Amtsblatt 1898/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. September 1898

Amts-Blatt 1898. Steyr, am 22. September. Nr. 38. Z. 14.500. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nachbenannte Kundmachung ist sofort zur allgemeinen Verlautbarung zu bringen und etwaige in der Gemeinde sich aufhaltende Angehörige des 10. Feld=Jäger=Bataillons speciell hievon in Kenntnis zu setzen. K. u. k. Feld=Jäger=Bataillon Nr. 10. Kundmachung. Aus Anlass des fünfzigjährigen Regierungs=Jubiläums Sr. k. und k. Apostolischen Majestät werden jene Unter¬ officiere, Patrouilleführer und Jäger 2c., welche dem nicht¬ activen Stande des Feld=Jäger=Bataillons Nr. 10 angehören, zu dem am 2. December l. J. stattfindenden feierlichen Gottesdienste und zur feierlichen Betheilung mit der Jubiläums=Erinnerungs=Medaille eingeladen. Von dem nichtactiven Stande haben auf diese Medaille Anspruch: 1. Nichtactive Cadetten; 2. nichtactive Personen des Mannschaftsstandes, welche a) die dreijährige Präsenzdienstzeit vollstreckt haben, b) normal gar nicht oder auf eine gesetzlich nicht begrenzte Zeit präsenz¬ dienstpflichtig waren, wenn sie das dritte Jahr ihrer wenn auch unterbrochenen — activen Dienstleistung begonnen haben; 3. die ehemaligen Einjährig=Freiwilligen, welche nicht Officiere, Beamte oder Cadetten 2c. geworden sind, wenn sie den einjährigen Präsenzdienst als Einjährig=Freiwillige voll¬ streckt haben. Jene nichtactive, auf die Jubiläums=Erinnerungs¬ Medaille Anspruch berechtigte Mannschaft des Bataillons, welche diesen Feierlichkeiten beiwohnen will, hat dies bis längstens 25. d. M. dem Bataillon directe mündlich oder schriftlich bekanntzugeben. Steyr, am 17. September 1898. Bonelli, Oberstlieutenant. Steyr, am 20. September 1898. Z. 1611/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden auf die in der Verlagsbuchhandlung E. Mareis in Linz, Landstraße Nr. 21, erschienenen „Erinnerungsblätter an Ihre Majestät Kaiserin Elisabeth“ aufmerksam gemacht, welche sich zur Vertheilung an die Schulkinder bestens eignen. Obige Buchhandlung gibt ab: Einfache Erinnerungsblätter an Ihre Majestät die Kaiserin zu 6 fl. per 100 Stück, doppelte Erinnerungsblätter an Ihre Majestät die Kaiserin zu 8 fl. per 100 Stück. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 19. September 1898. Z. 1555/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Zur Vereinfachung des Vorganges bei Inanspruch¬ nahme von Fahrpreis=Ermäßigungen für Schülerausflüge wurde nach einer Mittheilung des k. k. Eisenbahnministeriums vom 2. Juli 1898, Z. 300.008, folgende Bestimmung in den Local=Personentarif der Staatsbahnen, giltig vom 1. Jänner 1898, aufgenommen: „Schülern und Schülerinnen aller das Oeffent¬ lichkeitsrecht genießenden Lehranstalten wird bei gemein¬ chaftlichen, unter Aufsicht der Lehrer unternommenen Aus¬ flügen in der II. und III. Wagenklasse bei den fahrplan¬ mäßigen Personenzügen (Schnellzüge ausgenommen) ohne Rücksicht auf die Entfernung und auf die Anzahl der Theil¬ nehmer eine 50%ige Ermäßigung der normalen Personenzugs¬ Fahrpreise bewilligt. Die gleiche Begünstigung genießt auch das begleitende Lehrpersonale. Anmeldungen solcher Aus¬ flüge sind unter gleichzeitiger Legitimierung mindestens 24 Stunden vorher an die betreffende Ausgangsstation zu richten.“ Eine gleiche Bestimmung ist auch in den Tarif für die Wiener Stadtbahn ausgenommen worden. Obwohl nun dieser Tarifbestimmung gemäß es bei Inanspruchnahme dieser Fahrbegünstigung eines besonderen Ansuchens bei den k. k. Staatsbahndirectionen nicht bedarf, so langen gleichwohl bei diesen Verwaltungsstellen von Seite der Schulleitungen noch immer zahlreiche Gesuche um Bewilligung dieser Fahrbegünstigung ein. Zur Vermeidung unnöthigen Schriftenwechsels und zur Hintanhaltung von Verzögerungen werden die unter¬ stehenden Schulleitungen zufolge Erlasses des h. k. k. Landes¬ schulrathes vom 19. August l. J., Z. 2465, auf die vor¬ genannte Tarifbestimmung aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 15. September 1898.

