Amtsblatt 1896/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Juni 1896

6 Z. 8179. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom vom 8. Juni 1896, Z. 9687/II, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 15.357. Kundmachung Wegen des verbreiteten B.standes der Schweinepest in Oberösterreich findet die k. k. Statthalterei auf Grund des § 3 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr 35, die Einfuhr von lebenden Schweinen aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg von nun an bis auf weiteres zu verbieten. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht, dass dieses Verbot mit dem Tage seiner Ver¬ laufbarung in den amtlichen Landesblättern in Kraft tritt und Uebertretungen desselben der Ahndung im Sinne des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=B.=Bl. Nr. 51, unterliegen. Innsbruck, am 2. Juni 1896. K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Steyr, den 14. Juni 1896. Z. 8276. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Z. 9999/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Hande's=(Futter)¬ Schweinen aus Oberösterreich nach Niederösterreich. Laut telegraphischer Mittbeilung der k. k. niederösterr. Statthalterei vom 10. d. M. ist die Einfuhr von Handels¬ (Futter)= Schweinen aus Oberösterreich nach Niederösterreich vom 12. Juni l. J. an bis auf weiteres verboten. Uebertretungen dieser Verfügung werden nach den Vor¬ schriften des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, geahndet werden. Linz, am 11. Juni 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. Juni 1896. Z. 8236. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Juni 1896, Nr. 1547/Präs., zur Kenntnisnahme und Verständigung eines in der Gemeinde eventuell domici¬ lierenden Thierarztes. Nr. 1987/Präs. Concursausschreibung. Zur Besetzung der erledigten Stelle des k. k. Bezirks¬ thierarztes in Cattaro, eventuell einer anderen im Ueber¬ setzungswege freiwerdenden k. k. Bezirksthierarzten=Stelle in Dalmatien mit den Bezügen der XI. Rangsclasse, d. h. 600 fl. Gehalt, 120 fl. Activitätszulage und zwei Quinquennal¬ Zulagen à 100 fl., wird der Concurs ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis 30. Juni 1896 beim k. k. dalmatinischen Statthalterei=Präsidium, mit folgenden Documenten belegt, einzubringen. a) Geburtsschein; b) das thierärztliche Diplom; c) das Zeugnis über die im Sinne der Ministerial=Ver¬ ordnung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37, mit günstigem Erfolge abgelegte Prüfung; d) den Nachweis über die absolvierten Vorstudien und über die bisherige Verwendung, sowie über die Kennt¬ nis der serbocroatischen und italienischen Sprache. In Ermanglung vollkommen qualificierter Bewerber werden eventuelle Gesuche jener diplomierten Thierärzte, die einer slavischen Sprache mächtig sind, berücksichtigt u. zw. auch wenn sie die Physicatsprüfung noch nicht abgelegt haben. Zara, am 1. Juni 1896. Vom Präsidium der k. k. dalmatinischen Statthalterei. Steyr, am 14. Juni 1896. Z. 8342. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.081/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Handels= (Futter=) Schweinen aus der Bukowina nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den Umstand, dass in der letzten Zeit in wiederholten Fällen bei Transporten von Handels¬ (Futter=) Schweinen aus der Buckowina Rothlauf aufgetreten ist, ein weiterer Transport dermalen wegen Schweinepest¬ verdacht unter Observation gestellt werden musste und in Niederösterreich bereits bei mehreren Transporten dieser Provenienz die Schweinepest thatsächlich constatiert wurde, findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Handels¬ Futter=) Schweinen aus der Buckowina nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Uebertretungen dieser Versügungen, welche mit dem Tage der Vrlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirk¬ samkeit treten, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G.=Bl. Nr. 51) bestraft. Linz, den 11. Juni 1896 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 17. Juni 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. I. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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