Amtsblatt 1900/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. August 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Nr. 34. Steyr, am 23. August. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Prännmerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten — Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 11.301. Steyr, 17. August 1900. Steyr, 21. August 1900. Z. 10.863. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Gendarmerieposten -Tommanden. In der letzten Zeit wurde zu wiederholtenmalen wahr¬ Ausforschung. genommen, dass bezüglich der durch militärische Uebungen an den Culturen verursachten Schäden eine Schadensauf¬ Am 10. August l. J. kamen in die Gemeinde Hollen¬ nahme und Abschätzung durch gemeindeämtliche Commissionen stein 2 Kinder namens Amalia Winter, angeblich 12 Jahre erfolgte. alt, geboren in Kempen und zuständig in Ulm, katholisch, dem Alter entsprechend groß, mit ovalem Gesicht, grauen Diese Schadenserhebungen können für die nach den Augen, blonden Haaren und Augenbrauen, proportionierter Bestimmungen des § 56 der Einquartierungs=Gesetznovelle Nase und Mund, guten Zähnen und ohne besondere Kenn¬ vom 25. Juni 1895, R.=G.=Bl. Nr. 100, bezw. des zeichen, und Ursula Winter, angeblich 11 Jahre alt, Geburts¬ ad § 56 der Durchführungs=Bestimmungen zu den Ein¬ ort unbekannt, zuständig in Ulm, katholisch, dem Alter ent¬ quartierungs=Gesetzen vom 27. Juli 1895, R.=G.=Bl. Nr. 119, sprechend groß, mit ovalem Gesicht, blauen Augen, blonden durch die Militär=Organe diesfalls anzustrebenden Verein¬ Haaren und Augenbrauen, proportionierter Nase und Mund, barungen, sowie auch für die im Falle des Nichtzustande guten Zähnen und ebenfalls ohne besondere Kennzeichen, beide kommens eines Ausgleiches durch die gemischte Local¬ Mädchen sind sehr defect bekleidet. commission durchzuführenden Erhebungen von keinerlei Dieselben hatten sich von ihren Eltern getrennt und Einfluss sein, weil bei diesen Amtshandlungen die Constatierung wurden von Katharina Nachbargauer in Oberkirchen, und Bewertung des Schadens den behördlichen (militärischen) Gemeinde Hollenstein, in Kost und Pflege genommen, da Organen selbst, resp. den beizuziehenden beeideten Schätz¬ deren Eltern Josef und Maria Winter (letztere Stiefmutter leuten (Sachverständigen) obliegt. der Kinder), welche Regenschirmmacher sind, nicht eruiert Nachdem diesegem eindeämtlichen Schadensabschätzungen werden konnten. sohin für die nachfolgenden Verhandlungen der zu diesen Josef Winter soll aus Ulm, Württemberg, zuständig Amtshandlungen ausschließlich competenten militärischen, sein und daselbst ein Kleinhaus besitzen. bezw. politisch= administrativen Organen und Behörden von Nach dem Aufenthalt der Eltern der genannten Kinder keinem praktischen Werte sind, dagegen aber, infolge der sind Nachforschungen zu pflegen und über ein positives zumeist hochgegriffenen Abschätzungen, geeignet erscheinen, Resultat derselben ist ehestens anher Bericht zu erstatten. unbegründete Entschädigungs=Ansprüche zu wecken oder zu nähren, und auf diese Weise die anzubahnenden Vergleichs¬ versuche zu erschweren, eventuell sogar in Frage zu stellen, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses des Z. 11.038. Steyr, 22. August 1900. k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 27. Juli l. J., Z. 19.742/5774 II b, aufgefordert, in Hinkunft derlei im An alle Gemeinde -Vorstehungen. Einquartierungs=Gesetze nicht vorgesehenen Schadens= Auf¬ nahmen und Abschätzungen durch die Gemeinden zu Das k. k. Landsturm=Bezirks=Commando Nr. 2 (neu) unterlassen. in Linz hat an alle Körperschaften, welche einen militäri¬ schen Charakter oder militärische Abzeichen tragen, unter Z. 1337/Lst. vom 30. Juli 1900 eine erläuternde Zuschrift zur Verfassung der nach Muster 5 zu § 11 der Landsturm¬ Organisations=Vorschrift vorzulegenden Verzeichnisse erlassen

2 die Gemeinde=Vorstehungen werden hievon mit der Einladung verständigt, die bezüglichen Körperschafts=Vor¬ tände davon in Kenntnis zu setzen, dass sie gleichzeitig mit der directen Einsendung dieser Nachweisungen an das Land¬ turmbezirks=Commando auch noch eine Anzeige hierhei über die erfolgte Absendung der Verzeichnisse zu erstatten haben werden. Steyr, 12. August 1900. Z. 1171/B.=Sch.=R. Toncursausschreibung. An der fünfclassigen Volksschule in Reichraming kommt die Schulleiterstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K die Gehaltszulage per 200 K und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs=Ausschreibung im Umtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienst wege hieramts einzubringen. Steyr, 4. August 1900. Z. 1103/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen Zufolge landesschulräthlichen Erlasses vom 11. Juli 1900 Z. 1766, werden die in der nachstehenden Instruction sammt Beilage zusammengestellten Bestimmungen, betreffend die Ab¬ gabe verwahrloster Kinder in geeignete Anstalten mit dem Beifügen verlautbart, dass es Pflicht der Schulleitungen und der localen Organe der Schulaufsicht ist, gegebenenfalls rechtzeitig einzugreifen, damit die Ueberstellung besserungs¬ bedürftiger Kinder in Besserungs= bezw. Rettungsanstalten, rasch und zweckentsprechend durchgeführt werden kann. Instruction über die gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgang bei Abgabe von Kindern in eine Rettungs=, beziehungs¬ weise Besserungsanstalt. I. Allgemeines. Die Abgabe eines Kindes in eine Besserungsanstalt erfolgt: A. Nach § 8 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 R.