Amtsblatt 1899/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. März 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 10. Steyr, am 9. März 1899. Z. 3511. An die Gemeinde Vorstehungen des Gerichts¬ Bezirkes Weyer. Amtstage im Monate März in Losenstein und Weyer. Ich werde am Dienstag den 21. März l. J. um 10 Uhr vormittags im Blasl'schen Gasthause in Losen¬ stein und am Dienstag den 28. März l. J. um 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Weyer Amtstage abhalten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Steyr, 7. März 1899. Z. 2526/II. St. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Im Sinne des Artikels 18, Punkt 2 der Vollzugs¬ vorschrift zum I. Hauptstücke, betreffend die allgemeine Er¬ werbsteuer, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufmerksam gemacht, dass es von der Aufnahme der Erwerbsteuer¬ erklärungen durch die Gemeinde beziehungsweise deren Organen — wie es bisher üblich war — sein Abkommen hat. Sich in dieser Angelegenheit meldende Parteien sind an das Steuerreferrat der gefertigten k. k. Bezirkshaup¬ mannschaft, beziehungsweise an das zuständige k. k. Steuer¬ amt zu weisen. Steyr, am 3. März 1899. Z. 66 Präs. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zwischen Oesterreich=Ungarn und dem Deutschen Reiche wurde eine Vereinbarung wegen gegenseitiger Ueberschreitung der Reichsgrenze mit Militärluftballons abgeschlossen. In Gemäßheit dieser, auf voller Reciprocität beruhenden Vereinbarung wird den deutschen Luftschiffer=Officieren und den Begleitpersonen einerseits und den österreich=ungarischen Luftschiffer=Officieren und deren Begleitpersonen andererseits das Ueberschreiten der Reichsgrenze mit Luftballons, sowie das Landen auf dem Gebiete des anderen Theiles gestattet. Die Aufnahme von Photographien fremden Länder¬ gebiets und das Auflassen von mitgenommenen Brieftauben ist allgemein ausgeschlossen. Die beiderseitigen Luftschiffer=Officiere haben sowohl zu ihrem eigenen Schutze, als auch zum Zwecke der Ueber¬ wachung und Verbinderung etwaiger Umtriebe unbefugter Personen, zu ihrem Ausweise dienliche Bescheinigungen ihrer vorgesetzten Militärbehörde mitzuführen und jede Landung auf fremdem Gebiete sofort dem Vorsteher der Gemeinde, in deren Gebiete die Landung erfolgt, anzuzeigen. Für etwaige, bei den Ballonfahrten und Landungen auf fremdem Gebiete verursachte Beschädigungen ist Schaden¬ ersatz nach den Gesetzen des Landes, in dem der Schaden erwachsen ist, zu leisten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 21. Februar l. J., Nr. 99/Präs., mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, jede vorkommende Grenzüberschreitung oder Landung solcher Ballons sofort telegraphisch hieher anzuzeigen. Linz, am 6. März 1899. Z. 3401. An alle Gemeinde Vorstehungen. Sammlungsbewilligung. Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter hat dem Asylvereine für arme kranke Kinder in Ischl die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohlthätern mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden in der Zeit vom 4. März bis 4. Juli 1899 ertheilt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehung infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 3. März l. J., Z. 723 Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins¬ organe Josefine Gottfried, Meßnersgattin in Wien, VIII., Lerchengasse 21, welche sich mit einer bestätigten Photographie auszuweisen hat, am 3. März l. J. bei der h. k. k. Statt¬ halterei das Sammlungs=Certificat ausgestellt wurde. Steyr, am 6. März 1899. Z. 3353. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 3704/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Klauenthieren aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Februar 1899, Z. 6446, findet die

k. k. Statthalterei die landwirtschaftlichen Kreise aufmerksam zu machen, dass das mit der h. a. Kundmachung vom 25. Jänner 1894, Z. 1000, erlassene Verbot der Einfuhr und Durchsuhr von Klauenthieren aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich noch aufrecht besteht. Linz, am 2. März 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 5. März 1899. Z. 3002. Kundmachung. Hausierverbot in Vinkovce. Laut einer an das h. k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des königl. ung. Handelsministeriums wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Ortsgemeinde Vinkovce (Croatien=Slavonien) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervor¬ schriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten. Dies wird zufolge Erlasses der h. k. k. v. ö. Statt¬ halterei in Linz vom 4. Februar 1899, Z. 1916/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes vom Jahre 1852 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, am 5. März 1899. Z. 3261. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 12. Jänner l. J., Z. 431/V, sind für Nichtdalmatiner in den Krankenanstalten Dalmatiens nachstehende tägliche Ver¬ pflegstaxen zu vergüten: 75 kr. im Spitale von Zara, „ Sebenico, 67 „ „ „ „ Spalato, 75 „ „ „ Ragusa, 74 „ 69 „ in der Irrenanstalt Sebenico. Steyr, am 6. März 1899. Z. 3351. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Im Nachhange zum hierämtl. Erlasse vom 13. Fe¬ bruar l. J., Z. 1342 (Amtsblatt Nr. 7), wird infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 7. Februar l. J., Nr. 1918/V, verlautbart, dass in Windischgraz im gleich¬ namigen politischen Bezirke ein öffentliches Krankenhaus errichtet, und dass die Verpflegsgebür für dieses Kranken¬ haus für den in Betracht kommenden Theil des Jahres 1898 mit 85 Kreuzer per Kopf und Tag festgesetzt wurde. Es hat sohin die in dem mit ersteitiertem Erlasse mit¬ getheilten Verzeichnisse für 1899 als provisorisch bezeichnete Verpflegsgebür nunmehr als definitiv zu gelten. Steyr, am 6. März 1899. Z. 3333. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. Februar bis 25. Februar 1899. Bestehen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Mitterperwendt. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Freiling. Steyr, 4. März 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haussche Buchdruckerei in Stepr.

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