Z. 14.401. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Steyr, Weyer, Losenstein, Neuhofen und Krems¬ münster. Nachstehend wird die Kundmachung über die heurige Control=Versammlung des k. und k. Heeres für das Jahr 1898 im Sinne des § 36 der Wehrvorschriften, III. Theil, verlautbart mit dem Auftrage, dieselbe in jeder Gemeinde öffentlich anzuschlagen und durch sonstige öffent¬ liche Verlautbarung ortsüblich zur Kenntnis der Control¬ pflichtigen zu bringen. In ausgedehnten Ortsgemeinden ist diese Verlaut¬ barung in jeder Ortschaft, in abseits gelegenen Häuser¬ gruppen und Wohngebäuden in ortsüblich zweckmäßiger Art zu bewirken. Die Herren Gemeinde=Vorsteher der Control=Stationen haben sich mit den in der Kundmachung genannten Gast¬ haus=Inhabern wegen kostenloser Beistellung des Locales für die Control=Versammlung ins Einvernehmen zu setzen, für die Unterbringung des Controls=Officiers, des Hornisten, sowie für die Verköstigung des letzteren entsprechend Sorge zu tragen. Die oben genannten k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden werden beauftragt, an den Controltagen zur festgesetzten Stunde die nöthige Assistenz zu leisten. Kundmachung betreffend die Control=Versammlungen des Heeres und der Kriegsmarine im Jahre 1898. Auf Grund der Bestimmung des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Theil, und im Einvernehmen mit dem k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz wird wegen der Abhaltung der Control=Versammlungen für die nichtactiven Soldaten des k. und k. Heeres und der k. und k. Kriegsmarine im Jahre 1898 verlautbart: Artikel 1. Zu den Control=Versammlungen hat die nicht¬ active Mannschaft des k. und k. Heeres und der k. und k. Kriegsmarine, einschließlich der Ersatzreservisten aller Jahrgänge ohne Unterschied, ob die¬ selben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeich¬ neten Tage zu erscheinen und hiezu ihre Militärpässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Candidaten (und Zöglinge) des geistlichen Standes; b) diejenigen, welche im laufenden Jahre in activer Dienstleistung gestanden sind, oder die militärische Aus¬ bildung oder Waffenübung mitgemacht haben; c) diejenigen, welche im laufenden Jahre zur activen Dienstleistung, militärischen Ausbildung oder Waffen¬ übung eingerückt waren und krankheitshalber oder behufs Superarbitrierung wieder in das nichtactive Verhältnis versetzt wurden; d) die mit Certificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter¬ officiere, welche in öffentlichen Bedienstungen bleibend oder provisorisch angestellt sind; e) die in Untersuchungs= oder Strashaft Befindlichen, dann die einer Zwangs=(Corrections=Anstalt Ueberwiesenen (bedingt in Freiheit gesetzten Sträflinge); *) die mit Seereise=Bewilligungen oder mit Auslands¬ Reisepässen Betheilten, wenn sie thatsächlich eingeschifft sind oder sich im Auslande befinden: g) die zur Zeit der Control=Versammlung bei der k. k. Gendarmerie Dienenden; b) die dauernd Beurlaubten und Ersatzreservisten in dem Jahre, in welchem sie assentiert wurden. Jene Control=Pflichtigen, welche gemäß § 37, Punkt 12 der Wehrvorschriften, III. Theil, vom Erscheinen bei der Control=Versammlung enthoben werden wollen, haben ihre entsprechend belegten Gesuche unter Anschluss des Militär¬ passes hieramts einzubringen und es müssen die im Gesuche angegebenen Enthebungsgründe von der Gemeinde und von der politischen Bezirksbehörde (Bezirksbeamten) bestätigt sein. Artikel II. Die Control=Versammlungen finden statt: a) In Weyer in Herrn Josef Kleindels Gasthaus, vormals Grammer — Dienstag den 4. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift und Weyer Markt und Land sich aufhaltenden, nichtactiven Soldaten des Heeres und der Kriegsmarine; b) in Losenstein im Gasthause des Herrn Johann Wenk — Mittwoch den 5. October um 9 Uhr früh für die Controlpflichtigen der Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming; c) in Steyr im Casino in Reichenschwall — Samstag den 8. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Losen¬ steinleiten und Ternberg sich aufhaltenden Controlpflichtigen und Sonntag den 9. October um 9 Uhr früh für die Controlpflichtigen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und St. Ulrich; d) in Neuhofen im Gasthause des Herrn Alois Jenner Dienstag den 11. October um 9 Uhr früh für alle im Gerichtsbezirke Neuhofen sich aufhal¬ tenden Controlpflichtigen: e) im Markte Kremsmünster im Gasthause des Herrn Emilian Schuel — Mittwoch den 12. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Eberstall¬ zell, Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried, Rohr und Sippachzell und am Donnerstag den 13. October um 9 Uhr früh für die in den Gemeinden Wart¬ berg, Markt und Land Kremsmünster sich auf¬ haltende Mannschaft. Artikel III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei der Heeres=Controle gegen¬ wärtig zu sein, die Controlpflichtigen, nach Aufenthalts¬ orten gesammelt, vorzuführen und das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Aufenthalts=Veränderungs = Ausweis mitzubringen. Artikel IV. Die Controlpflichtigen werden zum rechtzeitigen Er¬ scheinen mit dem Bemerken aufgefordert, dass die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole im Standorte des Ergänzungs=Bezirks=Commandos zu erscheinen verpflichtet sind und überdies, insofern sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der Bestrafung nach den militärischen Disciplinar=Vorschriften unterliegen.

Artikel V. Nachcontrole. Dieselbe findet am 11. und 12. November 1898 um 9 Uhr vormittags in der Fabrikskaserne in Linz statt. Steyr, am 17. September 1898. Z. 1559. An alle Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Kremsmünster und Neuhofen, Gendarmerie-Posten-Commanden in Kremsmünster und Neuhofen. Aenderung der Controltage der Landwehrmannschaft. Im Nachhange zum h. a. Erlasse, Z. 1476/M, Amtsblatt Nr. 34, wird infolge der Note des k. k. Landwehr=Ergänzungs¬ bezirks=Commandos Nr. 2 in Linz, Z. 347/E, vom 13. Sep¬ tember l. J. zur Berichtigung des vorcitierten Amtsblattes verlautbart, dass wegen Einschiebung der neuen Control¬ station Offenhausen im Bezirke Wels die Controlversammlung der Landwehr in Neuhofen am 9. und in Kremsmünster am 10. November l. J. stattfinden wird. Steyr, 19. September 1898. Z. 14.303. Pr. Wilhelm Schaup'sche Stiftung zur Förderung der Anfall¬ Versicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. In der Erwägung, dass die bereits von vielen Seiten angeregte Feier des 50jährigen Regierungs=Jubiläums Sr. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers voraussichtlich zu einer Reihe von Humanitätsacten erwünschten Anlass geben wird, und in der Absicht, gerade in einer bestimmten, den heutigen gesellschaftlichen Zuständen entsprechenden Stiftung ein anregendes Beispiel zu geben, hat der vor¬ malige Reichsraths=Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinnerung an feine nunmehr abgeschlossene öffentliche Thätigkeit ein Capital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Notenrente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur theilweisen Zahlung der Unfallversicherungs=Prämie für die Betriebe von Klein¬ gewerbetreibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständig¬ keit verwendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Voraussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer=Vorschreibung, und zwar die mit niedrigerer Erwerbsteuer=Vorschreibung mit einem bis zu 75procentigen, die mit höherer Erwerb¬ teuer=Vorschreibung mit einem bis zu 50procentigen Bei¬ trage zur Unfallversicherungs=Prämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum Unfallversicherungs¬ Gesetze freiwillig bei der Arbeiter=Unfallversicherungs=Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oben erwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende October 1898 die vor¬ chriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 1899 ab unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr. Schaup=Stiftung.“ Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits=Zeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgefasst ist, beizu¬ schließen. Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung angemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeits=Zeugnisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. October 1898 ein¬ langen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die auf Grund dieses Aufrufes bei den Gemeinde¬ Vorstehungen einlaufenden Anmeldungen sind gesammelt mit den Mittellosigkeito=Zeugnissen bis Ende October l. J. anher einzusenden. Der Bedarf an Formularien des Mittellosigkeits¬ Zeugnisses und der Anmeldung ist ehestens anher bekannt¬ zugeben. Zeugnis behufs Erlangung einer Beitragsleistung aus der Dr. Wilhelm Schaup'schen Kaiser-Jubiläums-Stiftung zur Förderung der Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. 1. Name und Wohnort: 2. Art des zur Anmeldung gebrachten gewerblichen Betriebes: eventuell Mitglied Nr.: 3. Höhe der vorgeschriebenen Erwerbsteuer ohne Zuschlag: der Einkommensteuer: der Hauszins= oder Hausklassensteuer: 4. Besitz an Realitäten, eventuell deren Catastral¬ Reinertrag: 5. Darauf intabulierte Lasten: 6. Familienstand unter Namhaftmachung der noch un¬ versorgten Kinder und ihres Alters: 7. Besondere Gründe der Würdigkeit: 8. Betheilung aus der Stiftung im letztverflossenen Jahre: Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Von der Gemeindevorstehung den (L. S.) Unterschrift. Steyr, am 15. September 1898. Z. 14.036. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 3689 Pr. Concurs=Ausschreibung. Infolge Ermächtigung des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. August 1898, Nr. 6672 M. I., wird der Concurs zur Besetzung einer Veterinär=Concipistenstelle in der X. und zweier Bezirks=Thierarztenstellen in der XI. Rangs¬ classe für den politischen Verwaltungsdienst in Dalmatien ausgeschrieben.

4 Bewerber um diese Stellen haben die Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde dem k. k. Statthalterei=Präsidium in Zara bis zum 25. September 1898, mit folgenden Documenten belegt, einzusenden: a) Geburtsschein, b) das thierärztliche Diplom, c) das Zeugnis über die mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung für Thierärzte, im Sinne der Ministerial¬ Verordnug vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37, und d) Nachweis über die bisherige Verwendung sowie über die Kenntnis der serbo=croatischen und der italienischen Sprache. Zara, am 28. August 1898. Vom k. k. Statthalterei=Präsidium. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. o=ö. Statthalterei in Linz vom 6. September 1898, Z. 2523/Pr., zur Verständigung der Interessenten in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. September 1898. Z. 14.414. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und K. E. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 16.212/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Laut des letzten officiellen Thierseuchen=Ausweises, der Landesregierung in Sarajevo ist im Occupations=Gebiete die Schweinepest in den Bezirken Bihac, Breka, Bjelina und Srebrenica erloschen, dagegen neu ausgebrochen in den Be¬ zirken Banjaluka (Land), Petrovac und Lubuski. Die k. k. Statthalterei findet daher zufolge des Er¬ lasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 9. September d. J., Z. 30.026, unter Aufhebung der Ver¬ fügungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. August 1898, Z. 13.765/II, wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka Land), Bosnisch=Dubica, Priedor, Bosnisch=Novi, Sanskimost, Krupa, Petrovac, Blasenica und Lubuski die Sperrverfügung mit der Wirksamkeit vom 18. September 1898 angefangen zu