=G.=Bl. Nr. 89, d. i. auf Grund eines Straferkenntnisses nit welchem die Zulässigkeit der Abgabe in eine Besserungs¬ anstalt ausgesprochen wird. § 8 lautet: „Die Abgabe in eine Besserungsanstalt kann von dem Strafgerichte auch bei Unmündigen*) für zulässig erkannt Unmündig sind solche Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben. (§ 21 d. b. G.=B.) werden, welche sich einer strafbaren Handlung schuldig machen, die nach den Bestimmungen des Strafgesetzes nur wegen Unmündigkeit des Thäters nicht als Verbrechen zu. gerechnet, sondern als Uebertretung bestraft wird (§S2 lit. d, 237 und 269 bis 272 des Strafgesetzes. „In Fällen, in welchen nach § 273 des Strafgesetzes der Sicherheitsbehörde die Ahndung und Vorkehrung wegen einer von einem Unmündigen begangenen strafbaren Hand¬ lung überlassen ist, kann die Abgabe des Unmündigen in eine Besserungsanstalt verfügt werden, wenn derselbe zu gleich verwahrlost und ein anderes Mittel zur Erzielung einer ordentlichen Erziehung und Beaufsichtigung desselben nicht ausfindig zu machen ist. Zum besseren Verständnisse dieser Bestimmung seien die einschlägigen §§ des Strafgesetzes angeführt: § 237: „Die strafbaren Handlungen, die von Kindern bis zu dem vollendeten zehnten Jahre begangen werden, sind bloß der häuslichen Züchtigung zu überlassen, abe von dem angehenden elften bis zu dem vollendeten vier¬ ehnten Jahre werden die Handlungen, die nur wegen Unmündigkeit des Thäters nicht als Verbrechen zugerechnet werden (§ 2, lit. d), als Uebertretungen bestraft (§ 269 ind 270). 269: „Unmündige können auf zweifache Weise schuldig werden: a) durch strafbare Handlungen, welche nach ihrer Eigen¬ schaft Verbrechen wären, aber wenn sie Unmündige begehen, nach § 237 nur als Uebertretungen bestraft werden: durch solche strafbare Handlungen, welche schon an sich nur Vergehen oder Uebertretungen sind § 270: „Die von Unmündigen begangenen strafbarei Handlungen der ersten Art sind mit Verschließung an einem abgesonderten Verwahrungsorte nach Beschaffenheit der Um¬ stände von einem Tage bis zu sechs Monaten zubestrafen Diese Strafe kann nach § 253 verschärft werden Nach § 18 des (im Anhange unter VIII)folgen den Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108 ann bei Unmündigen auch von dem Strafgerichte die Abgabe in eine Besserungsanstalt für zulässig erkannt und von der politischen Landesbehörde verhängt werden § 273: „Die von Unmündigen begangenen strafbarei Handlungen der zweiten Art werden insgemein der häus¬ lichen Züchtigung, in Ermangelung dieser aber oder nach dabei sich zeigenden besonderen Umständen der Ahndung und Vorkehrung der Sicherheitsbehörde überlassen. B. Die Aufnahme in eine Besserungsanstalt kann edoch auch ohne eine vorausgehende, auf Zulässigkeit der Abgabe in eine Besserungsanstalt erkennende strafgerichtliche Entscheidung von competenter Seite veranlasst werden. Das Gesetz vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 90 § 16, bestimmt „Außer den gesetzlich bestimmten Fällen darf niemand in eine Zwangsarbeits= oder Besserungsanstalt abgegeben werden. Durch diese Bestimmung ist jedoch nicht ausge¬ chlossen, dass auf Antrag der gesetzlichen Vertreter und mit Zustimmung der Pflegschaftsbehörde jugendliche Personen auch außer den in dem Gesetze bezeichneten Fällen in eine Besserungsanstalt für jugendliche Corrigenden abgegeben werden. Mit dem h. a. Erlasse vom 30. Juli 1897 Z. 929 betreffend die Ueberwachung der verwahrlosten schulpflichtigen kinder, wird ein Zusammenwirken der gerichtspolitischen und der Schulbehörden zu dem Zwecke empfohlen, um verwahr¬

loste oder auch solche Kinder, deren sittlicher Entwicklung In ihrer Umgebung Gefahr droht, in anderen Familien oder in einer Besserungs=, beziehungsweise Rettungsanstalt unterzubringen. Auf Grund dieses Erlasses werden die k. k. Bezirks¬ und Stadtschulräthe beauftragt, dieser hochwichtigen Ange¬ legenheit die erforderliche Aufmerksamkeit zuzuwenden und in geeigneter Weise die Schulleitungen, sowie das gesammte Lehrpersonale und die Ortsschulräthe des Schulbezirkes zur Nitwirkung bei Ueberwachung der der Verwahrlosung ent jegengehenden Kinder und bei rechtzeitiger Verständigung der Sicherheitsbehörden und der Gerichte zu verpflichten nsbesondere wird dann seitens der localen Schul¬ behörden nach den Weisungen des vorstehend citierten Er¬ lasses einzuschreiten sein, wenn sich ihnen die Ueberzeugung aufdrängt, dass gegen die gesetzlichen Vertreter des Kindes im Sinne der §§ 176 und 177 des bürgerlichen Gesetz¬ buches vorzugehen ist, dass diese also unfähig oder nicht gewillt sind, ihre natürliche Pflicht gegen die Kinder auch nur annähernd zu erfüllen. II. Vorgang