Amtsblatt 1898/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. August 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Steyr, am 25. August. Nr. 34. Z. 1476/M. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in Steyr, Weyer, Losenstein, Neuhofen und Kremsmünster. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Control=Versammlung der Landwehr im Sinne des § 36, W.=V. III. Theil, verlautbart und bemerkt, dass etwaige Enthebungs=Gesuche, in welchen die Enthebungsgründe von der Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind. Die Herren Gemeinde=Vorsteher der Control=Stationen haben für die Unterbringung des Herrn Control=Officiers sammt Hornisten und des Landwehr=Bezirksfeldwebels, sowie für die Verköstigung des Hornisten entsprechend Sorge zu tragen. Die Gendarmerie=Posten=Commanden werden ange¬ wiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je 2 Gendarmen als Assistenz beizustellen. Kundmachung betreffend die Control=Versammlungen im Jahre 1898. Auf Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehr=Vorschriften, III. Theil, Anhang, für die k. k. Landwehr und im Einvernehmen mit dem k. k. Landwehr¬ Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 2 wird wegen Abhaltung der Control=Versammlungen für die n. a. Landwehr=Mann¬ schaft im Jahre 1898 nachstehendes verlautbart: I. Zu den Control=Versammlungen sind alle nicht activen Landwehrmänner und Ersatz Reservisten der Land¬ wehr aller Jahrgänge, ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Candidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; jene, welche im Laufe des Jahres in activer Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; c) jene, welche zu einer ad b erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Commission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; d) die mit Certificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter¬ officiere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitiv oder provisorisch angestellt sind; e) die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen; *) die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise¬ Pässen Betheilten, wenn solche thatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; 8) die zur Zeit der Control=Versammlung in Dienst¬ leistung bei der Gendarmerie Stehenden; b) die nicht zum Präsenzdienste herangezogene Landwehr¬ Mannschaft des heurigen Assentjahrganges; 1) jene n. v. Landwehrmänner, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. II. Die Control=Versammlungen finden statt: In Weyer im Gasthause des Herrn Ignaz Krenn Nr. 55. — Samstag den 1. October, 9 Uhr früh, für die Landwehrmänner in den Gemeinden Gaflenz, Großraming Neustift und Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post“ Nr. 17 Sonntag den 2. October, 10 Uhr früh, für die Landwehr¬ männer in den Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming In Steyr im Gasthofe „Zum goldenen Schiff“ Grünmarkt Nr. 15. — Dienstag den 4. October, 9 Uhr früh, für die Landwehrmänner in den Gemeinden Sierning, — Mittwoch den 5. October, Ternberg und Thanstetten. 9 Uhr früh, für die Landwehrmänner in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. In Neuhofen im Gasthause des Herrn Alois Jenner Nr. 25. — Dienstag den 8. November, 9 Uhr früh, für die Landwehrmänner in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Herrn Matth. Hütlmayr zu Kremsmünster Nr. 64. — Mittwoch den 9. November, 9 Uhr früh, für die Landwehrmänner in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. Die Nachcontrole am 20. November, 8 Uhr früh, in der Landwehr=Kaserne in Linz. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stell¬ vertreter haben bei der Landwehr=Controle gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Ver¬ änderungs=Ausweis pro October bezw. November mitzu¬ bringen und die Controlpflichtigen, gemeindeweise gesammelt, vorzuführen. IV. Die Controlpflichtigen sind aufzufordern, am Controlplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬

2 erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der militärschen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nach=Controle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungs=Karten werden für die Control=Ver¬ sammlung und zur Nachcontrole nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, am 24. August 1898. Z. 145/Präs. An sämmtliche Schulleitungen. Seine Excellenz der Herr k. k. Minister=Präsident hat Se. Excellenz den Herrn k. k. Statthalter mit dem Erlasse vom 29. Juli 1898, ad Z. 697 M. P. im Allerhöchsten Auftrage ersucht, den Theilnehmern an der Bezirks=Lehrer¬ conferenz vom 2. Juli l. J. für die anlässlich des bevor¬ stehenden 50jährigen Regierungs=Jubiläums Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät dargebrachte Huldigung den Aller¬ höchsten Dank bekanntzugeben. Hievon werden die Schulleitungen infolge des Erlasses Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statthalters vom 2. August 1898, Z. 2111 Pr., zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 22. August 1898. Z. 1438 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Infolge Ermächtigung des hohen k. k. Landesschul¬ raths vom 31. Juli l. J., Z. 2225, wird allen Lehrpersonen, welche an der vom oberöster. Lehrervereine in Verbindung mit der Generalversammlung am 9. und 10. September 1898 zu veranstaltenden Huldigungsfeier für Seine k. und k. Apostolische Majestät Kaiser Franz Josef I. theilzunehmen wünschen, der erforderliche Urlaub ertheilt. Hievon werden die Schulleitungen zur weiteren Ver¬ anlassung in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 20. August 1898. Z. 13.114. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehende Kundmachung ist allgemein zu verlaut¬ baren und den Schiffahrtstreibenden insbesondere zur Kenntnis zu bringen. Ad. Statth. Z. 73.515. Kundmachung betreffend die Beseitigung des Brückenmontierungsgerüstes für die neue Absperrvorrichtung bei Nussdorf. Den Schiffahrtsinteressenten wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass das Brückenmontierungsgerüste für die neue Absperrvorrichtung bei Nussdorf mit Ende Juli 1898 be¬ seitigt wurde und nunmehr die Einfahrt in den Wiener Donaucanal bei Nussdorf eine vollständig unbehinderte ist. Diese Einfahrt ist den Ruderschiffen und Flößen von 7 Uhr 30 Minuten früh bis zum Eintritte der Abend¬ dämmerung, den Dampfschiffen im Sinne des § 29 der strompolizeilichen Bestimmungen für den Wiener Donau¬ canal, R.=G.=Bl. Nr. 122 ex 1874, auch zur Nachtzeit gestattet. Die infolge von Manipulationen an der neuen Ab¬ sperrvorrichtung ausnahmsweise eintretende Beschränkung der Einfahrt der Ruderschiffe und Flöße auf einzelne Tages¬ stunden wird den Interessenten seitens der k. k. Donau¬ canal=Inspection rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die bisherigen Bestimmungen wegen der directen Einfahrt der Flöße, der Warte= und Anländeplätze, dann wegen des Remorquierens und Gegenzuges mit Pferden bleiben aufrecht. Wien, am 12. August 1898. Von der k. k. nied.-österr. Statthalterei. Steyr, am 22. August 1898. Z. 12.297. K. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz. Z. 4575 E. Concurs=Ausschreibung. Zur Betheilung der für das Jahr 1898 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf diese Stiftung haben Invalide des Infanterie=Regiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche, das stempelfrei ist, hat angegeben zu werden, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlichen und weiblichen Ge¬ schlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feld¬ züge derselbe mitgemacht und ob er Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien= und Vermögens¬ verhältnisse anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche, mit dem Abschiede documentiert, im Wege der politischen Behörde bis längstens 10. September l. J. beim k. und k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht berücksichtigt werden. Linz, am 4. August 1898. Z. 12.812. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie=Posten-Commanden Geflügel=Cholera (Geflügel=Typhoid). Z. 13.168/II. Kundmachung betreffend Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ver¬ breitung der Geflügel=Cholera (Geflügel=Typhoid). Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Juli l. J., Z. 15.158, wurde bezüg¬ lich des bisherigen Auftretens der Geflügel=Cholera (Ge¬ lügel=Typhoid) unter den einheimischen Beständen des Hausgeflügels die Wahrnehmung gemacht, dass diese ver¬ heerende Seuche in ihren ersten Anfängen ausschließlich

3 auf importiertes Geflügel zurückzuführen ist, und in dieser Beziehung insbesondere die russischen und italienischen Pro¬ venienzen in Betracht kommen Da der Gesammtimport von lebendem Geflügel aller Art in das österreichisch=ungarische Zollgebiet im Jahre 1897 sich auf 38.027 ( b. im Handelswerte von 2,281.620 fl. beschränkte, und entgegen unsere Ausfuhr 90.247 a b. im Handelswerte von 7,009.519 fl. erreicht hatte, kann angenommen werden, dass unsere landwirtschaft¬ liche Bevölkerung bei entsprechender Anregung und Aus¬ klärung in der Lage wäre, durch den unter allen Umstän¬ den und Verhältnissen lohnenden, intensiveren Betrieb der Geflügelzucht von dem in wirtschaftlicher und sanitärer Richtung so gefährlichen Geflügelimport sich zu emancipieren und nebstbei auch dem Export von Eiern, Eiweiß und Ei¬ gelb — der im vorigen Jahre gegenüber dem Import