Amtsblatt 1899/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juli 1899

Amts-Blatt der k. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 27. Juli Nr. 30. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Präunmerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 21. Juli 1899. Z. 9881. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 2. Juli 1899 den Beschlufs des oberösterreichischen Landtages vom 28. März 1899, be¬ treffend die Einhebung einer Umlage von 1 fl., in der Gemeinde Reichraming für jeden im Gemeindegebiete con¬ sumierten Hektoliter Bieres auf die Dauer von fünf Jahren, das ist vom 18. Mai 1899 bis 18. Mai 1904, mit der Einschränkung allergnädigst zu genehmigen geruht, dass eine nachträgliche Einhebung der Umlage für die Zeit vor der Kundmachung der Bewilligung nicht stattfinden darf. Steyr, 17. Juli 1899. Z. 10.259/I. Bekanntmachung. Bei der am 28. Juni 1899 bei der k. k. Steuer¬ administration in Linz gemäß § 22 des Gesetzes vom 25. October 1886, R. G. Bl. Nr. 220, vorschriftsmäßig vorgenommenen Auslosung der aus den Erwerbsteuer¬ Commissionen I. und II. Classe des Veranlagungsbezirkes „Handelskammerbezirk Linz“ auszuscheidenden gewählten und ernannten Mitglieder und Mitgliedstellvertreter wurden nach¬ stehend bezeichnete gewählte Mitglieder und Stellvertreter ausgelost und sind selbe daher mit 30. Juli 1899 als Commissionsmitglieder, bezw. Stellvertreter ausgeschieden, und zwar: I. Classe: Die Mitglieder: Andreas Ecker, General =Director der Wolfsegg=Traunthaler Kohlenwerks¬ und Eisenbahn=Gesellschaft in Steyr, Matth. Poche, Inhaber der Großhandlung=Firma W. Hoffellner in Linz. Die Stellvertreier: Roman Gruber, Brauereibesitzer in Enns, Johann Grillmayr, Fabriksbesitzer in Kaufing. II. Classe: Die Mitglieder: Michael Pießlinger, Sensenfabrikant in Steyrling, Ludwig Christ, Kaufmann in Linz. Die Stellvertreter: Ignaz Wagner, Eisenhändler in Ried. Wilhelm Becher, Spinnereibesitzer in Marchtrenk. Die ausgeschiedenen Mitglieder und Stellvertreter können wieder gewählt werden. Steyr, am 20. Juli 1899. Z. 9754. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Dienstleistung von Civilärzten im Mobilisierungsfalle. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. d. M., Z. 2146/Präs., werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen beauftragt, von den dort ansässigen, nicht mehr landsturmpflichtigen Civilärzten eine Erklärung einzuholen, ob — und unter welchen Bedingungen sie in Militär¬ Sanitäts=Anstalten des Corps=Bereiches oder außerhalb des letzteren im Molilisierungsfalles während des Jahres 1900 ärztlichen Dienst übernehmen würden. In diesen Erklärungen wären die aus dem ange¬ schlossenen Muster ersichtlichen Fragen zu beantworten und wird zu Punkt 4 bemerkt, dass nur größere Orte als Stationen für Dienstleistungs=Anerbieten dieser Art erwünscht sind. Das Corps=Commando ist ermächtigt, den graduierten Aerzten bis zu 8, den diplomierten bis zu 5 fl. Diäten, ferner Vergütung der Reise vom Domicile in den Anstel¬ lungsort und zurück (nach dem für Geschäftsreisen der Personen der X. Rangsclasse im Frieden geltenden Be¬ stimmungen) und freie Wohnung nach dem bei vorüber¬ gehender Einquartierung einem k. u. k. Oberarzt gebürenden Ausmaße zu gewähren. Im Falle des Ablebens solcher Aerzte während der übernommenen Dienstleistung erhalten ihre Witwen und Waisen eine Gnadengabe. Für hervor¬ ragende Dienstleistungen wird eine entsprechende Aner¬ kennung erwirkt. Die ordnungsmäßig ausgefertigten Bereitwilligkeits¬ Erklärungen sind bis 10. August l. J. hierher zu senden.