bezüglich der Abgabe. Ist die Abgabe eines Kindes in eine Rettungs=, be¬ iehungsweise Besserungsanstalt nach der Aeußerung der Lehrerconferenz (der Schulleitung oder des Ortsschulrathes) erwünscht, empfiehlt sich folgender Vorgang: Die Aufenthalts=Gemeinde richtet das Ansuchen un Erwirkung der Abgabe an die k. k Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise an die politische Behörde erster Instanz in diesem Ansuchen wird schon der Bericht über das Ver¬ zalten des Kindes (eine kurze Lebensbeschreibung), wodurch das Ansuchen begründet erscheint, angeführt, ferner ange chlossen: a)Der Bericht der Schulleitung (Conferenzprotokoll); b) falls die gesetzlichen Vertreter des Kindes einverstanden sind, deren protokollarisch von der Gemeinde=Vor¬ stehung aufgenommene Erklärung des Einverständnisses eventuell folgt die Aeußerung, ob ein Anlass vor¬ handen ist, gegen die Eltern oder deren Stellvertreter im Sinne der §§ 176 und 177 des bürgerlichen Ge¬ setzbuches vorzugehen; 0)ein gemeindeärztliches Zeugnis des Inhaltes, dass das Kind mit keiner ansteckenden Krankheit behaftet und zur Abgabe in eine Rettungs= beziehungsweise Besserungsanstalt körperlich geeignet ist; dieses Zeugnis ist nach Thunlichkeit vom k. k. Bezirksarzte (Stadt¬ physikus) nach Ueberprüfung des Gesundheitszustandes des abzugebenden Kindes zu vidieren; d) der Taufschein oder das Geburtszeugnis 0) ein Impfschein oder mindestens die Bemerkung über die geschehene Wiederimpfung, beziehungsweise die Zustimmung zu einer solchen: *) Angabe über die Vermögensverhältnisse des Kindes, beziehungsweise seiner Angehörigen. 2. Der Act wird von der politischen Behörde erster Instanz zunächst an das zuständige oder vormundschaftlich Bezirksgericht (als Pflegschaftsbehörde) geleitet, und mit dessen Zustimmungsclausel versehen, 3. an. die k. k. Statthalterei geleitet, wo 3 4. in einer nach § 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 90, gebildeten Commission, welche nach Ver¬ ordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Juli 1885, Nr. 106 R.=G.=Bl., aus dem Landeschef oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, dem Referenten der poli¬ tischen Landesbehörde und einem Vertreter des Landesaus¬ schusses besteht, über die Abgabe des Kindes Beschluss gefasst und die Anstalt, in welche das Kind gegeben werden soll, bezeichnet wird Hierauf wird die Gemeinde durch die Bezirkshaupt¬ mannschaft verständigt; das betreffende Kind ist dann noch einmal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und ofort mit dem ärztlichen Zeugnisse und einem in duple ausgestellten Verzeichnisse seiner Effecten (auf einem Exem¬ dlare wird der Empfang bestätigt) durch einen Begleiter an die namhaft gemachte Anstalt zu überstellen. Besondere Bemerkungen. 1. ad f. In dem Ansuchen an die politische Behörde erster Instanz ist anzugeben, inwieweit das Kind auf eigene Kosten oder auf Kosten seiner Angehörigen in die Anstalt überstellt werden könnte, oder ob es ganz arm sei Von den aus dem eigenen Vermögen des Kindes oder durch die Angehörigen nicht gedeckten Verpflegungsbeiträgen übernimmt das Land Oberösterreich ½/5, hingegen 1/s die Zuständigkeitsgemeinde. Das Votum der Zuständigkeitsgemeinde ist für die Durchführung der Action nicht erforderlich. 2. Die Anstalten, welche aus Oberösterreich vorzugs¬ weise beschickt werden, sind: a) Die Erziehungsanstalt „Zum guten Hirten“ in Linz für Knaben und Mädchen (Verpflegskosten pro Tag 53 h) b) Eggenburg und Korneuburg in Niederösterreich für 1 K Knaben (Verpflegskosten per Tag C) Baumgartenberg in Oberösterreich und Wiener=Neu¬ dorf in Niederösterreich für Mädchen (Verpflegskosten per Tag 70 h) dWeikersdorf bei Gallneukirchen in Oberösterreichfür evangelische Kinder (Verpflegskosten monatlich 12 bis 20 K) 3 Insbesonders scheint es geboten, Knaben in eine entferntere Anstalt zu überstellen, sei es, um sie aus der gewohnten Umgebung und allen bisherigen Beziehungen zu sei es, weil sie nahe der Grenze der Schul ntfernen, pflicht sind und3. B. in den Anstalten Niederösterreichs auch über dieselbe hinaus in den Anstalten verbleiben können, was z. B. in der Anstalt „Zum guten Hirten“ nicht der Fall ist Erscheint eine sofortige Abgabe des Kindes ge¬ boten, kann diese mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder in Fällen, in denen gegen dieselben im Sinne der §§ 176 und 177 des bürgerlichen Gesetzbuches erkannt wurde auch ohne Einleitung und Durchführung des vorerwähnten Verfahrens erfolgen Es kann sich z. B. die Aufenthalts=Gemeinde unmittel¬ bar an die Anstalt (z. B. „Zum guten Hirten“) wenden welche dann auf Grund specieller Abmachungen bis zum Zeitpunkte der Entscheidung der k. k. Statthalterei zum ermäßigten Betrage von 40 h per Tag, welcher von der Gemeinde — ohne Regress von der Heimatsgemeinde zu entrichten ist, das Kind interimistisch übernimmt

