Amtsblatt 1897/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Juli 1897

der K. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. 1897. Steyr, am 22. Juli. Nr. 29. Z. 10.382. An die Gemeinde-Vorstehungen. Nachstehende Concurs=Ausschreibung wird behufs even¬ tueller weiterer Verlautbarung bekannt gemacht. Z. 24.451. Concurs. Postmeisterstelle in Kleinreifling, Bahnhof, Bezirks¬ hauptmannschaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von 300 fl.; Postbestallung 300 fl.; Telegraphen¬ Bestallung 80 fl.; Amtspauschale 80 fl.; Manipulations¬ Beihilfe 400 fl.; Packpauschale 100 fl. Das Amtslocale am Bahnhofe Kleinreifling wird vom Postärar beigestellt. Gesuche sind binnen zwei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. Bewerber haben in ihren eigenhändig geschriebenen Gesuchen nachzuweisen: Das Alter, den Stand, die bis¬ herige Dienstleistung, das sittliche Wohlverhalten, Fähig¬ keit zum Cautionserlag. Linz, am 12. Juli 1897. K. k. Post= und Telegraphen-Direction. Steyr, am 20. Juli 1897. Z. 10.209. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Thierärztliche Stipendien. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 24. Juni 1897, Z. 15.830, intimiert mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz, Nr. 11.519/II, vom 13. Juli 1897, wird nachstehend eine in der Wiener Zeitung und im Verordnungsblatte des genannten hohen Ministeriums verlautbarten Concurs=Aus¬ schreibung für fünf mit Beginn des Studienjahres 1897/98, eventuell mit 1. März 1898 zur Erledigung kommende thierärztliche Stipendien à 300 fl. zur Kenntnisnahme mit dem Auftrage bekannt gegeben, für die weitere entsprechende Verlautbarung Sorge zu tragen. Z. 15.830. Concurs=Ausschreibung. Von den mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 31. Juni 1897, Z. 4597, zur Erzielung eines ergiebigen Nachwuchses von tüchtigen gebildeten Thierärzten creierten zehn Staatsstipendien im Jahresbetrage von je dreihundert Gulden für Civilhörer des dreijährigen thier¬ ärztlichen Curses am k. und k. Militär=Thierarznei=Institute in Wien, deren Genuss bei gutem Fortgange und sonstigem Wohlverhalten bis zur Vollendung der Studien dauert und nach Absolvierung des III. Jahrganges für weitere fünf Monate behufs Ablegung der strengen Prüfungen ver¬ ängert werden kann, gelangen mit Beginn des Studien¬ jahres 1897/98, eventuell mit 1. März 1898, fünf in Erledigung und erfolgt die Wiederverleihung derselben durch das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht im Ein¬ vernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern. Bewerber um diese Stipendien, welche österreichische Staatsbürger sein müssen, haben ihre mit dem Tauf¬ (Geburts=) und Impfungsscheine, dem Mittellosigkeits= und einem amtsärztlichen Zeugnisse über ihre Tauglichkeit zum Militärdienste, ferner mit dem Zeugnisse der Reife zum Besuche von Hochschulen oder mit jenem über mindestens mit gutem Erfolge zurückgelegten ersten oder zweiten Jahr¬ gang der thierärztlichen Studien am k. u. k. Militär=Thier¬ arznei=Institut in Wien belegten Gesuche bis längstens 1. September 1897 beim k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzureichen. Wien, am 24. Juli 1897. Vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht. Steyr, am 17. Juli 1897. Z. 9791. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Bewilligung zur Sammlung milder Gaben zu Gunsten des Benedictiner=Klosters in Cobalunga. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 5. Juli 1857, Z. 6017 M. J., der Aebtissin und Oberin des Benedictinerinnen=Klosters Cobalunga in Corsica, Sr. St. Gertrude, die erbetene Bewilligung ertheilt, im Vereine mit der Ordensschwester St. Leon in den im österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, Krain, Mähren und der Bukowina, unter folgenden Bedingungen eine Sammlung milder Gaben zu Gunsten der Benedictiner¬ Abtei in Cobalunga vornehmen zu dürfen: 1. Die Sammlung hat sich mit Ausschlufs des Sammelns von Haus zu Haus, sowie bei öffentlichen Behörden

