Amtsblatt 1898/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Juni 1898

5 insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 26. Mai 1898. Z. 8275. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Der 13½ Jahre alte Jakob Plasnik, Sohn des Inwohners und Holzarbeiters Johann Plasnik aus Vodovle, derzeit in St. Peter im Gebirge, Gemeinde Smine, wohn¬ haft, ist seit 13. März d. J. vom Hause abgängig. Am 17. März wurde Jakob Plasnik bei dem in Bischoflack gewesenen Menageriebesitzer und Momentphoto¬ graphen Samuel Hahn aus Körnet in Ungarn gesehen. Es wird nun vermuthet, dass Plasnik sich dem ge¬ nannten Menageriebesitzer, welcher sich am 19. März von Bischoflack angeblich nach Kärnten begab, angeschlossen hat. Johann Plasnik hat gebeten, sein Sohn möge im Betretungsfalle zur Heimkehr veranlasst werden. Jakob Plasnik ist für sein Alter normal entwickelt, hat blasses, längliches Gesicht, kastanienbraune Haare und Augenbrauen, war bekleidet mit grauem, zeugenem Anzuge, grauem Hute und Sommerstiefeln. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit angewiesen, Erhebungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Im Eruierungsfalle ist derselbe zur Rückkehr zu seinen Eltern zu verhalten. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8432. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer im Traunfalle er¬ trunkenen Frauensperson. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 9. Mai l. J., Z. 5650, ertrank am 6. Mai l. J. im Traunfalle, Gemeinde Roitham, eine Frauensperson unbekannter Herkunft. In dem derselben gehörigen Koffer, der von der Ge¬ meinde=Vorstehung Roitham geöffnet wurde, wurden folgende Gegenstände vorgefunden: Ein neuer, rother Frauenleib mit Bauschärmeln, um den Hals mit schwarzen Schnüren ausgenäht, ein Fahrplan großer Conducteur) mit Landkarte von Mittel=Europa, ein completes Wasch= und Friseurzeug, darunter ein Handspiegel, ein rothledernes Nähzeug, ähnlich einem Geldtäschchen, ein kleiner Feldstecher, mehrere Visitkarten mit Couverts ohne Aufschrift mit Gold gefasst, fünf kleine weiße Sacktücher mit mit schwarzen Punkten, zwei Kleiderbürsten, eine Haarbürste und eine Zahnbürste und ein schwacher, silberner Armreif. Das Wasch= und Friseurzeug befindet sich in einer Zwilch¬ tasche, in welcher mit rother Wolle das Wort „Kämme¬ eingestickt ist. Doch gibt keiner dieser Gegenstände einen Aufschluss über die Identität und Namen dieser Person. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. Mai l. J., Z. 8520/II, ergeht der Auftrag, die ent¬ sprechenden Erhebungen über die Identität der besagten Leiche einzuleiten und ein allfälliges positives Ergebnis sofort hieher anzuzeigen. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8274. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Spitalsläufer und Unterstützungs=Schwindler. Der in Görz geborene und dorthin zuständige Johann Fonn, seligen Valentinus, 27 Jahre alt, Schuster von Profession, nimmt die Spitalspflege in ungebürlicher Weise in Anspruch und verursacht dadurch seiner Heimatsgemeinde erhebliche Kosten. Er lässt sich auch von verschiedenen Gemeinden Unter¬ tützungen gewähren, wodurch der Heimatsgemeinde jeden¬ falls kein geringer Schaden verursacht wird. Infolge dessen wurde laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 23. April l. J., Z. 7275, von dieser im Einvernehmen mit dem Landesausschusse in Görz die Spitals¬ verweisung des obgenannten Individuums ausgesprochen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben bei allfälliger An¬ meldung nur in wirklich dringenden Fällen in das betreffende Spital aufzunehmen, beziehungsweise mit Geldunterstützungen zu versehen, sonst aber zurückzweisen, eventuell die schubweise Behandlung desselben einzuleiten. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8431. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Spitalsfrequentant Franz Gomizel. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 2. Mai l. J., Z. 9188/I, treibt sich der nach Dutovlie (Bezirkshauptmannschaft Sesang) zuständige, im Jahre 1875 in Triest geborene Gomizel Franz, Schlossergehilfe, in den Alpenländern Tirol, Salzburg, Steiermark, sowie auch in Ober= und Niederösterreich beschäftigungslos umher und ver¬ ursacht seiner Heimatsgemeinde durch unbegründete Inan¬ spruchnahme von Spitalsbehandlung und Reisevorschüssen erhebliche Auslagen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. Mai l. J., Nr. 8538/V, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden auf dieses Individuum zu diesem Zwecke aufmerksam gemacht, damit der Genannte, welcher im October d. J. zur Ab¬ leistung des militärischen Präsenzdienstes einzurücken hat, im Betretungsfalle eventuell der schubpolizeilichen Behandlung

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