Amtsblatt 1900/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Juli 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 12. Juli. Nr. 28. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. — mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 tr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 6. Juli 1900. Z. 9306. Steyr, 10. Juli 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. An alle Gemeinde -Vorstehungen. für Abhaltung von Lehrcursen über das Aichwesen Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetzblatt Stück XL, XLI, XLII, XLIII und XIIV an die Gemeinden zur Gemeinde=Organe. Versendung. Mit dem hierämtlichen Erlasse vom 8. August 1896, Ueber eventuelle Abgänge ist binnen 3 Tagen zu Z. 10.475, Amtsblatt Nr. 33, wurden die Gemeinde=Vor¬ berichten. Handelsministerium stehungen verständigt, dass das k. k. die Abhaltung unentgeltlicher Lehrcurse über das Aichwesen für Gemeindemarktorgane angeordnet hat Diese Lehrcurse konnten nun wegen Mangel an Be¬ Steyr, 10. Juli 1900. theiligung theils überhaupt nicht abgehalten werden, theils Z. 9536. weisen dieselben eine ganz minimale Frequenz auf. Handels¬ Nachdem es nun laut des Erlasses des k. k. An die Gemeinde-Vorstehungen. ministeriums vom 14. April d. J., Z. 59.570 ex 1899, vom Standpunkte der Erhaltung der Ordnung im Ma߬ Betreffend Gemeindevorstandswahlen. und Gewichtswesen sehr wünschenswert erscheint, dass die Entgegen der Weisung im Amtsblatt Nr. 23, wonach Gemeinden von diesen Lehrcursen den ausgiebigsten Gebrauch machen, so werden alle Gemeinden auf die Vortheile der es den Gemeinden anheimgestellt worden ist, sich an den Amtstagen zwecks der Angelobung der neugewählten Ge¬ in Rede stehenden Lehrcurse in Hinsicht auf die ordentliche meindevertretungen corporativ einzufinden, mache ich die Ausübung der den Gemeinden obliegenden Aussicht über Wahrnehmung, dass fast durchgängig die h. ä. Intervention Maß und Gewicht neuerlich aufmerksam gemacht. Dabei wird die zu den Vorstandswahlen erbeten wird. Vorstandswahl zumeist auf einen Sonntag angesetzt. Ich mache die Gemeindevorstehungen aufmerksam, dass Steyr, 7. Juni 1900. Z. 9301. bei den k. k. Behörden die Sonntagsruhe gesetzlich eingeführt ist, dass an Sonntagen nur ein Beamter Journaldienst hat; An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. dass, außerordentliche Fälle abgesehen, an Sonntagen ein Externdienst nicht stattfindet. Gendarmerieposten-Tommanden. sene Gemeinden, welche auf die Intervention eines Beamten bei der Vorstandswahl und auf die Angelo¬ h. ä. 1899 Anlässlich des forsttechnischen Jahresberichtes pro bung in der Gemeinde selbst Gewicht legen, werden daher Juni hat die k. k. Statthalterei mit dem Erlasse vom 22. verständigt, dass eine h. ä. Intervention nur an Wochen¬ 1900 erneuert darauf hingewiesen, dass es im Interesse der tagen stattfinden wird. wenn Erhaltung des Waldbestandes dringend geboten sei, Zugleich wird es sich im Interesse der Verminderung im Sinne des Statthaltereierlasses vom die Gemeinden der Kosten empfehlen, wenn sich zwei nahegelegene Gemeinden 24. April 1899, Z. 407, wenigstens die Kahlschläge zur über den Tag der Wahl vereinbaren. Anzeige bringen würden, wodurch der Forsttechniker erfährt, woselbst sein Einschreiten nöthig wird. Dies ist um so nothwendiger, als es dem einzigen Forst=Inspections=Organe für zwei waldreiche politische Be¬ zirke fast unmöglich ist, auch nur von den volkswirtschaft¬

2 zu lich wichtigeren Schlagseinlegungen sich die Kenntnis verschaffen, und das im Interesse der Forstcultur nothwendige rechtzeitig vorzukehren. Es ergeht daher an die Gemeindevorstehungen der Auftrag, alle größeren Schlagseinlegungen, sobald sie auf irgend eine Art zur dortämtlichen Kenntnis kommen, unter Namhaftmachung des Schlagsortes und des Besitzers zur hierämtlichen Kenntnis zu bringen. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden diesem Gegenstande ihr Augenmerk zuzuwenden und gleichfalls ihrerseits zur Kenntnis gelangende größere Schlagseinlagen hieramts zur Anzeige zu bringen haben. Steyr, 9. Juli 1900. Z. 9446. An die Gemeinde-Vorstehungen Land Krems¬ münster, Ried und Wartberg. Das k. k. Eisenbahn=Ministerium hat laut des Erlasses M., Z. 22.764, dem Verwaltungsrathe der von 11. d. Welser Localbahn=Gesellschaft auf Grund des mit den be¬ theiligten Centralstellen gepflogenen Einvernehmens die erbetene Bewilligung zur Vornahme technischer Vorarbeiten ür eine normalspurige Localbahn von der Station Petten¬ bach oder einem anderen geeigneten Punkte der den Gegen¬ tand der Concessionsurkunde vom 3. Juni 1899, R.=G.= Bl. Nr. 101, bildenden Localbahn Sattledt=Grünau bis zur Station Kirchdorf, eventuell zur Station Michldorf der Kremsthalbahn im Sinne des Eisenbahnconsessionsgesetzes vom 14. September 1854, R.=G.=Bl. Nr. 238, dann der Handels=Ministerial=Verordnungen vom 25. Jänner 1879, R.=G.=Bl.=Nr. 19, und vom 29. Mai 1880, R.=G.=Bl Nr. 57, sowie im Sinne des § 42 des Gesetzes vom 18. Februar 1878, R.=G.=Bl. Nr. 30, betreffend die Ent¬ eignung zum Zwecke der Herstellung und des Betriebes von Eisenbahnen auf die Dauer eines Jahres ertheilt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 26. Juni l. J., Z. 11.159/I, mit dem Beifügen verständigt, dass mit der Vornahme der Vorarbeiten die Bauunternehmung Stern und Hafferl in Wien betraut wurde, und dass diese Vorarbeiten binnen vier Monaten durchgeführt werden. Steyr, 5. Juli 1900. Z. 9313. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Sicherstellung der Verpflegserfordernisse für das Militär. Am 24. Juli 1900 findet beim Militär=Verpflegs¬ Magazin in Linz die Verhandlung wegen Lieferung von Heu, Stroh, Holz und Kohlen für die Truppen in Steyr, Enns, Linz und Wels, sowie wegen Lieferung von Hafer ür Steyr für die Zeit vom 1. September 1900 bis 31. August 1901 statt Die ausführliche Kundmachung ist an den Amtstafeln der k. k. Bezirkshauptmannschaft, sowie in der Gemeinde Sierning, Markt Weyer, Land Kremsmünster und Neu¬ hofen angeschlagen. Die näheren Bedingungen können bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft eingesehen werden. Dies ist allgemein zu verlautbaren. Steyr, am 10. Juli 1900. Z. 9012. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesver¬ theidigung vom 12. Juni d. J., Nr. 19.265/5628/II b, hat die k. k. Statthalterei in Triest um die Veranlassung der lusforschung des Militärtaxpflichtigen Josef Mazur aus Karfreit, geboren 1861, und Johann Zuber aus Kreda, geboren 1862, ersucht Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Auftrage zur Aus¬ orschung in Kenntnis gesetzt, ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen sofort hieher anzuzeigen. 9013. Steyr, 10. Juli 1900 3. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Spitalsläufer. Laut Note der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 2. Juni 1900, Z. 11.616, wurde von derselben im Ein vernehmen mit dem Landesausschusse in Görz die Spitals¬ Verweisung über Alois Leban, geboren 1846 in Tolmein Nr. 32, dorthin zuständig, ausgesprochen Seine Personsbeschreibung lautet wie folgt: Geboren: 1846; Beschäftigung: keine; Gestalt: mittelgroß; Gesicht und Haare: schwarz; Augen: schwarz; Mund und Nase: (egelmäßig. Hierauf werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Bendarmerieposten=Commanden mit der Weisung aufmerk¬ am gemacht, denselben bei allfälliger Anmeldung nur in Fällen zu unterstützen, bezw. in den wirklich dringenden das Spital aufzunehmen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell chubweise zu behandeln. Steyr, 9. Juli 1900 Z. 9366 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Unterstützungsschwindler. Der 1865 zu Retz in Niederösterreich geborene, nach Rohle, Bezirk Hohenstadt, in Mähren zuständige, vacierende Commis Anton Kochwasser, ledig, röm.=kath., lässt sich, ein augenblickliches Bedürfnis vorschützend, von Gemeinde imtern auf Kosten seiner Heimatgemeinde Geld und Kleidungs¬ tücke verabreichen und verursacht der genannten Gemeinde hiemit ungerechtfertigte große Auslagen Augen: grau, Personsbeschreibung: Statur: groß, Mund: Schnurrbart: blond, Gesicht: rund, Haare: blond, proportioniert, Nase: proportioniert.

