Amtsblatt 1901/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

stehungen angewiesen, die Ausstellung derartiger Certificate Auswanderern zu verweigern. Steyr, 1. Mai 1901. Z. 5794. An alle Gemeinde Vorstehungen. Blattern in Italien. Nachdem laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. v. M., Z. 7614/V, in Unteritalien, namentlich in der Stadt Neapel die Blattern epidemisch aufgetreten sind, werden die Gemeinde=Vorstehungen, namentlich jene, wo ein regerer Fremdenverkehr während der Saison stattfindet, beauf¬ tragt, auf die aus Italien zugereisten Fremden in Hinsicht auf deren Gesundheitszustand ein besonderes Augenmerk zu haben, und im Falle des Verdachtes einer infectiösen Er¬ krankung sofort anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, 29. April 1901 Z. 5520. An alle Gemeinde Vorstehungen. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des königl. ungar. Handelsministeriums vom 22. Jänner 1901, Z. 89.710 ex 1900, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Ruma, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsver¬ ordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. April 1901 Z. 5726/VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausier¬ patentes in Kenntnis gesetzt. Z. 5995. Steyr, 4. Mai 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung der Marie Liedlbauer. Marie Liedlbauer, ledige Dienstmagd, geboren 1871 zu Ternberg, zuständig dahin, versehen mit Dienstbotenbuch Nr. 640, ausgestellt am 30. Juli 1893 von der Gemeinde Ternberg, hat sich vor ungefähr einem Jahre unter Zurück¬ lassung ihrer zwei unehelichen Kinder, deren Verpflegung der Heimatsgemeinde nunmehr zur Last fällt, aus der Gemeinde Sierning entfernt. Seinerzeit hat dieselbe in Steyr, Sierning und Umgebung gedient. Da ihr Aufenthalt von der Heimatsgemeinde bisher nicht in Erfahrung gebracht werden konnte, sind über denselben Nachforschungen zu pflegen und ist das Resultat derselben anher bekanntzugeben. Z. 482 B.=Sch.=R. Steyr, 29. April 1901 In alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat laut Erlasses vom 16. April d. J., Z. 11.040, mit Rücksicht aus den Umstand, dass in diesem Jahre der 15. Juli auf einen Montag fällt, anzuordnen gefunden, dass an jenen allgemeiner Volks= und Bürgerschulen, für welche durch die bestehenden Verordnungen der 15. Juli als Tag des Schuljahrschlusses festgesetzt ist, im Jahre 1901 das Schuljahr schon am 13. Juli (Samstag) geschlossen werde. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 25. April l. J., Z. 1555, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 4. Mai 1901. Z. 517 B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 22. Mai l. J. in Kremsmünster stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 5985. Steyr, 7. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen Nr. 8213/II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 25. April d. J., Z. 15.323, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden, von der Lungen¬ seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Hannover des Königreiches Preußen. 2. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar und 3. aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 14. Februar 1901, Z. 3011 verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung im Amtsblatte zur Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G. Bl. Nr. 51) und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35 geahndet Linz, den 27. April 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.

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