Amtsblatt 1899/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. April 1899

3 VII. Gegen diese Eintheilung und Abgrenzung der Fischereireviere und Feststellung der Reviergenossen steht nach § 13 des Fischereigesetzes durch 60 Tage der bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzubringende Recurs an das hohe k. k. Ackerbau=Ministerium offen. Hiebei ist der Tag der Einschaltung dieser Kund¬ machung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ als jener des Beginnes der Beschwerdefrist anzusehen. Demnach endet die Frist am 4. Juni 1899. Linz, am 21. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 5013. Steyr, am 10. April 1899. Hievon wird unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 34 der „Linzer Zeitung“ vom 6. April 1899, behufs Ver¬ lautbarung die Mittheilung gemacht. ad Z. 580. Steyr, am 12. April 1899. An alle Genossenschaften des Bezirkes. Betreffend: Vorlage der Genossenschafts=Vermögens=Ausweise. Diejenigen Genossenschaften, welche die Schlufs¬ rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft für das Jahr 1898 und den Aus¬ weis über den Stand des Vermögens der Ge¬ nossenschaft für das Jahr 1898 nach den vorgeschriebenen Formularien noch nicht hieher eingesendet haben, werden hiemit unter Hinweisung auf den h. ä. Erlass vom 11. Jän¬ ner 1899, Z. 580, nochmals aufgefordert, dieses nunmehr binnen längstens acht Tagen zu thun. Z. 4978. Steyr, am 8. April 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Einbringung von Gesuchen um vorzeitige Beurlaubung. Das k. u. k. Erg.=Bez.=Commando Nr 14 in Linz hat mit Note vom 5. April 1899, Nr. 416 E.=B.=C., anher das Ersuchen gestellt, die hieramts einlangenden Gesuche um Beurlaubung nach zweijähriger Dienstzeit gesammelt bis längstens 1. August 1899 dahin zu übersenden. Später einlangende Gesuche könnten nicht mehr berück¬ sichtigt werden. Demgemäß sind diesbezügliche Gesuche nur im Laufe des Monates Juli eines jeden Jahres hieher in Vorlage zu bringen. Z. 4443. Steyr, am 8. April 1899 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Garnisonswechsel pro 1899. Laut der mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. Februar l. J., Z. 386 Pr. II b ex 1899, an die k. k. Statthalterei in Linz gelangten auszugsweisen Uebersicht des Garnisonswechsels im Jahre 1899 wird 1. das 3. Bataillon des Infanterie=Regiments Nr. 28 von Triest nach Freistadt, 2. der Ersatzcadre des Dragoner=Regiments Nr. 6 von Wels nach Brünn, dagegen 3. der Ersatzcadre des Dragoner=Regiments Nr. 4 von Wiener=Neustadt nach Wels, dann 4. das 2. Bataillon des Infanterie=Regiments Nr. 14 von Linz nach Franzensfeste, dagegen 5. ein Bataillon dieses Infanterie=Regiments von Bozen nach Linz und endlich 6. das 4. Bataillon dieses Regiments von Franzens¬ feste nach Bozen verlegt werden. Z. 4838. Steyr, am 8. April 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Erneuerte Constatierung der Anspruchsberechtigung für die Jubiläums=Erinnerungs=Medaille jener Land¬ wehrmänner, welche beim Cadre activ gedient haben. Laut Mittheilung des k. k. Landwehr=Ergänzungs¬ Bezirkscommandos Nr. 2 in Linz vom 1. April 1899, Nr. 82/rcs, hat das k. k. Landesvertheidigungs=Commando in Innsbruck mit Verordnung M.=A. Nr. 2181 vom 31. März l. J. anher eröffnet, dass auf Grund einer vom k. k. Ministerium für Landesvertheidigung gefällten Entscheidung, womit einem mit Landsturm=Abschied entlassenen ehemaligen Landwehr¬ mann, welcher Anfang der 70 er=Jahre activ bei einem der damalig bestandenen Landwehr=Instructions=Cadres gedient hat, die Jubiläums=Erinnerungs=Medaille zuerkannt wurde, künftighin bei Prüfung der Anspruchsberechtigung dieser Fall zur Richtschnur zu dienen hat. Auf Grund dessen ist in allen Gemeinden sofort zu veranlassen, dass alle jene ehemaligen Landwehrmänner mit 14 monatlicher Cadredienstzeit, welche auf Grund der Landes¬ vertheidigungs=Verordnung Präs. Nr. 1294 vom 5. No¬ vember 1898 als „nicht anspruchsberechtigt“ abgewiesen wurden, nunmehr ihre Abschieds=Documente behufs noch¬ maliger Constatierung erneuert anher in Vorlage bringen. Z. 4871. Steyr, am 8. April 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Waffenübungs=Perioden des Heeres pro 1899. Laut Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. März 1899, Nr. 4924/IV, wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen nachstehend ein Abdruck der mit der Note des k. u. k. 14. Corps=Commandos zu Innsbruck vom 23. März l. J., M. A. Nr. 1245, hiehergelangten Uebersicht über die Perioden, in welchen die Waffenübungen der Reservemänner und Er¬ satzreservisten im Territorialbereiche im Jahre 1899 vorzu¬ nehmen sein werden, zur entsprechenden Verlautbarung mit dem Beifügen übersendet, dass einerseits die Perioden analog wie im Vorjahre festgesetzt wurden, andererseits bei dem Umstande, als in diesem Jahre für die Herbst=Waffenübungen der größte Theil der Reservisten zu reservieren ist, für die Frühjahrs=Waffenübung nur ein kleiner Theil dieser Kategorie und fast sämmtliche Ersatzreservisten erübrigen. Weiters wird infolge der Mittheilung des 14. Corps¬ Commandos vom 16. März l. J., M. A. Nr. 1157, bekannt¬ gegeben, dass die Deckung der bestehenden Abgänge auf den vorgeschriebenen Präsenzstand bei den ergänzungszustän¬ digen Infanterie= Regimentern Nr. 14 und 59, des 1., 2. und 4. Regiments der Tiroler Kaiser=Jäger, des Dragoner¬ Regiments Nr. 6, Pionnier=Bataillons Nr. 2 und der Train¬ Division Nr. 14, auch heuer durch Einziehung waffenübungs¬ pflichtiger Ersatz=Reservisten (bei der Cavallerie Reserve¬ männer) auf die Dauer von je 28 Tagen einschließlich des Her= und Hinmarsches für die Zeit vom 6. April bis zum Beginne der Herbstwaffenübung angeordnet wurde.

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