Amtsblatt 1897/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. April 1897

6 Buchhandlungen zu beziehen. Dasselbe behandelt in ein¬ gehender, leicht fasslicher Weise alle auf die Handhabung des öffentlichen Sanitätsdienstes in den Gemeinden Oberösterreichs bezüglichen Gesetze, Verordnungen und erörtert den gesammten Sanitätsdienst in einer dem heutigen Standpunkt der hygienischen Wissenschaft vollauf Rechnung tragender Weise. Das Werk bildet für die Gemeindebeamten und die Mitglieder der Sanitäts=Com¬ missionen ein leicht handliches Nachschlagebuch in allen vorkommenden Fällen des öffentlichen Sanitätsdienstes, ent¬ hält alle einschlägigen Normalien und gibt in den bei¬ folgenden Erörterungen dem praktischen Arzte, dem das Anschaffen und Studium der zahlreichen Specialwerke und Fachzeitschriften unmöglich wäre, eine erschöpfende, auf eine gründliche Kenntnis der gesammten neuesten Literatur begründete Anleitung für sein Handeln in jeden einzelnen Fällen. Es ist das gediegenste Compendium der Schul=, Bau= und Gewerbe=Hygiene und der Epidemie=Prophilaxis und =Tilgung. Mit sehr schätzenswerter Umsicht ist auch das Formale des Dienstes behandelt, und kann ich daher die Anschaffung dieses Buches den Gemeinde=Vorstehungen und Aerzten nur auf das dringendste empfehlen. Steyr, am 31. März 1897. NB. Obenerwähntes Buch ist bereits in der Sandbök'schen Buchhandlung in Steyr vorräthig. Z. 4391. An die Gemeinde-Vorstehungen Weyer, Großraming, Reichraming, Losenstein, Ternberg, Garsten, St. Ulrich und Gleink. Die nachfolgende Kundmachung ist sofort thunlichst zu verlautbaren. Steyr, am 25. März 1897. Zur Statth.=Z. 15.402 ex 1897. Kundmachung. Pionnier=Uebungen bei Hainburg. Auf der Donau nächst Hainburg werden im Jahre 1897 vom 1. April bis 15. September Uebungen im Wasserfahren und Kriegsbrückenschlagen durch das k. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 13 vorgenommen. Diese Uebungen finden vom 1. bis 30. April von 7 Uhr früh bis 11 Uhr vormittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags, vom 1. Mai bis 15. September von 6 Uhr früh bis 10 Uhr vormittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags statt. Bei denselben werden, abgesehen von anderen Uebungen, welche eine wesentliche Behinderung der Schiffahrt nicht hervorrufen können, daher besondere Vorkehrungen nicht erforderlich machen, am linken Donauufer von Kilometer 45·5 bis Kilometer 46 Einbauten in den Strom, welche sich bis auf eine Breite von höchstens 150 Meter in denselben erstrecken, stattfinden, am rechten User aber nächst der Lände von Hainburg Uebungen im Verankern vorgenommen werden. Wegen der erwähnten Einbauten am linken Ufer haben sich die Wasserfahrzeuge daher thunlichst an das rechte Ufer zu halten; bezüglich der Uebungen im Ankerwerfen am rechten Ufer ist die Anordnung getroffen, dass zu jener Zeit, während welcher diese Uebungen vorgenommen werden, bei Kilo¬ meter 43°5 eine blauweiße Fahne aufgesteckt und ein Aviso¬ posten aufgestellt ist, über dessen Meldung von der Annäherung eines Ruderfahrzeuges in der Naufahrt die etwa verankerten Pionnier=Fahrzeuge die Anker heben und überhaupt die Naufahrt freigeben werden. Falls während der Abhaltung solcher Uebungen in der Naufahrt begriffene Ruderfahrzeuge in Hainburg zuzufahren beabsichtigen, haben die Führer derselben dies dem Avisoposten bei Kilometer 43°5 durch Zuruf mitzutheilen, worauf seitens der Pionnier=Fahrzeuge nicht nur die Naufahrt vollständig freigegeben, sondern auch dafür Vorsorge getroffen wird, dass das Zufahren der Ruderfahrzeuge an der Lände in Hainburg gefahrlos stattfinden kann. Wien, am 18. März 1897. Von der k. k. u.-ö. Statthalterei. Z. 4392. An die Gemeinde-Vorstehungen Weyer, Großraming, Reichraming, Losenstein, Ternberg, Garsten, Gleink und St. Alrich. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 22. d. M., Z. 4669/VI, ist nachfolgende Kundmachung, betreffend den Schiffsverkehr bei Krems, vom 1. April l. J. angefangen, sofort thunlichst zu verlautbaren. Steyr, den 25. März 1897. Zur Statth.=Z. 21.771 ex 1897. Kundmachung. Schiffsverkehr bei Krems. Mit Rücksicht auf die mit 1. April 1897 beginnenden, am rechten Donau =Ufer zwischen der Straßenbrücke Stein¬ Mautern und der Eisenbahnbrücke bei Krems täglich vor¬ und nachmittags mit Ausschluss der Samstage, dann der Sonn= und Feiertage stattfindenden Uebungen im Kriegs¬ brückenschlage des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 6 werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems, behufs eines ungehinderten Fortganges der obigen Uebungen, sowie zur Vermeidung von Collisionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passierenden Schiffen und Flössen, nachstehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen: Für die Zeit vom 1. April bis Ende September wird in der Mitte des 3. Brücken=Stromfeldes vom linken Ufer der Straßenbrücke Stein=Mautern, desgleichen am linken Donauufer bei Dürnstein je eine blau=weiße Fahne vom k. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 6 ausgesteckt. Diese Fahnen, welche jeweilig insolange ausgesteckt bleiben, als die bezüg¬ lichen Uebungen an den Vor= und Nachmittagen währen, ollen die passierenden Schiffe und Flösse darauf aufmerksam machen, dass nauwärts der Straßenbrücke am rechten Ufer Pionnier=Uebungen stattfinden und diese Fahrzeuge zu er¬ höhter Vorsicht mahnen. Um jedwede Havarie mit den Kriegsbrücken hintanzuhalten, wird angeordnet, dass die auf der Naufahrt begriffenen Schiffe und Flösse obige Straßenbrücke im 1. bis 3. Stromfelde vom linken Ufer aus zu passieren, im letzteren Falle jedoch die daselbst ausgesteckte Fahne rechts zu lassen haben. Wien, am 17. März 1897. Von der k. k. u.=ö. Statthalterei.

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