Amtsblatt 1899/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. März 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1899. Steyr, am 30. März Nr. 13. Steyr, am 26. März 1899. Z. 220 B.=Sch.-R. Amtserinnerung. Jene Ortsschulräthe, welche den mit hierämtlichem Erlasse vom 16. Februar 1899, Nr. 220/B.=Sch.=R. (Amts¬ blatt Nr. 8 und 9), verlangten Betrag für die Verordnungs¬ blätter des k. k. Landesschulrathes noch nicht eingesendet haben, werden hiemit aufgefordert, diesem Auftrage unver¬ züglich nachzukommen. Steyr, am 29. März 1899. Z. 173. Amtserinnerung. Die Ortsschulräthe, Sanitätsgemeinde=Vorstehungen, Genossenschafts=Vorstehungen und Krankencasse Vorstehungen, welche die Pränumerationsbeträge für das Amtsblatt pro 1899 per 2 fl. 50 kr. noch nicht eingesendet haben, werden hiemit aufgefordert, diesen Betrag umgehend hieramts einzuzahlen und es nicht auf eine namentliche Betreibung ankommen zu lassen. Steyr, am 28. März 1899. Z. 4541. An alle Bezirkskrankenkassen und alle genossen¬ schaftlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der Krankengasse in Bad Hall), ferner an die allgem. Arbeiter-Kranken- und Unterstützungs=Casse in Reichraming und an die Krankenkasse der k. k. priv. Messingfabrik in Reichraming. Betreffend Vorlage der statistischen Jahresausweise. Die Vorstehungen obiger Krankencassen werden auf¬ gefordert, die vorgeschriebenen statistischen Nachweisungen für das Jahr 1898, nämlich: 1. den Rechnungsabschluss und Vermögensnachweis, 2. den Ausweis über die Bewegung des Mitgliederstandes, 3. die Nachweisung über die Thätig¬ keit des Schiedsgerichtes, 4. die Krankheitsstatistik (Formu¬ lar I und II), 5. den Bericht über die Organisation des ärztlichen Dienstes und 6. den Rechenschaftsbericht oder eine Abschrift des Protokolles über die letzte Generalversammlung, ehestens, längstens aber bis Mitte Mai l. J., hierber vorzulegen. K. k. Bezirksschulrath. Steyr, am 29. März 1899 Z. 484. An sämmtliche Ortsschulräthe, Schulleitungen und Leitungen der Privat-Lehr- und Erziehungsanstalten. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. September 1898, Z. 282, wurden den politischen Landesbehörden nähere Weisungen über die Verwendung von Formaldehvd zu Desinfectionszwecken ertheilt. Dieses Desinfectionsmittel erweist sich laut dieses Erlasses und des darin bezogenen Gutachtens des k. k. Obersten Sanitäts¬ rathes vom 9. Juli 1898 als ein kräftiges, bei directer Einwirkung Bacterien und Sporen tödtendes Mittel, welches in geeigneten Fällen auch zur Desinfection von Schulräumen verwendet werden kann. Da jedoch die Wirksamkeit dieses Desinfectionsmittels von der sachverständigen Anwendung des bezüglichen Des¬ infectionsverfahrens und von der Beschaffenheit der zu desinficierenden Objecte abhängt, ist es nothwendig, dass Desinfectionen von Schulräumen nach Weisung der politischen Bezirks= als Sanitätsbehörden unter Ueberwachung der verantwortlichen sachverständigen Sanitätsorgane vorge¬ nommen werden. