelns vom Kreisgerichte Wels, k. k. Bezirksgerichte Lienz, k. k. Bezirks¬ gerichte Rottenmann, k. k. Bezirksgerichte Salzburg und k. k. Bezirksgerichte Mürzzuschlag bestraft. Der Genannte ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, braune Augen und Augenbrauen, etwas gebogene Nase, schadhafte Zähne und grau melierte Haare, meist sehr kurz und dunkelröthlich braunen, graumelierten Bart Zufolge Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. October 1901, Z. 20.272/II, werden die Gemeinde¬ vorstehungen auf das Vorkommen des Franz Götschl mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, vielmehr zu veran¬ lassen, dass derselbe im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Z. 14.309. Steyr, 10. November 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler. Laut Bericht des Stadtmagistrates Triest vom 8. d. M., Z. 69.225, treibt sich der gewesene Gemeindebeamte in Triest, Aurelius Picciola, Sohn des Alois Picciola, in Triest heimatsberechtigt, in der Monarchie herum und lässt sich au Grund des § 28 des Heimatsgesetzes von verschiedenen Gemeinden Unterstützungen gewähren, wodurch der Heimats¬ gemeinde erhebliche Kosten verursacht werden. Aurelius Picciola ist ein arbeitsscheues Individuum, welches in seiner Eigenschaft als Gemeindebeamter auch Unterschlagungen von Gemeindegeldern hat sich zuschulder kommen lassen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 28. October 1901, Z. 20.913/II, werden die Gemeinden des Bezirkes auf den Genannten mit der Weisung aufmerk¬ sam gemacht, denselben bei allfälliger Anmeldung nur in den wirklich dringenden Fällen mit Geldunterstützungen zu versehen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell die schubweise Behandlung desselben einzuleiten. Z. 14.306. Steyr, 9. November 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Ernierung des landsturmpflichtigen Heinrich Baar. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 23. Mai 1882 in Engelwald, Bezirk Mährisch=Weißkirchen geborenen, landsturm¬ pflichtigen Heinrich Baar, Sohnes des Leopold Baar, Gast¬ wirt in Engelwald und der Antonie, geborenen Bonat, angesucht Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufge¬ führt erscheint, oder gestorben ist.

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