Amtsblatt 1897/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. August 1897

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 31. Z. 11.020. An sämmtliche hochwürdigen Pfarrämter und an die Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Borbereitungen zur Stellung 1898. Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, dass sie gemäß § 21, Punkt 1 der Wehrvorschriften I. Theil, be¬ hufs Verzeichnung der in das stellungspflichtige Alter tretenden Personen, die laut § 15, 1 bis 3, den Gemeinden zugekommenen Matrikelauszüge der 1877 Geborenen den Matrikenführern im Monate August zurückzustellen haben. Die hochwürdigen Pfarrämter werden gemäß § 2 der citierten Gesetzesbestimmung ersucht, die wieder erhaltenen Auszüge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende October den Gemeinden wieder zu übergeben. Steyr, am 1. August 1897. Z. 10.747. Nr. 4260/E. Concurs=Ausschreibung. Zur Betheilung der für das Jahr 1897 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf die Stiftung haben Invaliden des In¬ fanterie=Regiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viel unversorgte Kinder (männlichen und weiblichen Geschlechtes, getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feldzüge derselbe mitgemacht hat und ob eventuelle Verwundungen erlitten; auch sind die sonstigen Familien¬ und Vermögensverhältnisse anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche, mit dem Abschiede documentiert, bis längstens 5. September l. J. beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 ein¬ zubringen, und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Linz, am 26. Juli 1897. K. u. k. Ergänzungs-Bezirks-Commando Nr. 14. Steyr, am 28. Juli 1897. 1897. Z. 11.035. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des entsprungenen Zwänglings Josef Neuhofer. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Schreibens der Direction der Landeszwangsarbeits= und Besserungs=Anstalt in Korneuburg vom 25. Juli 1897, Z. 599, ist am 25. Juli 1897, der seit 21. December 1895 in der dortigen Anstalt als Corrigend angehaltene Neu¬ hofer Josef, nach Köstendorf, Bezirk Salzburg zuständig, notioniert mit dem Erkenntnisse der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. December 1895, Z. 20.674 u. 21.152/II, entwichen. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Juli 1897, Nr. 12.730/II, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen, ihn eventuell festzunehmen, und gegebenen Falles hierüber anher zu berichten. Steyr, am 4. August 1897. Z 11.012. An die Gemeinde=Vorstekungen Ternberg, Garsten, Gleink, St. Alrich, an das k. k. Gendarmerie-Bezirks-Commando Steyr und an das k. k. Gendarmerie-Posten - Commando Ternberg. Am 30. d. M. um 12 Uhr mittags ertrank in dem infolge Hochwassers hochgehenden Ennsflusse der 21 Jahre alte, ledige, in Weyer geborene und nach Donnersbachau, Bezirk Gröbming in Steiermark, zuständige Dienstknecht Alois Baier, bedienstet bei Andreas Jagersberger, Besitzer des Stielauergutes Nr. 77 in Stiedelsbach, Gemeinde Losenstein. Bekleidet war der Verunglückte mit abgetragenem, grauem Stoffrocke, weißer, geflickter Barchenthose, blau¬ carriertem Halbleinenhemde, ebensolcher, gestreifter Gattie; an den Füßen trug er schwere Bergschuhe. Auch trug er eine silberne Cylinder=Taschenuhr mit Metallgehäuse und Stahlkette bei sich. Steyr, am 5. August.

