Amtsblatt 1899/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Jänner 1899

2 à 5 kr. täglich für die ganze Dauer seiner obbezeichneten Verwendung. Es stellen sich sonach die gesammten Gebüren eines Trainsoldaten auf 80 kr. täglich. Jeder Mann würde ärarisch bekleidet und werden ihm außerdem die Reiseauslagen für die Hin= und Rückreise vergütet. Die Beschälperiode zählt als Waffenübung. Es werden auch solche berücksichtigt, welche nicht aus der Gestütsbranche stammen. Dieser Erlass ist sofort zu verlautbaren und haben etwaige Bewerber ihre Meldungen sofort direct dem k. u. k. 14. Ergänzungs=Bezirks=Commando einzusenden. Steyr, den 23. Jänner 1899. Z. 1166. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme und sofortigen Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 695—1040/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten im Jahre 1899. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl werden für die Licenzierung der Privat¬ beschälbengste im Jahre 1899 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 28 ex 1883) in Oberösterreich fünf Köhrungscommissionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 23. Jänner 1899, in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann“ am 7. Februar 1899, in Schärding im Hotel Lorenz am 9. Februar 1899, in Ried im Hotel Huber am 10. Februar 1899 und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“ am 11. Februar 1899, jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amts¬ handlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, am 18. Jänner 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 22. Jänner 1899. S 912. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Mosthandel. Die heurige reiche Obsternte in Oberösterreich bringt es mit sich, dass der Landwirt in die Lage gesetzt ist, Obst¬ most nicht bloß zum eigenen Gebrauche, sondern auch in reichlichem Maße zum Verkaufe zu erzeugen und dass sich infolgedessen ein reger Zwischenhandel mit Most im Lande entwickelt hat. Aus einer Eingabe des oberösterreichischen Brauherren¬ Vereines an die hohe k. k. Statthalterei in Linz ist nun zu entnehmen, dass dieser Mosthandel vielfach von dazu nicht befugten Personen betrieben wird und dass der Vereins¬ leitung von den Wirten mehrfache Klagen — unter anderen auch aus Grein — zugekommen sind. Die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden sohin beauftragt, der Beschwerde auf den Grund zu sehen und im Falle der Wohrnehmung des unbesugten Handels mit Obstmost sofort anher die Anzeige zu erstatten. Hiebei sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich den Obstgartenbesitzern der Verkauf und der Ausschank des selbsterzeugten Obstmostes gestattet ist und gemäß § 17 der Gewerbeordnung die zum Ausschank von Obstmost berechtigten Gewerbetreibenden auch zum gewöhnlichen Handel mit Most berechtigt sind, und endlich, dass sich die Berechtigung des § 38, Abs. 1, der Gewerbeordnung nur auf die Befugnis zum Handel dieses Getränkes in Gebinden und verschlossenen Gefäßen erstreckt. Steyr, am 19. Jänner 1899. Z. 913. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 808/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Steiermarks nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Schweinepest in Steiermark findet die k. k. Statthalterei unter Aufhebung der Kundmachung vom 21. August 1898, Z. 15.091, die Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Mur, Leoben, Marburg, Rann und Voitsberg bis auf weiteres gänzlich zu verbieten. Diese Verfügung tritt an Stelle der citierten Kund¬ machung mit 15. Jänner d. J. in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, geahndet. Linz, am 12. Jänner 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 18. Jänner 1899. Z. 862. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen aus Fiume. Der Magistrat Fiume hat um die Ausforschung nach¬ stehender Stellungspflichtigen ersucht. Die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden erhalten den Auftrag, diese Nachforschung zu pflegen und ein positives Resultat binnen 4 Wochen hierher bekannt zu geben. 1. Classe (geboren im Jahre 1878): Cergogna Gius. Giov. Eltern: Tomaso und Margh. Mandich, Arbeiter. Glavicich Zvonimiro, uneheliches Kind der Appolonia. — Juricevich Stefano Gius. Eltern: Paolo und Antonia Miheleich, Handarbeiter. — Kury Albino Giuseppe, un¬ eheliches Kind der Josefine. — Matcovich Andrea, unehe¬ liches Kind der Filomena. —Pettelin Antonio Andrea. Eltern: Giuseppe und Ant. Scrobogno, Gärtner. 2. Classe (geboren im Jahre 1877): Novak Giovanni Felice, uneheliches Kind der Hermine. — 3. Classe (geboren im Jahre 1876): Cosaz Matteo Francesco, uneheliches Kind der Agnes. — Gabrieli Giovanni Pietro, uneheliches Kind des Antonio und Antonia Miniscolo. — Gersar Pietro Paolo, uneheliches Kind der Barbara. Steyr, am 23. Jänner 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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