Amtsblatt 1899/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Jänner 1899

Amts-Blatt Nr. 4. Z. 85/B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr gewährt jenen Mit¬ gliedern des Zweigvereines Sierning, welche der am 11. Februar laufenden Jahres stattfindenden Versammlung in Sierning beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 22. Jänner 1899. Z. 1087. An alle Gemeinde Vorstehungen. Auszahlung von Versorgungsgenüssen u. Stiftungen 2c. durch die Militär=Cassen und k. k. Steuerämter. Zufolge der an das k. und k. Ergänzungs=Bezirks¬ Commando Nr. 14 in Linz ergangenen Circular=Verordnung vom 1. Jänner 1899, Abth. 15, Nr. 1218, hat in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern vom 1. Februar 1899 angefangen die Auszahlung der Ver¬ sorgungs= 2c. (Stiftungs=) Genüsse an die im Bezuge einer Pension (Wartegebür, Provision, Gnadengehalt, Tapferkeits¬ Medaillen=Zulage) aus Militär=Cassen (Zahlstellen), dann im Genusse einer militärischen Stiftung stehenden Personen, welche nicht im Orte einer Militär=Casse (Zahlstelle) domi¬ cilieren, ausnahmslos aus der im Domicile oder zunächst demselben befindlichen Finanz= (Steueramts=) Casse zu erfolgen. Infolge Ersuchens des k. und k. Ergänzungs=Bezirks¬ Commandos Nr. 14 vom 19. Jänner 1899, Nr. 469/E, erhalten hiemit die Gemeinde=Vorstehungen den Auftrag, die in den Gemeindegebieten wohnhaften Invaliden und dem Heeresverbande nicht angehörenden Per¬ onen (mit Ausnahme der Witwen und Waisen), welche im Genusse einer Militär=Stiftung und Tapferkeits=Medaillen¬ Zulage stehen, anzuweisen, dass sie von nun an, das ist auch schon für die Gebüren pro Februar, die auf die in ihrem Domicil oder zunächst befindliche Steueramts= (Finanz¬) Casse lautende, mit der Lebens= und Aufenthaltsbestätigung seitens des Hauseigenthümers (Administrators), falls der Percipient Eigenthümer des von ihm bewohnten Hauses ist, seitens der Gemeinde=Vorstehung, dann vom Ortsseelsorger versehenen Quittungen bis 20. eines jeden Monates mittelst Post frankiert direct an die Intendanz des 14. Corps in Innsbruck einzusenden haben, worauf ihre Gebüren der betreffenden Casse zur Auszahlung angewiesen werden. Außerdem sind die obengenannten Personen anzuweisen, dass sie ihre Anweisungsbücher, falls sie die obigen Gebüren nicht ohnehin bei der in ihrem Domicil oder demselben zu¬ nächst befindlichen Steueramts= (Finanz=) Casse beziehen, 1899. sofort dem Ergänzungs=Bezirks=Commando behufs Clausu¬ lierungsveranlassung vorzulegen haben und dass ihnen die¬ selben nach erfolgter Amtshandlung sogleich wieder rückaus¬ gefolgt werden. Die Anweisungsbücher sind von denselben in der Folge nicht mehr einzusenden, sondern bleiben zur Legitimation bei der Fassung in den Händen der Bezugsberechtigten. Steyr, am 24. Jänner 1899. Z. 84 M. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Betreffs Vorlage von Gesuchen um Enthebung von der heurigen Waffenübung oder Verlegung derselben von Mannschaften des k. u. k. 14. Inf.=Regiments. Laut Note des k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commandos Nr. 14 in Linz Nr. 97 (E.=B.-C.) vom 11. Jänner 1899 wird zur Kenntnis gebracht, dass alle Gesuche der Reserve¬ Mannschaft des Infanterie=Regimentes Nr. 14 um Enthebung von der Waffenübung und um die Bewilligung, dieselbe im Frühjahre ableisten zu dürfen, an die Bittsteller mit dem Bemerken zurückzustellen sind, und dass sie die Gesuche erst Ende Februar oder Anfang (längstens bis 10.) März vorzulegen haben, da verfrüht einlangende Gesuche vom Commando des Infanterie=Regimentes Nr. 14 ohne Ent¬ scheidung zurückgestoßen werden und dadurch nur unnütze Schreibereien verursacht werden. Solchen Gesuchen hat stets der Militärpass des Bitt¬ stellers beizuliegen. Steyr, 17. Jänner 1899. Z. 1043. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Mannschaft der Train=Division Nr. 14, welche die Beschälperiode mitzumachen sich meldet. Laut Note des k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commandos Nr. 14, Z. 349, vom 18. Jänner 1899 stellte die Militär¬ Abtheilung des k. k. Staatshengsten=Depots in Stadl bei Lambach an die k. u. k. Train=Division Nr. 14 das Ersuchen, vom Reservestande der Division circa 20 Mann, welche gesonnen wären, die heuer am 1. März beginnende und am 31. Juli endende Beschälperiode mitzumachen, namhaft zu machen. Die Vortheile, die einem solchen Mann aus dieser Einrückung erwachsen, sind folgende: Der Soldat bekommt außer den chargemäßigen Ge¬ büren inclusive Brotrelutum mit 10 kr. und Durchzugskost noch eine besondere Zulage von 15 kr., dann Marschzulage Steyr, am 26. Jänner.

