Amtsblatt 1898/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Jänner 1898

2 26. Jänner d. J., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann“ am 15. Februar d. J., in Schärding im Hotel Lorenz am 17. Februar d. J., in Ried im Hotel Huber am 18. Februar d. J. und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“, am 19. Februar d. J. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, am 15. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 21. Jänner 1898. Z. 1015. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 906/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das h. k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. Jänner d. J., Z. 1142, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Stettin, Stralsund, Magdeburg und Trier im Königreiche Preußen. 2. Aus der Kreishauptmannschaft Zwickau des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 16. December 1897, Z. 21.167/II, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer=Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen des¬ selben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Ge¬ setzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des §. 46 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Jänner 1898. Z. 904. An alle Gemeinde=Vorstehungen und K. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 740/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus mehreren politischen Bezirken Oberösterreichs nach Tirol und Vorarlberg. Angesichts des kürzlich erfolgten Ausbruches der Maul¬ und Klauenseuche in einigen Bezirken Oberösterreichs fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck mit der Kundmachung vom 10. Jänner l. J., Z. 1253, die Einfuhr von Klauen¬ thieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus den poli¬ tischen Bezirken Kirchdorf, Schärding, Vöcklabruck, Wels, Linz Stadt und Umgebung nach Tirol und Vorarlberg zu verbieten. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Uebertretungen dieser Verfügung, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den amtlichen Landes¬ blättern von Tirol und Vorarlberg an Stelle der außer Kraft tretenden h. a. Kundmachung vom 28. September 1897, Z. 16.293, in Wirksamkeit tritt, der Ahndung im Sinne des mit dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, abgeänderten § 45 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, unterliegen. Linz, am 14. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Jänner 1898. Z. 1084. An alle Gemeinde Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1011/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus den Bezirken Vöcklabruck und Wels in Oberösterreich nach Böhmen. Laut telegraphischer Mittheilung hat die k. k. Statt¬ halterei in Prag mit der Kundmachung vom 15. Jänner J. die Einfuhr von Klauenthieren aus den Bezirken Vöcklabruck und Wels in Oberösterreich nach Böhmen verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 17. Jänner 1898. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. Jänner 1898. Z. 1291. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1898. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Haigermoos, Ortschaften Aich, Haigermoos. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bruck; Gemeinde Leonding, Ortschaft Berg. 3. Bezirk Vöcklabruck; Gemeinde Schlatt, Ort¬ schaft Steig; Gemeinde und Stadt Schwanenstadt: Ge¬ meinde Timmelkam, Ortschaft Pichlwang; Gemeinde Vöckla¬ markt, Ortschaft Unteralberting.

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