Amtsblatt 1901/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch = Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 26. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätte Stück LII, LIII und LIV an die Gemeinden des Bezirke¬ zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 22. August 1901 ad Z. 9381 Amtserinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche den h. a. Erlass vom 15. Juli 1901, Z. 9381, A.=Bl. Nr. 30, betreffend Namhaftmachung von Anlagen zur Erzeugung und Leitung von Elektricität und zur Verwendung elektrischer Energie bisher nicht entsprochen haben, werden beauftragt, Berichte oder Fehlanzeigen binnen drei Tagen zu erstatten. Z. 11.184. Steyr, 26. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Regelung des Hauptschubes zwischen Bruck a. Mur¬ St. Gallen bis Steyr Stadt und umgekehrt. Die k. k. o.=ö. Statthalterei findet im Einvernehmen mit dem o.=ö. Landesausschusse, betreffend die Fortführung des Hauptschubes zwischen Bruck a. d. Mur und St. Gallen bis Steyr Stadt und umgekehrt, im Sinne der Statthalterei Kundmachung vom 22. August 1901, Z. 16.545/II, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 22, Folgendes anzuordnen Die Schubstationsgemeinden St. Gallen (in Steiermark) Losenstein und Weyer (Markt) haben nur in jenen Fällen, in welchen von den genannten drei Schubstationsgemeinden in der Richtung der Hauptschübe bestimmte Schüblinge ab zuschieben sind, Begleitorgane zu den Bahnhöfen behufs Uebergabe solcher Schüblinge an den Hauptschubführer zu entsenden. In jenen Fällen, in denen Schüblinge an die genannter drei Schubstationen, bezw. am Bahnhofe Weißenbach¬ St. Gallen, Kastenreith oder Losenstein abzusetzen wären, hat die rechtzeitige telegraphische Verständigung der betreffen den Gemeindevorstehung zur Absendung eines Organes behufs Uebernahme der Schüblinge vom Hauptschubführer zu er folgen. Diese telegraphische Anzeige ist in der Regel nicht erst vom Hauptschubführer, sondern am zweckmäßigsten von jener Hauptschubstation zu erstatten, welche Schüblinge an eine dieser Gemeinden zu befördern hat Sollte, ohne Gefahr verspätet einzulangen, eine ein fache schriftliche Verständigung an Stelle der telegraphischen sich als genügend erweisen, wäre von letzterer abzusehen. Bezüglich der Schubstationsgemeinde Weyer hat die Uebergabe, bezw. Uebernahme der Schüblinge in der Station (Personenhaltestelle) Kastenreith zu erfolgen. Die Begleitorgane der Schubstationsgemeinden Losen¬ stein, Steyr und Weyer (Markt) haben für alle an den Hauptschubführer zu übergebenden Schüblinge die Lösung der Fahrkarten selbst zu besorgen und bei Uebergabe der abzuschiebenden Individuen an den Hauptschubführer letzteren gleichzeitig die gelösten Fahrbillets einzuhändigen. Insoferne mit den Hauptschüben beförderte Schüblinge nach Wald (Steiermark) zuständig sind, so werden sie, wie andere etwa nach Trieben, Gaishorn oder Kallwang zustän dige Schüblinge, in den Hauptschubstationen Rottenmann oder Mautern abzusetzen sein, von wo aus ihre Weiter beförderung mittels Particularschubes erfolgt. Im übrigen wird auf die Bestimmungen des Statt¬ halterei=Erlasses vom 17. November 1873, Z. 7576, L.=G. u. V.=Bl. Nr. 65, womit eine Instruction für die Schub behörden und Gemeinden zur Durchführung der Schubvor schriften erlassen wurde, verwiesen

