Amtsblatt 1897/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Februar 1897

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 5. Steyr, am 4. Februar. 1897. Z. 1470. An sämmtliche Banitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen und die Herren Gemeinde=Rerzte. Gleichmäßige Bezeichnung derTodesarten. Um die in den monatlich anhe# vorzulegenden ärzt¬ lichen Behandlungsscheinen einzutragende Daten über die Todesursachen mit jenen, welche in den durch die Herren Gemeinde= Aerzte abzufassenden Jahres=Ausweise A über Todesarten eingetragen sind, möglichst übereinstimmend zu machen, bringe ich untenstehend jene Bezeichnungen zur Kenntnis der Herren Aerzte, nach welchen in den h. ä. statistischen Vierteljahres=Ausweisen die Todesfälle einge¬ reiht werden. Die Herren Aerzte werden daher ersucht, wo immer es möglich ist, jeden Todfall stets nur mit einer dieser 25 Bezeichnungen einzutragen und den binnen acht Tagen anher vorzulegende Ausweis A über die Todesarten 1896 nach Maßgabe dieser Benennungen abzufassen. Benennung der Todesarten der Verstorbenen: 1. Angeborene Lebensschwäche. 2. Tuberculose. 3. Lungen¬ entzündung. 4. Diphtherie. 5. Keuchhusten. 6. Blattern. 7. Scharlach. 8. Masern. 9. Flecktyphus. 10. Jleotyphus. 11. Dysenterie. 12. Cholera asiatica. 13. Cholera infantum. 14. Cholera nostras. 15. Kindbettfieber. 16. Wund¬ infectionskrankheiten. 17. Andere Infections=Krankheiten. 8. Uebertragbare Thierkrankheiten, Zoonosen. 19. Gehirn¬ schlagfluss. 20. Org. Herzfehler, Krankheiten der Blutgefäße. 11. Bösartige Neubildungen. 22. Sonstige natürliche Todes¬ ursachen. 23. Zufällige tödtliche Beschädigung. 24. Selbst¬ mord. 25. Mord und Todtschlag. Steyr, am 27. Jänner 1897. Z. 910/M. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Meldung von k. k. Uhlanen - Unterofficieren zum Activ¬ dienst in Wels. Das Commando des k. k. Landwehr=Uhlanen=Regi¬ mentes Nr. 6 in Wels hat das Ersuchen gestellt, bekannt zu geben, dass dem Regimente die Uebercomplettführung von acht Zugsführern oder Corporälen bewilligt wurde und dem¬ zufolge den sich meldenden gut conduisierten Unterofficieren die vollen chargenmäßigen Gebüren sammt Dienstesprämie vom Tage der Präsentierung an zugeführt werden. Diesbezügliche Anmeldungen von Unterofficieren des Assentjahres 1885 und 1886, welche im Cavalleriedienste ausgebildet sind, sind bis 15. d. M. hieher namhaft zu machen. Steyr, am 2. Februar 1897. Z. 107/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Bilderbogen für Schule und Haus. Mit Rücksicht auf das immer fühlbarer werdende Bedürfnis nach künstlerisch befriedigenden Anschauungs¬ mitteln beabsichtigt die Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in Wien „Bilderbogen für Schule und Haus“ heraus¬ zugeben. Diese Bogen sollen nach Entwürfen bewährter Künstler religiöse Darstellungen, dann Bilder aus der allgemeinen und der vaterländischen Geschichte und Geographie, ferner aus der Kunst= und Culturgeschichte, der Völkerkunde, der Legende und Sage, aus dem Gebiete des Thierlebens, des Märchens und jenem der technischen Erfindungen und Ein¬ richtungen bringen. Hiebei soll das vaterländische Moment besondere Betonung finden. Soweit ein Text für dieselben nothwendig erscheint, oll derselbe den Bogen, welche theils in Schwarzdruck, theils in färbiger Ausstattung hergestellt werden, in allen Landes¬ sprachen, und zwar in besonderen Ausgaben für jede der¬ selben, beigedruckt werden. Der Preis der Bilderbogen ist mit 10 Heller für das schwarze, mit 15 Heller für das färbige Blatt in Aussicht genommen. Mit Hinblick auf die pädagogisch=didactischen, die künstlerischen, sowie nicht minder auf die patriotischen Ziele dieses Unternehmens hat der Herr Minister für Cultus und Unterricht laut Erlasses vom 9. Jänner 1897, Z. 31.968 ex 96, der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst die Em¬ pfehlung der Bilderbogen an die Schulbehörden in Aussicht gestellt. Mit der Prüfung und Anerkennung der Bilderbogen wurde eine beim Ministerium für Cultus und Unterricht eingesetzte Commission betraut, und es erfolgt die Heraus¬ gabe der einzelnen Bogen erst nach Genehmhaltung seitens des Ministeriums.

