Amtsblatt 1898/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Juni 1898

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1898. Steyr, am 2. Juni. Nr. 22. Z. 80 Pracs. Kundmachung. Der Herr k. k. Minister des Innern hat sich bestimmt gefunden, für den Bereich des Ministeriums des Innern Verfügungen zu treffen, wonach an Sonntagen, dann am Weihnachtstage (25. December), am Neujahrstage und am Frohnleichnamstage der Dienst zu ruhen hat und die Beamten und Diener vom Erscheinen im Amte enthoben sind, insoweit nicht die Besorgung der keinen Aufschub duldenden Geschäfte und insbesondere die Aufrechterhaltung des dienstlichen Ver¬ kehres bei den Hilfsämtern (Einreichungs=Protokoll) gewisse Einschränkungen erfordern. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 17. Mai l. J., Z. 1329/Praes., ward daher die Anordnung getroffen, dass bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in Hinkunft an Sonntagen und den bezeichneten drei Feier¬ tagen ein Parteien=Verkehr regelmäßig nicht stattzufinden hat und in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags ab¬ wechselnd nur der eine oder der andere Conceptsbeamte zur Besorgung unvorhergesehener dringender Geschäfte im Amte sein wird. Auch von den Beamten des Baubezirkes wird zur gleichen Zeit nur einer gegenwärtig sein. Das Einreichungs=Protokoll wird an Sonntagen und den bezeichneten drei Feiertagen ebenfalls nur von 9 bis 12 Uhr vormittags offen gehalten werden. Steyr, am 18. Mai 1898. Z. 8433. An alle Gemeinde Vorstehungen. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 10. Mai d. J. die Beschlüsse des Landtages des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns vom 4., 9., 11. und 15. Februar 1898, mit welchen für das Jahr 1898 zu Gunsten des Landesfondes, Landesschul¬ und Landesanlehens=Fondes eine Landesumlage von zu¬ sammen 44% und zwar für den Landesfond mit 14½%, für den Landesschulfond mit 22% und für den Landes¬ Anlehensfond mit 7½% auf die directen Steuern mit Ausschluss der Personal=Einkommensteuer festgesetzt wird, allergnädigst zu genehmigen geruht. Hievon werden die Gemeindevorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Mai l. J. Nr. 9013/II, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass die Verlautbarung der Allerhöchsten Genehmigung der Landes¬ umlage für das Jahr 1898 im Landes=Gesetz= und Ver¬ ordnungsblatte nachfolgen wird. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 90 Präs. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Kaiser=Franz=Josef=Jubiläums=Gedenktafeln und Medaillons. Die Gravierfabriksfirma J. B. Pichl in Prag hat anlässlich des bevorstehenden 50jährigen Regierungsjubiläums Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät auf Grund eingehender Studien „Kaiser=Franz=Josef=Jubiläums=Gedenktafeln und Medaillons“ in Bronze, Eisen und Gyps hergestellt, welche in künstlerischer Ausführung das Doppelporträt Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät im Zeitpunkte des Aller¬ höchsten Regierungsantrittes und in der Gegenwart dar¬ stellen und sowohl zum monumentalen Schmucke von Facaden als zur patriotischen Zierde von Innenräumen geeignet sind. Der Preis der großen Votivtafeln beträgt 700 fl. (Bronze) und 130 fl. (Eisen), jener der kleinen 70 fl. (Bronze) und 30 fl. (Eisen) Ueber die Bitte der genannten Firma werden alle Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der h. k. k. Statt¬ halterei vom 25. Mai l. J., Z. 1167/Präs., auf diese Gedenktafeln und Medaillons aufmerksam gemacht. Steyr, am 31. Mai 1898. Z. 858 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Bezirkslehrerconferenz pro 1897/98. Die diesjährige Bezirkslehrerconferenz wird am 2. Juli l. J. im Zeichensaale der Bürgerschule in Steyr abge¬ halten werden. Beginn 9 Uhr 30 Minuten vormittags. Tages=Ordnung: 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht des ständigen Ausschusses. 3. Wahl des ständigen Ausschusses. 4. Referat über einen Instructionsentwurf und die Entwürfe von Lehrplänen für den Unterricht im Freihand¬ zeichnen an allgemeinen Volksschulen. Referent: Friedrich Leistner, Lehrer in Bad Hall.