2 Nach der Leiche des Verunglückten sind die geeigneten Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Steyr, am 4. August 1897. Z. 10.736. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung der entwichenen Zwänglinge Johann Gumpinger und Michael Thaler. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Schreibens der Direction der Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 22. Juli 1897, Z. 1185, entwichen am selben Tage, 9¾ Uhr vormittags, von ihrer in Laibach beim Baue des neuen Regierungsgebäudes beschäftigten Zwänglings¬ abtheilung: 1. der mit dem Erkenntnisse der k. k. Statthalterei Graz vom 7. October 1896, Z. 29.288, notionierte, seit 26. October 1896, dortanstalts detenierte, in die I. Dis¬ ciplinarclasse noch nicht eingereihte, 24 Jahre alte, nach Traiskirchen im politischen Bezirke Ried, heimatsberechtigte Oberösterreicher=Zwängling Johann Gumpinger und 2. der mit dem Erkenntnisse der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Juli 1896, Z. 11.826/II, notionierte, seit 3. August 1896 dortanstalts detenierte, in die I. Di¬ sciplinarclasse noch nicht eingereihte, 19 Jahre alte, nach Obernberg, Bezirk Ried, heimatsberechtigte Oberösterreicher¬ Zwängling Michael Thaler. Gumpinger ist großer Statur, schmächtigen Körper¬ baues, hat rundes Gesicht, blonde Haare und eine niedere Stirne, braune Augenbrauen, graue Augen, eine stumpfe Nase, einen regulären Mund, gute Zähne, ein rundes Kinn und ist bartlos. Derselbe spricht deutsch. Seiner Civil¬ Beschäftigung nach ist er Einleger. Thaler Michael ist großer Statur, starken Körperbaues, hat rundes Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen, eine hohe Stirne und graue Augen, Nase und Mund sind pro¬ portioniert, die Zähne gut und das Kinn rund. Ferner hat er einen Anflug von blondem Schnurrbart und spricht deutsch. Seiner Civil=Beschäftigung nach ist er landwirt¬ chaftlicher Knecht. Bekleidet waren beide Zwänglinge mit der Zwänglings¬ Zwilchmontur, dann Hemd, Gattie, Schuhen und Strohhut. Sämmtliche Kleidungssorten tragen die Marke: „Zwangs¬ arbeitsanstalt Laibach.“ Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juli 1897, Nr. 12.594/II, wird der Auftrag er¬ theilt, die Ausforschung der Genannten einzuleiten, dieselben eventnell festzunehmen und gegebenen Falles hierüber anher zu berichten. Steyr, 4. August 1897. Z. 10.926. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Franz Ziebermayr. Der zur Abgabe in die Erziehungs=Anstalt zum guten Hirten in Linz bestimmte 11 Jahre alte Franz Zieber¬ mayr hat sich Montag den 12. Juli d. J. heimlich aus der Wohnung seiner Eltern in Pichlern, Gemeinde Sierning, entfernt und dürfte sich in der Umgebung bettelnd herum¬ treiben. Franz Ziebermayr ist mit Rücksicht auf sein Alter von mittelgroßer Statur, hat rundes Gesicht, graue Augen, licht¬ blonde Augenbrauen, solche Haare, gewöhnliche Nase und Mund, gute vollzählige Zähne und keine besonderen Kennzeichen. Derselbe trug bei seiner Entfernung aus der elterlichen Wohnung am Leibe: Eine dunkelbraune Barchentjacke, eine graue, schwarzgestreifte, geflickte Hose, eine schwarze Loden¬ weste, einen rothbraunen Filzhut, zwilchartige Hosenträger, ein weißes Hemd. Die Schuhe hat Franz Ziebermayr in der elterlichen Wohnung zurückgelassen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, nach dem Genannten die geeigneten Nachforschungen zu pflegen, ihn eventuell festzunehmen, und hierüber gegebenen Falles zu berichten. Steyr, am 4. August 1897. Z. 10.820. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Warnung vor dem Baganten Alois Schittenhelm. Laut des Berichtes des Gemeindevorstandes in Alt¬ Reigelsdorf treibt sich der dahin zuständige, im Jahre 1861 geborene Commis Alois Schittenhelm in verschiedenen Ländern der österreichisch=ungarischen Monarchie, insbeson¬ ders in Dalmatien und dem Küstenlande beschäftigungslos herum, lässt sich von zahlreichen Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüsse geben und verursacht hiedurch seiner Heimatsgemeinde beträchtliche Kosten. Ueber die bezügliche Bitte des Gemeindevorstandes in Alt=Reigelsdorf wird zufolge des Erlasses der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 16. Juli 1897, Nr. 11.914/II, auf diesen Vaganten mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, zu veranlassen, dass dem Genannten außer im Falle des dringendsten Bedürfnisses keine Unterstützungen oder Reise¬ vorschüsse mehr verabfolgt, derselbe vielmehr bei den ge¬ gebenen Umständen der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Steyr, am 29. Juli 1897. Z. 10.979. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann. Ellensohn. Laut eines mit Bericht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 26. Juli l. J., Z. 9435, vorgelegten An¬ suchens der Gemeinde Götzis, im politischen Bezirke Feld¬ kirch in Vorarlberg, treibt sich Johann Ellensohn, zuständig in der obgenannten Gemeinde, geboren 1876, Kaminfeger, ledig, katholisch, von mittlerer Statur, mit blonden Haaren und grauen Augen, versehen mit einem Militärscheine des k. und k. I. Regiments der Tiroler Kaiserjäger, von Ort zu Ort herum und lässt sich auf Kosten seiner Heimats¬ gemeinde Unterstützungen verabfolgen.