4 Fragebogen bezüglich der Abgabe des Kindes Schüler Classe der der Schule in in eine Rettungs=, beziehungsweise Besserungsanstalt: Name: geboren am 18 in zuständig nach in Name der Eltern beziehungsweise des Vormundes: Stand und Wohnung derselben: ind mit der Abgabe einverstanden, lautErklärung vom: Angabe des Grundes, warum der Antrag gestellt wird: bezw. Verhalten der gesetzlichen Vertreter: geimpft: Impfzustandrevacciniert: Begen die Revaccinierung wird seitens der gesetzlichen Ver¬ treter nichts eingewendet Aerztlicher Ausspruch über Gesundheit und physische Eignung zur Abgabe: Anführung von Datum und Zahl des bezüglich der Abgabe gefassten Beschlusses in der Localconferenz, bezw. der beigelegten Abschrift: Vermögensverhältnisse: des Kindes, bezw. der gesetzlichen Vertreter Aeußerung des vormundschaftlichen k. k. Bezirks=Gerichtes: Z. 1143/Sch. Steyr, 16. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die Ortsschulräthe. Nach § 9, Punkt 6, des Schulaufsichtsgesetzes von Februar 1870, Nr. 9, haben die Ortsschulräthe die 21. ährlichen Voranschläge für die Dotationen und sonstigen Erfordernisse, soweit hiefür nicht besondere Organe bestellt sind, zu verfassen, dieselbe an die Gemeinde=Vertretung zu leiten und über die empfangenen Gelder Rechnung zu legen. In vielen Fällen werden nun von den Ortsschulräthen den eingeschulten Gemeinden lediglich die auf diese entfallenden Antheile bekanntgegeben Da dieser Vorgang der citierten gesetzlichen Bestimmung nicht vollkommen entspricht und Anlass zu Beschwerden geben kann, ergeht infolge Landesschulraths=Erlasses vom 30. Juli 1900, Z. 2113, die Weisung, in Gemäßheit des § 9, Z. 6, des Gesetzes vom 21. Februar 1870 betreffend die Schulaufficht (L.=G. Nr. 9), den eingeschulten Gemeinden alljährlich Abschriften des vollständigen Präliminares der Schulgemeinde (beziehungsweise des Ortsschulrathes) zuzu¬ mitteln, damit die eingeschulten Gemeinden in der Lage sind, die Richtigkeit der vom Ortsschulrathe für jede einge¬ schulte Gemeinde festgestellten Quote zu prüfen, und die Abschrift des Präliminares dem Präliminare der Ortsge¬ meinde beizuschließen Zugleich werden die Ortsschulräthe erneuert auf den hierämtlichen im Amtsblatte Nr. 23. veröffentlichten Erlass vom 6. Juni 1900, Z. 862/Sch., betreffend die Einsendung der Präliminar=Abschriften auch an den k. k. Bezirksschulrath aufmerksam gemacht. Z. 1156/Sch. Steyr, 16. August 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen Zufolge Landesschulraths=Erlasses vom 10. August 1900. Z. 2602, werden die Ortsschulräthe und die Schulleitungen auf die von dem deutschen Lehrer=Thierschutz=Vereine und von dem Thierschutzvereine in Berlin herausgegebenen Schriften: „Kalender 1900“ „Lesebüchlein, 1.und 2. Bändchen“. „Philipp Klenk, Thierschutz in Schule und Gemeinde“ aufmerksam gemacht. Z. 10.766. Steyr, 7. August 1900. An die genossenschaftlichen Krankencassen. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 19. Mai l. J., Z. 22.000, im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern ein neu redigiertes und mit erläuternden Bemerkungen versehenes Musterstatut für genossenschaftliche Krankencassen herausgegeben. Dieses Musterstatut ist bei der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien um den Preis von 20 h per Stück erhältlich. Hievon werden die genossenschaftlichen Krankencassen ufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom (6. Juli 1900, Z. 12.625(VIII, mit der Aufforderung verständigt, sich desselben bei beabsichtigten Aenderungen der gegenwärtig geltenden Statuten zu bedienen. Z. 11.193. Steyr, 18. August 1900. alle An 5Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Aufgefundene Leiche. Am 28. Juli 1900 wurde in Ybbs die Leiche eines unbekannten Mannes aufgefunden Dieselbe war bekleidet mit einem dunklen Kammgarn¬ anzuge, weißem Leinwandhemde, weißer Unterhose ohne Närke, dunklen Strümpfen und niederen Lederschnürschuhen. In den Kleidern fanden sich ein Taschenmesser mit 2 Klingen, ein Rosenkranz, ein Fingerhut, ein goldener Ehering, ein Ring mit der Gravierung „Mariazell“, ein Fragment eines Briefes (unterzeichnet Rudolf) und einer Zinsvorschreibung der Streckenleitung Weißkirchen der k. k. priv. Kaiser=Ferdinands=Nordbahn aus dem Jahre 1894. Die Leiche war mittelgroß, Haupt= und Barthaar ergraut, die Zähne sehr schadhaft. Im linken Ohrläppchen befand sich ein kleiner goldener Ring mit einem blauen Steine Der Mann dürfte 50 bis 60 Jahre alt gewesen sein und dem Arbeiterstande angehört haben. Die Leiche dürfte sich 8 bis 14 Tage im Wasser befunden haben. Etwaige Mittheilungen zur Feststellung der Identität sind an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr zu richten