5. Bericht der Bibliotheks=Commission. 6. Wahl der Bibliotheks=Commission. 7. Die Pflege des Jugendspieles und des Turnens an den Volksschulen. Vortrag des Lehrers Franz Panny in Reichraming. 8. Wahl zweier Vertreter zur Landeslehrerconferenz. 9. „Die Disciplin in der Volksschule. Vortrag des Lehrers Anton Pratter in Trattenbach. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Juni 1898. Z. 841 B.=Sch.-R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der Ausschuss des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege in Linz hat im Mai l. J. nachstehenden Auf¬ ruf erlassen: „Der Verein für Jugendspiele und Körperpflege in Linz“ wendet sich mit diesem Aufrufe an alle, denen die Erziehung der Jugend und die Förderung der Volkswohlfahrt am Herzen liegt, besonders an die Leiter und Lehrer der Schulen, an die Turn= und Veteranenvereine, an die Feuer¬ wehren, endlich an die Gemeinden des Landes mit der Bitte und Aufforderung, eine günstige Entwicklung unserer Jugend dadurch erreichen zu helfen, dass allerorts das Jugendspiel unter geeigneter Leitung ins Leben gerufen werde. Ist ja auch anderwärts bereits ein lebhaftes Verständnis für das Volksspiel erwacht, so dass nahezu alle Kreise der Bevöl¬ kerung das Spiel pflegen und fördern, überzeugt, dass in unserer Zeit mit Rücksicht auf die gesteigerten Anforderungen an die geistige Thätigkeit auch der Pflege des Körpers eine erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet werden muss. „Auch in unserem Heimatlande wurde schon vor Jahren der Wert gesunder Bewegung erkannt und deshalb das Jugendspiel eingeführt, das, wie an mehreren anderen Orten, so ganz besonders in der Landeshauptstadt Aufnahme und erfolgreiche Pflege fand. Die Bedeutung der Bewegung in freier Luft, ungezwungene Lustbarkeit, Erziehung zum Vertrauen auf eigene Kraft und Geschicklichkeit, mäßige Förderung eines gesunden Ehrgeizes, alles dies gewährt das Jugendspiel. „Bei so vielfachem Nutzen empfiehlt es sich, die weiteste Verbreitung desselben zu ermöglichen, und darum ergeht an alle Freunde der Jugend die dringende Bitte, in ihren Kreisen auf die Einführung der Jugendspiele bedacht zu sein. „Gern ist der Verein für Jugendspiele und Körper¬ pflege in Linz bereit, Anfragen zu beantworten, Aufklärungen zu geben. Bei dem hohen Interesse, welches er an dieser Angelegenheit nimmt, wird er für Mittheilungen jeder Art dankbar und, was an ihm liegt, bemüht sein, der Einführung der Jugendspiele etwa entgegenstehende Schwierigkeiten zu überwinden. „Zunächst wird es sich um die Herbeischaffung der nöthigen Mittel handeln, um einen geeigneten Platz zu gewinnen, das erforderliche Spielgeräth anzuschaffen und einen tüchtigen Spielleiter zu bestellen. Wenn nicht auf andere Weise, so würde, wie dieses in Linz und Freistadt geschah, durch Bildung eines Jugend=Spielvereines diesen Bedingungen am leichtesten entsprochen werden können. „Belehrenden Ausschluss über das Wesen und den Wert der Spiele gibt das Buch „Ueber Jugend= und Volks¬ spiele von Schenkendorf und Schmidt (Hannover=Linden bei Manz). Der Verein für Jugendspiele und Körperpflege in Linz“ beabsichtigt in der nächsten Zeit, besonders wenn in dieser Richtung Wünsche von außen geäußert werden, Curse zur Heranbildung von Spielleitern zu veranstalten. „Indem wir die wichtige Angelegenheit der Jugend¬ spiele allen Freunden einer gesunden Volkserziehung dringend ans Herz legen, schließen wir mit dem Wahlspruche unseres erhabenen Monarchen „Mit vereinten Kräften!