Amtsblatt 1898/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Oktober 1898

3 aufgabe um so besser entspricht, je mehr es durch künst¬ lerischen Gehalt anspricht und fesselt. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 24. August d. J., Z. 14.915/II, werden die Gemeinde¬ vorstehungen daher darauf aufmerksam gemacht, dass es sich empfiehlt, dass bei Errichtung öffentlicher Denkmäler zur Herstellung der Entwürfe und zur Ausführung der künst¬ lerischen Arbeiten im Wege des directen Auftrages oder im Wege der Concurrenz ausübende Künstler herangezogen werden, und dass denselben in rein künstlerischen Fragen ein entscheidender Einfluss gewahrt bleiben möge. Steyr, 7. October 1898. Z. 15.234. An sämmtliche Sanitäts-Gemeindevorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Verwendung des Desinfektionsmittels Formaldehyd. Auf Grund des infolge Initiativantrages des n.=ö. Landes=Sanitätsrathes auf Einreihung des Formaldehyds unter die officiellen Desinfectionsmittel eingeholten Gut¬ achtens des Obersten Sanitätsrathes, welches Gutachten im „Oesterreichischen Sanitätswesen“ zur Veröffentlichung ge¬ langt, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 23. September 1898, Z. 282, gestattet, dass Formaldehyd über Anordnung der sachverständigen ärztlichen Sanitätsorgane (Amtsärzte, Gemeindeärzte) zur Desinfection solcher inficierter Objecte verwendet werde, bei welchen es lediglich auf die Desinfection der inficierten Oberfläche an¬ kommt und welche durch Desinfection mit anderen Des¬ infectionsmittel, insbesondere mit heißem Wasserdampfe, be¬ schädigt würden, wie Bürsten, Kämme, Leder, Pelzwerk u. dgl. Das Formaldehvd kann zu Desinfectionszwecken ver¬ wendet werden: 1. in Form einer 10 %igen wässerigen Lösung des Formalins (einer im Handel vorkommenden 40%igen wässerigen Lösung des Formaldehyds), welche zum Abwaschen der zu desinficierenden waschbaren Gegen¬ stände verwendet oder mittelst Sprays auf alle Stellen der Oberfläche der zu desinficierenden Objecte vertheilt wird; 2. in Gasform, indem durch Entwicklung von Formaldehyddämpfen am besten mittelst Erhitzens kleiner, in Pastillenform gebrachter Quantitäten von Paraformaldehyd Trioxymethylen) in besonderen hiezu construierten Desin¬ fectionsapparaten, wie die Schering'schen Desinfectionslampen, auf die zu desinficierenden Gegenstände eingewirkt wird. Da das Formaldehydgas die Schleimhäute reizt, ist bei diesem Desinfectionsverfahren eine besondere Vorsicht zur Hintanhaltung der stärkeren Einwirkung desselben auf die Augen und auf die Luftwege durch Einathmung geboten. Die Desinfection von Räumen mit Formaldehydgas wird in der Weise vorgenommen, dass in dem unter Ver¬ stopfung von Fugen und Spalten möglichst luftdicht ge¬ schlossenen Raume mittelst der Schering'schen Desinfections¬ lampe Formaldehydgas entwickelt und der mit diesem Gase gefüllte Raum durch 24 Stunden geschlossen gehalten wird. Zur vollständigen Desinfection sind 2 Gr. Para¬ formaldehyd (Trioxymethylen) (2 Pastillen zu je 1 Gr.) pro¬ 1 m erforderlich. Nach dem Oeffnen des desinficierten Raumes kann der stechende Geruch des Formaldehydgases durch Lüften, rascher jedoch durch zum Verdunsten gebrachte Ammoniak¬ flüssigkeit beseitigt werden. Einzelne Gegenstände, deren Oberfläche desinfisciert werden soll, werden in der Weise mittelst Formaldehydgas desinficiert, dass dieselben in einem dichtgeschlossenen, mit Formaldehydgas gefüllten Behälter frei aufgehängt und durch 24 Stunden der Einwirkung des Formaldehydgases über¬ lassen werden. Kleider und Wäschestücke, welche in einem solchen Behälter desinfisciert werden sollen, müssen aufs sorgfältigste ausgebreitet werden, wobei in die Taschen und Aermel der Kleidungsstücke mit Formaldehydlösung getränkte Zeug= oder Papierstücke eingelegt werden. Zur Desinfection von voluminösen Gegenständen, wie von gefütterten Kleidungsstücken, Matratzen, Polstern, Ueber¬ betten, Ballen von Effecten u. dgl., bei welchen es sich nicht nur um die Desinfection der Oberfläche, sondern auch um die sichere Abtödtung der im Innern etwa befindlichen In¬ fectionskeime handelt, ist das Desinfectionsverfahren mittelst Formaldehydgas nicht geeignet. Da durch das Formaldehydgas lediglich Infections¬ keime, welche an der Oberfläche der betreffenden Gegenstände haften, sicher abgetödtet werden, die Wirksamkeit des Formal¬ dehydgases ferner von der genauen Ausführung des Des¬ infectionsverfahrens, insbesondere von der sorgfältigen Ab¬ dichtung des zu desinficierenden Raumes abhängt, so ist es nothwendig, Formaldehydgas=Desinfectionen nur nach An¬ ordnung der ärztlichen Sanitätsorgane und unter sachver¬ ständiger Ueberwachung vorzunehmen. Hievon werden die Sanitäts=Gemeindevorstehungen und die Herren Gemeindeärzte zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. October 1898, Z. 17.284/V, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, 8. October 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucker E

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