von 371.668 a b. im Werte von 13,309.498 fl. sich bereits auf 946.992 a b. im Werte von 43,977.163 fl. empor¬ geschwungen hatte — umsomehr Beachtung entgegenzu¬ bringen, als sowohl für Geflügel, als für Eier das Deutsche Reich das wichtigste Absatzgebiet bildet und dieser Zucht¬ betrieb auch von den kleinsten Landwirten mit kaum nennens¬ werter Capitalsanlage ausgenommen und erweitert wer¬ den kann. Zur thunlichsten Verhütung der Einschleppung der in Rede stehenden gefährlichen Geflügelseuche erscheint es so¬ nach zweckdienlich und nothwendig, den Ankauf von impor¬ tiertem und von wandernden Händlern vertriebenen Ge¬ flügel thunlichst zu vermeiden, dagegen aber aus den vor¬ angedeuteten wirtschaftlichen Gründen dem intensiveren Be¬ triebe der Geflügelzucht und der Verwertung von gemästetem Geflügel und Eiern 2c. im Wege der genossenschaftlichen Vereinigung die gebotene zeitgemäße Aufmerksamkeit zuzu¬ wenden. Um der Ausbreitung der eventuell zur Einschleppung gelangten Geflügelcholera (Geflügeltyphoid) vornherein wirk¬ am entgegentreten zu können, liegt es im Interesse der Landwirte selbst, dass gleich bei der ersten Wahrnehmung von verdächtigen Erkrankungs= oder Todesfällen unter dem Geflügel eines Gehöftes der Gemeindevorstehung die An¬ zeige erstattet, die noch gesunden von den schon erkrankten Thieren vollkommen getrennt und ein oder mehrere ver¬ endete Thiere in einem undurchlässigen Behältnisse zur Fest¬ stellung der Todesursache dem k. k. Bezirksthierarzte kostenfrei eingesendet werden. Sobald von demselben der Bestand dieser Seuche fest¬ gestellt ist, soll auch das noch gesunde Geflügel des be¬ treffenden Gehöftes so gut verwahrt werden, dass von dem¬ selben öffentliche Wege und Wasserläufe oder Culturgründe nicht mehr berührt werden; auch der Abverkauf von Ge¬ flügel im lebenden oder todten Zustande ist zu vermeiden und sorgfältigst darauf zu achten, dass verendete oder ge¬ tödtete Thiere ohne Entfernung einzelner Theile am zweck¬ mäßigsten verbrannt, oder am Aasplatze der Gemeinde in einer mindestens einen halben Meter tiefen Grube nach vorausgegangener Ueberschüttung mit Kalkbrei verscharrt werden. Der Koth, die Futterreste und sonstige Abfallstoffe sind täglich gut zusammenzukehren und zu verbrennen oder gut vermischt mit Kalkbrei in einer wohlverschlossenen Grube zu sammeln. Ist in einem verseuchten Gehöfte sämmtliches Geflügel gefallen oder getödtet, oder im Verlaufe von 10 Tagen kein weiterer Erkrankungsfall vorgekommen, kann die Seuche als erloschen betrachtet werden und ist es dann dringend nothwendig, die vom Geflügel benützten Räume, Thüren, Fenster, Decken, Wände, Sitzstangen, Futter= und Tränk¬ geschirre, sowie den Fußboden gründlichst zu reinigen, mit heißer Holzaschenlange nachzuwaschen und nach vollkom¬ mener Abtrocknung mit Kalkmilch zu überstreichen. Beim Mangel eines undurchlässigen Fußbodens soll auch die oberste Erdschichte abgehoben und nach dichter Be¬ streuung mit ungelöschtem Kalk vergraben werden. Die zur Sammlung der täglich beseitigten Unrath¬ massen benützte Grube ist schließlich mit Erde zu verschütten und dieselbe fest einzustampfen. Wird unter dem Geflügel der wandernden Geflügel¬ händler der Bestand oder der Verdacht dieser Seuche wahr¬ genommen, so empfiehlt sich das gleiche Vorgehen. Dies wird allgemein zur Kenntnis gebracht. Linz, am 10. August 1898. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. August l. J., Z. 13.168/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, künftighin auch dieser an sich wichtigen Angelegenheit die gebotene Auf¬ merksamkeit zuzuwenden, wobei noch bemerkt wird, dass es in besonders wichtigen Fällen keinem Anstande unterliegt, dass zur Constatierung und Anordnung der entsprechenden Maßnahmen zur Tilgung dieser Seuche von der politischen Bezirksbehörde auch der Amtsthierarzt auf Staatskosten entsendet werde. Steyr, am 16. August 1898. Z. 12.968. Zu J.=Nr. 3773. Concurs=Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ Stiftungsplatz für Knaben. Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 34 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes=Ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuts¬ zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen, und ferner anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonds bezieht. Die Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten (Vor¬ mund, Vater oder Mutter) bis längstens 20. September 1898 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen, später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Im Gesuche wollen auch die Geschwister der Waisen mit Namen und Alter angeführt werden. Innsbruck, im August 1898. K. u. k. 14. Corps-Commando.