“ Weiters hat sich der genannte Verein an den k. k. Landesschulrath mit der Bitte gewendet, die Aufmerksamkeit der k. k. Bezirksschulbehörden und durch sie der Ortsschul¬ räthe und Schulleitungen auf die im Interesse einer gesunden Volkserziehung wünschenswerte Einführung und Pflege des Jugendspieles an Volksschulen zu lenken, worauf der hohe k. k. Landesschulrath mit dem Erlasse vom 23. Mai l. J., Z. 1391, Folgendes anher eröffnet hat: „Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlass vom 15. September 1890, Z. 19.097 (Verord¬ nungsblatt, Stück XXI, Nr. 58), es als eine Pflicht der Schule erklärt, allen jenen Mitteln, welche geeignet sind, die körperliche Ausbildung der Jugend zu fördern, die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden, und hat zu diesem Zwecke die Einrichtung besonderer Spielplätze für die Schuljugend und die Einführung von Schulspielen ganz besonders empfohlen. „Ueberzeugt, dass diese zunächst für Mittelschulen geltenden Anordnungen im Interesse einer die harmonische Ausbildung aller Anlagen und Kräfte des Kindes bezweckenden Erziehung auch auf die Schüler der Volksschulen angewendet werden sollen, nimmt der k. k. Landesschulrath gern Ver¬ anlassung, die k. k. Bezirksschulbehörden einzuladen, die Be¬ strebungen des Vereines für Jugendspiele und Körperpflege, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen thunlich ist, zu unterstützen. Hievon werden die Ortsschulräthe und sämmtliche Lehrkräfte mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt, sich nament¬ lich in größeren Schulorten die Gewinnung von Spiel¬ plätzen für die Jugend und, wo eine zur Leitung geeignete Kraft zur Verfügung steht, die Einführung von Schulspielen, bezüglich welcher selbstverständlich jeder Zwang zu vermeiden ist, eifrig angelegen sein zu lassen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 28. Mai 1898. Z. 857 B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Scheine behufs Erlangung der Freiexemplare von Heinrichs Lesebüchern und Liederquellen sind unverweilt einzusenden, was in Hinkunft ohne specielle Aufforderung zu geschehen hat. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 1. Juni 1898. Z. 8271. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nachstehende Kundmachung ist zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1898, Zahl 8234/II, ortsüblich zu verlautbaren. Steyr, am 30. Mai 1898. Nr. 5449. Kundmachung Die vom hohen oberösterreichischen Landtage für das Jahr 1898 bewilligten sechs Stipendien von je 60 fl. für

3 Freiplätze zum Besuche des am 1. September 1898 beginnen¬ den viermonatlichen Hufbeschlagscurses zu Stadl bei Lam¬ bach werden hiermit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver¬ bunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Curs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial¬ verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im An¬ schlusse an den Hufbeschlagscurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Die Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten=, Schul=, Lehr=, Arbeits= und Mittellosigkeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 10. Juli 1898 an den Landes¬ ausschuss in Linz einzusenden. Vom oberösterr. Landesausschusse, Linz, am 14. April 1898. Für den Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Z. 7142. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Von wüthenden Thieren verletzte Menschen sind rasch in die Wiener Schutzimpfungs=Anstalt zu überstellen. Bereits unterm 8. August 1894, Z. 10.270, Amts¬ blatt Nr. 33, wurde auf die in Wien ins Leben gerufene Schutzimpfungs=Anstalt im k. k. Rudolfspital, Wien III, hin¬ gewiesen und den Gemeinde=Vorstehungen bedeutet, dass es hiebei ganz besonders darauf ankommt, den Verletzten so rasch wie möglich in diese Anstalt zu überstellen. Ob¬ wohl seither ein derartiger Fall sich im Bezirke Steyr glück¬ licher Weise nicht ereignet hat, bringe ich doch obiges neuerlich zur strengsten Darnachachtung in