2 Erklärung. 1. Titel (Grad), Vor= und Zuname. 2. Geburtsjahr. 3. Wohnort (nebst Bezirk, Land). 4. Ort der Dienstleistung. 5. Ob mit den in der Zuschrift bekannt gegebenen Bedingungen einverstanden, bzw. unter welchen Bedingungen sich der Unterfertigte bereit erklärt. Datum Unterschrift: Z. 10061. Steyr, am 26. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Widmung und Eintheilung der Assentierten. Es wird hiemit gemäß § 125 der Wehrvorschriften, I. Theil, kundgemacht, dass auf Grund der Recrutenrepartition die Widmung und Eintheilung der Assentierten erfolgt ist. Von den mit Vorbehalt der Widmung und Eintheilung Assentierten wurden gewidmet: Als Recruten für die Landwehr: I. Altersclasse: Los=Nr. 395, 399, 401, 402, 405, 408, 409, 411, 416, 422, 423, 425, 426, 428, 430, 431, 434, 435, 438, 439, 441, 443, 444, 445, 447, 449, 454, 457. — Als Ueberzählige für die Ersatz¬ reserve: I. Altersclasse: Los=Nr. 465, 466, 467, 470, 472, 480, 481, 483, 484, 489, 490, 491, 492, 496, 499, 502, 503, 504, 505, 509, 513, 514, 516. — II. Alters¬ classe: 31, 112, 130, 149, 154, 155, 159, 169, 181, 184, 193, 196, 197, 216, 218, 221, 239, 256, 279, 283, 326, 362, 374, 393, 421, 434, 498. — III. Altersclasse: 41, 55, 87, 90, 108, 166, 168, 171, 198, 201, 224, 263, 275, 276, 291, 332, 352, 383, 395, 446, 451, 511, 528, 545. Die Eintheilung dieser Ersatzreservisten in das Heer oder die Landwehr wird jedoch erst bei der Contingents¬ abrechnung erfolgen und werden hiebei sich etwa ergebende Abgänge im Recrutencontingente durch Uebersetzung der in der Losreihe zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt werden. Z. 9994. Steyr, am 25. Juli 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Concurs=Ausschreibung. über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ Stiftungsplatz für Mädchen. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuts¬ zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen und es ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten (Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. August 1899 beim k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juli 1899. K. u. k. 14. Corpscommando. Ueber Ersuchen des k. u. k. 14. Ergägzungsbezirks¬ Commandos in Linz sind die einlangenden Gesuche durch folgende Daten, falls sie aus dem Gesuche nicht ersichtlich sind, zu ergänzen: Dienstzeit (Jahre, bei welcher Truppe), mit¬ gemachte Feldzüge, Berwundungen und Orden, Todesart und Sterbetag des Vaters; ob die Ehe, aus welcher die Aspirantin stammt, auf Grund des Heiratsnormales gegen Cautions¬ Erlag, gegen Verzichtrevers, oder auf Grund des neuen Wehrgesetzes geschlossen wurde; Betrag und Art des Ein¬ kommens der Aspirantin und der übrigen Familienglieder (Vater, Mutter, Geschwister); Anzahl der unversorgten männlichen und weiblichen Geschwister. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankenrassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Juni 1899. 1. Georg Dutzler, Huf= und Wagenschmiedgewerbe in Spieldorf Nr. 11, Gemeinde Eberstallzell. 2. Franz Pfingst¬ mann, Wirtsgewerbe in Jägerberg Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. 3. Franz Hölzl, Flaschenbierabfüllergewerbe in Rosenegg Nr. 11, Gemeinde Garsten. 4. Josef Hosstätter, Bäckergewerbe in Hehenberg Nr. 4, Gemeinde Pfarrkirchen. 5. Franz Plank, Friseurgewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 68. 6. Isidor Moldaschl, Schuhmachergewerbe in Sier¬ ning Nr. 158. 7 Josef Steinmayr, Schuhmachergewerbe Nöstlbach Nr. 9, Gemeinde St. Marien. 8. Anton Herber, Bäckergewerbe in Egendorf Nr. 10. 9. Franz Lechner, Bindergewerbe in Au Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. 10. Florian Richter, Tischlergewerbe in Markt Weyer Nr. 44. 11. Maria Radner, Victualienhandel in Sierning Nr. 56. 12. Barbara Kortner, Krämereigewerbe in Dippers¬ dorf Nr. 33, Gemeinde Wartberg. 