Da sich derselbe in letzterer Zeit in Oberösterreich herumgetrieben hat, werden die Gemeindevorstehungen zu¬ folge der mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Juli 1897, Nr. 12.159/II, intimierten Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 7. Juli 1897, Z. 23.207, auf das obgenannte Individuum mit dem Be¬ deuten aufmerksam gemacht, demselben vorkommenden Falles eine Unterstützung für Rechnung der Heimatsgemeinde nicht zu verabfolgen, sondern vielmehr gegen dasselbe, wenn hiezu die gesetzlichen Bedingungen vorhanden sind, nach den Schub¬ gesetzen vorzugehen. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden an¬ gewiesen, gegen den Obengenannten im Betretungsfalle nach den bezüglichen Vorschriften vorzugehen. Steyr, 4. August 1897. Z. 10.835. An alle Gemeinde - Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 12.458|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Hunden nach Großbritannien. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Juli l. J., Z. 19.035, ist laut einer vom königlich englischen Generalconsul in Wien mitgetheilten Verordnung des königl. englischen Ackerbauministeriums vom Mai l. J. die Einfuhr von Hunden nach Großbritannien aus irgend einem anderen Lande als aus Irland und von der Insel Man, ohne vorher schriftlich eingeholte specielle Erlaubnis dieses Ministeriums (To the Secretary, Board of Agriculture 4 Whitehall Place, London S. W.) vom 15. September l. J. angefangen, verboten. Dieser Verordnung zufolge ist in dem betreffenden Ansuchen eine genaue Beschreibung des zu importierenden Hundes hinsichtlich der Haarfarbe und Abzeichen, des Ge¬ schlechtes, Alters und der Race zu geben und das Land der Herkunft, sowie der Landungshafen, die Route nach dem Bestimmungsorte, in welchem dessen Verwahrung und Iso¬ lierung nach Vorschrift der erlangten Licenz in der Dauer bis zu 6 Monaten auf Kosten des Eigenthümers stattfinden soll, genau zu bezeichnen. Linz, am 25. Juli 1897. Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p. Steyr, 31. Juli 1897. Z. 11.025. An die Gemeinde-Vorstehungen. Nachdem in der letzten Woche im ganzen Bezirke Steyr durch das Austreten der Flufsbäche auch zahlreiche menschliche Wohnungen überschwemmt wurden und hiedurch nach Ablauf des Hochwassers auch die Gesundheit der Be¬ wohner der inundierten Häuser vielfach gefährdet wird, so werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 30. April 1870, R.=G.=Bl. Nr. 68, und der Verordnung der h. k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 12. November 1888, Z. 2967/Präs., im eigenen Wirkungskreise die entsprechenden Vorkehrungen zur Hintanhaltung der durch diese Ueberschwemmung dro¬ yenden sanitären Gefahren ehethunlichst zu treffen. Demgemäß sind die Sanitätsgemeindevertretungen zu einer Sitzung einzuberufen und hiezu der Gemeindearzt einzuladen, welcher über die geeigneten Maßregeln zur Assanierung der Wohnungen Vorschläge machen wird. Behufs Er hebung über die Zahl und Beschaffenheit der einzelnen überschwemmt gewesenen Räume und die Bestimmungen, welche von Fall zu Fall in Hinsicht der Entleerung der Kellerräume vom Wasser, der Entfernung des Schmutzes, die Austrocknung der Zimmer und die allfallsige materielle Unterstützung mittelloser, von dem Ele¬ mentar=Ereignis schwer betroffener Familien, zu treffen sein werden, ist für jedes Gemeindegebiet eine Sanitäts¬ Commission unter Zuziehung des Arztes und eines Sachverständigen im Baufache zu ernennen, welche die Begehung der überschwemmt gewesenen Ortschaften und die Untersuchung der betroffenen Wohnhäuser sofort zu beginnen hat. Die von der Sanitäts=Commission beantragten Vor¬ kehrungen sind im Wege der Verordnung durch die Gemeinde¬ Vorstehung den Hauseigenthümern bekannt zu geben und wird die Aufgabe des Gemeindevorstehers sein, zu veranlassen, dass