Amtsblatt 1896/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1896

Z. 16.912. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Einsendung der Ausweise zum Beterinär=Jahres¬ berichte pro 1896. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiermit aufge¬ fordert, die zum Veterinär=Jahresberichte pro 1896 nöthigen Ausweise und Berichte bis 15. Jänner 1897 längstens anher vorzulegen. Ich verweise demnach die Gemeinde=Vorstehungen auf die hierämtl. Erlässe vom 17. November 1889, Z. 11.800, Amtsblatt Nr. 23 ex 1891, vom 9. Juni 1890, Z. 6213, Amtsblatt Nr. 23 ex 1890, insbesondere vom 12. und 14. December 1891, Z. 14.146, 14.034, Amtsblatt Nr. 50 ex 1891, und beauftrage die Gemeinde=Vorstehungen, bei welchen die Vieh= und Fleischbeschau Aerzten und Cur¬ schmieden übertragen ist, die tabellarischen Ausweise über das Vorkommen der Tuberculose dem Veterinär=Jahresberichte beizulegen. Behufs richtiger Ausfüllung dieser Tabellen ist den Beschau=Organen das im Amtsblatte Nr. 50 ex 1891 beiliegende Formulare zur Benützung zu überlassen. Im Berichte über den Viehstand sind die Ursachen der Zu= und Abnahme der Hausthiere, sowie die Zuchtsverhältnisse der einzelnen Thiergattungen genau zu schildern und anzugeben, ob ein Aufschwung, Stillstand oder Rückgang in der Vieh¬ zucht und aus welchen Gründen wahrnehmbar war. Der tabellarische Ausweis über die durch ansteckende und sporadische Krankheiten in Abgang gekommenen Thiere ist vollständig ausgefüllt und nicht, wie es im Vorjahre geschah, unausgefüllt, als Fehlanzeige vorzulegen, da zweifel¬ los in jeder Gemeinde Erkrankungen, Todesfälle und Nothschlachtungen während eines Jahres vorkommen. Von den Cur= und Hufschmieden sind die Absolutorien und Prüfungszeugnisse unter Anführung der Ausstellung des Jahres, bezw. des Monates genau anzugeben. Ebenso sind bei dem Nachweise der Vieh= und Fleisch¬ beschauer und der Sachverständigen nach Absatz 4 der Durch¬ führungs=Verordnung zu § 8 des Thierseuchengesetzes die Anstellungsdecrete mit Datum und Zahl des gegebenen Jahres anzugeben. Die Formularien der Ausweise sind in der Haas'schen Buchdruckerei erhältlich. Schließlich haben jene Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebieten die Wohnsitze von Pferde= (Vieh=) Versicherungs¬ Vereinen bestehen, nach dem Statthalterei=Erlasse vom 1. März 1895, Z. 3568/II, welcher den betreffenden Ge¬ meinde=Vorstehungen bereits zur Kenntnis gebracht worden ist, die Ausweise über die Thätigkeit (Gebarungswesen) dieser Versicherungsvereine, und die Nachweisung über die im Jahre 1896 durch Tod oder andere Ursachen in Abgang gekommenen versicherten Pferde (Rinder) dem Jahresberichte anzuschließen. Steyr, am 3. December 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Für die löbl. Gemeinde-Vorstehungen: Der vorgeschriebene neue Registraturs-Plan sowie sämmtliche bedruckte Abtheilungs=Umschläge hiezu sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu haben. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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