Erinnerung, weil laut eines Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 25. April 1898, Z. 7144/V der Fall vorgekommen ist, dass ein von einem wüthenden Hunde gebissener Knabe aus Böhmen erst 4 Wochen nach erfolgter Verletzung, schon mit deutlichen Symptonen der Lyssa behaftet, über Weisung der politischen Behörde nach Wien in die Schutzimpfungsanstalt im k. k. Rudolfspitale gebracht wurde und daselbst nach wenigen Stunden der Lyssa erlegen ist, ohne dass an dem¬ selben eine Schutzimpfung vorgenommen werden konnte. Sollte daher irgend ein Individuum in unserem Be¬ zirke von einem wüthenden oder wuthverdächtigen Hunde verletzt werden, so wird es Sache der Herren Gemeindeärzte sein, darüber sich zu äußern, ob der Fall zur Abgabe in die Wiener Schutzimpfungsanstalt geeignet sei, und ist seitens der betreffenden Gemeinde=Vorstehung umgehend anher die Anzeige zu erstatten, damit sodann das im obenerwähnten Amtsblatt vorgeschriebene Certificat ausgestellt und die schleunige Ueberstellung des Patienten veranlasst werden kann. Steyr, am 31. Mai 1898. Z. 8362. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nach einem vom k. u. k. Ministerium des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern geleiteten Berichte des k. u. k. österr.=ung. Consulates in Sao Paulo wurde in letzterer Zeit die Wahrnehmung gemacht, dass bei der Ein¬ führung von Einwanderern nach diesem Staate mit den Legitimationspapieren derselben vielfach Missbrauch getrieben und sogar Fälschungen derselben vorgenommen werden. Die Regierung für den Staat Sao Paulo gestattet den mit der Einführung von Einwanderern auf Staatskosten sich befassenden Unternehmungen, darunter in erster Linie der Firma A. Fiorita und Comp., nur solche europäische Aus¬ wanderer anzuwerben, die Landleute sind und Familien bilden, deren Oberhaupt das 45., beziehungsweise dessen Gattin das 40. Lebensjahr nicht überschritten hat und welche wenigstens noch ein arbeitsfähiges, in einem genau bestimmten Verwandtschaftsgrade zum Familienoberhaupte stehendes Mitglied mitführen. Der Beweis hiefür muss durch die legalen Reisepässe oder durch Familien=Auskunfts¬ bögen der Gemeindeämter geliefert werden. Da jedoch auch Familien zur Auswanderung ange¬ worben werden, welche den obigen Anforderungen nicht ent¬ sprechen, und somit keinen Anspruch auf die freie Beför¬ derung hätten, so werden dieselben von den Auswanderungs¬ Agenten in der Weise eingeschmuggelt, dass die betreffenden Legitimationspapiere gefälscht und in dieselben, namentlich in Reisepässe auf der vierten Seite, auf welcher die Begleitung des Passinhabers verzeichnet werden soll, fremde Personen als Familienmitglieder eingetragen werden. Ein noch ärgerer Missbrauch werde mit den soge¬ nannten Familien=Auskunftsbögen getrieben, indem die Aus¬ wanderungs=Agenten vorgedruckte Formularien hiezu an die Auswanderungslustigen versenden und diese Drucksorten, auf welchen die Gemeindevorstände unter Beifügung ihrer Unter¬ schrift und des Amtssiegels den Namen der Familienmit¬ glieder des Auswanderers, deren Stand, Zuständigkeit u. s. w. zu verzeichnen haben, von den Gemeindevorständen oft un¬ ausgefüllt in bianco unterschrieben werden. Die Vorweisung eines solchen Familien=Ausweises ge¬ nügt nämlich sowohl der Polizei des Einschiffungshafens, als auch dem daselbst befindlichen Commissär des Staates Sao Paulo, um die betreffende Familie einzuschiffen. Das Consulat in Sao Paulo hat hiebei noch besonders darauf hingewiesen, dass in solchen Papieren womöglich das Alter der Personen in Zahlen und Buchstaben einzutragen, bei Angabe der Beschäftigung stets nur der wirkliche Cha¬ rakter oder Erwerb ersichtlich und der etwa übrig gebliebene Raum unbrauchbar zu machen wäre. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 2. Mai l. J., Z. 7644/II, werden die Gemeindevor¬ stehungen auf die vorerwähnten Unzukömmlichkeiten auf¬ merksam gemacht und angewiesen, bei der Ausfertigung der in Rede stehenden Familien=Auskunftsbögen mit der in dieser Richtung gebotenen Vorsicht vorzugehen. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8231. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aufnahme der geologischen Reichs=Anstalt. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1898 seitens der k. k. geologischen Reichs=Anstalt vorzunehmenden geologischen Aufnahmen im Felde, Reambulierungs= und Revisionsarbeiten, dann Specialuntersuchungen werden Mit¬ glieder der genannten Anstalt während der nächsten Monate

im Bereiche der k. k. Bezirkshauptmannschaften Gmunden und Steyr officielle Arbeiten durchzuführen haben. Infolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 18. Mai l. J., Nr. 8742/III, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen aufgefordert, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung ihrer Arbeiten angedeihen zu lassen. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8272. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Von einer ungarischen Firma ist ein nach Angaben des Professors Leon in Paris construierter mechanischer Apparat zur Beseitigung von Mannesschwäche in Verkehr gesetzt worden, dessen Verwendung laut Fachgutachtens des obersten Sanitätsrathes gesundheitsschädlich ist und dessen Erzeugung und Vertrieb im Einvernehmen mit dem Mini¬ sterium des Innern in Ungarn verboten worden ist. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei vom 2. Mai 1898, Z. 7746/V mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, dass die Herstellung und der Vertrieb dieses, sowie aller ähnlichen Zwecken dienender mechanischer Apparate auch in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern aus Sanitäts= und Sittlichkeitsrücksichten unstatthaft und streng¬ stens hintanzuhalten ist, weshalb der Handel mit derartigen Artikeln der entsprechenden sanitätspolizeilichen Ueberwachung zu unterziehen ist und die Aerzte, Apotheker, Bandagisten und einschlägigen Handelsgewerbe davon zu verständigen sind. Steyr, am 26. Mai 1898. Z. 8436. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 9199/II. Kundmachung betreffend die Beschränkungen im Viehverkehr aus Oesterreich¬ Ungarn nach der Schweiz, Laut der in den Bulletins Nr. 6 und 7 über die ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der Schweiz für die Zeit vom 16. bis 31. März und 1. bis 15 Apri 1898 enthaltenen Zusammenstellung der Beschränkungen im Vieh¬ verkehre aus dem Auslande nach der Schweiz bestehen hin¬ sichtlich dieser Einfuhr aus Oesterreich=Ungarn gegenwärtig nachstehende Bestimmungen: I. Rindvieh. A. Nutzvieh. Die Einfuhr aus Oesterreich=Ungarn ist verboten. B. Schlachtvieh. Die Einfuhr aus Oesterreich¬ Ungarn wird nur mit ausdrücklicher cantonaler Bewilligung für Ochsen und Stiere, und zwar unter folgenden Bedin¬ gungen gestattet: 1. Das importierte Vieh ist direct nach dem im Passierscheine bezeichneten Bestimmungsort und daselbst in geeignete, leicht desinficierbare und unter beständiger sanitäts¬ polizeilicher Aufsicht stehende Stallungen zu bringen und 2. bis zur Schlachtung, welche an dem im Passier¬ scheine angegebenen Bestimmungsorte selbst und möglichst bald stattzufinden hat, sanitätspolizeilich überwachen zu lassen. II. Schweine. A. Aufzuchtschweine (Lebschweine und Ferkel). Die Einfuhr von Aufzuchtschweinen aus Oesterreich=Ungarn ist verboten. B. Schlachtschweine (über 60 Kilo Lebendgewicht). Die Einfuhr aus Oesterreich=Ungarn wird nur auf aus¬ drückliche cantonale Bewilligung hin, und zwar unter fol¬ genden Bedingungen gestattet: 1. Als Bestimmungsorte dürfen nur mit Eisenbahn¬ tationen versehenen Orte bezeichnet werden, welche über ein öffentliches Schlachthaus mit zudienender Stallung verfügen. 