2 à 5 kr. täglich für die ganze Dauer seiner obbezeichneten Verwendung. Es stellen sich sonach die gesammten Gebüren eines Trainsoldaten auf 80 kr. täglich. Jeder Mann würde ärarisch bekleidet und werden ihm außerdem die Reiseauslagen für die Hin= und Rückreise vergütet. Die Beschälperiode zählt als Waffenübung. Es werden auch solche berücksichtigt, welche nicht aus der Gestütsbranche stammen. Dieser Erlass ist sofort zu verlautbaren und haben etwaige Bewerber ihre Meldungen sofort direct dem k. u. k. 14. Ergänzungs=Bezirks=Commando einzusenden. Steyr, den 23. Jänner 1899. Z. 1166. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme und sofortigen Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 695—1040/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten im Jahre 1899. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl werden für die Licenzierung der Privat¬ beschälbengste im Jahre 1899 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 28 ex 1883) in Oberösterreich fünf Köhrungscommissionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 23. Jänner 1899, in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann“ am 7. Februar 1899, in Schärding im Hotel Lorenz am 9. Februar 1899, in Ried im Hotel Huber am 10. Februar 1899 und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“ am 11. Februar 1899, jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amts¬ handlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, am 18. Jänner 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 22. Jänner 1899. S 912. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Mosthandel. Die heurige reiche Obsternte in Oberösterreich bringt es mit sich, dass der Landwirt in die Lage gesetzt ist, Obst¬ most nicht bloß zum eigenen Gebrauche, sondern auch in reichlichem Maße zum Verkaufe zu erzeugen und dass sich infolgedessen ein reger Zwischenhandel mit Most im Lande entwickelt hat. Aus einer Eingabe des oberösterreichischen Brauherren¬ Vereines an die hohe k. k. Statthalterei in Linz ist nun zu entnehmen, dass dieser Mosthandel vielfach von dazu nicht befugten Personen betrieben wird und dass der Vereins¬ leitung von den Wirten mehrfache Klagen — unter anderen auch aus Grein — zugekommen sind. Die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden sohin beauftragt, der Beschwerde auf den Grund zu sehen und im Falle der Wohrnehmung des unbesugten Handels mit Obstmost sofort anher die Anzeige zu erstatten. Hiebei sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich den Obstgartenbesitzern der Verkauf und der Ausschank des selbsterzeugten Obstmostes gestattet ist und gemäß § 17 der Gewerbeordnung die zum Ausschank von Obstmost berechtigten Gewerbetreibenden auch zum gewöhnlichen Handel mit Most berechtigt sind, und endlich, dass sich die Berechtigung des § 38, Abs. 1, der Gewerbeordnung nur auf die Befugnis zum Handel dieses Getränkes in Gebinden und verschlossenen Gefäßen erstreckt. Steyr, am 19. Jänner 1899. Z. 913. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 808/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Steiermarks nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Schweinepest in Steiermark findet die k. k. Statthalterei unter Aufhebung der Kundmachung vom 21. August 1898, Z. 15.091, die Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Mur, Leoben, Marburg, Rann und Voitsberg bis auf weiteres gänzlich zu verbieten. Diese Verfügung tritt an Stelle der citierten Kund¬ machung mit 15. Jänner d. J. in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, geahndet. Linz, am 12. Jänner 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 18. Jänner 1899. Z. 862. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen aus Fiume. Der Magistrat Fiume hat um die Ausforschung nach¬ stehender Stellungspflichtigen ersucht. Die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden erhalten den Auftrag, diese Nachforschung zu pflegen und ein positives Resultat binnen 4 Wochen hierher bekannt zu geben. 1. Classe (geboren im Jahre 1878): Cergogna Gius. Giov. Eltern: Tomaso und Margh. Mandich, Arbeiter. Glavicich Zvonimiro, uneheliches Kind der Appolonia. — Juricevich Stefano Gius. Eltern: Paolo und Antonia Miheleich, Handarbeiter. — Kury Albino Giuseppe, un¬ eheliches Kind der Josefine. — Matcovich Andrea, unehe¬ liches Kind der Filomena. —Pettelin Antonio Andrea. Eltern: Giuseppe und Ant. Scrobogno, Gärtner. 2. Classe (geboren im Jahre 1877): Novak Giovanni Felice, uneheliches Kind der Hermine. — 3. Classe (geboren im Jahre 1876): Cosaz Matteo Francesco, uneheliches Kind der Agnes. — Gabrieli Giovanni Pietro, uneheliches Kind des Antonio und Antonia Miniscolo. — Gersar Pietro Paolo, uneheliches Kind der Barbara. Steyr, am 23. Jänner 1899. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2