Amtsblatt 1901/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 11.026. Steyr, 23. August 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Der 28jährige Karl Demel, Knecht bei Johann Lehner in Aschach a. d. Steyr, entfernte sich am 18. An¬ gust l. J. aus der Wohnung seines Dienstgebers und ist seitdem nicht mehr zurückgekehrt. Derselbe dürfte sich mit Selbstmordabsichten tragen. Personsbeschreibung: Größe mittel; Gesicht: länglich; Augen: blau; Augenbrauen: brann; Nase und Mund: proportioniert: Haare: braun; Zähne gut. Ein besonderes Kennzeichen ist sein kränkliches Aussehen; derselbe ist lungen¬ leidend und sieht einem 40jährigen, schlecht genährten Tag¬ löhner gleich. Ueber den Verbleib desselben sind Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Ergebnis derselben anher be¬ kanntzugeben. 2. Georg Anton Michlbauer ist im Jahre 1880 zu Hallein geboren, Sohn der Maria Michlbauer, nach Polling zuständig; 3. Edmund Fritz ist im Jahre 1880 zu Wien ge¬ boren, Sohn der Josef Fritz, verwitweten Mayerhofer, nach Altheim zuständig; 4. Andreas Schmalzgruber ist im Jahre 1876 zu Traunstein (Bayern) geboren, Knecht, Sohn des Georg und der Maria, gebornen Staudinger, nach Ostermiething zuständig Es ergeht daher der Auftrag, rücksichtlich des gegen¬ wärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens der Genannten entsprechende Nachforschungen einzuleiten, insbe¬ sondere auch in der Richtung, ob nicht einer derselben in den pfarrämtlichen Matrikenauszügen über die Verstorbenen aufscheint. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Nach¬ forschungen ist bis 25. October 1901 anher zu berichten. Z. 11.185. Steyr, 25. August 1901 Z. 11.056. Steyr, 22. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 27. Februar 1865 in Billowitz geborenen, in Zizkow, Bezirk Göding, heimatberechtigten, militärtaxpflich¬ tigen Josef Haluza, Sohn des Thomas Haluza und der Franciska, geborenen Bucirak. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Ausforschung ist bis spätestens 10. October 1901 anher zu berichten. Steyr, 22. August 1901 Z. 11.057. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 25. Juni 1878 in Hallein geborenen, nach Olspitz im Bezirke Mähr.=Weißkirchen zuständigen, stellungspflichtigen Johann Dolinek, Sohn des Anton und der Theresia Dolinek, geborenen Säjdak Johann Dolinek ist groß, schlank, hat längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, blaue Augen und blonden Schnurrbartauflug. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. September l. I zu berichten. Steyr, 22. August 1901 Z. 11.058. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung der nachbenannten Stellungspflichtigen: 1. Franz Poschinger ist im Jahre 1880 zu Ober¬ hausberg Nr. 3 geboren, Knecht, Sohn der Genovefa Poschinger, nach St. Pantaleon zuständig; An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des am 7. December 1880 in Proßnitz geborenen, nach Bousin im Bezirke Proßnitz zuständigen, stellungspflichtigen Karl Klimes, Sohnes des Josef und der Anna Klimes, geborenen Spacina. Karl Klimes ist mittelgroß, mittelstark, hat längliches sommersprossiges Gesicht, röthlich blondes Haar, blonde Augenbrauen, blaue Augen, gewöhnliche Nase, hohe Stirne, ovales Kinn, röthlich=blonden Schnurrbart und gesunde Zähne Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. September l. J. zu berichten. Z. 11.277. Steyr, 27. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungs=Schwindler. Der nach Villach in Kärnten zuständige Hugo Angerer treibt sich sammt seiner Frau und einem fremden Kinde, welches selbe als das ihre ausgeben, beschäftigungslos herum und lässt sich von zahlreichen Gemeinden auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse geben, wodurch der letzteren nicht unbedeutende Kosten erwachsen. Hugo Angerer ist 1865 geboren, von Profession Schlosser, mittlerer Statur, hat längliches Gesicht, braune Haare, graue Augen, regulären Mund und Nase und keine besonderen Kennzeichen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei vom 22. August, Z. 16615/II, angewiesen, diesem Individuum — den Fall erwiesener dringender Nothwendigkeit ausgenommen — keine Unterstützung mehr zu verabfolgen

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