erlassen. Die in der hierämtlichen Kundmachung vom 12. März d. J., Z. 4147/II, enthaltenen Bestimmungen für den Ver¬ kehr mit lebendem und geschlachtetem Borstenvieh aus dem Occupationsgebiete bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des all¬ gemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 14. September 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 20. September 1898. Z. 14.458. An alle Gemeinde Vorstehungen. Verkehr mit verseuchten oder seuchenverdächtigen Wiederkäuern und Schweinen in dem Schlachthofe zu Graz. Nach durchgeführtem, ordnungsmäßigem Ausbaue der Schlacht= und Viehhofanlage in Graz und der Herstellung eines besonderen Schienengeleises hat das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 20. August l. J., Z. 25.816, sich bestimmt gefunden, die k. k. Statthalterei in Graz zu ermächtigen, Bewilligungen zur Einfuhr von Schlachtthieren aus noch seuchenfreien Gemeinden solcher Gebiete in Oester¬ reich, Ungarn, Croatien, Slavonien und Bosnien zu ertheilen, welche jeweilig wegen des Bestandes der Maul= und Klauen¬ seuche, Schweinepest oder des Rothlaufes der Schweine von der Einfuhr von Vieh der infectionsfähigen Gattungen aus¬ geschlossen worden sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. August 1898, Z. 15.414/II, behufs entsprechender Ver¬ lautbarung mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass nach der Betriebsordnung für den Verkehr mit verseuchten oder seuchenverdächtigen Wiederkäuern und Schweinen in der Contumazanstalt und auf der zugehörigen Viehverlade¬ rampe des Schlachthofes in Graz die Ausladung von Vieh solcher Provenienz nur am Montag, Dienstag, Freitag und Samstag jeder Woche gestattet ist, und dass die betreffenden Viehwaggons mit der deutlich lesbaren Aufschrift: „aus gesperrtem Gebiete mit Specialbewilligung“ bezettelt sein müssen. Steyr, am 20. September 1898. Z. 14.306. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 16.095/II. Kundmachung betreffend die Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Ober¬ österreich. Auf Grund der letzten officiellen Ausweise über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten in Ungarn und in Croatien=Slavonien, sowie der stattgefundenen Seuchen¬ einschleppungen findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. September d. J., Z. 29.488, an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 2. August d. J., Z. 13.766, unter Aufrecht¬ haltung der Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 18. November 1896, Z. 19.513, hinsichtlich der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien mittels der Eisenbahn die nachstehenden Sperrverfügungen mit der Wirksamkeit vom 14. September l. J. angefangen sofort zu verfügen: A. Gegen Ungarn wegen des Bestandes der 1. Lungenseuche: gegen die Einfuhr von Rindern aus den Comitaten: Arva, Nyitra, Pozsony (mit Ausschluss des Gebietes der Insel Schütt) und Trencsen, Lipto, sowie dem Stuhlbezirke Raska des Comitates Moson und aus der königlichen Freistadt Pozsony; 2. Maul= und Klauenseuche: gegen die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Comitaten: Bestercze=Naszod, Szolnok=Doboka und Udvarbely; 3. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus: a) den Comitaten: Abanj=Torna, Also=Feher, Arad, Bäcs=Bodroh, Baranya, Bars, Bekes, Berg, Bihär, Borsod, Brasso, Csand, Feher, Gömör=Kishont, Györ,

