Amtsblatt 1897/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. September 1897

3 Z. 13046. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Zuschläge der Personal Einkommensteuer. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 19. Juli d. J. dem vom Landtage des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Gesetzentwurfe, betreffend die Zuschläge der Personal=Ein¬ kommensteuer die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge hohen k. k. Statthalterei=Erlasses vom 26. August l. J., Z. 13.946/IV, mit dem Befügen in die Kenntuis gesetzt, dass die Einschaltung dieses Gesetzes in das oberöster. L.=G.= und V.=Bl. und in den amtlichen Theil der Linzer Zeitung veranlasst wurde. Steyr, am 6. September 1897. Z. 11.428. An alle hochwürdigen Pfarrämter und sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Sammlungs=Ergebnis. Für die zufolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei¬ Präsidiums ddo. Linz 6. August 1897, Z. 2566/Präs., mit hierämtlichem, im Amtsblatte Nr. 32 verlautbartem Erlasse vom 8. August 1897, Z. 11.428, eingeleitete Sammlung für die durch Hochwasser verunglückten Bewohner Oberösterreichs sind bisher Hilfsbeiträge eingelangt, und zwar von den hochwürdigen Pfarrämtern: Eberstall¬ zell 24 fl., Thanstetten 11 fl. 50 kr., Neuhofen 4 fl. 79 kr., dann von den Gemeinde=Vorstehungen Losensteinleithen 90 fl., Kematen 70 fl., Thanstetten 50 fl., St. Ulrich 50 fl., Markt Weyer 41 fl. 55 kr., Pucking 24 fl. 40 kr., Markt Neu¬ hofen 24 fl., Aschach a. d. Steyr 20 fl., Gaflenz 19 fl. 43 kr., Großraming 15 fl., Rohr 2 fl., Summa 446 fl. 67 kr., von welchem Betrage bereits die bis Ende August l. J. gesammelten 376 fl. 33 kr. an das hohe k. k. oberöster. Statthalterei=Präsidium für das Landes=Hilfs=Comité in Linz in Vorlage gebracht wurden, während die später ein¬ gelangten und noch zu erwartenden Hilfsbeiträge mit Ende September l. J. der Bestimmung zugeführt werden. Als Vorsitzender des Bezirks=Hilfscomités übermittle ich hiemit allen, die sich an der Durchführung der Samm¬ lung und an dem Zustandekommen des Erträgnisses irgend¬ wie betheiligten, den besten Dank. Hievon setze ich die hochw. Pfarrämter und Gemeinde¬ Vorstehungen in die Kenntnis und lade alle jene, welche bisher keine Sammlungsbeiträge eingesendet haben, ein, die Sammlung ehestens vorzunehmen und die Geldbeträge immer getrennt von andern einzusendenden Geldern zu expedieren, da eine Cumulierung von Geschäftsstücken ver¬ schiedenen Inhaltes hieramts in Anbetracht des sehr großen Einlaufes im Geschäftsgange bedeutende Hemmungen ver¬ ursacht. Steyr, am 8. September 1897. Z. 12.968. An sämmtliche hochwürdigen Pfarrämter und an die Gemeinde=Vorstehungen. Sammlung. Bac Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter von Ober¬ österreich hat laut hohen Erlasses vom 3. September l. J., Z. 2957/Präs., unter dem 5. Mai d. J., Z. 1119/ Präs., dem „katholischen Schulvereine für Oesterreich“ die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für die Zwecke des Vereines in Oberösterreich nur bei den bisherigen Vereinsmitgliedern und bekannten Gönnern des Vereines, demnach mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus, ertheilt. Diese Sammlung wird in der Zeit vom 2. Sep¬ tember bis 5. November d. J. vorgenommen werden. Den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Marie Ende und Francisca Niemetz wurde unter Z. 2957/Präs, das Sammlungs=Certificat ausgestellt. Hievon werden die hochw. Pfarrämter und die Ge¬ meinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. September 1897. Z. 12.693. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Hostnik. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 19. August l. J., Z. 23.426/5935 II a, ex 1897 hat die k. k. Landesregierung für Krain um die Veranlassung der Ausforschung des am 31. Mai 1874, in Rabnica, Gemeinde Groß=Lack geborenen, dahin heimat¬ berechtigten Johann Hostnik, unehelichen Sohnes der Anna Hostnik, angesucht. Die bezüglich dieses Stellungspflichtigen in dem Verwaltungsgebiete der genannten Landesregierung ver¬ anlassten Nachforschungen haben nachfolgendes Resultat ergeben: Seine ledige Mutter Anna Hostnik aus Rabnica, Haus Nr. 1, Gemeinde Groß=Lack, hat sich mit diesem Knaben, als derselbe das Alter von circa zwei Jahren erreichte, aus der Gemeinde Groß=Lack unbekannt wohin entfernt. Nach Verlauf einiger Monate kehrte Anna Hostnik ohne ihr Kind heim und gab an, dasselbe wäre mittler¬ weile gestorben, doch nannte sie dessen Sterbe= oder Be¬ erdigungsort niemand; unmittelbar darauf trat sie in der Stadt Rudolfswert als Magd irgendwo in Dienst und kam auch hier mit einem unehelichen Mädchen nieder. Dieses Mädchen hat sie weggelegt und wurde deshalb vom k. k. Kreisgerichte in Rudolfswert mit einem 14tägigen Arreste bestraft. Nach verbüßter Strafe kehrte Anna Hostnik nur auf eine ganz kurze Zeit in die Heimat zur Behebung ihres Erbantheiles zurück. Das vorerwähnte Mädchen derselben wurde vom Gemeindeamte Groß=Lack einem Insassen gegen Entgelt in Pflege gegeben, starb jedoch bereits im jugendlichen Alter.

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