Amtsblatt 1897/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. April 1897

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1897. Steyr, am 15. April. Nr. 15. Z. 462/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Die Freigebung des 1. Mai l. J. an jenen Volks¬ schulen, an welchen das Schuljahr nicht mit dem 30. Mai schließt, ist nicht gestattet. Steyr, am 9. April 1897. Z. 2239. An alle Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer betreffend die Vornahme der Militärtaxbemessung für den Gerichtsbezirk Weyer. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, R. G. Bl. Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1896 für die im Gerichtsbezirke Weyer a. E. Zuständigen Freitag den 30. April 1897 mit dem Beginne um 10 Uhr vormittags in der Gemeinde¬ Kanzlei des Marktes Weyer statt. Da es wünschenswert erscheint, nähere, in den Militärtax=Verzeichnissen nicht an¬ geführte Ausschlüsse über die Verhältnisse der Militärtax¬ pflichtigen zu erhalten, werden die Herren Gemeinde=Vorsteher eingeladen, sich an dem obgenannten Tage in dem bezeich¬ neten Locale einzufinden, um der Commission allfällige Aufklärungen geben zu können. Steyr, am 5. April 1897. Z. 488/ B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der oberösterreichische Landesausschufs hat mit der Note vom 19. März 1897, Z. 3912 und 3985, den k. k. Landesausschuss ersucht, die Einleitung zur Anmeldung für die Betheilung von Lehrpersonen an den öffentlichen Volks= und Bürgerschulen in Oberösterreich mit Beihilfen aus Familienrücksichten aus der hiezu vom oberösterreichischen Landtage mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 1897 für das Jahr 1897 bewilligten Dotation von 10.000 fl. in der bisherigen Weise zu treffen und die mit den erforderlichen Bestätigungen begleiteten Anmeldungen dahin gelangen zu lassen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 5. April 1897, Z. 837, wird bekannt gegeben, dass die Anmeldungen im Sinne des h. ä. Erlasses vom 28. Mai 1892, Z. 720 (Amtsblatt Nr. 22 ex 1892), binnen drei Wochen, und zwar entweder mündlich bei den betreffenden Ortsschulräthen, welche jedoch über derartig vorgebrachte mündliche An¬ suchen nicht in Ortsschulrathssitzungen zu be¬ rathen haben, oder schriftlich bei der vor¬ gesetzten Bezirksschulbehörde zu erfolgen haben. In dem letzteren Falle sind sämmtliche Ausweis¬ rubriken genau und vollständig und bei sonstiger disciplinar¬ mäßiger Behandlung wahrheitsgetreu auszufüllen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 9. April 1897. Z. 490/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der hohe k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 1. April l. J., Z 852, folgendes anher eröffnet: „Laut der vom hohen k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministerium veranlassten Concursausschreibung werden mit dem Beginne des Schuljahres 1897/98 in der k. u. k. Marine=Akademie in Fiume voraussichtlich 40, in den k. u. k. Militär¬ Erziehungs= und Bildungsanstalten beiläufig 320, dann im Officierstöchter=Erziehungsinstitute in Oedenburg 27 ganz und halb freie Aerarial=Stiftungs= und Zahlplätze zur Be¬ setzung gelangen. Die Einschaltung der Concursausschreibung für Zöglingsplätze an der k. u. k. Marine=Akademie in Fiume wurde im Hauptblatte der „Linzer Zeitung“ Nr. 57, 58 und 59 vom 11., 12. und 13. März l. J. veranlasst, die Verlautbarung der Concursausschreibung für die Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten erfolgte im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ vom 28. März 1897, Nr. 71, und jene für die Aufnahme in das Officierstöchter¬ Institut in Oedenburg im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ vom 1. April 1897, Nr. 74. Zugleich wird bekannt gegeben, dass das nächste Schuljahr in den Militärrealschulen am 1. September, in den Militär=Akademien aber am 18. September beginnen