5 Hajdu, Häromszek, Heves, Hont, Jasz=Nagy=Kun=Szolnok, Ks=Kuküllo, Kolosz, Komärom, Krasso, Szören, Maros¬ Torda, Moson, Nagy=Kuküllo, Nograd, Nyira, Pest Pilis¬ Solt=Kiskun, Pozsony, Somogy, Sopron, Szaboles, Szatmar, Szeben, Szepes, Solnok=Doboka, Temes, Tolna, Torda=Aranyos, Torontal, Udvarbely, Ungh, Vas, Veszprem, Zala, Zemplen und Zolyom, dann den b) königlichen Freistädten: Arad, Baja, Debreczen, Kassa, Maros=Vasarbely, Pancsova, Pecs, Selmecz=Bela¬ banya und Szabadka. B. Gegen Croatien=Slavonien wegen des Bestandes der 1. Schweinepest: gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Belovar¬ Kreutz, Virovitica und Zagräb (Agram) nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken; 2. Schafpockenseuche: gegen die Einfuhr von Schafen aus den Comitaten Modrus¬ Fiume und Licka=Krbava nebst den in diesen Comitaten liegenden Stadtbezirken. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen in unzertheiltem Zustande bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 10. September 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 16. September 1898. 8 14.362. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Julius Johann Klima. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 26. August 1898, Nr. 23.637/6119/II a, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 2. August 1877 in Andritz, Bezirk Graz, geborenen, nach Ruditz im Bezirke Boskowitz heimats¬ berechtigten Julius Johann Klima, Sohnes des Fabian Klima, Eisengießers in Bosnien, und der Josef Klima, geborenen Musir, angesucht. Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen in dem Ver¬ waltungsgebiete der genannten Statthalterei veranlassten Nachforschungen sind resultatlos geblieben. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 31. August l. J., Z. 15.533/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. November 1898 anher zu berichten. Steyr, am 17. September 1898. Z. 14.363. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried hat hieramtlich um die Ausforschung nachfolgender von der diesjährigen Stellung ferngebliebener Stellungspflichtiger unter gleich¬ zeitiger Veranlassung der Currendierung derselben im Central¬ Polizeiblatte angesucht, da die dortämtlichen Erhebungen und Publicationen im Amtsblatte ein positives Resultat bisher nicht ergaben: 1. Johann Mayr, geboren 1875 in Steindlberg, Bezirk Wels, Sohn des Johann und der Theresia geb. Glor¬ reich, Knecht, zuständig nach Aistersheim, letzter Aufenthalt Amerika. 2. Josef Mittermayr, geboren 1875 in Gmunden, Knecht, Sohn der Marie Mittermayr, zuständig nach Gaspolts¬ hosen, zuletzt in Gmunden und beim Militär in Salzburg, und wegen Dienstuntauglichkeit im Jahre 1897 wieder aus¬ geschieden. 3. Alois Grausgruber, geboren 1876 in Gaspolts¬ hofen, dahin zuständig, Sohn der Eva Marie Grausgruber, zuletzt in Amerika. 4. Johann Hofbauer, geboren 1876 in Linz, Sohn der Francisca Hofbauer, zuständig nach Mettmach, gänzlich unbekannten Aufenthaltes. 5. Karl Auinger, geboren 1876 in Wien, zuständig nach Ried, Sohn der Karoline Auinger, unbekannten Auf¬ enthaltes. 6. Johann Kellerer, geboren 1877 in Waldzell, Knecht, Sohn des Johann und der Francisca Schusterbauer, zuletzt in Nordamerika. 7. Johann Fraunhuber, geboren 1877 in Rans¬ hofen, Bezirk Braunau, Sohn der Katharina Fraunhuber, zuständig nach Andrichsfurth. 8. Franz Jöchtl, geboren 1877 in Zimetsberg, Bezirk Ried, Knecht, Sohn der Marie Jöchtl in Schildorn, Aufenthalt unbekannt. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. August l. J., Z. 14.303/IV, ergeht der Auftrag, ein¬ gehende Nachforschungen nach den Genannten zu pflegen und ein positives Resultat sofort hieher anzuzeigen. Steyr, am 17. September 1898. Z. 14.364. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Adolf Perinka. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes vertheidigung vom 27. August 1898, Z. 23.638/6120/II a, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1874 geborenen, nach Krasowitz, Bezirk Datschitz, heimatberechtigten Adolf Pekinka, Sohn des Jakob und der Anna Pekinka, geborenen Skkipaly, angesucht. Adolf Pekinka ist Schlosser von Profession, mittlerer Statur, breitschulterig, hat schwarze Haare, große, schwarze Augen, proportionierte Nase, aufgeworfene Lippen und am linken Unterarme in blauer Farbe die Buchstaben A. P., eingeschlossen von einer herzförmigen Figur, eintätowiert. Seine Stimme ist von tiefem Tone. Derselbe hat keine Reisedocumente.