4 Z. 12.872. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Polizeiaufsicht. Mit Beziehung auf die im Amtsblatte 35 ex 1897, Z. 12.194, enthaltene Ausschreibung werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in die Kenntnis gesetzt, dass der Aufenthaltsrayon der unter Polizeiaufsicht stehenden, nach Weyer Markt zuständigen Theresia Berger außer den Gemeinden Weyer Markt und Land, sowie Gaflenz, auch auf das Gemeindegebiet Reich¬ raming ausgedehnt wird. Steyr, am 16. August 1898. Z. 130.81. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Ausforschung. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 30. Juli 1898, Nr. 21.085/5517 a, hat die k. k. Landesregierung für die Bukowina um die Veranlassung der Ausforschung des nach Storozynetz heimat¬ berechtigten Leib Steinhaus, Sohnes des Uscher Steinhaus angesucht, nachdem die diesbezüglichen Nachforschungen im Verwaltungsgebiete der genannten Landesregierung resul¬ tatlos geblieben sind. Derselbe ist Schneider von Profession ungefähr 24 Jahre alt, mittlerer Statur, schmächtigen Körperbaues, hat dunkelbraunes Kopfhaar und Augenbrauen, graue Augen und einen proportionierten Mund und Nase. Besitzt keine besonderen Kennzeichen. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 8. August l. J., Z. 14.149/IV, ergeht der Auftrag, die be¬ züglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. October 1898 anher zu berichten. Steyr, 22. August 1898. Z. 12.911. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 13. Juni l. J. wurde vom Inn in der Gemeinde Wernstein die Leiche eines circa 50 bis 60 Jahre alten Mannes angeschwemmt und am dortigen Ortsfriedhofe beerdigt. Die bereits im vorgeschrittenen Verwesungsstadium be¬ findliche Leiche war 173 Centimeter groß, hatte am Kopfe einen Knochenbruch, so dass das Gehirn nicht mehr vor¬ sanden war. Das Gesicht war bartlos, das Gebiss voll¬ ständig, die beiden Eckzähne des Unterkiefers, besonders der rechte, hervorstehend. Bekleidet war die Leiche mit dunkel¬ brauner, gestreifter Tuchhose, weißem Baumwollhemd, rothen, baumwollenen Socken, Tricot=Gattie, Gummihosenträgern und Faltenstiefeln aus Kalbleder. Ausschnitte der Kleidungsstücke und Stiefel befinden sich bei der Gemeinde=Vorstehung in Wernstein in Auf¬ bewahrung. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 31. Juli l. J., Z. 13.749/II, ergeht der Auftrag, die ent¬ sprechenden Schritte zur Agnoscierung dieser Leiche einzu¬ leiten und ein positives Resultat derselben ehestens hieher zu berichten. Steyr, am 19. August 1898. Z. 13.082. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. August bis 16. August 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ort¬ schaft Hagen. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Böhmer=Vorstadt: Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaft Fürling. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Traundorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Thann; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Schürzendorf; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Weißenberg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Stadt Grein; Gemeinde Ried, Ortschaften Blindenmarkt, Marwach, Ried¬ Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Andorf. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaften Klaus, Kniewas, Steyrling; Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau; Gemeinde Pankraz, Ortschaft Dirnbach; Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Hausmaning; Gemeinde und Ort¬ schaft Windischgarsten. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ort¬ schaft Weifersdorf. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Achleiten. Steyr, 23. August 1898. Verzeichnis A. von Gewerbsverleihungen pro Juli 1898. 1. Klara Zehetner, Frauenschneidergewerbe in Than¬ stetten Nr. 33.