2 Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 22. Jänner l. J., Z. 191/L.=Sch.=R., werden hievon die Ortsschulräthe und Schulleitungen schon jetzt in Kenntnis gesetzt und auf das bevorstehende Erscheinen der Bilderbogen mit der Einladung aufmerksam gemacht, innerhalb ihres Wirkungskreises die Verbreitung der Bogen seinerzeit möglichst zu fördern. Von der Herausgabe der Bilderbogen wird jeweilig nach dem Erscheinen derselben in geeigneter Weise Mit¬ theilung gemacht werden. Steyr, am 28. Jänner 1897. Z. 1629. An die Gemeinde- Vorstehungen. Bersicherungsanstalt des Vereines für Güterbeamte in Wien. Die Versicherungsanstalt des im Jahre 1880 gegrün¬ deten und seither stets eine sehr erspießliche und gemein¬ nützige Thätigkeit entfaltenden „Vereines für Güterbeamte in Wien (I., Minoritenplatz 4) hat sich kürzlich an das hohe k. k. Ackerbauministerium mit der Bitte gewendet, dass von dem genannten hohen k. k. Ministerium den land= und forstwirtschaftlichen Interessentenkreisen von dem Bestande dieses, als registrierte Hilfscasse eingerichteten Versicherungs¬ Institutes Kenntnis gegeben und dieselben eingeladen werden mögen, die Versorgung ihrer Angestellten und deren Hinterbliebenen im Wege der Versicherung bei der genannten Anstalt in Erwägung zu ziehen. Jedem in Vorlage gebrachten Gesuche wird in erster Linie auf die wünschenswerte Verständigung derjenigen Gutsbesitzer, land= und forstwirtschaftlichen, Montan= und sonstigen Industriellen und Pächter hingewiesen, welche Ange¬ stellte ohne Vorsorge für deren Zukunft verwenden; weiters wurden genannt die nicht in staatlicher Verwaltung befind¬ lichen Güter (von Stiften, Klöstern und Fonds) die land¬ und forstwirtschaftlichen Schulen, deren Personale nicht schon pensionsberechtigt ist, die fachlichen Corporationen und Genossenschaften 2c. In Anbetracht der vom obbezeichneten Vereine bisher zur Förderung der Interessen der land= und forstwirtschaftlichen Beamten entwickelten anerkennenswerten humanitären Wirk¬ samkeit werden die Gemeindevorstehungen zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 20. December 1896, Z. 1990/A.=M., und Statthalterei¬ Erlasses vom 14. Jänner l. J., Z.22.318/VIII, angewiesen, die in Betracht kommenden Interessentenkreise auf den Bestand der gedachten Versicherungsanstalt in angemessener Weise aufmerksam zu machen. Steyr, am 2. Februar 1897. Z. 1421. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Gewerbebetrieb im Umherziehen im Auslande. Nach § 56 d der Gewerbeordnung für das deutsche Reich (Reichsgesetz vom 1. Juli 1883) ist Ausländern der Gewerbebetrieb im Umherziehen principiell gestattet und dem Bundesrathe die Befugnis eingeräumt, die diesfalls nöthigen Bestimmungen zu treffen. Mit den bezüglichen, am 31. October 1883 bekanntgemachten Ausführungsbestim¬ mungen hatte der Bundesrath die Voraussetzungen festgestellt, unter welchen Ausländer zum Gewerbebetrieb im Umherziehen zugelassen werden, und wurden nach Punkt 5 dieser Be¬ stimmungen Ausländer, welche das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, von der Zulassung ausgeschlossen. Einer im Wege des k. u. k. Ministeriums des Aeußern an das hohe k. k. Handelsministerium gelangten Mittheilung zufolge hot nun, da im § 57a der deutschen Gewerbe¬ ordnung das Alter, vor dessen Erreichung der Wander¬ gewerbeschein den Inländern in der Regel zu versagen ist, vom vollendeten 21. auf das vollendete 25. Lebensjahr erhöht wurde, der Bundesrath in den Ausführungs¬ bestimmungen zur Gewerbeordnung vom 27. November 1896 auch für Ausländer die Zulassung zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, anstatt wie bisher von der Erreichung des 21., von der Ueberschreitung des 25. Lebensjahres abhängig gemacht. Von diesem Erfordernis darf nur ausnahmsweise gegenüber solchen Ausländern abgesehen werden, welche nachweislich in dem nächstvorangegangenen Kalenderjahre einen Wandergewerbeschein für dasselbe Gewerbe schon erhalten hatten. