Amtsblatt 1896/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1896

3 Grenzzollstation St. Margarethen an Maul= und Klauenseuche erkrankt befunden worden waren, alle bis dahin ertheilten Bewilligungen zum Import von Klauenthieren österreichisch¬ ungarischer Herkunft zurückgezogen, respect. die Einfuhr von Klauenthieren aus Oesterreich=Ungarn vom 12. November l. J. angefangen wieder verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 26. November 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 3. December 1896. Z. 16.551. An alle Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. November bis 26. November 1896. 1. Pferderotz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Oberneukirchen. 2. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach, Ort¬ schaft Schlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaft Unterrauchen¬ ödt; Gemeinde Windhag, Ortschaft Prendt. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ansfelden: Gemeinde und Ortschaft Urfahr. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Eberschwang, Ortschaften Oetzling, Reifeltsham. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gaflenz, Ort¬ schaften Breitenau, Kleingschnaidt, Oberland; Gemeinde Garsten, Ortschaft Mühlbach: Gemeinde und Ortschaft Lausa; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Weifersdorf; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaften Ebersegg, Kleinkollergraben. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ort¬ schaft Kleinraming. 3. Milzbrand. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Ahorn. 4. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Piberbach; Gemeinde und Ortschaft Liebenau. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Zell a. P., Ortschaft Wegleiten; Gemeinde Seewalchen, Ortschaft Pettig¬ hofen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Wiesen. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Natternbach, Ortschaften Edt, Heurath. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein¬ leiten, Ortschaft Kroisbach: Gemeinde St. Marien, Ort¬ schaft Weichstetten; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Graßing. 5. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Heiligenberg, Ortschaft Schörgendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Peuerbach, Ort¬ schaft Spielmannsberg. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Heiligenberg, Ortschaft Oberleiten. Steyr, am 4. December 1896. Z. 16.910. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer und an die Gemeinde=Vorstekung Ternberg. Rauschbrandschutzimpfung pro 1897. Im Jahre 1897 werden die Rauschbrandschutzimpfungen, wie bisher mit zweimaligem Impfstoffe an der Schulter der Rinder in der Zeit von Mitte März bis Mitte April l. J. wieder vorgenommen. Ich beauftrage daher die obigen Gemeinde=Vorstehungen, die Viehbesitzer hievon allgemein zu verständigen und selbe zur Anmeldung einzuladen. Hiebei müssen selbe auf¬ merksam gemacht werden, dass Verluste durch Rauschbrand trotz der Schutzimpfung vorkommen können. Nachdem das Interesse für die Rauschbrandschutzimpfung auch im Jahre 1896 zugenommen hat und daher wieder eine größere An¬ zahl von Jungrindern dieser Schutzimpfung unterworfen worden sind, so fordere ich die obigen Gemeinde=Vorstehungen auf, in dieser Sache kräftigst mitzuwirken. Die Anmeldungen zu den Rauschbrandschutzimpfungen sind bis Ende Jänner 1897 zuversichtlich anher vor¬ zulegen. In den Anmeldungen sind die Viehbesitzer mit Vor=, Zu= und Hausnamen und Wohnort, sowie die Stückzahl der zu impfenden Jungrinder genau anzugeben. Nachträgliche Anmeldungen, welche wie heuer während der Impfung noch erstattet werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Steyr, 7. December 1896. Z. 16.911. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten zur Köhrung. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des Ge¬ setzes vom 23. November 1883, Gesetz= und Verordnungs¬ blott Nr. 27 werden die Gemeinde=Vorstehungen aufge¬ fordert, sofort in ortsüblicher Weise zu verlautbaren, dass die Anmeldungen von Privathengsten zur Köhrung für die Deckperiode 1897 bis längstens 5. Jänner 1897 hieramts schriftlich oder mündlich zu erstatten sind. Die Anmeldung hat den Vor= und Zunamen, dann den Wohnsitz des Anmeldenden, ferner die genaue Angabe der Abstammung, Farbe, Alters, sowie den Standort des Hengstes zu enthalten. Steyr, am 7. December 1896.

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