Amtsblatt 1897/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. August 1897

4 streiftem, seidenem Halstuche und guten, genagelten, die Absätze mit Eisen beschlagenen Stiefletten bekleidet. Ein Stück des von diesem höchstwahrscheinlich beim jüngsten Hochwasser der Enns verunglückten Manne am Leibe getragenen Hemde ist mit dem Buchstaben I. (1) roth gemerkt. Je ein Stück vom Hemde und der Hose, das seidene Halstuch und die Stiefletten wurden behufs seinerzeitiger Agnoscierung dieser Leiche in der Todtenkammer in St. Valentin aufbewahrt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit Auftrage in die Kennt¬ nis gesetzt, behufs Agnoscierung Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat anher mitzutheilen. Steyr, am 10. August 1897. Z. 11.627. An alle Herren Gemeindeärzte. Anwendung des Heilserums. Die Herren Gemeindeärzte werden ersucht, im Wege der Gemeinde=Vorstehung ehethunlichst nachstehende Daten anher mittheilen zu wollen. Im Jahre 1896 wurde bei Diphteritis=Erkrankungen das Heilserum angewendet: Zum Zwecke der Heilung bei bereits Er¬ 1. krankten: * * Hievon genesen: ... starben. 2. Zum Zwecke der Prophylaxis wurden .... injiciert; von diesen sind nachträglich erkrankt: . Steyr, den 10. August 1897 Z. 11.359. An die Gemeinde=Vorstehungen Pucking, Weißkirchen, Garsten, Gleink, Ternberg, St. Alrich, Großraming, Losenstein, Reichraming, Weyer (Land), Weyer (Markt) und an die k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden Neuhofen, Tern¬ berg, Weyer, Großraming, Losenstein und an das k. k. Gendarmerie= Bezirks - Commando Steyr. Auffindung einer Kindesleiche. Am 29. Juli 1897 wurde am Donauufer in Felleis¬ mühle, Gemeinde Kollmitzberg, Bezirk Amstetten, eine männ¬ liche Kindesleiche angeschwemmt aufgefunden. Die Leiche misst 90 Centimeter. Der Kopf war auf¬ fallend groß. Der Körper war mit einer schwarzen Tuch¬ hose, bis etwaunter die Knie reichend, bedeckt, an den äußeren Seiten beider Kniegelenke befinden sich an der Hose je zwei schwarze beinerne Knöpfe angebracht. Die Füße waren mit noch gut erhaltenen schwarzen Schnürschuhen bekleidet, welche an der Zehenspitze je einen halbkreis¬ förmigen, gelben Messingblech=Beschlag zeigten. Außerdem waren die Füße mit schwarzen, bis über die Knie und unter die Hose reichenden gestreisten, noch gut erhaltenen Strümpfen bekleidet. Unter der schwarzen Kniehose trug der Knabe eine röthlich gestreifte, defecte und gestückelte Barchent¬ Unterhose. Das Hemd war weiß, noch ziemlich gut erhalten, ohne einem Zeichen oder Monogramm. Die Leiche dürfte die eines 10 bis 11 Jahre alten Knaben und beim Auffinden bereits 10 bis 14 Tage im Wasser gelegen sein. Die bei der ärztlichen Untersuchung constatierten Verletzungen, insbesondere am Hinterkopf, Zehen, Nase 2c., wurden als Folge der im Wasser erlittenen Stöße constatiert. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 2. August 1897, Z. 16.642, wird der Auf¬ trag ertheilt, über die Identität und Provenienz dieser Leiche die geeigneten Erhebungen zu pflegen und ein posi¬ tives Resultat anher zu berichtey. Steyr, am 5. August 1897. Z. 11.543. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Franz Ziebermayr. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. August 1897, Z. 10.926, Amtsblatt Nr. 31, angeordnete Ausforschung nach Franz Ziebermayr wird eingestellt, nachdem der¬ selbe von seinem Vater bereits aufgefunden wurde. Steyr, am 9. August 1897. Z. 11.089. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 12.926/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Angesichts des Umstandes, dass die Maul= und Klauenseuche in Oberösterreich in den letzten 14 Tagen keine größere Verbreitung erlangt hat, dagegen aber der Rothlauf der Schweine und die Schweinepest in mehreren Bezirken noch immer herrschen, fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck mit der Kundmachung vom 26. Juli 1897, Z. 26.152, gegenüber den Klauenvieh=Provenienzen aus dem Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns folgende Sperr¬ versügungen zu treffen: Wegen des Bestandes 1. der Maul= und Klauenseuche und des Rothlaufes der Schweine ist die Ein= und Durchfuhr von lebenden Klauenthieren aus den politischen Bezirken Linz (Land) und Steyr (Land) nach Tirol und Vorarlberg ver¬ boten 2. der Schweinepest ist die Ein= und Durchfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Frei¬ stadt und Perg untersagt. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 12. Juli 1897, Z. 11.594, mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Ueber¬ tretungen dieser Sperrverfügungen, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den ämtlichen Landesblättern von Tirol und Vorarlberg in Kraft getreten sind, der Ahndung

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