Amtsblatt 1899/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. März 1899

k. k. Statthalterei die landwirtschaftlichen Kreise aufmerksam zu machen, dass das mit der h. a. Kundmachung vom 25. Jänner 1894, Z. 1000, erlassene Verbot der Einfuhr und Durchsuhr von Klauenthieren aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich noch aufrecht besteht. Linz, am 2. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 5. März 1899. Z. 3002. Kundmachung. Hausierverbot in Vinkovce. Laut einer an das h. k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des königl. ung. Handelsministeriums wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Ortsgemeinde Vinkovce (Croatien=Slavonien) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervor¬ schriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten. Dies wird zufolge Erlasses der h. k. k. v. ö. Statt¬ halterei in Linz vom 4. Februar 1899, Z. 1916/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes vom Jahre 1852 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, am 5. März 1899. Z. 3261. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 12. Jänner l. J., Z. 431/V, sind für Nichtdalmatiner in den Krankenanstalten Dalmatiens nachstehende tägliche Ver¬ pflegstaxen zu vergüten: 75 kr. im Spitale von Zara, „ Sebenico, 67 „ „ „ „ Spalato, 75 „ „ „ Ragusa, 74 „ 69 „ in der Irrenanstalt Sebenico. Steyr, am 6. März 1899. Z. 3351. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Im Nachhange zum hierämtl. Erlasse vom 13. Fe¬ bruar l. J., Z. 1342 (Amtsblatt Nr. 7), wird infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. Februar l. J., Nr. 1918/V, verlautbart, dass in Windischgraz im gleich¬ namigen politischen Bezirke ein öffentliches Krankenhaus errichtet, und dass die Verpflegsgebür für dieses Kranken¬ haus für den in Betracht kommenden Theil des Jahres 1898 mit 85 Kreuzer per Kopf und Tag festgesetzt wurde. Es hat sohin die in dem mit ersteitiertem Erlasse mit¬ getheilten Verzeichnisse für 1899 als provisorisch bezeichnete Verpflegsgebür nunmehr als definitiv zu gelten. Steyr, am 6. März 1899. Z. 3333. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. Februar bis 25. Februar 1899. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Mitterperwendt. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Freiling. Steyr, 4. März 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdruckerei in Stepr.

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