Amtsblatt 1897/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. April 1897

3 burg, zuletzt in Linz. — 5. Karl Schellenbacher, geb. 1870, Wagner, zuständig nach Weinburg, zuletzt in Grünau. — 6. Leopold Gritsch, geb. 1870, zuständig nach Weinburg, zuletzt in Lilienfeld. — 7. Franz Strobl, geb. 1871, zu¬ ständig nach Weinburg, zuletzt in Wilhelmsburg. 8. Johann Reiter, geb. 1870, Sensenschmied, zuständig nach Türnitz, zuletzt in Mürzzuschlag. Steyr, am 8. April 1897. Z. 4953. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5479/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Steiermark und das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Steiermarks nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den gegenwärtigen Stand der Maul= und Klauenseuche in Steiermark findet die k. k. ober¬ österreichische Statthalterei nunmehr auch das mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 25. Februar l. J., Z. 2950, gegenüber den politischen Bezirken Graz (Stadt) und Graz Umgebung) erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenthieren nach Oberösterreich außer Wirksamkeit zu setzen und unter Beobachtung der für den Viehverkehr im allgemeinen in Geltung bestehenden Bestimmungen wieder zu gestatten. Nachdem jedoch in der letzten Zeit die Schweinepest durch Provenienzen Südsteiermarks in das hiesige Ver¬ waltungsgebiet eingeschleppt wurde, und die Seuche that¬ sächlich in mehreren politischen Bezirken daselbst herrscht, so findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei zur Ver¬ hinderung weiterer Einschleppungen der erwähnten Seuche die Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Rann, Cilli, Windischgraz, Marburg, Pettau und Luttenberg nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Diese Verfügung tritt an Stelle der obcitierten Kund¬ machung mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen der¬ selben nach dem Gesetze vom 22. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 54) geahndet. Linz, am 1. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 9. April 1897. Z. 5087. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5402/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr mit Ungarn und Croatien¬ Slavonien. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 30. März d. J., Z. 9930, anher eröffnet, dass nach dem letzten officiellen Epizootien=Ausweise des königlich ungarischen Ackerbau =Ministeriums vom 24. März 1897 die Maul= und Klauenseuche im Comitate Sopron nur mehr in einer Gemeinde besteht und das Gebiet der königlichen Freistadt Sopron davon gänzlich frei ist. Die k. k. Statthalterei findet daher das mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 27. März d. J., Z. 4914/II, bezüglich des Stadtgebietes und des Comitates Sopron ver¬ fügte Verbot der Einfuhr dieser Provenienzen auf den 5. April 1897 festzusetzen. Dies wird unter Bezugnahme auf die oben genannte Kundmachung hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 3. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 9. April 1897. Z. 5086. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1897. 1. Maul= und Klauensenche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ortschaft Oberdambach. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ort¬ chaft Zeiling. 2. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Gleink, Ortschaft Dietach. 3. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land); Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Kleinraming, Ramingsteg. 4. Schweinepest. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Pattig¬ ham; Gemeinde und Ortschaft Schildern. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaften Bruckmühl, Hausrucködt, Untermühlau, Thomas¬ roith, Schlag, Ottnang; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Redl; Gemeinde und Ortschaft Wolfsegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Schwanenstadt. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, am 9. April 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

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