Z. 11.026. Steyr, 23. August 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Der 28jährige Karl Demel, Knecht bei Johann Lehner in Aschach a. d. Steyr, entfernte sich am 18. An¬ gust l. J. aus der Wohnung seines Dienstgebers und ist seitdem nicht mehr zurückgekehrt. Derselbe dürfte sich mit Selbstmordabsichten tragen. Personsbeschreibung: Größe mittel; Gesicht: länglich; Augen: blau; Augenbrauen: brann; Nase und Mund: proportioniert: Haare: braun; Zähne gut. Ein besonderes Kennzeichen ist sein kränkliches Aussehen; derselbe ist lungen¬ leidend und sieht einem 40jährigen, schlecht genährten Tag¬ löhner gleich. Ueber den Verbleib desselben sind Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Ergebnis derselben anher be¬ kanntzugeben. 2. Georg Anton Michlbauer ist im Jahre 1880 zu Hallein geboren, Sohn der Maria Michlbauer, nach Polling zuständig; 3. Edmund Fritz ist im Jahre 1880 zu Wien ge¬ boren, Sohn der Josef Fritz, verwitweten Mayerhofer, nach Altheim zuständig; 4. Andreas Schmalzgruber ist im Jahre 1876 zu Traunstein (Bayern) geboren, Knecht, Sohn des Georg und der Maria, gebornen Staudinger, nach Ostermiething zuständig Es ergeht daher der Auftrag, rücksichtlich des gegen¬ wärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens der Genannten entsprechende Nachforschungen einzuleiten, insbe¬ sondere auch in der Richtung, ob nicht einer derselben in den pfarrämtlichen Matrikenauszügen über die Verstorbenen aufscheint. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Nach¬ forschungen ist bis 25. October 1901 anher zu berichten. Z. 11.185. Steyr, 25. August 1901 Z. 11.056. Steyr, 22. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 27. Februar 1865 in Billowitz geborenen, in Zizkow, Bezirk Göding, heimatberechtigten, militärtaxpflich¬ tigen Josef Haluza, Sohn des Thomas Haluza und der Franciska, geborenen Bucirak. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Ausforschung ist bis spätestens 10. October 1901 anher zu berichten. Steyr, 22. August 1901 Z. 11.057. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 25. Juni 1878 in Hallein geborenen, nach Olspitz im Bezirke Mähr.=Weißkirchen zuständigen, stellungspflichtigen Johann Dolinek, Sohn des Anton und der Theresia Dolinek, geborenen Säjdak Johann Dolinek ist groß, schlank, hat längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, blaue Augen und blonden Schnurrbartauflug. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. September l. I zu berichten. Steyr, 22. August 1901 Z. 11.058. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung der nachbenannten Stellungspflichtigen: 1. Franz Poschinger ist im Jahre 1880 zu Ober¬ hausberg Nr. 3 geboren, Knecht, Sohn der Genovefa Poschinger, nach St. Pantaleon zuständig; An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des am 7. December 1880 in Proßnitz geborenen, nach Bousin im Bezirke Proßnitz zuständigen, stellungspflichtigen Karl Klimes, Sohnes des Josef und der Anna Klimes, geborenen Spacina. Karl Klimes ist mittelgroß, mittelstark, hat längliches sommersprossiges Gesicht, röthlich blondes Haar, blonde Augenbrauen, blaue Augen, gewöhnliche Nase, hohe Stirne, ovales Kinn, röthlich=blonden Schnurrbart und gesunde Zähne Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. September l. J. zu berichten. Z. 11.277. Steyr, 27. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungs=Schwindler. Der nach Villach in Kärnten zuständige Hugo Angerer treibt sich sammt seiner Frau und einem fremden Kinde, welches selbe als das ihre ausgeben, beschäftigungslos herum und lässt sich von zahlreichen Gemeinden auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse geben, wodurch der letzteren nicht unbedeutende Kosten erwachsen. Hugo Angerer ist 1865 geboren, von Profession Schlosser, mittlerer Statur, hat längliches Gesicht, braune Haare, graue Augen, regulären Mund und Nase und keine besonderen Kennzeichen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei vom 22. August, Z. 16615/II, angewiesen, diesem Individuum — den Fall erwiesener dringender Nothwendigkeit ausgenommen — keine Unterstützung mehr zu verabfolgen

