Amtsblatt 1897/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. August 1897

Gento Wosratt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 32. Steyr, am 12. August. 1897. Z. 10.660. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Sammlung für Ampfelwang. Am 7. Juli l. J. wurde der Ort Ampfelwang, polit. Bezirk Vöcklabruck, von einer schweren Brandkatastrophe betroffen, welcher dreizehn Objecte, darunter die Kirche, das Pfarrhaus und die Schule, zum Opfer fielen. Der Schade beläuft sich in ungefährer Schätzung auf 100.000 fl. und fällt umsomehr in die Wagschale, als die Gemeinde Ampfelwang den wenig bemittelten Gemeinden zugezählt werden muss. Da auch fast sämmtliche bewegliche Habe, welche sich in den vernichteten Objecten befand, ein Raub der Flammen wurde, ist eine große Anzahl von Personen in bitterster Noth und, wie die Inwohnersleute und Dienst¬ boten, auch ohne Hoffnung, von irgendwelchen Versicherungs¬ fonden einen theilweisen Ersatz für das schuldlos verlorene Eigenthum zu erlangen. In Berücksichtigung der großen Nothlage der durch den Brand betroffenen Bewohner Ampfelwangs fand sich die hohe k. k. Statthalterei Linz laut des Erlasses vom 24. Juli l. J., Z. 2345, bestimmt, eine Sammlung milder Gaben im ganzen Kronlande Oberösterreich für dieselben anzuordnen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, diese Sammlung im Gemeindegebiete durchzuführen und die einlangenden Beträge bis 1. September l. J. hieher vorzulegen. Steyr, am 5. August 1897. Z. 11.428. An sämmtliche hochwürdigen Pfarrämter und an die Gemeinde=Vorstekungen. Am 30. und 31. Juli und 1. August d. J. brachen über große Gebiete Oberösterreichs die Schrecknisse einer Ueberschwemmung herein, wie sie seit Menschengedenken im Lande nicht erlebt wurden. Aus den Niederungen des Donaustromes, aus den Flussgebieten des Inn, der Traun und der Enns kommen erschütternde Nachrichten über die Verheerungen des entfesselten Elementes. Menschenleben fielen demselben zum Opfer; Hunderte von Wohnstätten wurden zerstört oder schwer beschädigt, viele industrielle Werke gänzlich vernichtet oder wenigstens in ihrer Betriebs¬ kraft auf lange Zeit gehemmt, zum Stillstande gezwungen, die zu großen Hoffnungen berechtigende Ernte des heurigen Jahres wurde großen Theiles eine Beute der Fluten, ergiebige Felder wurden auf Jahre hinaus ihrer Ertrags¬ fähigkeit beraubt und die beste Erde weggeschwemmt. Tausende von Menschen haben ihren täglichen Verdienst verloren; obdachlos und den Verlust ihrer ganzen Habe betrauernd, sind viele gezwungen, zur Fristung ihrer Existenz fremde Hilfe anzurufen. Noch ist nicht die ganze Größe der Katastrophe zu übersehen, aber schon kann ausgesprochen werden, dass der Schade, den das Land erlitten hat, ein ungemein großer ist. Der Ruf nach Hilfe, welcher aus allen Theilen unseres Landes zu vernehmen ist, wird bei der Bewohner¬ schaft Oberösterreichs, welche die Vorsehung vor dem Unglücke bewahrt hat, nicht ungehört verhallen. Im Vertrauen auf den Patriotismus, die angestammte Liebe zu unserem schönen Heimatslande und den bewährten Wohlthätigkeitssinn der Bewohner Oberösterreichs fand Seine Excellenz der Herr Statthalter mit dem Erlasse vom 6. August l. J., Z. 2566/Präs., eine