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 28. Jänner 1899, Z. 25.762 ex 1898, intimiert mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 11. Februar 1899, Z. 380, wird auf diese Verordnung nachdrücklich aufmerksam gemacht und zur genauen Befolgung derselben aufgefordert. Steyr, am 25. März 1899. Z. 3310/I Str. Die Repartition der allgemeinen Erwerbsteuer pro 1899 ergab für die Angehörigen der I. Classe einen 17% Zuschlag, für jene der II. Classe einen 1% Abschlag; für die der III. Classe des Veranlagungsbezirkes Steyr Stadt einen 6%, beziehungsweise der IV. Classe einen 14 % Abschlag und für jene der III. Classe des Veranlagungsbezirkes Steyr Land einen 9%, beziehungsweise der IV. Classe einen 19 Abschlag. Steyr, am 22. März 1899. Z. 4195. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 4600/II. Kundmachung betreffend die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlag wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des

Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. Nr. 140, und des Erlasses vom 24. April 1880, Z. 1194, am 15. und 16. Mai l. J. von der oberösterreichischen Prüfungs¬ Commission für Hufschmiede abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Husschmied¬ Gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das ordnungs¬ mäßig erlernte Hufschmied=Handwerk und dem Arbeits¬ Zeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Husschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerialverordnung) belegten Gesuche bis zum 20. April dieses Jahres im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung beigesetzt sein. Linz, am 15. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 15. März 1899, Nr. 4600/II, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass die Gesuchsteller, die nach dem Jahre 1883 die dreijährige Lehrzeit vollendet haben, von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigte Lehr¬ briefe und vorschriftsmäßige, von der betreffenden Gemeinde¬ Vorstehung und Genossenschafts=Vorstehung beglaubigte Arbeits¬ Zeugnisse haben müssen. Gesuche, welche den angeführten Bedingungen nicht entsprechen, werden abweislich beschieden. Z. 4419. Steyr, am 27. März 1899. An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer. Ausübung der Geburtshilfe durch unbefugte Weiber. Nur in einigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer kommen noch alljährlich mehrfache Fälle vor, in welchen zu Gebärenden nicht Hebammen, sondern unbefugte Pfuscherinnen geholt werden. Dieselben berufen sich darauf, dass vor vielen Jahren seitens des Amtsarztes diese Thatsache dortselbst geduldet worden ist, weil damals an geprüften Geburtshilferinnen in den Gebirgsgemeinden noch Mangel war. Dieser Uebelstand ist jedoch dermalen vollständig beseitigt, indem seither in jeder Gemeinde sich Hebammen angesiedelt haben und selbst in den entlegenen Theilen der Gemeinden, Weyer Land, Großraming, Reichraming und Neu¬ stift der Beistand von solchen unschwer zu erlangen ist. Die Gemeinde=Vorstehungen werden somit beauftragt, allgemein zu verlautbaren, dass keiner Person, welche nicht den vorgeschriebenen Curs absolviert und das Diplom einer Hebamme sich erworben hat, gestattet ist, solche Dienste zu leisten und bei der Taufe und der Eintragung in die Matrikenbücher zu erscheinen. Gegen Dawiderhandelnde wird mit strenger Strafe vorgegangen werden. Die hochw. Pfarrämter werden ersucht, derartige gesetzwidrige Handlungen zur h. a. Kenntnis zu bringen. Steyr, am 27. März 1899. Z. 3866. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und die Herren Aerzte und Apotheker. Arzneitaxe für nichtoffieinelle Mittel. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. d. M., Z. 3964/V, wird bekanntgegeben, dass das Direk¬ torium des österreichischen Apotheker=Vereines in Wien für das Jahr 1899 eine neue Ausgabe der Recepturtaxe für nichtofficinelle Arzneimittel verfasst hat, welche durch Einfügung der Maximaldosen und der Standortebestimmung eine wesent¬ liche Verbesserung erfahren hat. Steyr, am 24. März 1899. Z. 4355. An alle Gemeinde Vorstehungen. Verpflegstaxen in Niederösterreich. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Februar 1899, Z. 2274/V, wird nachstehendes Ver¬ zeichnis mit dem Bemerken verlautbart, dass die Verpflegs¬ taxe in den niederösterr. Landessiechen=Anstalten für zahlungs¬ fähige Pfleglinge 80 kr., für die auf Kosten der Bezirks¬ armenfonde Verpflegten 35 kr. pro Kopf und Tag beträgt. Zu Statth. Z. 4400 ex 1899. Verzeichnis der in den allgem. öffentl. Krankenanstalten und Landes¬ Wohlthätigkeitsanstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegsgebüren für das Jahr 1899. Allgemeines öffentliches Krankenhaus Ulrichsstiftung in Allentsteig 85 kr.; k. k. Wohlthätigkeitshaus in Baden 60 kr.; Rath'sches allgem. öffentl. Krankenhaus in Baden 1 fl.; Allgem. öffentl. Krankenhaus in Eggenburg: 1. Classe 1 fl. 50 kr., 2. Cl. 90 kr.; Allgem. öffentl. Krankenhaus in Feldsberg 63 kr.; Allgem. öffentl. Krankenhaus in Hain¬ burg 90 kr.; Kaiser=Franz=Josef=Hofspital in Oberholla¬ brunn 90 kr; Kaiser=Franz=Josef=Bezirksspital in Horn; 1. Classe 1 fl. 35 kr., 2. Cl. 90 kr.; Allgem. öffentl. Kranken¬ haus in Klosterneuburg 85 kr.; in Korneuburg 90 kr. seit 1. November 1898; in Krems 95 kr. seit 1. April 1898; in Melk 90 kr.; in Mödling 1 fl.; in Neunkirchen 1 fl.; in Wiener=Neustadt 1 fl.; Kaiser=Franz=Josef=Krankenhaus in St. Pölten 1 fl.; Allgem. öffentl. Krankenhaus in Stockerau 80 kr.; in Waidhofen an der Thaya 72 kr.; in Waidhofen an der Abbs 85 kr.; in Zwettl 90 kr. K. k. Wiener Krankenanstalten: Allgemeines Krankenhaus 1. Classe 5 fl., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Krankenhaus Wieden 1. Classe 5 fl., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Kranken¬ Anstalt Rudolfsstiftung 1 fl.; Kaiser=Franz=Josef=Spital 1. Classe 5 fl., 2. Cl. 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 1. fl.; Kaiserin¬ Elisabeth=Spital 2. Classe 2 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Kron¬ prinzessin=Stephanie=Spital 1 fl.; Wilhelminen=Spital 1 fl.; St. Rochus=Spital 1 fl. (Klinik). Niederösterr. Landesge¬ bäranstalt in Wien 1. Classe 4 fl., 2. Cl. 2 fl., 4. Cl. 1 fl. 30 kr. Niederösterr. Findelanstalt in Wien 1 Cl. 23 kr., 2. Cl. 19 kr., 3. Cl. 15 kr. für die bei Blutsverwandten in Pflege befindlichen Findlinge Zweidrittel der Gebür bis zum 6. Lebensjahre im Verpflegsstande. Niederösterreichische Landesirrenanstalten: in Wien, für Ausländer 1 Classe 5 fl. 20 kr., 2. Cl. 2 fl. 60 kr., 3. Cl. 1 fl. 10 kr.; für Niederösterreicher 1. Classe 4 fl. 20 kr., 2. Cl. 2 fl. 20 kr., 3. Cl. 1 fl. 10 kr.; in Klosterneuburg 1 fl.; in Kierling¬ Gugging 1 fl.; in Abbs 1. Classe 4 fl., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 1 fl.; Landesirren=Zweiganstalt Langenlois 1 fl.