sondern mit Hugo Angerer, sowie dessen Begleitung gege¬ benen Falles im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R. G. Bl. Nr. 89, beziehungsweise 27. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 88, amtszuhandeln. Steyr, 25. August 1901. Z. 959 Sch. An sämmtliche Schulleitungen. C. Für Eröffnung des Thiercadavers: Für Eröffnung eines Thiercadavers zum Behufe der Section eines unter A, Post I, genannten Thieres, außer Seuchenfällen, jetzt 1 fl., Erhöhung auf 4 Kronen; eines kleineren Thieres sub A, Post II, jetzt 40 kr., Erhöhung auf 2 Kronen. 2. Für Eröffnung von Thiercadavern bei Seuchen, wenn solche von der Seuchen=Commission angeordnet wurde wird keine Gebür entrichtet. Zufolge landesschulräthlichen Erlasses vom 20. Au¬ gust 1901, Z. 3201, wurde jenen Lehrpersonen, welche Mitglieder des o.=ö. Lehrervereines sind, und der für den 6. und 7. September d. J. anberaumten General=Ver¬ sammlung dieses Vereines beiwohnen, für den 5., 6. und 7. September d. J. Urlaub ertheilt. Z. 10.953. Steyr, 22. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Abänderung des Abdeckertarifes. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Ried hat unterm 12. Juli l. J., Z. 9276, ein Ansuchen der Wasenmeister¬ Genossenschaft im politischen Bezirke Nied um die Ge¬ nehmigung der Abänderung des Abdeckertarifes vorgelegt, mit welchem unter Hinweis auf die gesteigerten Lebens¬ mittel= und Futterpreise einerseits und die theilweise ver¬ ringerten Einnahmen der Wasenmeister andererseits um eine zeitgemäße Erhöhung der Tarifgebüren des Tax¬ normales für Abdecker=Verrichtungen, Verordnung des k. k Statthalters von Oberösterreich vom 3. Februar 1877, Z. 14.033 (v.=ö. G.= u. V.=Bl. Nr. 5), erbeten und diesbe¬ züglich nachstehende Tarifsätze in Antrag gebracht werden: A. Bei gewöhnlichen Viehunfällen außer Seuchen: 1. Für das Ausführen, Abledern und Verscharren eines großen Thieres (Pferde, Rinder, Maulthiere im Alter über ein Jahr) bei einer Entfernung zur Abholung bis zu acht Kilometer jetzt 3 fl., Erhöhung auf 16 Kronen; be einer Entfernung über acht Kilometer jetzt 4 fl., Erhöhung auf 18 Kronen. 2. Für das Ausführen, Abledern und Verscharren eines kleinen Thieres als: Pferde und Rinder unter einem Jahre, dann Esel, Schweine, Schafe und Ziegen die Hälfte der Post 1. 3. Für das Vertilgen eines sub Post I genannten Thieres jetzt 50 kr., Erhöhung auf 2 Kronen; eines sub Post II genannten Thieres jetzt 25 kr. Erhöhung auf 1 Krone B. Bei Epizootien (Thierseuchen). 1. Für das Ausführen, Abledern (wenn solches ge¬ stattet wird) und Verscharren eines unter A, Post 1, ge¬ nannten Thiers ohne Unterschied der Entfernung jetzt 2 fl., Erhöhung auf 8 Kronen. 2. Für dieselbe Verrichtung eines unter A, Post II genannten Thieres, ebenfalls ohne Unterschied der Ent¬ fernung jetzt 1 fl., Erhöhung auf 4 Kronen. 3. Für das Vertilgen eines sub A, Post 1, genannten Thieres jetzt 50 kr., Erhöhung auf 2 Kronen; eines kleinen Thieres sub Post II, jetzt 15 kr, Erhöhung auf 1 Krone. D. Bei Viehunfällen aus Anlass von Bränden und anderen Elementar=Ereignissen. 1. Für das Ausführen, Abledern (wenn solches thun¬ lich ist) und Verscharren eines sub A, Post I, genannten Thieres bei einer Anzahl bis zu 2 Stück und einer Ent¬ fernung zum Abholen bis zu acht Kilometer per Stück jetzt 2 fl. 50 kr., Erhöhung auf 6 Kronen; von 3 bis 5 Stück per Stück jetzt 2 fl., Erhöhung auf fünf Kronen; von 6 Stück und darüber per Stück 1 fl. 50 kr., Erhöhung auf 4 Kronen. 