Steyr, 17. August 1900. Z 1172/Sch. An sämmtliche Ortsschulräthe u. Schulleitungen. Der akademische Bildhauer und Medailleur Rudolf Marschall in Wien VI., Mariahilferstraße 89 b, hat aus Anlass der Vollendung des siebzigsten Lebensjahres Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät eine Erinnerungsmedaille hergestellt nach der Dieselbe zeigt auf der Aversseite das Natur modellierte Porträt Sr. Majestät (in Generals¬ Uniform), auf der Reversseite einen Blütenzweig und die nschrift: „Franciscus Jos. I. LXX“ und das Datum „XVIII. Aug. MCM. Die Medaille hat einen Durchmesser von 29 mm, kostet in Silber ausgeführt 2 K 40 h, in Bronze 24 h Im Hinblicke darauf, dass diese Medaille geeignet ist, ein würdiges und dauerndes Erinnerungszeichen an das Fest abzugeben, dass Sr. Majestät in diesem Jahre begeht, werden sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen über Auftrag des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 27. Juli 1900, Z. 21.716, auf dieselbe aufmerksam gemacht und wird die Anschaffung dieser Medaille empfohlen. Hievon setze ich die sämmtlichen Ortsschulräthe und Schulleitungen zufolge Landesschulraths=Erlasses vom 9. August 1900, Z. 2634, in Kenntnis. Steyr, 20. August 1900. Z. 11.245. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Im nachstehenden wird den Gemeinde=Vorstehungen die truppenweise Eintheilung der 1879 geborenen Recruten zur Kenntnis und Vormerkung, sowie zur thunlichen Ver¬ tändigung der Recruten oder deren Angehörigen mitgetheilt K. u. k. Infanterie=Regiment Nr. 14: Franz Engelmaier, Los=Nr. 8, Heimatsgemeinde Pfarr¬ kirchen. Johann Felberbauer Aschach. Ferd. Reiter, 11, 13, Pucking. Franz Gegenhuber, 14, Sierning. Sylvester Staudinger, 15, Losenstein. Alois Stadlmair, 20, Wei߬ kirchen. Josef Fölsner, 22, L. Weyer. Johann Salcher, 25, L. Weyer. Sylvester Stubauer, 28, Neustift. Davik Wierleitner, 38, Gleink. Franz Meier, 39, Wartberg. Johann Wieser, 41, Neuhofen. Georg Gruber, 46, Pfarr¬ kirchen. Peter Vorderwinkler, 51, Großraming. Engelbert Nohrweck, 52, Losenstein. Franz Lichtenwanger, 55, Eber¬ 12 tallzell Max Trautmann, 60, Großraming. Josef Gro߬ Hametner, 64, Sierning. Ambros Lumplecker, 67, raming. Johann Georg Bräuer, 70, St. Marien. Johann Tribrunner, 75, Lausa. Ignaz Schröckmayr, 78, Ried Georg Eichmaier, 81, Pucking. Johann Vorderwinkler, 84, Reichraming. Anton Götzenbrucker, 91, L. Weyer Leopold Schmidthaler, 93, Lausa. Alois Schausberger, 97, L. Weyer Karl Derflinger, 100, Thanstetten. Alois Köglberger, 106 Piberbach. Franz Zauner, 107, Piberbach. Matthias Dichlberger, 116 Großraming. Alois Weinberger, 117, Losenstein. Josef Inselsbacher, 122, L. Weyer. Marcus dopf, 124, Gaflenz. Johann Dietl, 126, Sierning. Karl denzinger, 134, L. Kremsmünster. Roman Nussbaumer 138, Losenstein. Franz Garstenauer, 141, Aschach. Isidor duber, 145, Großraming. Karl Schmatz, 146, L. Weyer Noman Ehlinger, 151, Sierning. Michael Wachauer, 152, 5 Gaflenz. Gabriel Feuerhuber, 154, Aschack Franz Heidl¬ mair, 166, Sipbachzell Simon Hubmer, 173, Wartberg. Neuhofen. Albert Franz Blaimschein, 182, Fierlinger, 184 Engelbert Lucking. Hinterramskogler 190,Neustift. Lausa. Rudolf Wimmer, 199 Pühringer, 205, Jose Losensteinleiten. Georg Hiesmayr, 224, Gleink. Johann Knoll, 231, Pucking. ranz Oppeneder, 235, Eberstallzell Josef Sperrer, 241,Ried Anton Ecker, 243, L. Weyer. Heorg Josef Pranzl Ternberg. Franz Hinterlehner 251, 252, Großraming. Franz Schickmayr, 255, Eberstallzell Ferdinand Buchecker, 256, Bad Hall. Jakob Ramskogler, 258, Reichraming. Franz Eckmayr, 265, Gleink. Alois Brandstötter, 267 Sierning. Karl Kremsberger, 269 Neuhofen. Franz Gegenhuber, 273, Sierning. Karl Pickl, 276, Weißkirchen. Johann Steinmayr, 278, Thanstetten. Pius Garstenauer, 281, Ternberg. Heinrich Reiter, 290 Sierning. Karl Platzer, 298 Gleink. Karl Brandner 301, Garsten. Karl Ernhard, 304, Sierning. Josef Demelbauer, 309, Kematen. Franz Prameshuber 311, Josef Kerschbaumsteiner, 315 Thanstetten. Weyer. L. Johann Kopf, 328, Gaflenz. Josef Estl, 348, St. Marien Franz Lirker, 349, Garsten. Johann Zachl, 352, Egendorf Anton Stieglecker, 355, Lausa. Johann Brandtner, 357 St. Ulrich. Ferdinand Hagmüller, 361, Sipbachzell. Franz Spat, 382, Weißkirchen. Josef Steiner, 385 Gleink. Johann Weyermayr, 386, Wartberg. Franz Krenhuber. 399, Losensteinleiten. Johann Neuböck, 401, Eberstallzell Leopold Unterwindtner, 403, Sierning. Franz Metzbauer, 404, Losensteinleiten. Karl Wieser, 405, Losensteinleiten Georg Tonbacher, 406, Reichraming. Stephan Brenn, 424, Großraming. Karl Ruttensteiner, 427, Thanstetten K. u. k. Dragoner=Regiment Nr. 4: Franz Holzner, Los=Nr. 16, Heimatsgemeinde Than tetten. Pius Stieglecker, 31, Reichraming. Karl Stock¬ hammer, 33, Thanstetten. Franz Kehrer, 66, Losenstein leiten. Josef Leitner, 89 Gleink. Alois Zauner, 95, Sipbachzell. Julius Strauß, 108, L. Kremsmünster. Jose Hierner, 123 Großraming. Karl Edlauer, 188, Weißkirchen Alois Wagenleitner, 195, Wartberg. Franz Obermayer, 221, Thanstetten. Johann Hofer, 232, Garsten. Josef Brunnbauer 238, Piberbach. Alois Lidringer, 253, Sierning. Franz Pichlbauer, 254, Pucking. Franz Dietinger, 257, Egendorf Franz König, 274, Neuhofen. Ludwig Nagler, 299, Gro߬ caming. Michael Garstenauer, 307M. Weyer. Karl Winter, 334, Nied. sohann Hager, 343, Großraming. Karl Neuhofer, 345, SipbachzellIgnaz Windischbaur, 363, Wartberg. Franz Eckmayr, 387, Eberstallzell. Leopold Heininger, 397, Ternberg. Johann Georg Oelsinger, 409, Kematen. K. u. k. Divisions=Artillerie=Regiment Nr. 40: Konrad Gollner, Los=Nr. 43, Heimatsgemeinde Gro߬ raming. Karl Lischka, 82, Neuhofen. Alois Mairbäurl, 211, Pucking. Karl Stangl, 248, L. Weyer. Franz Nestler, 259, Than¬ tetten. Alois Berghuber, 286, St. Marien. Georg Kolm, 338 St. Marien. Johann Straßmayer, 354, Ried Josef Saxenhuber, 383, Thanstetten. Leopold Heindler, 417, Gleink. August Schweigl, 423, M. Weyer K. u. k. Gebirgs=Batterie=Division: Josef Ganglbauer, Los=Nr. 53, Heimatsgemeind Weißkirchen. Michael Danzinger, 83, L. Weyer Jose * kappl, 262, M. Weyer. Matthäus Hochegger, 282, L. Weyer

