Amtsblatt 1899/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. November 1899

3 Thätigkeit ein Capital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Notenrente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur theilweisen Zahlung der Unfall¬ versicherungsprämien für die Betriebe von Kleingewerbe¬ treibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religions¬ bekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständigkeit verwendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Voraussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuervorschreibung und zwar die mit niedrigerer Erwerbsteuervorschreibung mit einem bis zu 75%igen, die mit höherer Erwerbsteuer¬ vorschreibung mit einem bis zu 50%igen Beitrage zur Unfallversicherungsprämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungs¬ pflicht unterliegen, auf Grund der Bestim¬ mungen der Novelle zum Unfallversicherungs¬ gesetze freiwillig bei der Arbeiter=Unfall=Versicherungs¬ Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende October l. J. die vor¬ schriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 19.. an unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr.=Schaup=Stiftung. Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits=Zeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgefasst ist, beizuschließen. Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung an¬ gemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeitszeugnisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. October l. J. einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Steyr, am 26. October 1899. Zeugnis behufs Erlangung einer Beitragsleistung aus der Dr.=W.= Schaup'schen Kaiser=Jubiläums=Stiftung zur Förderung der Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. 1. Name und Wohnort 2. Art des zur Anmeldung gebrachten gewerblichen Betriebes, eventuell Mitglied=Nr. 3. Höhe der vorgeschriebenen Erwerbsteuer ohne Zuschlag der Einkommensteuer der Hauszins= oder Hausclassensteuer. 4. Besitz an Realitäten, eventuell deren Catastralreinertrag 5. Darauf intabulierte Lasten 6. Familienstand unter Namhaftmachung der noch unver¬ sorgten Kinder und ihres Alters * 7. Besondere Gründe der Würdigkeit 8. Betheilung aus der Stiftung im letztverflossenen Jahre. Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Von der Gemeinde=Vorstehung den L. S. Unterschrift: Z. 13.672. Steyr, am 31. October 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 18.659/II. Kundmachung betreffend die Regelung der Einfuhr von Vieh aus Oesterreich nach Ungarn. Mittelst Kundmachung vom 5. October 1899, Z. 80.553, III, 2, hat das kgl. ung. Ackerbau=Ministerium auf Grund des Ausweises des k. k. Ministeriums des Innern über den Stand der Epizootien am 30. September 1899 bezüglich der Einfuhr von Vieh aus Oesterreich nach Ungarn Nachstehendes angeordnet: Verboten ist: A. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus den nachstehend bezeichneten Gemeinden und deren Nachbargemeinden: 1. Niederösterreich, Stadtgebiet Wien, aus dem 17. und 18. Bezirke. 2. Oberösterreich, Bezirk Braunau: ans der Gemeinde St. Peter: Bezirk Rohrbach: aus der Gemeinde Julbach. 3. Tirol, Bezirk Imst: aus den Gemeinden Imst, Imstberg, Längenfeld, Mils, Oetz, Pfafflar, Rietz, Umhausen; Bezirk Innsbruck: aus den Gemeinden Absam, Aldrans, Ampaß, Axams, Birgiz, Ellbogen, Flaurling, Grinzens, Jgls, Kematen, Kolzaßberg, Laus, Leutasch, Mils, Ober=Perfuß, Patsch, Psons, Polling, Ranggen, Rinn, St. Sigmund, Sellrain, Sistrans, Telfs, Tulfes, Volders, Wattenberg, Wattens; Bezirk Landeck: aus den Gemeinden Angedair, Fiß, Fließ, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunserberg, Nasserein, Nauders, Perfuchs, Pettneu, Vians, Ried, Schönweiß, See, Serfans, Spieß, Strengen, Zams; Bezirk Reutte: aus den Gemeinden Berwang, Biberwier, Ehrwald, Elmen, Häselgehr, Lermoos, Stanzach, Tannheim, Vorderhornbach, Weißenbach. 4. Böhmen, Bezirk Asch: aus den Gemeinden Gott¬ mannsgrün, Haslau; Bischofteinitz: aus der Gemeinde Widlitz; Bezirk Eger: aus der Gemeinde Seeberg; Bezirk Horowitz: aus der Gemeinde Zditz; Bezirk Karlsbad: aus den Gemeinden Grün, Tiefenbach; Bezirk Karolinenthal: aus der Gemeinde Klecan; Bezirk Klettau: aus den Gemeinden Deppoldowitz, Neuern; Bezirk Mieß: aus den Gemeinden Anherzen, Choteschau, Dobran, Hradzen, Staab, Stich, Tuschkau, Wasseraujezd; Bezirk Plan: aus den Gemeinden Bruck, Dreihacken, K., Dreihacken F., Grafen¬ grün, Gröna, Haugendorf, Kiesenreuth, Neudorf, Ottenreuth, Plan, Promenhof, Sapidau, Schmelzthal, K., Schmelzthal, P., Schmelzthal, T., Schlief, Groß=Siehdichfür, Thein, Wischka, Bezirk Raudnitz: aus der Gemeinde Klappay; Bezirk Saaz: aus den Gemeinden Münitz, Wehnschloss; Bezirk Tachau: aus den Gemeinden Tissa, Wosand; Bezirk Taus: aus den Gemeinden Kauth, Spanow; Bezirk Tepl: aus den Gemeinden Auschowitz, Hohendorf, Habakladrau, Hurschk, Pauten, Pfaffengrün, Pohitz. 5. Mähren, Bezirk Gaya: aus den Gemeinden Medlo¬ witz, Strazowitz; Bezirk Prerau: aus den Gemeinden Dolo¬ plass, Nezamislitz, Pirvin, Wlkosch; Bezirk Proßnitz: aus der Gemeinde Unter=Otaslawitz. 6. Schlesien, Bezirk Fceistadt: aus der Gemeinde Reich¬ waldau; Bezirk Jägerdorf: aus der Gemeinde D. Paulowitz.

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