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums vom 29. December 1896, Z. 65.719, und h. Statthalterei¬ Erlasses vom 11. Jänner l. J., Z. 436/I, werden hievon die Gemeinde Vorstehungen zur Verlautbarung in den etwa berührten Kreisen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 28. Jänner 1897. Z. 1491. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Constatierung der Identität und Provenienz einer in Ober=Politz aufgegriffenen Taubstummen. Laut eines Berichtes der Bezirkshauptmannschaft in Böhm.=Leipa an die Statthalterei in Prag wurde am 23. August 1896 in Ober=Politz, Bezirk Böhm.=Leipa, eine ausweislose taubstumme Frauensperson, die weder lesen noch chreiben kann, aufgegriffen, und wird dieselbe bei der Gemeinde Böhmisch=Leipa in Verwahrung gehalten. Die im Verwaltungsgebiete der Statthalterei für Böhmen nach der Provenienz dieser Person angestellten Nachforschungen sind bisher ohne Erfolg geblieben. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Jänner 1897, Z. 1148/II, wird der Auftrag ertheilt, behufs Sicherstellung der Identität der erwähnten Taubstummen zweckdienliche Nachforschungen zu veranlassen und über ein positives Ergebnis derselben anher zu berichten. Bemerkt wird, dass eine Photographie der in Rede stehenden Frauensperson bei der Statthalterei in Prag erliegt. Personsbeschreibung: 142 Centimeter groß, 130 Centi¬ meter Armenspannweite, hat einen wackelnden Gang, Fu߬ spitzen beim Gehen einwärts, runde Gesichtsform, blaße Gesichtsfarbe, mittelhohe Stirne, braune Haare, blaugraue Augen, dunkelbraune Augenbrauen, stumpfe und aufge¬

3 stülpte Nase, vorstehende Lippen, die unteren Zähne gut, die oberen lückenhaft, bringt unartikulierte Töne hervor, und besitzt als besonderes Kennzeichen einen hühnereigroßen Kropf. Steyr, am 30. Jänner 1897. Z. 1202. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Jänner 1897, Nr. 73/IV, wurde Alexander Krobath zustande gebracht. Es sind demnach die mit dem h. a. Erlasse vom 11. August 1896, Z. 11.156, Amtsblatt Nr. 34, ange¬ ordneten Erhebungen einzustellen. Steyr, am 27. Jänner 1897. Z. 1382. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1289/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occu¬ pationsgebiete nach Oberösterreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Jänner d. J., Z. 1512, ist laut der Mittheilung des k. und k. gemeinsamen Finanzministeriums vom 4. und 13. Jänner 1897, Z. 55 und 366, die Maul¬ und Klauenseuche im Bezirke Bihac neu aufgetreten, in den Bezirken Bugojno und Glamoc gänzlich und im Bezirke Livno bis auf die Gemeinde Kazanci erloschen. Die k. k. Statthalterei findet sonach das derzeit für die bosnischen Bezirke Breka, Bugojno, Dervent, Glamoc, Gradacac, Livno und Dolni=Tuzla bestehende Verbot der Ein= und Durchfuhr von Wiederkäuern auf den bosnischen Bezirk Bihac auszudehnen und für die Bezirke Bugojno, Glamoc und Livno aufzulassen. Das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem ganzen Occupationsgebiete nach Oberösterreich bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Verfügung tritt an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 22. December 1896, Z. 21.718, für den Verkehr mit Klauenthieren aus dem Occupations¬ gebiete nach Oberösterreich getroffenen Anordnungen mit dem 25. Jänner d. J. in Wirksamkeit und werden Ueber¬ tretungen derselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R=G.