6 K. u. k. Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: Karl Radhuber, Los=Nr. 18, Heimatsgemeinde Kematen. Josef Schallauer, 142, Neuhofen. August Kettenhuber, 169, L. Kremsmünster. Franz Josef Lugmair, 198, Allhaming. August Hieslmayr, 206, Sierning. Johann Weißensteiner, 217, L. Weyer. Johann Schlapp, 228, Sipbachzell. Georg Wondrack, 320, Gleink. K. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 2: Los=Nr. 32, Heimatsgemeinde Ferdinand Prenninger, Franz Wolfgang Sipbachzell. Wartberg. Franz Bachl, 68, Flick, 77, Reichraming. Josef Bergmaier, 367, Losensteinleiten. Karl Palme, 420, Neuhofen K. u. k. Train=Division Nr. 14: Karl Fichtl, Los=Nr. 192, Heimatsgemeinde M. Weyer. Raimund Oberndorfer 294, M. Kremsmünster. Leo Schmollngruber, 368, Großraming. Franz Eibl, 410, St. Ulrich. K. u. k. Evidenz=Verpflegsmagazin in Innsbruck: Ignaz Schraink, Los=Nr. 71, Heimatsgemeinde L. Krems¬ nünster. Franz Drechsler, 181, Sierning. Josef Huemer, Wartberg. 197, K. u. k. Sanitäts=Truppe: Schörkhuber, Los=Nr. 133, Heimatsgemeinde Anton Georg Blümelhuber, 157, St. Ulrich. Ludwig Großraming duber, 171, Losenstein. Leander Maderthaner 225, Gaflenz. Johann Rathner, 285, Sipbachzell. Josef Gschnaidtner, 337, Lausa. K. u. k. Gestüts=Branche: Andreas Auer, Los=Nr. 185, Heimatsgemeinde Gaflenz Födermair, 234, St. Marien Johann Georg Einjährig=Freiwilliger des 4. Tiroler Kaiserjäger, Regiments: Karl Wesely, Los=Nr. 336 Hei matsgemeinde Sierning In die Ersatz=Reserve des k. u. k. Infanterie=Regiments Nr. 14: Georg Kaiblinger, Los=Nr. 69, Heimatsgemeinde Kematen. K. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 2: Franz Schönlehner, Los=Nr. 50, Heimatsgemeinde Großraming. Leopold Prenner, 421, Großraming. K. u. k. Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: Josef Kreuzriegler, Los=Nr. 159, Heimatsgemeinde Reichraming. Evidenz=Verpflegs=Magazin Innsbruck: Matthias Steinmair, Los=Nr. 176, Heimatsgemeinde Rohr. Blasius Rodlauer, 230, L. Weyer. Steyr, am 21. August 1900. Z. 11.212. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Genossenschafts¬ k. k. Gendarmerie -Posten- Vorstehungen und Tommanden. Flaschenbierhandel. In einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Beschwerdeschrift wurden Klagen über die Durch¬ ührung der Ministerial=Verordnung vom 30. März 1899, R.=G.=Bl. Nr. 64, betreffend die Regelung des Flaschen bierhandels, erhoben Nach den Ausführungen dieser Be¬ chwerdeschrift sollen insbesondere trotz des durch die er¬ wähnte Verordnung im § 9 statuierten Verbotes viele Detailhändler nach wie vor den sogenannten Patent=Ver¬ chluss führen Die Gemeinde=Vorstehungen, Genossenschafts=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden werden angewiesen, die Flaschenbierhändler auf das Verbot der Be nützung von Flaschen mit dem sogenannten Patentverschluss aufmerksam zu machen und alle Dawiderhandelnden hier¬ amts zur Anzeige zu bringen. Steyr, 18. August 1900. 10.369. 3 An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Verbot des Geheimmittels „Sanol.“ Die k. k. Statthalterei in Wien hat mit dem Erlasse vom 23. Mai 1900, Z. 40.056, den Vertrieb des Geheim¬ mittels „Sanol“.welches von einem gewissen Dr. Strauf in Berlin erzeugt, und als Schutzmittel gegen geschlechtliche Ansteckung für Männer in den Verkehr gebracht wird au Grund der Ministerialverordnung vom 17. September 1883, R.=G.=Bl. Nr. 152, § 1 alinea 2, aus sanitären Gründen verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. d. M. Z. 12.759/V, zur gleichmäßigen Hintanhaltung des Vertriebes dieses schon gemäß der allgemeinen Medicinalvorschriften verbotenen Präparates, insbesondere in Apotheken, in Kenntnis gesetzt. 11.066. Steyr, 16. August 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 1. Februarl. J., Z. 1528/IV anher eröffnet, dass Fälle vorgekommen sind, dass über Recruten, welche bereits wegen eines einer Ehrenmakel nach sich ziehenden Ver¬ chuldung vorbestraft waren, diese Vorbestrafung der Militär¬ behörde nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Um derartigen Fällen vorzubeugen, ergeht an alle Gemeinde=Vorstehungen die Weisung, bei Verfassung der Leumunds =Zeugnisse mit der größten Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit vorzugehen Es sind nunmehr über jeden einzelnen im Laufe des Jahres Assentierten die Leumunds=Berichte separiert nach dem beifolgenden Muster zu verfassen (¼ Bogen) und diesen Zeugnissen über etwaige Vorbestrafungen ein abgesonderter

