Amtsblatt 1898/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. April 1898

Diese Arzneitaxe, welche im Selbstverlage des obge¬ dachten Apothekervereines soeben erschienen ist, ist bestens geeignet, bei amtlichen Taxierungen und Retaxierungen von Recepten hinsichtlich der nichtofficiellen Arzneimittel als Grundlage zu dienen. Es sind daher die Apotheker, sowie die Aerzte, welche Hausapotheken führen, auf das Erscheinen dieser Receptur¬ taxe aufmerksam zu machen und dieselben mit Rücksicht darauf, dass auch bei Berechnung der Preise nicht¬ officieller Arzneimittel die gleichen Grundsätze wie bei officiellen in Anwendung zu kommen haben, einzuladen, die diesen Anforderungen entsprechende Recepturtaxe bei Be¬ rechnung der Preise nichtofficieller Heilmittel zur Richt¬ schnur zu nehmen. Steyr, am 15. April 1898. Z. 6432. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 6560/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. April d. J., Z. 11.460, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zu¬ gehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche be¬ troffenen nachstehenden Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus den Regierungsbezirken Stralsund, Magdeburg und Merseburg im Königreiche Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 17. Februar d. J., Z. 2920/II, ver¬ fügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. April 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 25. April 1898. Z. 5403. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft hat bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz um die Ausforschung der in dem nachfolgenden Verzeichnisse genannten Militärtaxrückständler angesucht. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher aufgefordert, nach dem Aufenthaltsorte der Genannten entsprechende Erhebungen zu pflegen, insbesondere auch in der Richtung, ob nicht einer derselben in den pfarrämtlichen Matrikenbüchern über die Verstorbenen aufscheint. 1. Josef Pichler, geb. Feldkirchen 1856. — 2. Georg Huber, geb. Feldkirchen 1857. — 3. Michael Kapler, geb. Feldkirchen 1857. 4. Georg Hengstschläger, geb. Feld¬ kirchen 1861. — 5. Franz Singer, geb. Feldkirchen 1862. 6. Eduard Kaar, geb. Feldkirchen 1869. — 7. Heinrich Lehner, geb. Feldkirchen 1874. — 8. Franz Wagner, geb. St. Gotthard 1862. — 9. Franz Rechberger, geb. Herzogs¬ dorf 1856. 10. Eduard Eder, geb. Herzogsdorf 1861. 11. Isidor Nißl, geb. Herzogsdorf 1863. — 12. Josef Hofmann, geb. Ottensheim 1859. — 13. Johann Kogler, geb. Ottensheim 1865. 14. Leopold Dinghofer, geb. Ottensheim 1869. — 15. Franz Bauer, geb. Ottensheim 1872. — 16. Markus Aigner, geb. Ottensheim 1875. 17. Johann Steinparzer, geb. Walding 1864. — 18. Anton Reiser, geb. St. Florian 1870. —19. Josef Laimer, geb. St. Florian 1871. Ueber ein eventuelles positives Resultat der Er¬ hebungen ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 20. April 1898. Z. 6535. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Martin Hinterberger. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz vom 4. April l. J., Z. 11.033, treibt sich der 36 Jahre alte, verheiratete und nach Engerwitzdorf zuständige Tag¬ löhner Martin Hinterberger in den Bezirken Linz, Perg und Steyr herum, ohne für den Unterhalt seiner in Enger¬ witzdorf im Aufenthalte befindlichen Familie etwas zu leisten. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit angewiesen, Erhebungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten, eventuell ist derselbe bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Steyr, am 23. April 1898. Z. 6640. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Auffindung einer Leiche bei Persenbeug. Am 17. April l. J. 8 Uhr wurde in der Nähe der Rollüberfuhr bei Persenbeug eine männliche Leiche ange¬ schwemmt. Dieselbe dürfte ungefähr 8—10 Tage im Wasser gelegen sein und einem Manne im Alter zwischen 30—35 Jahren angehört haben. Die Leiche war 165 cm. lang, mit blonden Kopfhaaren, welche zum Theile entfernt waren, und mit ebensolchen Bartstoppeln versehen. Die Augen waren blau, die Nase proportioniert, die Zähne vollständig und sehr gut erhalten. Die Leiche war bekleidet mit einem grünen Gilet, dunkelgestreifter Tuchhose, alten

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