Amtsblatt 1899/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Dezember 1899

7 7. Wasenmeistereien. Jene Gemeinde, in deren Gebiet ein Wasenmeister ansässig ist, hat den Namen und Wohnort des Abdeckers im Allgemeinberichte anzuführen und zu bemerken, ob eine Aenderung im Umfange des Abdeckerbezirkes oder Neu¬ berstellung von Einrichtungen 2c. in der Abdeckerei noth¬ wendig sind. 8. Ausweise über Pferdever sicherungs=Vereine. Jene G meinde, in deren Gebiet die Sitze von Pferde=(Vieh-) Versicherungsvereinen bestehen, hat die Aus¬ weise über die Thätigkeit (Gebarungswesen) dieser Vereine, und die Nachweisung über die im Jahre 1899 durch Tod oder andere Ursachen in Abgang gekommenen versicherten Pferde (Rinder) schließlich nach dem Jahresberichte bei¬ zufügen. 9. Ausweis über den Stand der Bieh= Schweine=, Stechvieh= und Spanferkelhändler. Die in der Gemeinde ansässigen Vieh=, Schweine=, Stechvieh= und Spanserkelhändler sind durchwegs unter Angabe des Vor= und Zunamens, Wohnortes, Standortes des Gewerbes, Datum und Zahl des Gewerbescheines in einem Verzeichnisse anzuführen. Die Formularien zu den in den Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 bezeichneten Ausweisen können aus der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Schließch werden die Gemeinde=Vertretungen beauf¬ tragt, die Anzahl der im Jahre verkauften Spanferkel aus der ganzen Gemeinde bekanntzugeben; zu diesem Behufe sind dieselben aus den Juxtaheften der Viehpässe zusammen¬ zuzählen. Nr. 16.675/I St. Steyr, am 16. December 1899. Kundmachung. Zufolge des Erlasses der k. k. Finanz=Direction in Linz vom 27. October 1899, Z. 20 571, wurde die Wahl des Kaufmannes Josef Wittmann in Sierning als Mitglied und die des Matthias Hüthmayr, Wirtes in Kremsmünster, als Mitglied¬ Stellvertreter der Erwerbsteuercommission III. Classe des Bezirkes Steyr (Umgebung) im Sinne des § 39 der Wahl¬ vorschrift (Beilage D zur W. W. zum Gesetze vom 25. Oc¬ tober 1896, R. G.=Bl. Nr. 220) aus dem Grunde als rechts¬ ungiltig erklärt, weil jeder derselben bei einer Anzahl von 7 Wahlberechtigten nur 2 Stimmen auf sich vereinigte, somit keiner die in dem citierten Paragraphen geforderte Mindestzahl von 3 Stimmen erhielt. Es wird daher im Sinne obigen Erlasses für die Nachwahl der Wahlmänner der genannten Steuergesell¬ schaft für die Steueramtsbezirke Kremsmünster, Neuhofen, Steyr und Weyer der 3. Jänner 1900 festgesetzt. Zu wählen sind: A. Im Steueramtsbezirke Kremsmünster: drei Wahlmänner. Wahllocal: Gemeindekanzlei in Kremsmünster. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. B. Im Steueramtsbezirke Neuhofen: ein Wahlmann. Wahllocal: Gemeindekanzlei in Neuhofen. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. C. Im Steueramtsbezirke Steyr; drei Wahlmänner. Wahllocal: Amtsgebäude der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr, II. Stock, links. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. D. Im Steueramtsbezirke Weyer: drei Wahlmänner. Wahllocal: Gemeindekanzlei in Weyer. Stimmenabgabe: Von 11—12 Uhr vormittags. Die Wahlmänner wählen sodann in Gemäßheit des Abs. V des § 18 des P.=St.=G. an Stelle der ausgeschie¬ denen Commissionsmitglieder und Stellvertreter ein Mitglied und einen Stellvertreter. Die durch das Los Ausgeschiede¬ nen, u. zw. Mitglied Josef Wittmann und der Stellvertreter Matthias Hüthmayr in Kremsmünster, können wiederge¬ wählt werden. Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Steuergesellschaft III. Classe in den einzelnen Steueramts¬ bezirken. Wählbar sind nur jene Wahlberechtigten der Steuer¬ gesellschaft III. Classe und männlichen Geschlechtes, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben und sich im vollen Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte befinden. Bei den Wahlen ist sich der den Wählern zukommenden Wahllegitimationen und der ämtlichen Stimmzettel zu be¬ dienen. Die Stimmzettel sind bei sonstiger Ungiltigkeit von den Wählern oder deren gesetzlichen Vertretern zu unter¬ fertigen und von denselben entweder persönlich dem Wahl¬ commissär am Wahltage zu überreichen, oder unter Anschlufs der Wahllegitimation durch die Post an den Wahlcommissär frankiert einzusenden, etwa unter der Adresse: An den Herrn Wahlcommissär für die Wahlen in die Erwerbsteuer Commission III. Classe in Steyr, 15. December 1899. Z. 17.392/I. Str. Kundmachung. Das k. k. Finanzministerium hat zufolge Präsidial¬ Erlasses der k. k. Finanzdirection Linz vom 28. No¬ vember 1899, Z. 1413, die ausgeschiedenen ernannten Mit¬ glieder der bezüglichen Commissionen in nachfolgender Weise ersetzt. Im Veranlagungsbezirke Steyr, Stadt, E. C. III. Cl. Mitglieder: 1. Johann Walter, Fleischselcher in Steyr. 2. Josef Hiller, Handschuhmacher in Steyr. Stellvertreter: 1. Mathias Perz, Kaufmann in Steyr. 2. Georg Lintl, Bäcker in Steyr. Im Veranlagungsbezirke Steyr, Stadt, E. C. IV. Cl. Mitglieder: 1. Anton Jäger v. Waldau, Wirt und Realitätenbesitzer in Steyr. 2. Johann Bichlesberger, Fragner in Steyr.

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