allgemeine Sammlung milder Gaben im ganzen Lande für die durch die Hochwasser¬ Katastrophe betroffenen Nothleidenden auszuschreiben. Die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde¬ Vorstehungen werden eingeladen, diese Sammlung auf die geeignetste Art unverweilt durchzuführen und die einlangen¬ den Beträge bis 25. jeden Monats anher einzusenden. Steyr, 8. August 1897. Z. 9571. An die Gemeinde-Vorstehzungen. Bewilligung für Privatbauten bei Eisenbahnen. In Gemäßheit der Bestimmung des § 99 der mit kaiserlicher Verordnung vom 16. November 1851, R.=G.=Bl. Nr. 1 ex 1852, erlassenen Eisenbahn=Betriebs=Ordnung muss für Privatbauten in der Nähe von Eisenbahnen vor Ertheilung des Bauconsenses noch die Bewilligung der zur Oberaussicht über den Betrieb berufenen Behörde eingeholt werden. Zufolge § 17, Punkt 19, des mit Allerhöchster Ent¬ schließung vom 15. Jänner 1896 genehmigten Organi¬ sationsstatutes für die staatliche Eisenbahnverwaltung in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1896) ist diese vorläufige Bewil¬ ligung, d. i. die Genehmigung von Privatbauten an der

2 Bahn und in der Nähe von Bahnhöfen, soweit es sich um die k. k. Staatsbahnen handelt, an die k. k. Staats¬ bahn=Directionengübergegangen. Gleichwohls wird noch immer seitens der zur Erthei¬ lung der Baubewilligung berufenen Behörden in zahlreichen Fällen das bezügliche Partei=Einschreiten an die k. k. General=Inspection der österr. Eisenbahnen geleistet, welche dann ihrerseits genöthigt ist, die Angelegenheit an die in Betracht kommende Staatsbahn=Direction abzutreten. Zur Vermeidung dieses Umzugs, welcher unter Um¬ ständen empfindliche Verzögerungen in der Erledigung der Gesuche um Bewilligung von Anrainerbauten zur Folge haben kann, erscheint es geboten, dass seitens der Bau¬ behörden solche Ansuchen fortan nicht mehr an die k. k. General = Inspection der österr. Eisenbahnen, sondern unmittelbar an jene k. k. Staatsbahn=Direction ge¬ leitet werden, zu deren Bezirke die Eisenbahnlinie gehört, in deren Bereich ein Anrainerbau ausgeführt werden soll. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses des hohen k. k. Eisenbahn=Ministeriums vom 28. April l. J., Z. 4589/IV und Statthalterei=Erlasses vom 23. Juni l. J., Z. 7328/I, zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 7. August 1897. Z. 10837. An die Gemeindevorstehungen. Einziehung der Kupferscheidemünzen zu einem und einem halben Kreuzer. Die nachstehende Berordnung ist sofort zu publicieren. Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Einziehung der Kupfer¬ scheidemünzen zu einem und einem halben Kreuzer österr. Währung. (Enthalten in dem am 15. Juni 1897 ausge¬ gebenen R.=G.=Bl. unter Nr. 135.) In weiterer Durchführung des Gesetzes vom 2. August 1892, R.=G.=Bl. Nr. 126, womit die Kronenwährung fest¬ gestellt wird, undgemäß Uebereinkommens mit dem kgl. ung. Finanzministerium wird die gänzliche Einziehung der Kupfer¬ scheidemünzen zu einem und einem halben Kreuzer österr. Währung unter nachfolgenden Bestimmungen verfügt: 1. Die Kupfermünzen zu 1 und zu 5/10 Kreuzer österr. Währung werden mit 1. Juli 1898 außer gesetzlichen Umlauf gesetzt. Diese Münzen sind daher nur noch bis einschließlich 30. Juni 1898 im Privatverkehr zum Nennwerte, beziehungs¬ weise mit dem im Artikel XXI des Gesetzes vom 2. August 1892, R.