Amtsblatt 1897/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. April 1897

Z. 4149. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Telegraphische Impfstoff - Bestellung. Es ist laut eines Berichtes der Direction der k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt in Wien an die k. k. nieder¬ österreichische Statthalterei im vorigen Jahre wieder¬ holt vorgekommen, dass seitens einzelner Impfärzte und Behörden, welche Impfstoff auf telegraphischem Wege be¬ stellt hatten, die hierüber beizubeingenden Bestellscheine nicht nur viele Tage später an die Direction der genannten Anstalt einsandten, sondern es auch unterließen, auf den¬ selben die bereits erfolgte telegraphische Bestellung vorzu¬ merken, wodurch es namentlich zur Zeit der Impfsaison ge¬ schehen konnte, dass seitens der k. k. Impfstoff=Gewinnungs¬ Anstalt Doppelsendungen effectuiert wurden, die nachher wieder zurückgenommen werden mussten. Um derartige, den Betrieb der Anstalt schädigende Vorkommnisse zu vermeiden, werden die Gemeinde=Vor¬ tehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 15. d. M., Z. 3904/V aufgefordert, die Impfärzte anzuweisen, im Falle einer telegraphischen Bestellung von Impfstoff aus der k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt den vor¬ schriftsmäßig ausgestellten Bestellschein umgehend an die genannte Anstalt einzusenden und in demselben auf die be¬ reits erfolgte telegraphische Bestellung ausdrücklich Bezug zu nehmen. Ferner wurde seitens der Impfstoff=Gewinnungs Anstalt darüber Klage geführt, dass der Ausfüllung der vorge¬ schriebenen Bestellscheine nicht immer die gebürende Sorg¬ falt zugewendet wurde und dass es namentlich bei der Rubrik „Schülerimpfungen“ häufig unterlassen wurde, den Bedarf hiefür nach Erstimpfungen und Wiederimpfungen zu specificieren. Da durch ein derartiges Vorgehen die Abrechnung der k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt mit den Landesfonds erheblich erschwert wird, sind die Impfärzte auch dahin anzuweisen, dass die gedachten Bestellscheine gewissenhaft ausgefüllt und jene Rubriken, unter welchen ein Impfstoff nicht angesprochen wird, deutlich durchstrichen werden. Bemerkt wird noch hiezu, dass laut Mittheilung der k. k. niederöst. Statthalterei vom 2. März l. J., Z. 11.033, die Direction der genannten Anstalt ermächtigt ist, mangel¬ haft ausgefüllte Bestellscheine zurückzuweisen. Steyr, am 23. März 1897. Z. 4346. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Eröffnung der XXXI. Staatslotterie. Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben die Eröffnung der XXXI. Staatslotterie für Civil=Wohlthätigkeitszwecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen und mit Allerhöchster Entschließung vom 20. December 1896 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass aus dem Reinertrage dieser Lotterie das Maria=Theresien=Frauenhospital in Wien, die Heilanstalt für Brustkranke der societa igienica in Lesina, der Verein zur Errichtung von Dienstbotenasylen in Wien, das von dem Convente der barmherzigen Schwestern in Lemberg zu errichtende Krankenhaus in Sadowa=Wisznia, das Waisen¬ haus der Congregation der armen Dienstmägde Christi in Prag und der Asylverein der Wiener Universität, das Internat für arme Studierende des Vereines „Ruthenisches Nationalhaus“ in Czernowitz, das Knabenwaisenhaus des Vincentiusvereines in Laibach, die Krankenanstalt des Elisabethiner Conventes in Klagenfurt, die Beschäftigungs¬ und Versorgungsanstalt für weibliche Blinde in Linz, der Verein zur Unterstützung armer Executen in Graz, die erste Heilcolonie für scrophulöse Kinder zu Rymanôw in Galizien und die Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft betheilt werde. Diese Lotterie enthält 7816 Gewinste in Barem, einge¬ theilt in 148 Treffer mit 3834 Vortreffern und 3834 Nach¬ treffern im Gesammtbetrage von 165.000 Goldkronen und 100.950 Gulden. Die Ziehung erfolgt unwiderruflich am 10. Juni 1897 um 12 Uhr mittags. Ein Los kostet 2 Gulden ö. W. Hievon werden die Gemeindevorstehungen infolge hohen Statthalterei=Präsidialerlasses vom 19. d. M., Z. 791, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Er¬ reichung der von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer ein¬ greifenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Diese Unterstützung wird umsomehr gewärtigt, als es sich in dem vorliegenden Falle um ein von der k. k. Regierung ins Werk gesetztes Unternehmen handelt, dessen Reinertrag auch einer gewiss wohlthätigen Anstalt dieses Kronlandes zu Gute kommen soll. Bestellungen auf solche Lose werden bis Anfangs Mai d. J. hieramts entgegengenommen und effectuiert. Steyr, am 24. März 1897. Z. 4685. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Fichtenpflanzen=Berkauf. Laut Bekanntgabe der k. k. Forst= und Domänen¬ Verwaltung Aussee vom 3. d. M., Z. 268, kann dieselbe im heurigen Frühjahre circa 100.000 Stück 4 jährige, nicht überschulte Fichtenpflanzen aus ihren Pflanzgärten abgeben und nach Zulass der Witterung, etwa bis Mitte April l. J., zur Aushebung und Versendung bringen. Die Pflanzen sind stufig erwachsen, haben eine gute, nicht zu lange Bewurzelung und eignen sich daher auch für wenig tiefgründige Böden. Der Preis für 1000 Stück solcher Fichtenpflanzen beträgt einschließlich der Verpackung und des Transportes bis zur Bahnstation Aussee 2 fl. 30 kr. Der entfallende Betrag ist von Privaten der Bestellung beizuschließen; sonst wird die Sendung gegen Nachnahme effectuiert werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur um¬ fassenden Verlautbarung an die dortigen Waldbesitzer in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 30. März 1897. Z. 4676. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Herren Gemeinde-Aerzte. Das Buch „Der Gemeindearzt.“ Aus der Feder des Herrn k. k. Oberbezirksarztes Dr. Johann Grill in Braunau ist ein Buch erschienen unter dem Titel: „Der Gemeindearzt“ und durch die hiesigen

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