=Bl. Nr. 51), beziehungs¬ weise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 24. Jänner 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 28. Jänner 1897. Z. 1556. An alle Gemeinde=Vorstenungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1473/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oberösterreich nach Salzburg. Im Hinblicke auf den letzten hierämtlichen Seuchen¬ ausweis fand die k. k. Landesregierung in Salzburg mit der Kundmachung vom 23. Jänner d. J., Z. 910, die Einfuhr von lebenden Wiederkäuern und Schweinen aus den politischen Bezirken Perg und Wels in das Herzoathum Salzburg zu untersagen, hingegen aus den übrigen Bezirken von Ober¬ österreich zu gestatten. Uebertretungen dieser mit dem 24. Jänner l. J. in Wirksamkeit getretenen Anordnun werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51 bestraft. Hiedurch wird die hierämtliche Kundmachung vom 13. December 1896, Z. 21.163. außer Kraft gesetzt. Linz, am 27. Jänner 1897. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 31. Jänner 1897. Z. 1633. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1897. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Unter¬ weitersdorf. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Lambach; Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Iming. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Strasserau. 2. Räude der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Klaus, Ortschaft Steyrling. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Wagenhub. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Eberstallzell; Gemeinde Wartberg, Ortschaft Strienzing. Steyr, 1. Februar 1897.

4 Z. 1747. An die Gemeinde=Vorstehungen Aschach, Garsten, Gastenz, Großraming, Rematen, Lausa, Losenstein, Neuhosen, Neustist, Piberbach, Reichraming, St. Marien, St. Alrich. Sierning, Ternberg, Thanstetten und Weyer. Amtsthierärztliche Bescheinigung der Biehpässe. Das Verbot der Ausstellung der Viehpässe für zum Exporte nach Deutschland bestimmtes Vieh, welches aus Anlass des Ausbruches der Maul= und Klauenseuche in den Gemeinden Garsten, Gaflenz, Lausa, Piberbach und St. Ulrich auf Grund der Bestimmungen des Artikels II des Vieh¬ seuchen=Uebereinkommens zwischen Oesterreich=Ungarn und dem Deutschen Reiche erlassen wurde, ist nunmehr wieder außer Kraft gesetzt. Hievon werden die genannten Gemeinde=Vorstehungen zur Darnachachtung und Richtschnur in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 1. Februar 1897. Z. 1746. Amts=Erinnerung. Die Gemeinde=Vorstebungen in Gaflenz, Garsten, Gleink, Losensteinleiten, Pucking, St. Marien, Sierning, Ternberg und Wartberg, welche die Ausweise zum Veterinär=Jahres¬ berichte pro 1896 noch nicht überreicht haben, werden hiemit angewiesen, die Vorlage derselben nunmehr sofort zu be¬ werkstelligen. Steyr, am 1. Februar 1897. Z. 569. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verflegskosten im Spitale zu Eggenburg. Laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 28. d. M., Z. 119.326, wurde das von der Stadtgemeinde Eggenburg errichtete Krankenhaus in Eggenburg im Ein¬ vernehmen mit dem n. ö. Landesausschusse als öffentliches Krankenhaus erklärt und die Verpflegstaxe für dasselbe vom 1. Jänner 1897 angefangen mit 1 fl. 50 kr. für die erste Verpflegsclasse und mit 90 kr. für die zweite Verpflegs¬ classe per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. De¬ cember v. J., Z. 22.406/V, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. Jänner 1897. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Todtenbeschau-Scheine Arztlicher Behandlungsschein — Sterbeschein Leichenbeschau-Protokoll zu beziehen in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redocion und Verlag der k. k. Beztrisbanptmanschaft Stepr. — Haassche Buchdruckeret in Stepr.

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