durch Beschaffung milder Spenden, unentgeltliche Hilfe der Feuerwehr und auch durch Beiträge aus Gemeinde¬ mitteln so viel zu erreichen, dass auch bei unbemittelten und armen Parteien die Assanierung der Wohnungen und die Reinigung der Brunnen durchgeführt werde. Ueber die Inangriffnahme dieser Vorkehrungen er¬ warte ich zuverlässig binnen 8 Tagen eingehende Bericht¬ erstattung. Steyr, am 1. August 1897. Z. 10.603 An sämmtliche Sanitäts=Gemeinde¬ Vorstehungen. Subscription auf das Jahresbuch der Wiener¬ Krankenanstalten. Die k. k. u. ö. Statthalterei lässt laut Note vom 28. Juni l. J., Z. 57.372, im Jahre 1897 den V. Jahr¬ gang des Jahrbuches der Wiener k. k. Krankenanstalten im Verlage von Wilhelm Braumüller in Wien erscheinen. Hievon setze ich die Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juli l. J., Z. 11.729/V, mit der Weisung in die Kenntnis, die Herren Aerzte hierauf aufmerksam zu machen, und die allfallsige Bestellung dieses Werkes bis längstens 8. August anher vorzulegen, da mit dem Erscheinen des Werkes die Subscriptionsbegünstigung erlischt. Steyr, 27. Juli 1897. Z. 10.658. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 12.245/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen aus den politischen Vezirken Ried, Vöcklabruck und Wels in Oberösterreich nach Niederösterreich. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Schweine¬ pest in Oberösterreich, und nachdem seit der durch Schweine

4 oberösterreichischer Provenienz erfolgten Einschleppung der Schweinepest nach Niederösterreich eine geraume Zeit ver¬ flossen ist, hat die k. k. niederösterreichische Statthalterei mit der dortämtlichen Kundmachung vom 17. Juli 1897, Z. 62.862, die gegenüber den politischen Bezirken Ried, Vöcklabruck und Wels angeordneten Beschränkungen im Verkehre mit Schweinen aus Oberösterreich nach Nieder¬ österreich außer Kraft gesetzt. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 16. Appil l. J., Z. 6302/II, allgemein zur Kenntnis gebracht. Linz, am .22: Juli-1897. Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p. Steyr, am 29. Juli 1897. Z. 10.978. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 26. Juli 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming; Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Weißwasser. 2. Rauschbrand der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Kleinreifling. 3. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim. 4. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Käfermarkt, Ortschaft Galgenau; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden; Gemeinde Liebenau, Ortschaft Schanz. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Ahorn. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Ittensam; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Heiligenkreuz, Antheil, Krift; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Droißendorf. 6. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lichtenegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ort¬ schaft St. Florian; Gemeinde Wilhering, Ortschaft Dürnbach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Neu=Aigen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Andrichsfurt, Ort¬ schaft Furt. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Hehenberg; Gemeinde und Ortschaft Sipbachzell. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Lambach. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Wippl; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Kronau, Meierhof. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaften Erdmannsdorf, Schallhof. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Oberarzing, Rehberg, Florentein, March, Markt. Steyr, am 23. Juli 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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