2. Das Ausladen auf der Bahnstation muss an geeig¬ neter Stelle vorgenommen werden, so dass die importierten Thiere weder direct noch indirect mit einheimischem Vieh in Berührung gelangen können. Die zum Transport benutzten Bahn=Wagen und Fuhrwerke müssen nach jeder Verwendung unter thierärztlicher Aufsicht desinficiert werden. 3. Von der Eisenbahnstation weg sind die Transporte per Wagen nach dem Schlachthaus, respective dessen Stallungen zu befördern; die Abschlachtung daselbst hat längstens inner¬ halb 48 Stunden nach Ankunft zu erfolgen: Schlachthaus und Stallungen sind jeweilen unter thierärztlicher Aufsicht zu desinficieren. III. Schafe und Ziegen. Die Einfuhr von Schafen und Ziegen aus Oesterreich¬ Ungarn wird nur mit cantonaler Bewilligung und unter in jedem einzelnen Falle festzusetzenden Bedingungen gestattet. Sämmtliche Schlachtviehtransporte müssen durch Vorarl¬ berg in plombierten Wagen transitieren. Der Transvort von Schafen durch die Schweiz nach Frankreich ist gestattet. Dies wird zufolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 14. Mai d. J., ad Z. 2023, unter Bezug¬ nahme auf die hierämtlichen Kundmachungen vom 26. No¬ vember 1896, Z. 20.006/II, und 16. März 1898, Z. 4597/II, allgemein verlautbart. Linz, am 24. Mai 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 30. Mai 1898. Z. 8363. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Mate Bukicevic des Jure. Nach den Erhebungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Sebenico wurde der 1873 zu Danilo Kraljihe im Bezirke Sebenico geborene Stellungspflichtige Mate Vukicevic des Jure vor circa 12 Jahren von Fiume als verdächtige Person ausgewiesen. Seit jener Zeit ist Vukicevic spurlos ver¬ schwunden. Die von der Bezirkshauptmannschaft Sebenico und auch die hierauf in den übrigen politischen Bezirken Dalmatiens veranlassten Nachforschungen ergaben kein Resultat. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar

5 insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 26. Mai 1898. Z. 8275. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Der 13½ Jahre alte Jakob Plasnik, Sohn des Inwohners und Holzarbeiters Johann Plasnik aus Vodovle, derzeit in St. Peter im Gebirge, Gemeinde Smine, wohn¬ haft, ist seit 13. März d. J. vom Hause abgängig. Am 17. März wurde Jakob Plasnik bei dem in Bischoflack gewesenen Menageriebesitzer und Momentphoto¬ graphen Samuel Hahn aus Körnet in Ungarn gesehen. Es wird nun vermuthet, dass Plasnik sich dem ge¬ nannten Menageriebesitzer, welcher sich am 19. März von Bischoflack angeblich nach Kärnten begab, angeschlossen hat. Johann Plasnik hat gebeten, sein Sohn möge im Betretungsfalle zur Heimkehr veranlasst werden. Jakob Plasnik ist für sein Alter normal entwickelt, hat blasses, längliches Gesicht, kastanienbraune Haare und Augenbrauen, war bekleidet mit grauem, zeugenem Anzuge, grauem Hute und Sommerstiefeln. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit angewiesen, Erhebungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Im Eruierungsfalle ist derselbe zur Rückkehr zu seinen Eltern zu verhalten. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8432. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer im Traunfalle er¬ trunkenen Frauensperson. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 9. Mai l. J., Z. 5650, ertrank am 6. Mai l. J. im Traunfalle, Gemeinde Roitham, eine Frauensperson unbekannter Herkunft. In dem derselben gehörigen Koffer, der von der Ge¬ meinde=Vorstehung Roitham geöffnet wurde, wurden folgende Gegenstände vorgefunden: Ein neuer, rother Frauenleib mit Bauschärmeln, um den Hals mit schwarzen Schnüren ausgenäht, ein Fahrplan großer Conducteur) mit Landkarte von Mittel=Europa, ein completes Wasch= und Friseurzeug, darunter ein Handspiegel, ein rothledernes Nähzeug, ähnlich einem Geldtäschchen, ein kleiner Feldstecher, mehrere Visitkarten mit Couverts ohne Aufschrift mit Gold gefasst, fünf kleine weiße Sacktücher mit mit schwarzen Punkten, zwei Kleiderbürsten, eine Haarbürste und eine Zahnbürste und ein schwacher, silberner Armreif. Das Wasch= und Friseurzeug befindet sich in einer Zwilch¬ tasche, in welcher mit rother Wolle das Wort „Kämme¬ eingestickt ist. Doch gibt keiner dieser Gegenstände einen Aufschluss über die Identität und Namen dieser Person. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. Mai l. J., Z. 8520/II, ergeht der Auftrag, die ent¬ sprechenden Erhebungen über die Identität der besagten Leiche einzuleiten und ein allfälliges positives Ergebnis sofort hieher anzuzeigen. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8274. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Spitalsläufer und Unterstützungs=Schwindler. Der in Görz geborene und dorthin zuständige Johann Fonn, seligen Valentinus, 27 Jahre alt, Schuster von Profession, nimmt die Spitalspflege in ungebürlicher Weise in Anspruch und verursacht dadurch seiner Heimatsgemeinde erhebliche Kosten. Er lässt sich auch von verschiedenen Gemeinden Unter¬ tützungen gewähren, wodurch der Heimatsgemeinde jeden¬ falls kein geringer Schaden verursacht wird. Infolge dessen wurde laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 23. April l. J., Z. 7275, von dieser im Einvernehmen mit dem Landesausschusse in Görz die Spitals¬ verweisung des obgenannten Individuums ausgesprochen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben bei allfälliger An¬ meldung nur in wirklich dringenden Fällen in das betreffende Spital aufzunehmen, beziehungsweise mit Geldunterstützungen zu versehen, sonst aber zurückzweisen, eventuell die schubweise Behandlung desselben einzuleiten. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8431. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Spitalsfrequentant Franz Gomizel. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 2. Mai l. J., Z. 9188/I, treibt sich der nach Dutovlie (Bezirkshauptmannschaft Sesang) zuständige, im Jahre 1875 in Triest geborene Gomizel Franz, Schlossergehilfe, in den Alpenländern Tirol, Salzburg, Steiermark, sowie auch in Ober= und Niederösterreich beschäftigungslos umher und ver¬ ursacht seiner Heimatsgemeinde durch unbegründete Inan¬ spruchnahme von Spitalsbehandlung und Reisevorschüssen erhebliche Auslagen. Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. Mai l. J., Nr. 8538/V, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden auf dieses Individuum zu diesem Zwecke aufmerksam gemacht, damit der Genannte, welcher im October d. J. zur Ab¬ leistung des militärischen Präsenzdienstes einzurücken hat, im Betretungsfalle eventuell der schubpolizeilichen Behandlung

unterzogen werde. Gomizel Franz stand im März d. J. in Verpflegung des Spitales in Korneuburg. Steyr, am 27. Mai 1898. Z. 8511. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot für die Stadt Karansebes. Laut einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des kgl. ung. Handelsministeriums wurde die Ausübung des Hausierhandels in der Stadt Karansebes (Comitat Krasso=Szöreny) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Praragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hiervon werden alle Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 19. Mai l. J., Nr. 8773/I, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 31. Mai 1898. Z. 8041. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot für die Stadt Ersekusvar. Laut einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des königlich ungarischen Handels¬ Ministeriums wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Ersekusvar (Neuhäusel), Comitat Nyitra, unter Aufrechthaltung der im § 18 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 3. Mai l. J., Z. 7139/I, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. Mai 1898. Verzeichnis von Gewerbeverleihungen pro April 1898. 1. Josef Huber, Fleischergewerbe in Sierninghofen Nr. 41, Gemeinde Sierning. 2. Anna Hitzenberger, Frauenkleidermachergewerbe in Stein Nr. 36, Gemeinde Gleink. 3. Heinrich Chramosta, Schneidergewerbe in Arzberg Nr. 17, Gemeinde Reichraming. 4. Christof Winter, Wagnergewerbe in Hehenberg Nr. 14, Gemeinde Pfarrkirchen. 5. Ferdinand Grünwald, Klingenschmiedgewerbe in Unterwald Nr. 55, Gemeinde St. Ulrich. 6. Bertha Hamedinger, Kleidermachergewerbe in Markt Weyer Nr. 15/16. 7. Heinrich Näumayr, Silberarbeitergewerbe in Markt Weyer Nr. 29. 8. Karl Bruckmüller, Gemischtwarenhändler in Markt Kremsmünster Nr. 38. 9. Johann Innerhaider, Brot= und Mehlverschleiß und sonstiger Mahlproducte in Pfarrkirchen Nr. 43. 10. Franz Amon, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 29. 11. Anton Huemer, Getreidehandel in Pfarrkirchen bei Bad Hall. 12. Matthäus Furthner, Gemischtwarenhandel mit Zucker und Kaffee in Sarning Nr. 15, Gem. Garsten. 13. Alois Lederhilger, Krämergewerbe in Land Krems¬ münster Nr. 22. 14. Franz Neubauer, Handel mit Sensen, Sicheln, Strohmessern, Kneippen in Wartberg Nr. 30. 15. Leopold Huemer, Kohlenhandel in Gries Nr. 33, Gemeinde Neuhofen. 16. Franz Oberngruber, Müllergewerbe in Hofberg Nr. 9, Gemeinde Neustift. 17. Michael Stiebellehner, Viehhandel in Reichraming Nr. 100. 18. Johann Sixmaier, Schuhmachergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 97. 19. Johann Maierhofer, Hufschmiedgewerbe in Pich¬ lern Nr. 115, Gemeinde Sierning. 20. Georg Habichler, Wirtsgewerbe in Losenstein Nr. 28. 21. Josef Sedlaczek, Gastgewerbe in Bad Hall Nr. 26, Verabreichung von kalten Speisen, Ausschank von Flaschen¬ bier und Flaschenwein für die Zeit vom 15. Mai bis 15. September jeden Jahres. Verzeichnis von Gewerbeveränderungen pro April 1898. 1. Gustav Mayrhofer, Krämerei mit Flaschenbier=, Holz¬ und Kohlenhandel, sowie Handel mit gebrannten, geistigen Flüssigkeiten (Getränken) in verschlossenen Gefäßen; Stand¬ ortsverlegung von Neuschönau Nr. 32 nach Neuschönau Nr. 39, Gemeinde St. Ulrich. 2. Matthäus Haslberger, Fleischergewerbe, Kälber¬ und Stechviehhandel in Bad Hall Nr. 85; Standortsver¬ legung nach Bad Hall Nr. 79. 3. Michael Pühringer, Schuhmachergewerbe in Pachers¬ dorf Nr. 16; Standortsverlegung nach Neuhofen Nr. 81. 4. Johann Stieglehner, Mahl= und Sägegerechtigkeit, sowie Wirtsgewerbe in Großraming Nr. 29; Pächter: Peter Geiblinger. 5. Aloisia Löschenkohl, Trattenbach Nr. 14, Gemeinde Ternberg. Fortführung des Messerergewerbes auf Witwen¬ standsdauer; Geschäftsführer Josef Großauer. Verzeichnis von Gewerberücklegungen pro April 1898. 1. Georg Bruckner, Müllergewerbe in Sinnersdorf, Gemeinde Weißkirchen. 2. Adolf Wiegner, Wirt, Bad Hall Nr. 142. 3. Max Wiesinger, Mastviehhandel in Neuschönau Nr. 20, Gemeinde St. Ulrich. 4. Josefine Auböck, Wirtsgewerbe in Saaß Nr. 3, Gemeinde Garsten. 5. Franz Brandstetter, Mühle und Zeugstätte in Aschach Nr. 91. 6. Josef Moser, Krämerei in Sierninghofen Nr. 82, Gemeinde Sierning. 7. Michael Steiner, Holzhandel in Lumplgraben Nr. 39, Gemeinde Großraming. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippely. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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