2 und Aemtern, auf Personen zu beschränken, an welche Empfehlungsschreiben zur Versügung stehen; 2. die Dauer dieser Bewilligung wird in Oberösterreich auf 6 Wochen bemessen; 3. die mit der Vornahme der Sammlung zu betrauenden Personen haben in jedem einzelnen Kronlande vor Beginn der Sammlung unter gehöriger Legitimierung und unter Vorweisung der Bewilligung des k. k. Ministeriums bei dem betreffenden Statthalterei= bezw. Landespräsidium vorzusprechen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Juli 1897, Nr. 2207/Präs., in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. Juli 1897. Z. 9851. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Maria Köppl. Die mit dem Erkenntnisse der niederösterr. Landes¬ commission für Zwangsarbeits= und Besserungsanstalten vom 8. Mai 1897, Z. 36.750, für die Zwangsarbeitsanstalt Wiener=Neudorf notionierte Maria Köppl, Taglöhnerin, 54 Jahre alt, nach Langschlag im politischen Bezirke Zwettl in Niederösterreich zuständig, hat sich der Abtransportierung in diese Anstalt durch Flucht entzogen. Da die Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass sich Maria Köppl aus ihrem Heimatsorte nach Oberösterreich gewendet habe, wird zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juli 1897, Nr. 10.997/II, der Auftrag ertheilt, die Ausforschung der Genannten zu veranlassen und ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Steyr, 14. Juli 1897. Z. 9850. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden. Ausforschung des Schauspielers Moriz Fleischmann (Lenau). Laut der an das königliche ungarische Landes¬ vertheidigungs=Ministerium gerichteten Zuschrift des königl. ungarischen Ministers des Innern vom 12. Mai l. J., Z. 43.612/I, ist die Staatsbürgerschaft des derzeit unbe¬ kannten Aufenthaltes sich befindlichen Moriz Fleischmann, der gelegentlich des von Seite der Bezirkshauptmannschaft in Leoben am 22. November 1894 aufgenommenen proto¬ kollarischen Verhörs sich als im Jahre 1866 in Kloster¬ neuburg geboren und nach Szenicz in Ungarn zuständig ausgab und seiner Militärpflicht bisher nicht Genüge leistete, solange nicht festzustellen und in Betreff seiner Staatsbürger¬ schaft solange kein Bescheid zu erbringen, bis derselbe auf¬ findbar ist und durch ein neuerliches Verhör des Genannten nähere Beweise erbracht werden können. Das königl. ungarische Landesvertheidigungsministerium hat nun unterm 18. Juni 1897, Nr. 32.864/XI, an das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung das Ersuchen gestellt, den Genannten, der sich nach den diesbezüglichen Nachforschungen unter dem Namen „Lenau“ als Schau¬ spieler beständig in Oesterreich aufhält, currentieren zu lassen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1897, Z. 11.236/IV, wird daher der Auftrag ertheilt, die entsprechenden Nachforschungen nach dem Ge¬ nannten einzuleiten und ein allfälliges positives Resultat hieher anzuzeigen. Steyr, am 14. Juli 1897. Z. 10.274. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten = Commanden. Feststellung der Identität einer in Weißenkirchen aufge¬ fundenen Leiche. Am 1. Juli 1897 wurde im Abkehrbache der soge¬ nannten Riplmühle in Weißenkirchen, Bezirk Vöcklabruck, die Leiche eines unbekannten Mannes im Alter von mindestens 40 Jahren gefunden. Das Gesicht war infolge der vorgeschrittenen Ver¬ wesung unkennbar, da die Leiche bereits etwa 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte. Spuren einer Gewaltthat wurden an der Leiche nicht vorgefunden. Der Verstorbene dürfte von dem von Freudenthal nach Frankenmarkt führenden Wege abgeirrt und in den an der tiefsten Stelle zwei Meter tiefen Abkehrgraben ge¬ stürzt sein. Alle zur Agnoscierung dienenden Gegenstände, als: dessen Schuhe, Geldtäschchen, Stücke von der Kleidung, Sack¬ tuch sind in der Leichenkammer in Weißenkirchen aufbewahrt. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juli 1897, Nr. 11.430/II, wird der Auftrag ertheilt, entsprechende Erhebungen über die Identität der vorbeschriebenen Leiche einzuleiten und ein allfälliges positives Ergebnis anher zu berichten. Steyr, am 20. Juli 1897. Z. 10.273. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität und Provenienz eines beim k. k. Bezirksgerichte Fügen inhaftierten Individuums. In den Arresten des k. k. Bezirksgerichtes Fügen be¬ findet sich ein weger Landstreicherei und Bettels abge¬ straftes Individuum, welches jede Auskunft über seine Person und Heimat verweigert. Er gibt an, Josef zu heißen, will jedoch weder seinen Geschlechtsnamen und seinen Geburtsort wissen, noch seine Eltern gekannt haben. Ueber sein Vorleben ist von ihm nur zu erfahren, dass er ledig, niemals gerichtlich oder poli¬ zeilich beanständet und nie zum Militär abgestellt worden ein soll. Er habe sich bisher stets als Taglöhner, meist bei Eisenbahnbauten, unter anderem in den 70er Jahren durch ängere Zeit in Wies in Böhmen (?) als Taglöhner aufge¬ halten. Er ist ungefähr 50 bis 60 Jahre alt, 164 Centi¬ meter groß, hat ovales Gesicht, schwarzgraue Haare und üppigen Bartwuchs. Als besonderes Kennzeichen wird eine kleine Narbe an der Stirne oberhalb des linken Auges erwähnt. Er spricht gut deutsch mit italienischem Accent und italienisch, welche Sprache wahrscheinlich seine Muttersprache ist, mit dem Dialecte der Provinz Vicenza.

3 Er macht nicht den Eindruck eines Idioten, sondern dürfte Ursache haben, seine Identität und Herkunft geheim zu halten. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Juli 1897, Z. 11.736/II, wird der Auftrag ertheilt, ent¬ sprechende Erhebungen üder die Identität und Zuständigkeit des vorbeschriebenen Individuums zu pflegen und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Eine Photographie dieses Individuums erliegt bei der k. k. Statthalterei, und kann auf Verlangen zur Einsicht¬ nahme übermittelt werden. Steyr, am 20. Juli 1897. Verzeichnis von Gewerbs= und Concessions=Verleihungen pro Juni 1897. 1. Franz Schedelberger in Bad Hall Nr. 46, Markt¬ fierantie mit allen Gemischtwaren=Artikeln. 2. Amalie Blineder, Wirtsgewerbe in Sierning Nr. 235. 3. Johann Hieslmair, Wirtsgewerbe in Unterrohr Nr. 3, Gemeinde Rohr. Ausdehnung auf den Brantweinschank. 4. Johann Weigl, Schuhmachergewerbe in Wickendorf Nr. 20, Gemeinde Losensteinleithen. 5. Johann Hübl, Bäckergewerbe in Kleinraming Nr. 18, Gemeinde St. Ulrich. 6. Andreas Wimböck, Sierninghofen Nr. 28, Gemeinde Sierning. Gemischtwarenhandel mit Zucker, Kaffee, Salz, Petroleumverschleiß, gebrannte geistige Getränke in ver¬ schlossenen Gefäßen und denaturierter Spiritus. 7. Johann Wagenleitner, Productenhandel mit Fuhr¬ werk in Perzendorf Nr. 60, Gemeinde Wartberg. 8. Karl Aumair, Krämerei mit Zucker, Kaffee, Petro¬ leum und Salz in Sierninghofen Nr. 82, Gemeinde Sierning. 9. Therese Peterlehner, Fragnerei mit Zuckerverschleiß in Kematen Nr. 39. 