Amtsblatt 1900/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Dezember 1900

3 vierten, sechsten, achten und zehnten Dienstjahre abzuleisten nicht abgeleisteten Waffenübung auch außer der Reihe heran¬ hat, —die aus der Reserve des Heeres stammende Mann¬ zuziehen kommt, alljährlich vor Beginn des betreffenden schaft im ersten Jahre ihrer Landwehrdienstpflicht zur Jahres bekannt gegeben werden. Waffenübung einzuberufen ist, —und dass jene Assentjahr¬ Der k. k. Statthalter: gänge, deren Mannschaft zur Nachtragung einer eventuell Puthon m. p. Nr. 21.509/IV. Uebersicht über die im Jahre 1901 bei den Landwehr=Fußtruppen und den berittenen Landwehr=Truppen zur Waffenübung heranzuziehenden Assent=Jahrgänge. Assent=Jahrgang und Angabe, die wievielte Waffenübung mitzumachen ist Mannschafts¬ Waffen¬ Kategorie Uebungspflicht 8 8 8 88 8 8 8s 8 Mannschaft, welche eine 5 Waffenübungen 3. zweijährige Präsenzdienstzeit 3 2 1 2 1 à 4 Wochen=20 Wochen abgeleistet hat Mannschaft, welche eine 4 Waffenübungen dreijährige Präsenzdienstzeit 3 2 1 * * * * à 4 Wochen=16 Wochen abgeleistet hat Mannschaft 3 Waffenübungen 3 1 2 * * * * der Ersatzreserve à 4 Wochen=12 Wochen Der aus der 1 Waffenübung= Reserve des Heeres übersetzte 1 * 4 Wochen Jahrgang Für den k. k. Statthalter: Linz, am 29. November 1900. Hein m. p. Z. 16.020. Steyr, 3. December 1900. der wöchentlichen Berichtstermine zu dringen. Nachdem diese Epidemie bisher einen milden Verlauf nimmt, so entfallen An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. bezüglich des Schulbesuches besondere Anordnungen und wird nur die strenge Beobachtung der, mit dem Erlasse des o.=ö. Im Sinne der Landsturm=Meldevorschriften R.=G.=Bl. Landesschulrathes vom 9. März 1885, Z. 435, angeord¬ Nr. 182 ex 1894, § 5:7, werden die hieramts eingelangten neten Bestimmungen in Erinnerung gebracht, derzufolge Meldeblätter zur Vormerkung in der Sturmrolle übermittelt. nebst den Erkrankten auch die Hausgenossen derselben während Das Verzeichnis über diejenigen Landsturmpflichtigen, welche der Dauer der Krankheit vom Schulbesuche abzuhalten sind. ihrer Vorstellungspflicht nicht nachgekommen sind, ist nach § 8 der obcitierten Vorschrift durch 8 Tage zu affigieren und es ist die Eruierung derselben sofort einzuleiten Die Verzeichnisse sind mit den Meldeblättern bis Z. 9979. Steyr, 26. November 1900. 15. December l. J. rückzuschließen. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die Z. 15.710. Steyr, 28. November 1900. Herren Gemeinde - Aerzte. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen, die Wasserleitungen in die Häuser. Herren Gemeinde -Aerzte und Schulleitungen. Mith. ä. Erlasse vom 6. Jänner 1885, Z. 8473, Anlässlich der dermalen herrschenden Masernepidemie, AmtsblattNr. 1 ex 1885, wurde bekanntgegeben, dass laut finde ich mich veranlasst, auf die pünktliche Einhaltung hohen Ministerial=Erlasses vom 27. November 1884, Z.8215,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2