Demselben ist keine Unterstützung zu gewähren, viel¬ mehr ist derselbe nach den Bestimmungen des § 1a des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, zu be¬ sandeln. Z. 9365. Steyr, 6. Juli 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung. Statthalterei in Linz vom Laut Erlass der k. k. 29. Juni 1900, Z. 11.099, hat die in Eben Nr. 71 Hemeinde Altmünster, wohnhafte Zimmermanns=Gattin Katharina Franz, um die Ausforschung ihres seit anfangs August 1899 verschollenen Gatten Josef Franz angesucht. Josef Franz ist am 2. Februar 1838 in Laxenburg bei Wien geboren, war früher nach Oberlangenau, Bezirk Hohen¬ elbe in Böhmen und jetzt nach Altmünster zuständig, war früher Zimmermeister und Hausbesitzer Nr. 14 in Eben¬ zweier und zuletzt Zimmergehilfe in Wien. Derselbe ist kleiner Statur, untersetzt, hat volles Gesicht graue Augen, proportionierte Nase und Mund, und ist fast anz kahlköpfig. Der Verschollene hat sich bis anfangs August 1899 in Wien aufgehalten und hat sich von dort nach Krems, Niederösterreich, abgemeldet. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die nöthigen Erhebungen zur Ausforschung desselben zu veranlassen und ein allfälliges Ergebnis anher anzuzeigen. Steyr, 8. Juli 1900. Z. 9363. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden ur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.692/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrathe ver¬ tretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppungen der Schweine pest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Stuhlgerichtsbezirken Csacza und Kiszucza Ujhely (Comitat Trencsen) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen ind Ländern zu verbieten Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest in den ungar. Stuhlgerichtsbezirken Mura¬ Szombat (Comitat Vas), Also=Lendva (Comitat Zala), Homonna und Szinna (Comitat Zemplen) von den compe¬ tenten k. k. Bezirkshauptmannschaften getroffenen und von den k. k. Statthaltereien in Graz und Lemberg bestätigten Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus diesen Be¬ irken nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 20. und 23. Juni d. J., Z. 10.991 und 11.217, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. 3 Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und 5 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig ein¬ gebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, den 30. Juni 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 8. Juli 1900. Z. 9364. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten-Commanden Nr. 11.218/II. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei, betreffend den Verkehr mit Handelsvieh, beziehungsweise Handelsschweinen im Erzherzogthume Oberösterreich. Zum Zwecke einer wirksameren Hintanhaltung der weiteren Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten durch den Verkehr mit Handelsvieh, insbesondere der Schweinepest und Maul= und Klauenseuche durch den gewerbsmäßigen Handelsverkehr mit Schweinen, findet die k. k. Statthalterei auf Grund des § 3 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=B. Nr. 35, bis auf weiteres jachstehende Verfügungen anzuordnen: Der Handel mit Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) im Herumziehen von Ort zu Ort und von Gehöfte zu Gehöfte (Hausierhandel) ist verboten. Das Treiben von Schweinen auf öffentlichen Straßen und Wegen, von und zu den Bahnstationen, sowie von Ort zu Ort, auf Märkte u. s. w. ist im Handelsverkehre verboten. Im Grunde des letzten Absatzes des § 8 des vor¬ citierten Gesetzes sind weiters außer den sub