10. Bertha Zuljau, Handel mit Gemüse und Obst, im Landbezirke umherziehend, in Steyr, Ennsdorf Nr. 317. 11. Josef Kleschpis, Büchsenmachergewerbe und Waffen¬ handel im Markte Weyer Nr. 137. 12. Karl Steinparzer, Müllergewerbe in St. Leonhard Nr. 12, Gemeinde Pucking. 13. Ignaz Rother, Schuhmachergewerbe in Ramingsteg Nr. 2, Gemeinde St. Ulrich. 14. Therese Pühringer, Victualienhandel in Kroisbach Nr. 14, Gemeinde Egendorf. 15. Barbara Kargl in Lausa Nr. 202, Krämerei mit Schnittwaren. 16. Klara Scharmüller, Müllergewerbe in Fipbach Nr. 20, Gemeinde Pucking. 17. Franz Bergmann, Brantweinausschank und Klein¬ verschleiß in Littring Nr. 30, Gemeinde Eberstallzell. Verzeichnis von per Monat Juni 1897 zurückgelegten Gewerbe¬ scheinen und Concessionen. 1. Alois Haselbauer, Victualienhandel in Moderndorf Nr. 46, Gemeinde Pfarrkirchen. 2. Gallus Rechenmacher, Neuhofen Nr. 58, Brant¬ weinhandel in geschlossenen Gesäßen. 3. Karl Klein, Brettersäge in Reichraming. 4. Gallus Rechenmacher, Neuhofen Nr. 58, Handel mit Zucker, Kaffee, Petroleum. 5. Karl Klein, Messingfabrik in Reichraming. 6. Vincenz Seyfried, Brantweinkleinverschleiß in Sarning Nr. 7, Gemeinde Garsten. 7. Rosalia Stockhammer, Spezerei= und Schnittwaren¬ handel in Pichlern Nr. 59, Gemeinde Sierning. 8. Johann Kerschberger, Ziegelei in Wolfgangstein 15, Land Kremsmünster. 9. Friederike Lorenz, Blumengeschäft in Losenstein¬ leithen Nr. 16. 10. Wolfgang Winter, Messerergewerbe in Neuzeug Nr. 22, Gemeinde Siernina. 11. Franz Schöcklmüller, Messerergewerbe in Neuzeug Nr. 124, Gemeinde Sierning. 12. Franz Hölzl, Wirtsgewerbe in Unterrohr Nr. 3, Gemeinde Rohr. 13. Josef Moser, Wirtsgewerbe in Sierninghofen Nr. 82, Gemeinde Sierning. 14. Franz Gütlbauer, Schmiedgewerbe ohne Huf¬ beschlag in Sierninghofen Nr. 13, Gemeinde Sierning. 15. Anton Stadick, Schlossergewerbe in Ternberg Nr. 32. 16. Simon Stockhammer, Schuhmachergewerbe in Pichlern Nr. 32, Gemeinde Sierning. 17. Matthias Michlmair, Schuhmachergewerbe in Weichstetten Nr. 61, Gemeinde Thanstetten. 18. Gallus Rechenmacher, Wirtsgewerbe in Neuhofen Nr. 58. 19. Matthias Mittermair, Spenglerei in Losenstein Nr. 51. 20. Josef Kammerhuber, Hufschmiedgewerbe in Schiedl¬ berg Nr. 63, Gemeinde Thanstetten 21. Johann Wiedermann jun., Uhrmachergewerbe in Bad Hall Nr. 57. 22. Vincenz Schüßleder, Uhrmachergewerbe in Gro߬ raming Nr. 42. 23. Gallus Rechenmacher, Lederausschnitt in Neu¬ hofen Nr. 58. 24. Franz Mara, Schneidergewerbe in Christkindl Nr. 3, Gemeinde Garsten. 25. Karl Mayr, Wirtsgewerbe in Weyer Nr. 29. 26. Rosalia Holletz, Kleidermacherei in Sierning Nr. 76. 27. Matthias Gmeiner, Schuhmachergewerbe in Kraxen¬ thal Nr. 6, Gemeinde Garsten. 28. Josef Mehringer, Schuhmachergewerbe in Eben¬ boden Nr. 41, Gemeinde Ternberg. 29. Wolfgang Hagmair, Schuhmachergewerbe in Streming Nr. 5, Gemeinde Eberstallzell. 30. Francisca Reithböck in Weißkirchen Nr. 5 (Fleisch¬ hauerei). 31. Johann Hacker, Schneidergewerbe in Pucking Nr. 32. 32. Johann Löffler, Schweinehandel im Markt Krems¬ münster Nr. 64. 33. Alois Gruber, Getreidehandel in Weichstetten Nr. 5, Gemeinde St. Marien. 34. Franz Berghuber, Niederschöffering Nr. 10, Ge¬ meinde St. Marien. Ausleihen einer Dampfdreschmaschine. 35. Anton Kaiser, Schuhmachergewerbe in Gro߬ raming Nr. 13. 36. Josef Watzinger, Hutmachergewerbe in Weyer (Markt) Nr. 13. 37. Anton Haslinger, Schuhmachergewerbe in Ebenboden Nr. 30, Gemeinde Ternberg. 38. Josef Rödl, Tischlergewerbe in Wartberg Nr. 52. 39. Franz Huber, Bäckerei in Unterhimmel Nr. 5, Gemeinde Garsten. 40. Josef Hager, Bäckerei in Hasenufer Nr. 6, Gemeinde Pucking.