2 wird, und dass in den II. und IV. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule, dann in alle drei Jahrgänge der Militär¬ Oberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht statt¬ findet, weil in diesen Jahrgängen nur jene Plätze besetzt werden, welche durch zufälligen Abgang frei werden. Ebenso können im Officierstöchter=Erziehungsinstitute zu Hernals in Wien mit Beginn des nächsten Schuljahres wegen der Standes= und Raumverhältnisse dieses Institutes weder Freiplätze noch Zahlplätze besetzt werden. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, für die geeignete Verlautbarung dieser Concursausschreibungen Sorge zu tragen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 9, April 1897. Z. 5088. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforscheng des militärtarpflichtigen Raimund Helmreich Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 24. März 1897, Z. 7195/1631 IIb ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des militärtaxpflichtigen Raimund Helmreich, Knechtes, geboren am 25. August 1871 in Griesbach, Bezirk Groß=Gerungs, als Sohn des Ignaz und der Maria Helmreich, zuständig nach Hypolz, Bezirk Gro߬ Gerungs, angesucht. Früherer Aufenthalt: Alt=Melon, Bezirk Groß=Gerungs, und Kemmelbach, Bezirk Melk. Nachdem die in Niederösterreich eingeleiteten Nach¬ forschungen nach dem Vorgenannten erfolglos geblieben sind, wird zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1897, Nr. 5155/IV der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und ein all¬ fälliges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 8. April 1897. Z. 5089. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Franz Merx. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 24. März 1897, Z. 7195/1632 Ilb ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung des militärtaxpflichtigen Franz Merx, geboren im Jahre 1855 zu Nestreichs, Gemeinde Felsenberg, zuständig nach Felsenberg, Sohnes der Anna Merx in Nestreichs, angeblich in Wien im Aufenthalte, jedoch nicht gemeldet, Tischler, angesucht. Nachdem die hierüber in Niederösterreich eingeleiteten Nachforschungen erfolglos geblieben sind, wird zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1897, Nr. 5154/IV, der Auftrag ertheilt, die Ausforschung des Genannten einzuleiten und ein allfälliges, positives Resultat anher zu berichten. Steyr am 8. April 1897. Z. 5090. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung von Militärtax=Pflichtigen. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidi¬ gung vom 25. März 1897, Z. 5994/1253 IIb ex 1897, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich d. a. um die Veranlassung der Ausforschung der in beiliegendem Verzeich¬ nisse aufgeführten Militärtaxpflichtigen, deren Aufenthalt in Niederösterreich nicht eruiert werden konnte, angesucht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. April 1897, Nr. 5403/IV, wird der Auftrag ertheilt, die Ausforschung der Genannten einzuleiten und ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Berzeichnis der auszuforschenden Militärtaxpflichtigen (Restanten). 1. Alois Gruber, geb. 1864, zuständig nach St. Veit a. d. G., zuletzt in Wilhelmsburg. — 2. Josef Hössiuger II, geb. 1869, Knecht, zuständig nach Kasten, zuletzt in Christoffen. — 3. Josef Hössinger I, geb. 1869, Knecht, zuständig nach Kasten, zuletzt in Asperhofen. 4. Franz Oehlmann, geb. 1871, Fabriksarbeiter, zuständig nach Kasten, zuletzt in Saaz. — 5. Peter Paul Pfeiffer, geb. 1871, Fabriksarbeiter, zuständig nach Eschenau, zuletzt in M. Zell (Amstetten). Steyr, den 8. April 1897. Z. 5091. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Ausforschung von Militärtax=Pflichtigen. Laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes=Vertheidigung vom 25. März 1897, Z. 6741/1498 Ilb ex 1896, hat die k. k. Statthalterei für Niederösterreich um die Veranlassung der Ausforschung der in beiliegendem Verzeichnisse auf¬ geführten Militärtax=Pflichtigen, deren Aufenthalt in Nieder¬ österreich nicht eruiert werden konnte, angesucht. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. April 1897, Nr. 5404/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, die Ausforschung der Genannten einzuleiten und ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Verzeichnis der auszuforschenden Militärtax=Pflichtigen, denen das Militärtax=Erkenntnis nicht zugestellt werden konnte. 1. Anton Brunner, geb. 1864, zuständig nach Wein¬ burg, zuletzt in Linsberg (Magarethen). — 2. Ferdinand Schellenbacher, geb. 1863, zuständig nach Weinburg, zuletzt 3. Josef Kraushofer, geb. 1863, in London (N.=Oe.). Diener, zuständig nach Weinburg, zuletzt in Linz. 4. Raimund Pfaffeneder, geb. 1868, zuständig nach Wein¬

