Amtsblatt 1898/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. August 1898

(R.=G.=Bl. Nr. 135). Verbot der Einfuhr und des Ver¬ triebes der Brandt'schen Schweizer=Pillen jeder Art. 24. Erlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. November 1894, Z. 28.011. Verbot von „Williams porösem Pflaster“. 25. Erlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. März 1865, Z. 6577. Verbot des „Ringelhard=Glöck¬ ner'schen Wund= und Heilpflasters“ 26. Verordnung der k. k. Ministerien des Innern und des Handels vom 13. October 1897 (R.=G.=Bl. Nr. 239). Verbot des Verkaufes und der Anwendung des „Japanischen Sternanis“ (Skimmifrüchte) zu arzneilichen Zwecken und Genussmittel aller Art. Z. 11.915. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Mit Bezug auf den hierämtlichen Erlass vom 25. Sep¬ tember 1892, Z. 11.249 (Amtsblatt Nr. 39), wird bekannt gegeben, dass der Deserteur Wilhelm Kornberger bereits am 2. October 1892 eingebracht wurde, daher die Nachforschungen nach demselben einzustellen sind. Steyr, am 11. August 1898. S 12.592. An alle Gemeinde Vorstehungen. Bahnfahrt=Ermäßigung für Kranke. Mit Bezug auf die bereits früher bekannt gegebene Errichtung einer Schutzimpfungsanstalt gegen Lyssa (Hunds¬ wuth) im k. k. Rudolfspitale in Wien gebe ich nachstehende Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz zur Darnach¬ tung bei etwa vorkommenden derartigen Verletzungen von armen Personen durch wüthende oder wuthverdächtige Hunde hiemit bekannt. K. k. o. ö. Statthalterei. Z. 13.618/V. Kundmachung der k. k. Statthalterei in Oberösterreich, betreffend Fahr¬ begünstigung auf Eisenbahnen für mittellose Personen, welche sich in die Lyssa=Schutzimpfungsanstalt begeben. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Juli l. J., Z. 23.955, wurde in den Theil II des Localtarifes der k. k. Staatsbahnen nachstehende Be¬ stimmung aufgenommen: Mittellose Personen, welche durch den Biss wuthver¬ dächtiger Thiere verletzt wurden und sich mit einem legal ausgestellten, die Mittellosigkeit bestätigenden gemeindeämt¬ lichen Zeugnisse über die Nothwendigkeit der Reise mit der Eisenbahn in die Schutzimpfungsanstalt der k. k. Rudolf¬ tiftung in Wien ausweisen, sowie die eventuell beigegebenen Begleiter genießen beim Transporte in der III. Wagen¬ classe die Begünstigung des halben Fahrpreises, sowohl bei Hin= als auch der Rückfahrt. Ferner sind die k. k. Staatsbahn=Directionen er¬ mächtigt worden, wie bisher auf Grund geeigneter Ansuchen von Fall zu Fall Freifahrtscheine für gänzlich mittellose Personen zu verabfolgen, bezw. die bei den Personencassen bezahlten halben Fahrpreise im Rückvergütungswege zu erstatten. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 25. Jänner 1898 zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht. Linz, am 6. August 1898. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 15. August 1898. Z. 12.731. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 12. August 1874 in Balasfall im Comitate Turocz als Sohn der Eheleute Franz Bezeczy (Bezecny), Bahnwächters, und Maria Kornna geborenen, zu Praxma im Bezirke Teschen heimatberechtigten Ferdinand Bezeczy angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Gen¬ darmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, Nachforschungen, und zwar in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm.) Pflichtigen erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis längstens 25. September l. J. hieher zu berichten. Steyr, am 8. August 1898. Z. 12.672. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 6. August 1898 um 9 Uhr vormittags wurde in Ufer, Gemeinde Wallsee, die Leiche eines bei 40 Jahre alten Mannes von der Donau angeschwemmt. Die Leiche, welche gut 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte, ist mittelgroß, zeugt von kräftiger Gestalt, hatte rundes Gesicht, gute breite Zähne, dunkle Haare mit ziemlicher Glatze und war bartlos. Die Augen waren infolge vorgeschrittener Verwesung nicht mehr erkenntlich. Bekleidet war die Leiche bloß mit einem roth= und weißcarrierten Jägerhemd, braunledernem Radfahrergürtel und gut erhaltenen Stiefletten. Aeußere Merkmale einer Gewaltthat waren an dem Leichnam nicht ersichtlich. Erhebungen zur Feststellung der Identität dieser Leiche sind zu pflegen und über ein positives Resultat sofort an¬ her zu berichten. Steyr, am 13. August 1898.

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