lit. a und des citierten Paragraphen vorgeschriebenen Fällen auch für alle lebend in den Handel gebrachten Schweine Viehpässe beizubringen 2. Zum Transporte von Schweinen imHandels¬ verkehre dürfen nur die Eisenbahnen verwendet werden Hiebei sind die für den öffentlichen Viehverkehr bestehenden allgemein gesetzlichen und administrativen Vorschriften strengstens zu beobachten 3. Der Bahntransport hat ausnahmslos bis zu der dem Verkaufsorte nächstgelegenen Bahnstation zu erfolgen, von wo die Schweine erst nach vorgenommener thierärztlicher Untersuchung und hiebei constatierter Seuchen=Unbedenklichkeit abgeführt werden dürfen 4. Handelsschweine dürfen von der Bahnstation aus¬ chließlich nur auf mit Pferden bespannten Wagen nach der Verkaufsstätte des Bestimmungsortes (beziehungsweise sofern dies zulässig erscheint, nach dem entsprechend ein¬ gerichteten Marktplatze) gebracht werden. die vorstehende Bestimmung findet auch auf Schlacht hweine Anwendung, welche nach einem nicht durch Schienen¬ rang mit der Bahnstation verbundenen öffentlichen Schlacht¬ hause gebracht werden. Die Wagen sind nach jedesmaliger Benützung in analoger Weise, wie dies im Punkt 11 bezüglich der Verkaufsstätten vorgeschrieben ist, zu desinficieren. 5. Außer den im Punkt 4 vorgesehenen Fällen ist die Benützung von Wagen im Handelsverkehre mit Schweinen untersagt.

6 oom 14. December 1888, Nr. 26, zu bestreitenden Weg¬ Steyr, 6. Juni 1900. Z. 10.925/IV. St. entschädigungen für Religionslehrer im vollen Betrage den Schulgemeinden aus dem Landesschulfonde zu ersetzen An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Der oberösterr. Landesausschuss wird auf Grund dieser Zur leichteren Orientierung der seitens des Herrn k. k. Ermächtigung von nun an den Schulgemeinden die fraglichen Steuer=Ober=Inspectors Dr. Hans Kastner oder eines anderen Wegentschädigungen im vollen Betrage vergüten und diesen Beamten vorzunehmenden Localisierungen von Neu=, Um¬ Ersatz schon bei den für die Zeit vom 1. November 1899 Zu= und Aufbauten werden die Gemeinde=Vorstehungen ein¬ bis Ende April 1900 vorschussweise geleisteten Beträgen geladen, in den Bauausweisen, sowie in den Baufreijahrs¬ eintreten lassen gesuchen, Hauslcassensteuer=Minderungsgesuchen 2c. nebst den Die Ortsschulräthe werden angewiesen, künftighin behufs Vor= und Zunamen der Parteien auch deren vulgäre (Haus¬) Erlangung der Vergütung aus dem Landesschulfonde für Namen anzugeben. die den Religionslehrern geleisteten Wegentschädigungen die Quittungen derselben, oder, wenn kein Wegentschädigungs¬ pauschale geleistet wird, sondern für jede einzelne Fahrt oder für jeden Gang die Vergütung zu entrichten ist, die nach Steyr, 7. Juli 1900. Z. 986/B.=Sch.=R. Vorschrift des hierämtlichen Erlasses vom 27. December 1889 Z. 3034, ausgefüllten Anspruchsausweise halbjährig nach¬ An sämmtliche Ortsschulräthe und die hochw. hinein bis Ende Mai, bezw. November jeden Jahres un¬ mittelbar dem oberösterr. Landesausschusse Pfarrämter. vorzulegen. Durch vorstehende Anordnungen werden die Erlässe Der oberösterreichische Landtag hat zufolge des in der des k. k. Landesschulrathes vom 27. December 1889, Z. 3034 29. Sitzung am 2. Mai 1900 gefassten Beschlusses den (V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 14), und vom 6. August 1897, oberösterreichischen Landesausschuss ermächtigt, die von den Z. 2300 (V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 6), theilweise abgeändert. Schulgemeinden nach § 9, bezw. § 11 des Landesgesetzes Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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