=G.=Bl. Nr. 126, bestimmten Zahlwerte, und zwar nach Maßgabe des Artikels X des Gesetzes vom 1. Juli 1868, R.=G.=Bl. Nr. 84, in Zahlung zu nehmen. 2. Von dem Tage an, an welchem diese Verordnung in Wirksamkeit tritt, dürfen diese Münzen von den k. k. Cassen und Aemtern nicht mehr ausgegeben werden. Da¬ gegen sind dieselben von den k. k. Cassen und Aemtern bis einschließlich 31. December 1899 bei allen Zahlungen und im Verwechslungswege zum Nennwerte, beziehungsweise mit den im Artikel XXI des Gesetzes vom 2. August 1892, R.=G.=Bl. Nr. 126, bestimmten Zahlwerte, und zwar nach Maßgabe des Artikels X des Gesetzes vom 1. Juli 1868, R.=G.=Bl. Nr. 84, anzunehmen. 3. Nach Ablauf dieses Termines ist jede Verpflichtung des Staates zur Einlösung dieser Münzen erloschen. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1897 in Wirk¬ samkeit. Wien, am 9. Juni 1897 (Z. 4468 F.=M.). Steyr, 5. August 1897. Z. 11.611. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Der Herr k. k. Steueroberinspector Karl Schmidt wurde zum Vorsitzenden der Ecwerbssteuer=Commissionen für die III. und IV. Classe der Veranlagungsbezirke Stadt Steyr und Landbezirk Steyr und der Herr k. k. Finanz=Concipist Richard Wranitzky zu dessen Stellvertreter ernannt. Hievon werden infolge Mittheilung des k. k. Finanz¬ Directions=Präsidiums Linz vom 7. d. M., Z. 962/Präs., die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt und auf die ihnen gemäß §§ 44 und 270 des citierten Gesetzes obliegende Verpflichtung, den Aufforderungen und Ansuchen des Commissions=Vorsitzenden nachzukommen, aufmerksam gemacht. Zur Vermeidung unnöthiger Protokollierungen werden die Gemeinde=Vorstehungen auch beauftragt, die für die Commissions=Vorsitzenden bestimmten Berichte und Antwort¬ schreiben directe an den Herrn Vorsitzenden zu adressieren. Steyr, am 10. August 1897. Z. 11.674. An die Gemeinde-Vorstehungen. Theilweise Enthebung von Reservemännern von der Waffenübung aus Anlass der Wasserschäden. Zufolge Allerh. Befehles sind die für den 28. August oder überhaupt zu noch heuer stattfindenden Waffenübungen einberufenen Reservisten und Ersatzreservisten, die ihren bleibenden Aufenthalt in constatiert überschwemmten Bezirken haben, von der Waffenübung enthoben. Im unterstehenden Bezirke betrifft dies die Ortschaften Pachersdorf, Sand, Lahrndorf, Unterhimmel, Rosenegg, Ramingsteg, Haidershofen, Neuzeug und die Gemeinden Piberbach, Kematen, Allhaming, Neuhofen, Egendorf, Wei߬ kirchen, Pucking, Rohr, Ried, Wartberg und Kremsmünster (Land) Es sind daher die Militärpässe und Einberufungs¬ karten der vorbezeichneten Mannschaft, insofern sie von der Ueberschwemmung thatsächlich betroffen wurde und die Ent¬ hebung von der diesjährigen Waffenübung wünscht, behufs Clausulierung ehebaldigst anher zu senden. Die Enthobenen haben die Waffenübung nächstes Jahr nachzutragen. Steyr, am 11. August 1897. Z. 11.313. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Ueber die heuer assentierten Recruten sind die Vor¬ bestrafungen, analog dem h. ä. Auftrag Nr. 1300/M. vom 20. Juli 1896 bis Ende August anher vorzulegen. Steyr, 9. August 1897.