5 2. Josef Bönisch, Bäckergewerbe in Ried Nr. 64. 3. Franz Kronsteiner, Uhrmachergewerbe in Gro߬ raming Nr. 18. 4. Franz Walchshofer, Schuhmachergewerbe in Sipbach¬ zell Nr. 24. 5. Alois Obernberger, Schuhmachergewerbe in Riedels¬ bach Nr. 84, Gemeinde Losenstein. 6. Jakob Bieramperl, Schuhmachergewerbe in Lausa Nr. 199. 7. Josef Hofstätter, Wirtsgewerbe in Gründberg Nr. 110, Gemeinde Sierning. 8. Johann Edlinger, Hufschmiedgewerbe in Kematen Nr. 21. 9. Johann Ballinger, Wirtsgewerbe in Unterhimmel Nr. 30, Gemeinde Garsten. 10. Karl Füxlbauer, Hufschmiedgewerbe in Hilbern Nr. 69, Gemeinde Thanstetten. 11. Franz Haxeneder, Tischlergewerbe in Sipbach Nr. 3, Gemeinde Allhaming. 12. Johann Höfler, Uhrmachergewerbe in Sierning Nr. 220. 13. Florian Hagmüller, Fassbindergewerbe in Pachers¬ dorf Nr. 12, Gemeinde St. Marien. 14. Josef Höller, Siebmachergewerbe in Guntendorf Nr. 28, Gemeinde Land Kremsmünster. 15. Leopold Sailer=Kronlachner, Wirts= und Bäcker¬ gewerbe in Gaflenz Nr. 1. 16. Karl Kühholzer, Victualienhandel in St. Ulrich Nr. 28; Ausdehnung auf den Zucker= und Kaffeeverschleiß. 17. Franz Schäftner, Krämereigewerbe in Sierning Nr. 49; Ausdehnung auf Handel mit Knöpfen, Bändern, Schnitt= und Wirkwaren, sowie Zwirn. 18. Anton Friedhuber, Müllergewerbe in Unterdambach Nr. 22, Gemeinde Garsten. 19. Johann Birckelhuber, Gemischtwarenhandel in Pesendorf Nr. 19, Gemeinde Ried. 20. Anna Kirchner, Gemischtwarenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 100. 21. Peter Höller, Bildhauergewerbe in Markt Weyer Nr. 27. 22. Ernst Kronsteiner, Gold= und Silberwarenhandel in Losenstein Nr. 109. 23. Franz Kontner, Krämerei mit Zucker= und Kaffee¬ Kleinverschleiß in Kleinraming Nr. 10, Gem. St. Ulrich. 24. Therese Paulederin, Handel mit Eiern, Rahm und Erdäpfeln in Droissendorf Nr. 19, Gem. Thanstetten. 25. Ignaz Aigner, Holzhandel in Kleinreifling Nr. 77, Gemeinde Weyer Land. 26. Ignaz Aigner, Handel mit Klaubsteinen in Klein¬ reifling Nr. 77, Gemeinde Weyer Land. 27. Johann Niedereder, Lohnkutscherei in Wart¬ berg Nr. 45. 28. Johann Söllradl, Müllereigewerbe in Hl. Kreuz Nr. 10, Gemeinde Kremsmünster Land. 29. Rosina Lederhilger, Salzhandel in Unterrohr Nr. 44, Gemeinde Rohr. 30. Karl Müllner, Gastgewerbe in Bad Hall Nr. 28. 31. Matthias Gruber, Huf= und Wagenschmiedgewerbe in Allhaming Nr. 29. 32. Franz Kontner, Gastgewerbe in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. B. Gewerbezurücklegungen pro Juli 1898. 1. David Wolfschwenger, Hufschmiede in Mitteregg Nr. 38, Gemeinde Aschach. 2. Michael Grill und Comp. in Reichraming, Er¬ zeugung von Messern und Stahlwaren. 3. Julius Taitl, Wirtsgewerbe in Reichraming Nr. 33. 4. Franz Platzer, Schuhmachergewerbe in Weißkirchen Nr. 10. 5. Franz Zeiler, Schuhmachergewerbe in Losenstein Nr. 11. 6. Johann Wiskozill, Schuhmachergewerbe in Stiedels¬ bach Nr. 84, Gemeinde Losenstein. 7. Valentin Esel, Uhrmachergewerbe in Sierninghofen Nr. 96, Gemeinde Sierning. 8. Therese Aigner, Wirtsgewerbe in Kleinreifling Nr. 77, Gemeinde Weyer Land. 9. Franz Traunmüller, Wirtsgewerbe in Hilbern Nr. 72, Gemeinde Thanstetten durch Pächterin Aloisia Heitzendorfer. 10. Johann Jaschke, Wirts= und Schlossergewerbe in Kematen Nr. 16. 11. Matthias Obermayr, Wirtsgewerbe in Gründ¬ berg Nr. 110, Gemeinde Sierning. 12. Josef Schaumberger, Wirtsgewerbe in Unter¬ himmel, Gemeinde Garsten. 13. Franz Splinar, Wirtsgewerbe in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Juli 1898. 1. Franz Richter, Tischlergewerbe in Weyer Nr. 44; Fortführung auf Witwenstandsdauer durch Magdalena Richter: Geschäftsführer Florian Richter. 2. Franz Schedelberger, Marktsierantin mit allen jenen Artikeln, welche im Gemischtwarenhandel enthalten sind, in Bad Hall Nr. 46; Standortsverlegung nach Hehenberg Nr. 29, Gemeinde Kremsmünster Land. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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