13. Franz Steindl, Getreide=, Heu=, Stroh= und Obsthandel in Schiedlberg Nr. 24, Gemeinde Thanstetten. 14. Michael Pernegger, Sierning Nr. 143, Handel mit Victualien aller Art. 15. Johann Sandmayr, Christkindl Nr. 27, Gemeinde Garsten, Ziegelmachergewerbe. 16. Stephan Kronegger, Mosthandel in Pichlern Nr. 125, Gemeinde Sierning. 17. Johann Dornmayr, Wirtsgewerbe in Sarning Nr. 34, Gemeinde Garsten. 18. Johann Schmidtbauer, Wirtsge¬ werbe in Sattledt Nr. 30, Gemeinde Land Kremsmünster. 19. Johann Bayerl, Wirtsgewerbe in Pyrach Nr. 10, Gemeinde Garsten. 20. Ludwig Fischill, Lohnkutscherei in Bad Hall Nr. 12. 21. Johann Schwarzelmüller in Bad Hall, Lohnkutscherei. 22. Alois Fasser, Pechsiederei in Anger Nr. 6, Gemeinde Land Weyer.

B. Gewerberücklegungen pro Juni 1899. 1. Alois Hartmann, Apothekergewerbe in Neuhofen Nr. 49. 2. Therese Reiter, Victualienhandel in Aschach Nr. 102. 3. Michael Steffelbauer, Frächtergewerbe in Losenstein Nr. 105. 4. Roman Eigruber, Wirtsgewerbe in Oberletten Nr. 134, Gemeinde Garsten. 5. Franz und Juliana Schreiner, Vincenz Wimmer, Victualienhandel in Klein¬ raming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich. 6. Johann Leithen¬ mair, Wirtsgewerbe in Sattledt Nr. 30, Gemeinde Land Kremsmünster. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Juni 1899. 1. Georg Wieser, Viehhandel in Kleinraming Nr. 39; Filialen Großraming Nr. 29 und Neustift Nr. 37. 2. Josef Mayrhofer, Maler und Vergoldergewerbe in Sier¬ ning Nr. 177; Fortführung durch die Witwe Aloisia Mayr¬ hofer auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer Josef Schipp. 3. Franz Baumgartner, Wirtsgewerbe in Kraxenthal Nr. 4, Gemeinde Garsten; Fortführung durch die Witwe Theresia Baumgartner auf Witwenstandsdauer. 4. Franz Sonn¬ leitner, Viehhandel in Maiereben Nr. 9, Gemeinde Tern¬ berg; Filialen in a) Gasthaus „Schwein“ in Anger, Weyer, b) Gasthaus „Schellnau“ in Großraming, c) Gasthaus „E. Derfler“ in Ternberg. 5. Anna Kirchner, Gemischt¬ warenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 100; Standorts¬ verlegung nach Markt Kremsmünster Nr. 11. 6. Franz Ettinger, Maurermeistergewerbe in Neuhofen Nr. 17; Stand¬ ortsverlegung nach Kirchberg Nr. 32, Gemeinde Land Krems¬ münster. 7. Ferdinand Döll, Hufschmiedgewerbe in Gro߬ raming Nr. 51; Fortführung durch die Witwe Francisca Döll auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer Josef Döll. Z. 9842. Steyr, am 20. Juli 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Hausierverbot für die Stadt Gyula. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des kgl. ung. Handels=Ministeriums wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Gyula (Comitat Békés) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Statthalterei=Erlasses vom 4. Juli 1899, Z. 11.710/VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 10.000. Steyr, am 24. Juli 1899 An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Laut Artikel 59 — 65 der Vollzugsvorschrift, R.=G.=Bl. Nr. 35 ex 1897, hat die Vorschreibung der Hausiersteuer durch das Steuerreferat der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu geschehen. Es haben also von nun an die Einsendungen der Gesuche mit den Steuerbeträgen zu entsollen, und sind die in den Ge¬ meinden ansäßigen Hausierer zu verständigen, dass sie künftighin das Ansuchen um Verlängerung der Hausier¬ befugnis, mit einem Zwei=Kronenstempel versehen, drei Monate vor Ablauf derselben, hieramts ohne Geldbetrag zu überreichen, resp. einzusenden haben. Einige Tage vor Ablauf der Haufierbewilligung haben sich sodann die Gesuchswerber behufs Zahlung der Hausier¬ steuer und Ausfertigung des Hausierbuches in der Kanzlei des k. k. Bezirkssecretärs einzufinden. Z. 9843. Steyr, am 20. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Peter Pferer. Peter Pferer, 1867 geboren, Schuhmachergehilfe, nach Wolfsberg zuständig und im Besitze eines Arbeits¬ buches dieser Stadtgemeinde ddo. 19. Mai 1884, Nr. 8, treibt sich in letzterer Zeit in verschiedenen Provinzen Cisleithaniens herum und lässt sich von verschiedenen Gemeinden auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Wolfsberg in von ihm nicht zu rechtfertigender Weise Geldunter¬ stützungen verabfolgen. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 29. Juni l. J., Z. 11.394/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf diesen Burschen aufmerksam gemacht, damit demselben keinerlei Unterstützungen verabfolgt, resp. wider denselben im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, und gegebenen Falles nach den Bestimmungen der Gesetze vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89 und 90, vorgegangen werde. Z. 9883. Steyr, am 23. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Juli bis 16. Juli 1899. 1. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein, Ort¬ schaft Stiedelsbach. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Herzenschlag und Paraxedt, Gemeinde und Ort¬ schaft Pierbach. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Enns, Ortschaft Schmiedberg. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aich Gemeinde und Ortschaft Grein: Gemeinde und Ortschaft Guttau; Gemeinde Ried, Ortschaft Marbach. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ortschaften Haugsdorf, Oberneudorf, Oepping; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Schindlau.

4 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Egendorf: Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Littring; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen; Gemeinde Ried, Ortschaft Pesendorf; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Weichstetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Wendling, Ortschaft Kubing. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Littring; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen. Steyr, am 26. Juli 1899. Z 10.024. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 13.113/II. Kundmachung. Um dem gesetzwidrigen Verkehre mit Pferden unsicherer und verdächtiger Herkunft und der hiedurch bedingten Ver¬ breitung von ansteckenden Thierkrankheiten und insbesondere der Rotzkrankheit entgegenzuwirken und um die Herkunft der auf Pferdemärkten in Steiermark gekauften Pferde jederzeit ogleich sicherstellen zu können, fand die k. k. Statthalterei in Graz zufolge der Note vom 12. Juli l. J., Z. 22.508, auf Grund der Bestimmungen des letzten Absatzes des § 8 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R. G. Bl. Nr. 35, anzuordnen, dass vom 15. August 1899 angefangen für alle Pferde, welche in Steiermark überhaupt auf Viehmärkten oder Auctionen aufgetrieben werden, Viehpässe beigebracht werden müssen. Hinsichtlich der Ausstellung dieser Viehpässe und ihrer Form gelten die Bestimmungen der zum § 8 des citierten Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnung vom 12. April 1880, R. G. Bl. Nr. 36, und wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass der Ausstellung der Viehpässe selbstverständlich die Beschau der Thiere durch einen Sachverständigen voraus¬ zugehen hat. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Uebertretungen obiger Anordnung nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, bestraft werden. Linz, am 21. Juli 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. Juli 1899. Z. 1281/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden beauftragt, die Stunden¬ pläne entsprechend der angeordneten Vermehrung der Religionsstunden im Einvernehmen mit den Religionslehrern umzuarbeiten und zur hierämtlichen Approbation vorzulegen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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