Amtsblatt 1901/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

nicht bis Ende Jänner, sondern zuversichtlich mit 20. Jänner 1901 anher vorzulegen. Pola. — Eugen Renatz Bradamante geb. 1877 in Pola, Student, Eltern: Josef, Theresia Diorlotti, Zust¬ Gem.: Pola. Z. 1747/B.=Sch.=R. Steyr, 29. December 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 19. December 1900, Z. 4108—4286, werden die Schul leitungen auf den im Verordnungsblatte des k. k. Landes¬ schulrathes, Stück VII, Nr. 12 (versendet am 18. December) bekanntgemachten Erlass der k. k. Finanzdirection in Linz vom 13. November 1900, Nr. 23.175/III, an sämmtliche k. k. Steuerämter in Oberösterreich aufmerksam gemacht demzufolge den außerhalb des Amtssitzes eines Steueramtes angestellten Lehrpersonen ihre bei den Steuerämtern zur Auszahlung gelangenden Bezüge über ausdrückliches Ver langen von den genannten Aemtern mittelst Postanweisung zugesendet werden. Die Schulleitungen werden angewiesen, das ihnen unterstehende Lehrpersonale mit dem citierten Erlasse der k. k. Finanzdirection bekanntzumachen. Steyr, 29. December 1900. Z. 1751/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Dienl’sche Stiftung. Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria Dieul'schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befind¬ liche, brave Lehrer im Bezirke Steyr (Land) sind fällig. Hierauf Reflektierende haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche bis 18. Jänner 1901 im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieher vorzulegen. Steyr, 29. December 1900. An alle Gemeinde Vorstehungen des Gerichts Bezirkes Weyer. Rauschbrandschutzimpfung pro 1901. Zufolge des Erlasses vom 21. December 1900 Z. 45.435, beabsichtigt das Ministerium des Innern auch im Jahre 1901 die Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder durch unentgeltliche Abgabe des bezüglichen Impf stoffes zu unterstützen Die k. k. Statthalterei in Linz hat daher mit dem Erlasse vom 24. December 1900 Nr. 23.364/II, den Auf¬ trag ertheilt, den für die bevorstehende Impfcampagne so¬ fort zu ermittelnden Bedarf von Impfstoff bis spätestens 1. Februar 1901 anzusprechen, damit derselbe auch recht zeitig dargestellt und dem dortigen Amtsthierarzte noch vor Mitte März zugestellt werden kann Nachdem hierüber die Gemeinde=Vorstehungen bereits mit dem h. a. Erlasse vom 3. December 1900, Nr. 16.002 angewiesen worden sind, so ergeht daher die weitere Auf¬ trag, die Anmeldungen zu den Rauschbrandschutzimpfungen Z. 17.485. Steyr, 29. December 1900. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Z. 22.891/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November d. J., Z. 44.999, wird mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 13. No¬ vember d. J., Z. 20.527/II, verlautbart, dass das k. ung. Ackerbau=Ministerium in Budapest derzeit verboten hat: Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Dro¬ hobycz, Jasto, und Sambor in Galizien. 1. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Ein¬ fuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck a. d. Leitha, Wiener=Neustadt (Niederösterreich) Hartberg (Steiermark), Jasto und Nadivorna (Galizien); 2. wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck a. d. Leitha (Niederösterreich), Hartberg (Steiermark) und Ung.=Brod (Mähren) nach Ungarn. Hingegen werden alle früheren gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht genannten politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 19. December 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 29. December 1900. Z. 17.486. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Nr. 23.117/II. Kundmachung enthaltend veterinärpolizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ seitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus der kön. Freistadt Zombor, sowie aus den Stuhlgerichtsbezirken Apatin und Zombor (Comitat Bacs=Bodrog) nach den im Reichsrathe vertre¬ tenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szekeso (Comitat Saros), Berezna (Comitat Ung) und Also=Lendva (Comitat Zala) gerichteten Verbote hiemit aufgehoben.

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