Amtsblatt 1900/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. März 1900

6 Die Ortsschulräthe werden angewiesen, zuverlässlich binnen drei Tagen die von den Schulleitungen zu ver¬ fassenden, genau den entsprechenden Betcägen angepassten Anspruchschreiben (Erl. des h. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 15. Juni 1896, Z. 14.625, Ver¬ ordnungsblatt des k. k. Landesschulrathes vom 15. Sep¬ tember 1896, Stück 1, Amtsblatt der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr vom 15. Februar 1900, Nr. 7, Z. 161) einzubringen, damit rechtzeitig die nothwendigen Armen¬ bücher erwirkt und ausgefolgt werden können. Ad Z. 199/B.=Sch.=R. Steyr, 28. Februar 1900. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen, welche dem h. ä. Auftrage, Amtsblatt Nr. 7 vom 13. Fe¬ bruar l. J., Z. 199/B.=Sch.=R., betreffend die Einzahlung der Vergütung für das Verordnungsblatt des oberösterreichischen Landesschulrathes noch nicht nachgekommen sind, haben demselben sofort zu ent¬ sprechen. Z. 233/B.=Sch.=R. Steyr, am 23. Februar 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der k. k. Bezirksschulrath der Stadt Wien hat unterm 15. Jänner l. J. nachstehende Kundmachung erlassen: Kundmachung. „In der Zeit vom 17. April bis 26. Mai 1900 werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Localitäten Heilcurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. „In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach¬ gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Leon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprech¬ übungen durchgeführt, und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht, sowie des hochlöblichen k. k. n.=ö. Landesschulrathes mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Cursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich theilnehmen. „Lehrer, welche an diesen Instructionscursen sich zu betheiligen gedenken, müssten sich zur Anwesenheit während der ganzen sechswöchentlichen Dauer des von ihnen zu be¬ suchenden Curses verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtiger Anwendung gewonnen werden kann. „Die Anmeldung der beabsichtigten Theilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirks¬ schulrathe der Stadt Wien bis spätestens am 25. März 1900 zu geschehen, worauf die Zutheilung der Angemeldeten an einen der Curse erfolgen wird.. Die Einberufung der zuge¬ theilten Lehrer, sowie die Benachrichtigung jener, welche allenfalls derzeit zurückgewiesen werden müssen, weil zu jedem einzelnen Curse nur eine sehr geringe Anzahl von theil¬ nehmenden Lehrern zugelassen werden kann, erfolgt bestimmt in der ersten Woche des April 1900.“ Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen in Kenntnis gesetzt. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stepr.

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