Ausweis, welcher das Vergehen oder Verbrechen, die Strafe, die Behörde, von welcher die Strafe verhängt wurde, wann eine Strafhaft angetreten und wann solche beendet wurde, zu enthalten hat, beizulegen. Ueber die heuer Assentierten sind diese Leumunds¬ Zeugnisse und Ausweise über Vorbestrafungen bis zum 5. September d. J. anher vorzulegen. Gemeinde: Geburtsjahr: Los Nr.: Leumunds=Bericht über: Hofmann Augustin zum Truppenkörper: Eingereiht: Wird hieramts ausgefüllt. als: Angabe, in welchem Rufe derselbe steht, und ob derselbe gerichtlich (polizeilich) unbescholten oder vorbestraft ist: Datum: Unterschrift des Gemeinde=Vorstehers: Drucksorten nach diesem Muster können in der Haas'¬ schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Z. 10.767. Steyr, 17. August 1900 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Neueintheilung der Landsturmbezirks=Commanden im Landwehr=Territorialbereiche Wien und Zara. Die k. k. oberösterr. Statthalterei hat mit Erlass Nr. 13.704/IV vom 28. Juli l. J. die mit Allerhöchster Entschließung vom 24. Juni 1900 genehmigte Neueintheilung des Landwehr=Truppen=Divisions=Commandobereiches Wien in fünf Landsturmbezirke mit den Nummern 1, 14, 21, 24 und 25, ferner die Aufstellung von fünf Landsturmbezirks¬ Commanden mit denselben Nummern, bei gleichzeitiger Auf¬ lassung der bisher bestanden Landsturmbezirks=Commanden Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 12, 13, 14 und 18, sowie die Neuein¬ theilung des Landwehr=Commando=Bereiches Zara in einen Landsturmbezirk mit der Nummer 23 ferner die Aufstellung eines Landsturmbezirks=Commandos mit derselben Nummer, bei gleichzeitiger Auflassung der bisher bestandenen Land¬ sturmbezirks=Commanden Nr. 79 80, 81 und 82, in den vorgenannten Landwehr=Territorialbereichen mit1. Oc¬ tober 1900 verlautbart Die nachfolgende Uebersicht lässt diese Neueintheilung der Landsturmbezirke, sowie die Art, wie dieselben bisher bestanden, entnehmen Demzufolge wurde angeordnet, dass bei der diesjährigen Vorstellung der Landsturmpflichtigen die Landsturmpässe und die diesen beiliegenden Präsentierungskarten auf die neuen Landsturmbezirks=Commanden zu berichtigen sein werden Es sind somit gelegentlich der heurigen Vorstellung der Landsturmpflichtigen von jenen, welche in einem der nachverzeichneten politischen Behörden zuständig sind, mit den Meldeblättern auch gleichzeitig deren Landsturmpässe behufs hier durchzuführender Berichtigung vorzulegen. Behufs schleuniger Durchführung dieser Berichtigungen und damit die betreffenden Landsturmpflichtigen baldigst wieder in den Besitz ihrer Pässe gelangen, wird angeordnet dass heuer die Meldeblätter und die zur Berichtigung ein¬ gezogenen Pässe gleich nach der ersten Vorstellung vorzulegen ind, und von den zur zweiten Vorstellung nachträglick Erscheinenden, die Meldeblätter und Landsturmpässe nach diesem Termin einzusenden kommen. 65 5 5 57 9 Politischer Verwaltungsbezirk Wien, Reichshauptst Amstetten Baden Bruck a. L. Floridsdorf Gmünd Hietzing Umgebung Horn Korneuburg Krems Lilienfeld Melk Mistelbach Mödling Neunkirchen Ober=Hollabrunn Pöggstal Scheibbs St. Pölter Tulln mit Ausschluss des G.=B. Kirchberg a. W. Tulln der G.=B. Kirchberg am Wagram Waidhofen a.d. Thaya Waidhofen a. Y. Stadt Wr.=Neustadt Stadt Wr.=Neustadt Umgeb. Zwettl Auspit Boskowitz Brünn Stadt Brünn Umgebung Datschitz Gaya Gödine Groß=Meseritsch Holleschau glau Stadt Iglau Umgebung Kremsier Stadt kremsier Umgebung Kromau Mähr.=Budwitz Neustadt! Nikolsburg Prerau Tischnowitz Trebitsch Ung.=Brod Ung.=Hradisch Stad¬ Ung.=Hradisch Umg Wallach.=Meseritsch Wischau Znaim Stadt Znaim Umgebung Benkovac Cattaro Curzola Imoski Knin Lesinc Macarsca Metkovic Ragusa Sebenico Sin Spalato Zara Früherer Landsturm¬ Bezirk Wien St. Pölten Wr.=Neustadt Wr.=Neustadt Korneuburg Krems Pr.=Neustadt Krems Korneuburg Krem St. Pölten St. Pölten Korneubur Wr.=Neustadt Wr.=Neustad Korneuburg Krems St. Pölten St. Pölten St. Pölten Krems Krems St. Pölten Wr.=Neustadt Wr.=Neustadt Krems Brünn M.=Trübau Brünn Brünn Iglau Kremsier Kremsier Iglau Weißkirchen Iglar Iglau Kremsier Kremsier Znaim naim Iglau Znaim Kremsier Brünn Iglau Kremsier Kremsier Kremsier Weißkirchen Olmütz Znaim Znaim Zara Cattaro Raguso Spalato Zara Ragusa Spalato Spalato Ragusa Zara Spalate Spalato Zara D 3 4 3 19 3 13 14 12 12 14 12 12 18 18 14 18 12 3 14 12 1! 17 15 18 79 80 79 81 79 80 80 79 3 5 5 Neuer Landsturm¬ Bezirk Wien St. Pölten St. Pölten Wien Wien Wien Wien Wien Wien Pölten St. St. Pölten St. Pölten Wier St. Pölter St. Pölten Wien St. Pölter St. Pölten St. Pölten Wien Wien Wien 24 St. Pölten St. Pölten 21 St. Pölten 21 St. Pölten 21 Wien 24 Brünn 14 Brünn 14 Brünn 14 Brünn Kremsier 25 25 Kremsier Brünn 14 Kremsier 14 Brünn Brünn X kremsier Kremsier Brünn 14 Brünn 14 14 Brünn Wien 24 Olmütz 15 zugewieser Brünn 44 Brünn Kremsier Kremsier Les Kremsier Kremsier 25 Kremsier Wien 24 24 Wien Zara 24 21 21 2 2 24 2 2 23 21 21 24 5 5 3 1 3 3 1 2 9 3 2 2 3 3 2 2. 2 3 2 3 3 7