3 burg, zuletzt in Linz. — 5. Karl Schellenbacher, geb. 1870, Wagner, zuständig nach Weinburg, zuletzt in Grünau. — 6. Leopold Gritsch, geb. 1870, zuständig nach Weinburg, zuletzt in Lilienfeld. — 7. Franz Strobl, geb. 1871, zu¬ ständig nach Weinburg, zuletzt in Wilhelmsburg. 8. Johann Reiter, geb. 1870, Sensenschmied, zuständig nach Türnitz, zuletzt in Mürzzuschlag. Steyr, am 8. April 1897. Z. 4953. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5479/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Steiermark und das Verbot der Einfuhr von lebenden Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Steiermarks nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den gegenwärtigen Stand der Maul= und Klauenseuche in Steiermark findet die k. k. ober¬ österreichische Statthalterei nunmehr auch das mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 25. Februar l. J., Z. 2950, gegenüber den politischen Bezirken Graz (Stadt) und Graz Umgebung) erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenthieren nach Oberösterreich außer Wirksamkeit zu setzen und unter Beobachtung der für den Viehverkehr im allgemeinen in Geltung bestehenden Bestimmungen wieder zu gestatten. Nachdem jedoch in der letzten Zeit die Schweinepest durch Provenienzen Südsteiermarks in das hiesige Ver¬ waltungsgebiet eingeschleppt wurde, und die Seuche that¬ sächlich in mehreren politischen Bezirken daselbst herrscht, so findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei zur Ver¬ hinderung weiterer Einschleppungen der erwähnten Seuche die Einfuhr von lebenden Schweinen aus den politischen Bezirken Rann, Cilli, Windischgraz, Marburg, Pettau und Luttenberg nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Diese Verfügung tritt an Stelle der obcitierten Kund¬ machung mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen der¬ selben nach dem Gesetze vom 22. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 54) geahndet. Linz, am 1. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 9. April 1897. Z. 5087. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5402/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr mit Ungarn und Croatien¬ Slavonien. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 30. März d. J., Z. 9930, anher eröffnet, dass nach dem letzten officiellen Epizootien=Ausweise des königlich ungarischen Ackerbau =Ministeriums vom 24. März 1897 die Maul= und Klauenseuche im Comitate Sopron nur mehr in einer Gemeinde besteht und das Gebiet der königlichen Freistadt Sopron davon gänzlich frei ist. Die k. k. Statthalterei findet daher das mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 27. März d. J., Z. 4914/II, bezüglich des Stadtgebietes und des Comitates Sopron ver¬ fügte Verbot der Einfuhr dieser Provenienzen auf den 5. April 1897 festzusetzen. Dies wird unter Bezugnahme auf die oben genannte Kundmachung hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 3. April 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 9. April 1897. Z. 5086. An die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1897. 1. Maul= und Klauensenche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten, Ortschaft Oberdambach. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ort¬ chaft Zeiling. 2. Pferderotz. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Gleink, Ortschaft Dietach. 3. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land); Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Kleinraming, Ramingsteg. 4. Schweinepest. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Pattig¬ ham; Gemeinde und Ortschaft Schildern. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaften Bruckmühl, Hausrucködt, Untermühlau, Thomas¬ roith, Schlag, Ottnang; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Redl; Gemeinde und Ortschaft Wolfsegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Schwanenstadt. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, am 9. April 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17 Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Im Verlage neu aufgenommene Drucksorte: Anmeldung zur Amschreibung von Parcellen, welche im Grundsteuercataster als Waldungen eingetragen sind, oder von Theilen derselben in eine andere Culturgattung. Redoction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchbruckerei in Steyr.

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