2. Bei einer Entfernung zum Abholen des Cadavers von mehr als acht Kilometer bis zu 2 Stück per Stück jetzt 3 fl., Erhöhung auf acht Kronen; von 3—5 Stück per Stück jetzt 2 fl. 50 kr., Erhöhung auf 7 Kronen, von 6 Stück und darüber per Stück jetzt 2 fl. Erhöhung auf 5 Kronen. 5. Für dieselbe Verrichtung bei einem unter A, Post II, genannten Thiere die Hälfte des obigen Betrages, in der¬ selben Ordnung bezüglich der Anzahl und Entfernung. El. Für Fütterungs= und Verpflegskosten von in der Abdeckerei zur Beobachtung aufgestellten Thiere: Für ein Pferd oder ein erwachsenes Maulthier, an Stallgeld, Streustroh und für die Pflege täglich jetzt 35 kr., Erhöhung auf 3 Kronen 2. Für ein Rind täglich jetzt 25 kr., Erhöhung au 2 Kronen 3. Für Fohlen unter einem Jahr oder Esel täglich jetzt 15 kr., Erhöhung auf 1 Krone. Das Futtergeld wird bei diesen sub Post 1, 2 und 3 genannten Thieren nach Maßgabe der Gattung und Menge des angeordneten und verabreichten Futters nach den jeweiligen Marktdurchschnitts¬ Preisen berechnet. 4. Für einen Hund inclusive der Atzung täglich jetzt 30 kr., Erhöhung auf 1 Krone. F. Für Abdeckerverrichtungen bei Hunden: 1. Für das Einfangen von Hunden bei periodischen Streifungen oder aus Anlass des Herrschens der Hunds¬ wuth, für nicht wüthende per Stück jetzt 40 kr., Erhöhung auf 2 Kronen. 2. Für offenbar wüthende oder wuthverdächtige Hunde nach Maßgabe der hiebei vorhandenen Gefahr, wie jetzt 4 bis 8 Kronen. 3. Werden solche Streifungen außerhalb des Wohn¬ ortes des Abdeckers und in der Ausdehnung unternommen, dass derselbe außerhalb Zehrung nehmen muss an Zehr¬ geld demselben per Tag jetzt 1 fl., Erhöhung auf 4 Kronen für Tag und Nacht jetzt 1 fl. 50 kr., Erhöhung au 6 Kronen. Den gleichen Betrag für einen etwa nöthigen Gehilfen Punkte G und I bleiben unverändert.

Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. August 1901. Nr. 14.269/II mit dem Auftrage in die Kenntnis, sich über das erwähnte Einschreiten wegen Erhöhung der Wasen¬ meistergebüren längstens bis zum 15. September d. J. eingehend zu äußern. Z. 11.052. Steyr, 22. August 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. bis 17. August 1901. 1. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort schaft Gaisriegl. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Adlwang; Gemeinde Molln, Ortschaft Außerbreitenau; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Oehndorf 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Pöndorf, Ort¬ schaften Forstern, Haidach, Pöndorf 4. Bezirk Wels: Gemeinde Buchkirchen, Ortschaft Ennsberg; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Au. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ort¬ schaft Volkersdorf, Gemeinde Traun, Ortschaft Oedt. 2. Bezirk Rohrbach: Bezirk Ulrichsberg, Ortschaft Schindlau 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Voglsang. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Prägarten, Ortschaft Greisingberg; Gemeinde und Ortschaft Selker; Gemeind¬ Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Steinbichl 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ schaften Erdmannsdorf, Mahring, Plöcking, St. Martin; Gemeinde Kleinzell, Ortschaft Partenstein; Gem. St. Veit Ortschaft Hasthof, Kepling. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Prägarten. Der k. k. Statthaltereirath Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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