3 Z. 3870. Steyr, am 27. März 1899. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verpflegskosten im Spitale zu Steyr. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1899, Z. 3266/V, ist der Verpflegskostenbetrag per Kopf und Tag im St. Anna=Spitale zu Steyr auf einen Gulden festgesetzt worden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis. Z. 4304. Steyr, am 23. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4041/II. Linz, am 20. März 1899. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. März 1899, Z. 6966, hat das königlich ungarische Ackerbauministerium in Abänderung seiner Verfügung vom 18. Juni 1895, Z. 38.459, die Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Ungarn unter Einhaltung der all¬ gemeinen veterinärpolizeilichen Vorschriften wieder gestattet. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 20. Juni 1895, Z. 10.241/II, allgemein verlautbart. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 4196. Steyr, am 22. März 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4473/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Ober¬ österreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ Einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März d. J., Z. 7636, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Februar d. J., Z. 1915/II, unter Aufrechthaltung der Bestimmungen dieser Kundmachung hin¬ sichtlich der Einfuhr der lebenden und geschlachteten Schweinen aus Ungarn und Croatien mittels der Eisenbahn die nach¬ stehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 17. März 1899 angefangen, zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Lipto, Nyitra und Trencsen, sowie dem Stuhlbezirke Nagy¬ mihält des Comitates Zemplen; 2. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Also=Feher, Arad, Baranya, Berg, Bihär, Borsod, Csand, Gömör=Kishont, Heves, Komarom, Nograd, Pest=Pilis=Solt=Kiskun, ausschließlich der Schweine¬ mastanstalt in Köbaya (Steinbruch), Somogy, Szabolcs, Szatmär, Temes, Tolna, Torontal, Zala und Zemplen, dann den b) königlichen Freistädten: Arad und Debreczen. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der Schaspockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Lika=Krbava mit der Stadt Carlopago. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (G.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (Reichs¬ Gesetz=Blatt Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 15. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 4231. Steyr, am 22. März 1899 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Franz Ondreisek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 14. November 1877 in Opatowitz geborenen, nach Zubri, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatberechtigten Franz Ondrejicek, Sohnes der Anna Ondreisek, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbe¬ sondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Mai 1899 anher zu berichten. Z. 4353. Steyr, am 24. März 1899. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Joh. Podzemny. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1875 geborenen, nach Lesna, Bezirk Wall, Meseritsch, heimatsberechtigten tellungspflichtigen Johann Podzemny, Sohnes des Josef Podzemy und der Therese, geborenen Prochaska, angesucht. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. März 1899, Z. 4795/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Juni 1899 anher zu berichten.

0 Steyr, am 24. März 1899. Z. 4354. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtarpflichtigen Florian Gedrath. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat um die Ausforschung des nachstehend bezeichneten Militärtaxpflich¬ tigen nachgesucht, da derselbe in Kärnten nicht eruiert werden konnte. Name des Taxpflichtigen: Florian Gedrath; Geburts¬ jahr: 1865, Heimatsgemeinde: Bleiberg; Beschäftigung: Knecht und Taglöhner; Religionsbekenntnis: römisch=katho¬ lisch; Statur: mittel; Gesicht: oval; Haare: blond; Augen: grau: Nase und Mund: normal; besondere Kennzeichen: keine; Documente: das von der Heimatsgemeinde Bleiberg unterm 25. October 1891, Nr. 53, ausgestellte Arbeitsbuch. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 20. März 1899, Z. 4647/IV, ergeht der Auftrag, bezüglich des Aufenthaltes des Genannten die geeigneten Nachforschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis längstens bis 15. August 1899 anher zu berichten. Steyr, am 22. März 1899. Z. 4234. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Jakob Rasch. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat um die Ausforschung des unten bezeichneten Militärtaxpflichtigen angesucht, da die in Kärnten durchgeführte Ausforschung erfolglos geblieben ist. Personsbeschreibung: Name: Jakob Rasch. Geburts¬ jahr: 1870. Geburtsort: Pogbriach. Heimatsgemeinde: Paternion. Beschäftigung: Taglöhner. Statur: groß. Gesicht: rund. Haare: braun. Augen: braun. Nase und Mund: regulär. Besondere Kennzeichen: keine. Jakob Rasch dürfte das ihm von der Heimatsgemeinde Paternion am 5. Juni 1889, Zahl 72, ausgestellte Arbeits¬ buch in Händen haben. Die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ k. Posten=Commanden werden zufolge Erlasses des k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 3. Februar 1899, Z. 2078/436/II, beauftragt, Nachforschungen nach dem genannten Militärtaxpflichtigen einzuleiten und über ein positives Ergebnis sofort anher zu berichten. Steyr, 23. März 1899. Z. 4303. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. März bis 17. März 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Mitterperwendt. 2. Rände der Schafe. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaften Affenberg, Haibach; Gemeinde Reichenau, Ortschaft Habruck. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ort¬ schaft Freiling. An alle Genossenschafts-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeanmeldungen pro Februar 1899: 1. Karl Rodlmayr, Brenn= und Nutzholzhandel in Pichlern Nr. 87, Gemeinde Sierning; Ausdehnung auf den Holz¬ kohlenhandel. — 2. Josef Wochner, Schuhmachergewerbe in Stiedelsbach Nr. 91, Gemeinde Losenstein. — 3. Johann Baier, Schuhmachergewerbe in Kimmersdorf Nr. 26, Gemeinde St. Marien. — 4. Alois Itzenthaller, Roh. (Grob=) und — 5. Florian Wagenschmiedgewerbe in Wartberg Nr. 43. Wimmer, Schuhmachergewerbe in Paukengraben Nr. 2, Gemeinde Ternberg. — 6. Josef Huber, Schuhmachergewerbe 7. Edmund Faller, Binder¬ in St. Marien Nr. 11. gewerbe in Losenstein Nr. 91. — 8. Josef Fineder, Frächter¬ gewerbe in Sierning Nr. 144.— 9. Karl Allmayr, Victualien¬ handel mit Zucker, Kaffee, Petroleum in Neuhofen Nr. 48. 10. Franz Spatt, Gemischtwarenhandel in Wartberg Nr. 25. — 11. Franz Kronsteiner, Krämereigewerbe in Markt Weyer Nr. 52. — 12. Karl Sallinger, Wirtsgewerbe in Unterdambach Nr. 49, Gemeinde Garsten. — 13. Josef Feldler, Getreide= und Spanferkelhandel in Hilbern Nr. 91, 14. Josef Fink, Gemischt¬ Gemeinde Thanstetten. warenhandel mit Zucker, Kaffee und Handel mit Wein, Obstwein und geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen in Sarning 15. Johann Mayr, Gemischt¬ Nr. 44, Gemeinde Garsten. warenhandel in Bäckengraben Nr. 9, Gemeinde Ternberg. 16. Alois Itzenthaller, Hufschmiedgewerbe in Warlberg Nr. 43. 17. Martin Gruber, Pferdehandel in Mairstorf Nr. 16, Gemeinde Eberstallzell. — 18. Karl Meinschad in Markt Kremsmünster, Gast= und Schankgewerbe mit der Berechtigung zur Verabreichung von Kaffee, Thee, Chocolade, anderen warmen Getränken und von Erfrischungen unter der be¬ schränkenden Bedingung, dass das Local spätestens 9 Uhr abends zu schließen ist. B. Gewerberücklegungen pro Februar 1899: 1. Johann Fürlinger, Wirtsgewerbe in Pfarrkirchen Nr. 19 und 20. — 2. Lambert Klaffner, Viehhandel in Klein¬ raming Nr. 39, Gemeinde St. Ulrich. — 3. Johann Kohlen¬ dorfer, Buchbindergewerbe in Neuhofen Nr. 68.— 4. Heinrich Leitner, Erzeugung von eisernen Bettbeschlägen und Werk¬ zeugen in Kleinraming Nr. 24, Gemeinde St. Ulrich. 5. Michael Dunst, Gemischtwarenhandel mit Schnitt= und Weißwaren, Victualien und Blechgeschirr in Neuzeug Nr. 127, Gemeinde Sierning. 6. Franz Gaisberger, Gemischtwaren¬ handlung in Wartberg Nr. 25. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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