4 41. Eva Spatz, Ziegelei in Pesendorf Nr. 1, Ge¬ meinde Garsten. 42. Anna Resch, durch Pächter Josef Huber, Mühle in Hofkirchen Nr. 46, Gemeinde Losensteinleithen. 43. Florian Salzwimmer, Naturblumenhandel in Bad Hall Nr. 50. 44 Karl Reichhör, Gaflenz Nr. 5, Krämerei mit Schnittware, dann Brantweinkleinverschleiß. C. Sonstige Gewerbs=Veränderungen. 1. Vincenz Zamazal, Weberei in Großraming Nr. 53. Standortsverlegung nach Arzberg Nr. 24, Gemeinde Reichraming. 2. Klara Scharmüller, Müllergewerbe in Fripbach Nr. 20, Gemeinde Pucking. Geschäftsführer: Simon Peterwagner. 3. Karl Baumgartner, Tischlergewerbe in Sarning Nr. 25, Gemeinde Garsten. Standortsverlegung nach Aschach Nr. 7. Z. 10.068. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Juli bis 10. Juli 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Pirchhorn. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Reichraming; Gemeinde Weyer, Ortschaft Weißwasser. 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer (Land), Ortschaft Kleinreifling. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Stiftung bei Leonfelden, Ortschaft Weinzierl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaften Traundorf, Weyer. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Neu=Aigen. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Ittensam: Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Gries; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Hehenberg; Gemeinde und Ortschaft Sipbachzell; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Krift. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Harlingsödt; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ortschaft Mühlbach. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Wetzelstein. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Krems¬ münster (Land), Ortschaften Dirnberg, Grub, Krift; Ge¬ meinde Ried, Ortschaft Pesendorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Pernau. Gemeinde Pollham, Ortschaft Forsthof. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ort¬ schaften Kronau, Meierhof: Gemeinde St. Leonhardt, Ort¬ schaften Oberarzing, Rehberg; Gemeinde St. Oswald, Ortschaften Florentein, March, Markt, Wippl. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ schaften Erdmannsdorf, Schallhof. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Hohenzell, Ortschaften Hillprechting. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ schaft Linzer Vorstadt; Gemeinde Grünbach, Ortschaften Grünbach, Lichtenau, Mitterbach; Gemeinde Waldburg, Ortschaft St. Peter; Gemeinde Windhaag, Ortschaften Ober¬ windhaag, Predetschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Lausa. Steyr, am 16. Juli 1897. Z. 10.067. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.594|II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg. Angesichts des Umstandes, dass die Maul= und Klauen¬ seuche in den oberösterreichischen politischen Bezirken Linz (Land) und Steyr (Land) neuerdings zum Ausbruche ge¬ kommen ist, fand die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg mit der Kundmachung vom 7. Juli 1897, Z. 23.747, vorläufiz und zwar bis zur erzielten Isolierung der aufgedeckten Seuchenherde unter gleichzeitiger Be¬ hebung ihrer Kundmachung vom 10. Juni 1897, Z. 20.281, die Einfuhr von lebenden Klauenthieren aus Oberösterreich nach Tirol und Vörarlberg zu untersagen. Dies wird unter Bezugnahme auf die h. d. Kundmachung vom 14. Juni l. J., Z. 9796/II, mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass dieses Verbot, dessen Uebertretung der Ahndung im Sinne des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nc. 51, unterliegt, mit dem Tage seiner Ver¬ lautbarung in den amtlichen Landesblättern von Tirol in Kraft getreten ist. Linz, am 12. Juli 1897. Für den k. k. Statthalter: St. Julien m. p. Steyr, am 16. Juli 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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