Amtsblatt 1897/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Juli 1897

2 und Aemtern, auf Personen zu beschränken, an welche Empfehlungsschreiben zur Versügung stehen; 2. die Dauer dieser Bewilligung wird in Oberösterreich auf 6 Wochen bemessen; 3. die mit der Vornahme der Sammlung zu betrauenden Personen haben in jedem einzelnen Kronlande vor Beginn der Sammlung unter gehöriger Legitimierung und unter Vorweisung der Bewilligung des k. k. Ministeriums bei dem betreffenden Statthalterei= bezw. Landespräsidium vorzusprechen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Juli 1897, Nr. 2207/Präs., in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. Juli 1897. Z. 9851. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Maria Köppl. Die mit dem Erkenntnisse der niederösterr. Landes¬ commission für Zwangsarbeits= und Besserungsanstalten vom 8. Mai 1897, Z. 36.750, für die Zwangsarbeitsanstalt Wiener=Neudorf notionierte Maria Köppl, Taglöhnerin, 54 Jahre alt, nach Langschlag im politischen Bezirke Zwettl in Niederösterreich zuständig, hat sich der Abtransportierung in diese Anstalt durch Flucht entzogen. Da die Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass sich Maria Köppl aus ihrem Heimatsorte nach Oberösterreich gewendet habe, wird zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juli 1897, Nr. 10.997/II, der Auftrag ertheilt, die Ausforschung der Genannten zu veranlassen und ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Steyr, 14. Juli 1897. Z. 9850. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden. Ausforschung des Schauspielers Moriz Fleischmann (Lenau). Laut der an das königliche ungarische Landes¬ vertheidigungs=Ministerium gerichteten Zuschrift des königl. ungarischen Ministers des Innern vom 12. Mai l. J., Z. 43.612/I, ist die Staatsbürgerschaft des derzeit unbe¬ kannten Aufenthaltes sich befindlichen Moriz Fleischmann, der gelegentlich des von Seite der Bezirkshauptmannschaft in Leoben am 22. November 1894 aufgenommenen proto¬ kollarischen Verhörs sich als im Jahre 1866 in Kloster¬ neuburg geboren und nach Szenicz in Ungarn zuständig ausgab und seiner Militärpflicht bisher nicht Genüge leistete, solange nicht festzustellen und in Betreff seiner Staatsbürger¬ schaft solange kein Bescheid zu erbringen, bis derselbe auf¬ findbar ist und durch ein neuerliches Verhör des Genannten nähere Beweise erbracht werden können. Das königl. ungarische Landesvertheidigungsministerium hat nun unterm 18. Juni 1897, Nr. 32.864/XI, an das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung das Ersuchen gestellt, den Genannten, der sich nach den diesbezüglichen Nachforschungen unter dem Namen „Lenau“ als Schau¬ spieler beständig in Oesterreich aufhält, currentieren zu lassen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1897, Z. 11.236/IV, wird daher der Auftrag ertheilt, die entsprechenden Nachforschungen nach dem Ge¬ nannten einzuleiten und ein allfälliges positives Resultat hieher anzuzeigen. Steyr, am 14. Juli 1897. Z. 10.274. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Feststellung der Identität einer in Weißenkirchen aufge¬ fundenen Leiche. Am 1. Juli 1897 wurde im Abkehrbache der soge¬ nannten Riplmühle in Weißenkirchen, Bezirk Vöcklabruck, die Leiche eines unbekannten Mannes im Alter von mindestens 40 Jahren gefunden. Das Gesicht war infolge der vorgeschrittenen Ver¬ wesung unkennbar, da die Leiche bereits etwa 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte. Spuren einer Gewaltthat wurden an der Leiche nicht vorgefunden. Der Verstorbene dürfte von dem von Freudenthal nach Frankenmarkt führenden Wege abgeirrt und in den an der tiefsten Stelle zwei Meter tiefen Abkehrgraben ge¬ stürzt sein. Alle zur Agnoscierung dienenden Gegenstände, als: dessen Schuhe, Geldtäschchen, Stücke von der Kleidung, Sack¬ tuch sind in der Leichenkammer in Weißenkirchen aufbewahrt. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juli 1897, Nr. 11.430/II, wird der Auftrag ertheilt, entsprechende Erhebungen über die Identität der vorbeschriebenen Leiche einzuleiten und ein allfälliges positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 20. Juli 1897. Z. 10.273. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität und Provenienz eines beim k. k. Bezirksgerichte Fügen inhaftierten Individuums. In den Arresten des k. k. Bezirksgerichtes Fügen be¬ findet sich ein weger Landstreicherei und Bettels abge¬ straftes Individuum, welches jede Auskunft über seine Person und Heimat verweigert. Er gibt an, Josef zu heißen, will jedoch weder seinen Geschlechtsnamen und seinen Geburtsort wissen, noch seine Eltern gekannt haben. Ueber sein Vorleben ist von ihm nur zu erfahren, dass er ledig, niemals gerichtlich oder poli¬ zeilich beanständet und nie zum Militär abgestellt worden ein soll. Er habe sich bisher stets als Taglöhner, meist bei Eisenbahnbauten, unter anderem in den 70er Jahren durch ängere Zeit in Wies in Böhmen (?) als Taglöhner aufge¬ halten. Er ist ungefähr 50 bis 60 Jahre alt, 164 Centi¬ meter groß, hat ovales Gesicht, schwarzgraue Haare und üppigen Bartwuchs. Als besonderes Kennzeichen wird eine kleine Narbe an der Stirne oberhalb des linken Auges erwähnt. Er spricht gut deutsch mit italienischem Accent und italienisch, welche Sprache wahrscheinlich seine Muttersprache ist, mit dem Dialecte der Provinz Vicenza.

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