Z. 11.505. An alle Gemeinde=Vorstehungen insbesondere des Gerichtsbezirkes Kremsmünster¬ Neuhofen. Nachdem in mehreren Gemeinden schon dermalen, dann am Schlusse dieses Monates wie anfangs September Truppen¬ bewegungen, respective Schlufsmanöver zur Durchführung kommen, werden über Anregung der Militärbehörde die Gemeinde= Vorstehungen aufgefordert, jene Brücken und Durchlässe, welche hiebei in Betracht kommen könnten Strecke Kremsmünster, Ried bis Voitsdorf — und für den Verkehr nicht volle Sicherheit bieten dürften, herstellen, ev. für die Passierung schwerer Fuhrwerke und Geschütze ver¬ stärken zu lassen. Wo dies aus irgend welchen Gründen bis Ende dieses Monats nicht durchzuführen möglich wäre, ist dieser Umstand mit genauer Bezeichnung der unpassier¬ baren oder nur für Geschütze nicht passierbaren Stellen bis 25. d. M. hieher zu berichten. Steyr, am 9. August 1897. Z. 11.058. An alle Gemeinde-Vorstehungen und K. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Auswanderung nach Nordamerika. Es existiert in den Vereinigten Staaten Nordamerikas eine Anzahl von Land=Gesellschaften, die durch ihre Agenten in Europa alles aufbieten, um Bauern — besonders solche, die einiges Geld besitzen — zur Auswanderung und zum Ankauf ihrer Grundstückr zu bewegen. Zu diesem Behufe werden in den Landdistricten Auf¬ rufe und zuweilen illustrierte Prospecte vertheilt, welche zwar günstige Beschreibungen der betreffenden Colonien enthalten, dabei aber eine Anzahl von Thatsachen verschweigen, welche die wirklichen Verhältnisse in ganz anderem Lichte erscheinen lassen. Wenn zum Beispiele behauptet wird, dass die ange¬ botenen Ländereien fabelhaft billig, dass das Klima gut, der Boden fruchtbar, der Vorrath an Holz, Wasser und Wild reichlich seien und ähnliches mehr, lässt sich das alles nicht leugnen. Was aber im Prospect nicht erwähnt wird und dennoch Thatsache bleibt, ist in den meisten Fällen, dass die betreffenden Ländereien aus Urwald bestehen, der erst abge¬ holzt und urbar gemacht werden muss, um demselben in 2 bis 3 Jahren ein kärgliches Erträgnis abringen zu können, dass es weit und breit keine Gelegenheit gibt, um sich nöthigenfalls einen geringen Nebenerwerb zu sichern, oder dass der europäische Ansiedler mit Negerarbeit und Negerlohn zu concurrieren hat, gegen die er nicht auskommen kann, dass das Holz zwar für ihn nützlich sein kann, aber absolut keinen Geldwert hat, dass das Wild zum großen Theile nur da ist, um die Nutzthiere zu rauben und zu vernichten. Diese Prospecte sind also darauf angelegt, den Aus¬ wanderer irre zu führen, ohne ihm Anhaltspunkte zu geben, um gegen die betreffende Gesellschaft sich rechtlichen Schutz und Schadenersatz zu sichern. Es ist in der letzten Zeit wiederholt vorgekommen, dass Emigranten aus der österr.=ungar. Monarchie unter den geschilderten Verhältnissen nach 1 bis 1 ½ Jahren schwerer Arbeit und einer harten, freudenlosen Existenz, ferne von der Heimat, dem Ruine preisgegeben waren, nachdem sie ihr Capital von einigen tausend Gulden eingebüßt hatten. Mit Rücksicht darauf muss die Landbevölkerung nicht nur vor solchen Gefahren gewarnt und geschützt werden, sondern müssen überhaupt alle Mittel angewendet werden, um besonders den Landmann, welcher dem dortigen, wilden Kampfe ums Leben beiweitem nicht gewachsen ist, vor der Auswanderung nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas abzubringen, zumal der Ackerbau gegenwärtig in Amerika unter dem Drucke ungünstiger Verhältnisse und niedriger Preise zu leiden hat. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juli l. J., Z. 12.802/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Landbevölke¬ rung in geeigneter Weise über die erwähnten, in Nordamerika bestehenden Verhältnisse zu belehren und vor der Auswan¬ derung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu warnen. Steyr, am 5. August 1897. Z. 11.625. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Wohlfahrtsausstellung in Wien 1898. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juli 1897, Z. 10.563/V, wird jenen Gemeinde¬ Vorstehungen, in deren Gebiet sich keine Kinderbewahr¬ anstalten, Krankenhäuser, Versorgungsanstalten und sonstige in sanitärer Hinsicht bemerkenswerte Institutionen befinden, Fragebögen hinausgegeben, deren möglichst genaue Ausfül¬ lung durch die P. T. Herren Gemeindeärzte zu veranlassen ein wird. Die ausgesüllten Fragebogen sind sodann binnen 14 Tagen pünktlich anher einzusenden. Steyr, 10. August 1897. Z. 11.546. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Agnoseierung einer angeschwemmten Leiche. Am 2. August vormittags wurde in der Au nächst Thurnstorf, Gemeinde St. Valentin, vom Besitzer Johann Hiebl aus Golnstorf obiger Gemeinde, vom Hochwasser der Enns angeschwemmt, die Leiche eines circa 40 Jahre alten, gut genährten, wahrscheinlich dem Arbeiterstande angehörenden Mannes aufgesunden, und am Nachmittag desselben Tages in die Todtenkammer überführt. Diese Leiche misst 167 Centimeter, war fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt und mit einem, jedoch in Stücke gerissenen Leinenhemde mit weißen Perlmutterknöpfen und in Stücke gerissener dunklen Tuchhose, roth und schwarz ge¬

4 streiftem, seidenem Halstuche und guten, genagelten, die Absätze mit Eisen beschlagenen Stiefletten bekleidet. Ein Stück des von diesem höchstwahrscheinlich beim jüngsten Hochwasser der Enns verunglückten Manne am Leibe getragenen Hemde ist mit dem Buchstaben I. (1) roth gemerkt. Je ein Stück vom Hemde und der Hose, das seidene Halstuch und die Stiefletten wurden behufs seinerzeitiger Agnoscierung dieser Leiche in der Todtenkammer in St. Valentin aufbewahrt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit Auftrage in die Kennt¬ nis gesetzt, behufs Agnoscierung Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat anher mitzutheilen. Steyr, am 10. August 1897. Z. 11.627. An alle Herren Gemeindeärzte. Anwendung des Heilserums. Die Herren Gemeindeärzte werden ersucht, im Wege der Gemeinde=Vorstehung ehethunlichst nachstehende Daten anher mittheilen zu wollen. Im Jahre 1896 wurde bei Diphteritis=Erkrankungen das Heilserum angewendet: Zum Zwecke der Heilung bei bereits Er¬ 1. krankten: * * Hievon genesen: ... starben. 2. Zum Zwecke der Prophylaxis wurden .... injiciert; von diesen sind nachträglich erkrankt: . Steyr, den 10. August 1897 Z. 11.359. An die Gemeinde=Vorstehungen Pucking, Weißkirchen, Garsten, Gleink, Ternberg, St. Alrich, Großraming, Losenstein, Reichraming, Weyer (Land), Weyer (Markt) und an die k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden Neuhofen, Tern¬ berg, Weyer, Großraming, Losenstein und an das k. k. Gendarmerie= Bezirks - Commando Steyr. Auffindung einer Kindesleiche. Am 29. Juli 1897 wurde am Donauufer in Felleis¬ mühle, Gemeinde Kollmitzberg, Bezirk Amstetten, eine männ¬ liche Kindesleiche angeschwemmt aufgefunden. Die Leiche misst 90 Centimeter. Der Kopf war auf¬ fallend groß. Der Körper war mit einer schwarzen Tuch¬ hose, bis etwaunter die Knie reichend, bedeckt, an den äußeren Seiten beider Kniegelenke befinden sich an der Hose je zwei schwarze beinerne Knöpfe angebracht. Die Füße waren mit noch gut erhaltenen schwarzen Schnürschuhen bekleidet, welche an der Zehenspitze je einen halbkreis¬ förmigen, gelben Messingblech=Beschlag zeigten. Außerdem waren die Füße mit schwarzen, bis über die Knie und unter die Hose reichenden gestreisten, noch gut erhaltenen Strümpfen bekleidet. Unter der schwarzen Kniehose trug der Knabe eine röthlich gestreifte, defecte und gestückelte Barchent¬ Unterhose. Das Hemd war weiß, noch ziemlich gut erhalten, ohne einem Zeichen oder Monogramm. Die Leiche dürfte die eines 10 bis 11 Jahre alten Knaben und beim Auffinden bereits 10 bis 14 Tage im Wasser gelegen sein. Die bei der ärztlichen Untersuchung constatierten Verletzungen, insbesondere am Hinterkopf, Zehen, Nase 2c., wurden als Folge der im Wasser erlittenen Stöße constatiert. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 2. August 1897, Z. 16.642, wird der Auf¬ trag ertheilt, über die Identität und Provenienz dieser Leiche die geeigneten Erhebungen zu pflegen und ein posi¬ tives Resultat anher zu berichtey. Steyr, am 5. August 1897. Z. 11.543. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Franz Ziebermayr. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. August 1897, Z. 10.926, Amtsblatt Nr. 31, angeordnete Ausforschung nach Franz Ziebermayr wird eingestellt, nachdem der¬ selbe von seinem Vater bereits aufgefunden wurde. Steyr, am 9. August 1897. Z. 11.089. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 12.926/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Angesichts des Umstandes, dass die Maul= und Klauenseuche in Oberösterreich in den letzten 14 Tagen keine größere Verbreitung erlangt hat, dagegen aber der Rothlauf der Schweine und die Schweinepest in mehreren Bezirken noch immer herrschen, fand die k. k. Statthalterei in Innsbruck mit der Kundmachung vom 26. Juli 1897, Z. 26.152, gegenüber den Klauenvieh=Provenienzen aus dem Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns folgende Sperr¬ versügungen zu treffen: Wegen des Bestandes 1. der Maul= und Klauenseuche und des Rothlaufes der Schweine ist die Ein= und Durchfuhr von lebenden Klauenthieren aus den politischen Bezirken Linz (Land) und Steyr (Land) nach Tirol und Vorarlberg ver¬ boten 2. der Schweinepest ist die Ein= und Durchfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Frei¬ stadt und Perg untersagt. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 12. Juli 1897, Z. 11.594, mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Ueber¬ tretungen dieser Sperrverfügungen, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in den ämtlichen Landesblättern von Tirol und Vorarlberg in Kraft getreten sind, der Ahndung

5 nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 15, unterliegen. Linz, am 30. Juli 1897. Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p. Steyr, am 5. August 1897. Z. 11.430. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Juli bis 2. August 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming; Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Weißwasser. 2. Rauschbrand der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Kleinreifling. 3. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Liebenau, Schanz. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaften Ahorn, Ischl. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Heiligenkreuz, Krift; Gemeinde und Ort¬ schaft Kremsmünster; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Juliana¬ berg; Gemeinde Ried, Ortschaften Ried, Weigersdorf; Gemeinde Sipbachzell, Ortschaf: Rappersdorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Käfermarkt, Ortschaft Galgenau; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Steyr (Land); Gemeinde und Ort¬ chaft Bad Hall: Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Antheil; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Droißendorf. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lichtenegg; Gemeinde Stadl=Paura, Ortschaft Traun. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaften Kronau, Meierhof; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Wippl. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaften Erdmannsdorf, Schallhof. Steyr, am 9. August 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. tedaction und 2 t Steyr. — Haas'sche Buchdruckere

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