Steyr, 20. August 1900. Z. 11.214. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung des im Jahre 1874 in Zaschau im Bezirke Wallachisch¬ Meseritsch geborenen und dahin heimatszuständigen, militär¬ taxpflichtigen Josef Hajda Ueber ein allfälliges positives Resultat der Er¬ hebungen ist bis 25. September 1900 hieher zu berichten Steyr, 20. August 1900. Z. 11.213. k. k. An alle Gemeinde -Vorstehungen und Gendarmerieposten - Tommanden. Ausforschung des stellungspflichtigen, am 17. November 1878 in Hat¬ chein geborenen, nach Subikow zuständigen Karl Schubert, Sohn der Zigeunerin Anna Schubert. Die bezüglichen Nachforschungen sind und zwar insbe sondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist Ein positives Ergebnis ist bis 25. September 1900 hieher mitzutheilen. Steyr, 20. August 1900. Z. 11.177. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Warnung vor dem Unterstützungs=Schwindler Matthias Godina. in Derselbe ist 1826 in Oberloitsch geboren und Zirknitz heimatberechtigt. Derselbe besitzt einen von der . k. Bezirkshauptmannschaft Loitsch unterm. 31. October 1899 Z. 1763, für Reisen nach Italien, Jerusalem und ganz Egypten auf die Dauer von drei Jahren ausgestellten Reise¬ pass; er ist von kleiner Statur, hat ein ovales Gesicht, graue Haare, braune Augen, eine proportionierte Nase und ein rundes Kinn. Demselben sind seitens der Gemeinden keinerlei Unter¬ tützungen, den Fall einer besonderen Nothlage ausgenommen, zu verabfolgen, derselbe ist vielmehr gegebenenfalls der chubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 16. August 1900. Z. 11.054. An sämmtliche Gemeinde-Vorkehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 14.705/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppung der Schweine¬ pest nach dem diesseitigen Gebiete findet das k. k. Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhl¬ gerichtsbezirken Alvincz einschließlich der kön. Freistadt Gyula Fehervar, Magyar=Igen (Comitat Also=Feher), Csongrat (Comitat Csongrad), Szaszvaros einschließlich der gleich¬ namigen kön. Freistadt (Comitat Hunyad), Kis=Hun=Felegy¬ saza sammt der gleichnamigen Stadtgemeinde (Comitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun), Szaszsebes einschließlich der gleich¬ namigen kön. Freistadt Kecskemet in Ungarn, dann aus dem Bezirke Casma und der kön. Freistadt Ivanic (Comitat Bjelovar=Krizevci) in Croatien=Slavonien nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem ungarischen Stuhlgerichtsbezirke Barcs (Comitat Somogy) nach dem diesseitigen Gebiete gerichtete Verbot hiemit aufgehoben Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes im ungarischen Stuhlgerichts=Bezirke Pozsony (Comitat Pozsony) von der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Floridsdorf getroffenen und von der k. k. Statt¬ halterei in Wien bestätigten Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke nach dem diesseitigen Gebiete verboten Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. August d. J., Z. 28.220, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 31. Juli und 5. August d. J., Z. 13.963 und 14.171, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 10. August 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.

Steyr, 19. August 1900. J 11.175 Steyr, 22. August 1900. 11.321 Z. n sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gemeinde -Vorstehungen und k. k. An alle Gendarmerieposten -Tommanden Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis Thierseuchen - Ausweis in der in der Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1900. Berichtsperiode vom 10. August bis 17. August 1900 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Rothlauf der Schweine. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft 1. Bestand der Seuche Hmunden und Ortschaft Bezirk Gmunden: Gemeinde 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ Gmunden chaft Manndorf; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Haus¬ 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort naning; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Mengersdorf chaft Manndorf; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Haus¬ 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein: maning; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Mengersdorf Gemeinde und Ortschaft Tragwein. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaft 4. Ottensheim Inding. Gemeinde Rechberg, Ortschaft Bezirk Perg: 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft 5. Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau Kemet; Bad Hall Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaft 5. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Inding. Waldegg Erlöschen der Seuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein; 1 Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Au; 1. Gemeinde und Ortschaft Tragwein Gemeinde und Ortschaft Perg; Gemeinde und Ortschaft Ried. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Laakirchen. Bad Hall. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft 3. 2. Schweinepest. Oftering. Bestand der Seuche 2. Schweinepest. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 3. Rauschbrand. 3. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital a. P., Ort¬ Prilleralpe. schaft Wurzeralpe. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. .9 —— Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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