Amtsblatt 1898/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. August 1898

2 erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der militärschen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nach=Controle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungs=Karten werden für die Control=Ver¬ sammlung und zur Nachcontrole nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, am 24. August 1898. Z. 145/Präs. An sämmtliche Schulleitungen. Seine Excellenz der Herr k. k. Minister=Präsident hat Se. Excellenz den Herrn k. k. Statthalter mit dem Erlasse vom 29. Juli 1898, ad Z. 697 M. P. im Allerhöchsten Auftrage ersucht, den Theilnehmern an der Bezirks=Lehrer¬ conferenz vom 2. Juli l. J. für die anlässlich des bevor¬ stehenden 50jährigen Regierungs=Jubiläums Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät dargebrachte Huldigung den Aller¬ höchsten Dank bekanntzugeben. Hievon werden die Schulleitungen infolge des Erlasses Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statthalters vom 2. August 1898, Z. 2111 Pr., zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 22. August 1898. Z. 1438 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Infolge Ermächtigung des hohen k. k. Landesschul¬ raths vom 31. Juli l. J., Z. 2225, wird allen Lehrpersonen, welche an der vom oberöster. Lehrervereine in Verbindung mit der Generalversammlung am 9. und 10. September 1898 zu veranstaltenden Huldigungsfeier für Seine k. und k. Apostolische Majestät Kaiser Franz Josef I. theilzunehmen wünschen, der erforderliche Urlaub ertheilt. Hievon werden die Schulleitungen zur weiteren Ver¬ anlassung in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 20. August 1898. Z. 13.114. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehende Kundmachung ist allgemein zu verlaut¬ baren und den Schiffahrtstreibenden insbesondere zur Kenntnis zu bringen. Ad. Statth. Z. 73.515. Kundmachung betreffend die Beseitigung des Brückenmontierungsgerüstes für die neue Absperrvorrichtung bei Nussdorf. Den Schiffahrtsinteressenten wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass das Brückenmontierungsgerüste für die neue Absperrvorrichtung bei Nussdorf mit Ende Juli 1898 be¬ seitigt wurde und nunmehr die Einfahrt in den Wiener Donaucanal bei Nussdorf eine vollständig unbehinderte ist. Diese Einfahrt ist den Ruderschiffen und Flößen von 7 Uhr 30 Minuten früh bis zum Eintritte der Abend¬ dämmerung, den Dampfschiffen im Sinne des § 29 der strompolizeilichen Bestimmungen für den Wiener Donau¬ canal, R.=G.=Bl. Nr. 122 ex 1874, auch zur Nachtzeit gestattet. Die infolge von Manipulationen an der neuen Ab¬ sperrvorrichtung ausnahmsweise eintretende Beschränkung der Einfahrt der Ruderschiffe und Flöße auf einzelne Tages¬ stunden wird den Interessenten seitens der k. k. Donau¬ canal=Inspection rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die bisherigen Bestimmungen wegen der directen Einfahrt der Flöße, der Warte= und Anländeplätze, dann wegen des Remorquierens und Gegenzuges mit Pferden bleiben aufrecht. Wien, am 12. August 1898. Von der k. k. nied.-österr. Statthalterei. Steyr, am 22. August 1898. Z. 12.297. K. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz. Z. 4575 E. Concurs=Ausschreibung. Zur Betheilung der für das Jahr 1898 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf diese Stiftung haben Invalide des Infanterie=Regiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche, das stempelfrei ist, hat angegeben zu werden, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlichen und weiblichen Ge¬ schlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feld¬ züge derselbe mitgemacht und ob er Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien= und Vermögens¬ verhältnisse anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche, mit dem Abschiede documentiert, im Wege der politischen Behörde bis längstens 10. September l. J. beim k. und k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht berücksichtigt werden. Linz, am 4. August 1898. Z. 12.812. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie=Posten-Commanden Geflügel=Cholera (Geflügel=Typhoid). Z. 13.168/II. Kundmachung betreffend Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ver¬ breitung der Geflügel=Cholera (Geflügel=Typhoid). Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Juli l. J., Z. 15.158, wurde bezüg¬ lich des bisherigen Auftretens der Geflügel=Cholera (Ge¬ lügel=Typhoid) unter den einheimischen Beständen des Hausgeflügels die Wahrnehmung gemacht, dass diese ver¬ heerende Seuche in ihren ersten Anfängen ausschließlich

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