6 Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen im Verwaltungs¬ gebiete der genannten Statthalterei eingeleiteten Nach¬ forschungen sind resultatlos geblieben. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 2. September l. J., Nr. 15.597/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. November anher zu berichten. Steyr, am 17. September 1898. Z. 14.361. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Feststellung der Identität eines in Stuttgart auf¬ gegriffenen Taubstummen. Die kgl. württembergische Stadtdirection in Stuttgart hat mit dem Schreiben vom 9. August 1898 der hohen k. k. Statthalterei mitgetheilt, dass am 30. Juli 1898 dortselbst ein taubstummer Mann aufgegriffen worden ist, der sich über seine Persönlichkeit nicht auszuweisen vermag, der aber wahrscheinlich deutsch=österreichischer Abkunft ist. Derselbe ist 1·77m groß, breitschultrig, hat dunkel¬ blondes Haar, starken Hals, dünnen und kurzen Schnurr¬ bart, ziemlich blöden Gesichtsausdruck und etwas schleppenden Gang; er schreibt sich Andreas und ist seinen eigenen Aufzeichnungen zufolge 41 Jahre alt. Er scheint vor noch nicht langer Zeit von Oesterreich aus nach Deutschland gekommen zu sein, um dort Arbeit zu suchen. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 16. August l. J., Nr. 14.623/II., ergeht der Auftrag, die geeigneten Erhebungen zur Feststellung der Identität dieses Mannes zu pflegen und über das positive Resultat derselben ehestens anher zu berichten oder bis 1. October l. J. einen Fehlbericht zu erstatten. Steyr, am 17. September 1898. Z. 14.171. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Angeschwemmte Leiche. Am 7. September d. J. nachmittags wurde in Hasen¬ ufer, Gemeinde Pucking, eine vom Traunflusse angeschwemmte männliche Leiche aufgesunden und von der Gemeinde=Vor¬ stehung Pucking geborgen. Die über Veranlassung der Gemeinde=Vorstehung in Pucking durch den Gemeindearzt Dr. Peter Jokots in Weißkirchen vorgenommene polizeiliche Beschau der Leiche habe ergeben, dass an derselben keinerlei Merkmale einer Gewaltthat warzunehmen waren und die Leiche nicht länger als einen Tag im Wasser gelegen sein dürfte. Die Leiche dürfte die eines 50 bis 60 Jahre alten, dem Arbeiterstande angehörigen Mannes sein, ist von kleiner Statur, hat rundes Gesicht, stumpfe Nase, gute Zähne, sehr dünne, braune Kopfhaare und solchen Schnurbart; bekleidet war dieselbe mit schwarzem Sacco, braungestreifter Hose, rothgestreiftem Oxfordhemd, einer bereits neuen, weißen Gattie, weißen Baumwollsocken und schwarzledernen, stark abgenützten Hausschuhen. In den Kleidern derselben wurden zwei blaue Sacktücher mit rothen Streifen, eines mit den Buchstaben „F. E.“, das andere mit „A. U.“ roth gemärkt, ein leeres ledernes Geldtäschchen und in einer Hosentasche ein Zweihellerstück und ein Taschenmesser vorgefunden. Die Leiche, deren Identität nicht ermittelt werden konnte, wurde, da, wie schon erwähnt, eine strafbare Hand¬ lung nicht vorzuliegen scheint, am 10. August l. J. am Ortsfriedhofe in Pucking beerdigt. Die Effecten derselben befinden sich beim Gemeinde¬ amte in Pucking in Aufbewahrung. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Erhebungen zur Feststellung der Identität dieser Leiche zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu senden. Steyr, 14. September 1898. Z. 14.351. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. September bis 10. September 1898. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. Pram, Ortschaft Fuckersberg. 2. Räude. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Stockleiten. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid; Gemeinde und Markt Neumarkt: Gemeinde Sandl, Ortschaft Rosenhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ansfelden, Ort¬ schaften Ansfelden, Freiling; Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Pühring; Gemeinde Lorch, Ortschaft Kottingrath. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Mengersdorf. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaften Bodendorf, Katsdorf. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach; Gemeinde Garsten, Ortschaften Pergern, Pesendorf; Gemeinde Kremsmünster, Land, Ortschaften Grub, Kirchberg, Mitter=Helmberg, Sattledt; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Diepersdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Markt Leonfelden. 4. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau; Gemeinde Pankraz, Ortschaft Dirnbach; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Hausmaning. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ortschaft Weifersdorf; Gemeinde Weyer, Land, Ortschaft Unterlaussa. Steyr, 20. September 1898. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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