Amtsblatt 1896/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Mai 1896

3 Heer, 7. Stück — verlautbarten „Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten bei der Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“; 3. das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulaus¬ weis) des gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr*); 4. der Heimatschein. Die Bewerber um diese Stiftungsplätze haben außer diesen allgemeinen Erfordernissen noch insbesondere die Mittellosigkeit der Eltern (durch ein legales Mittellosigkeits¬ zeugnis), dann den Umstand, dass sie einer Familie des böhmischen Herren= und Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen, (durch Diplom oder Stammbaum) nachzuweisen, und ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Competenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist, — die Erklärung der Eltern oder Vormünder, dass sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines solchen Stiftungsplatzes die zur Unterstützung des Candidaten allenfalls noch nöthigen Auslagen zu tragen beizulegen. Laut der an das k. k. Ministerium für Landes=Ver¬ theidigung gelangten Mittheilung der Marine=Section des k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministeriums vom 19. Februar 1896, Nr. 414, können auch heuer Jünglinge, welche sich um Stiftungsplätze bewerben, wegen Mangels an Raum aber in Militär=Bildungs= und Erziehungsanstalten nicht unter¬ gebracht werden könnten, in der k. und k. Marine=Akademie Aufnahme finden, wenn sie den vorgeschriebenen Bedin¬ gungen entsprechen. Schließlich wird bekanntgegeben, dass das nächste Schuljahr an den k. und k. Militär=Realschulen am 1. Sep¬ tember, an den k. und k. Militär=Akademien aber am 8. September beginnen wird, und dass in den II. und IV. Jahrgang der k. und k. Militär=Unterrealschulen, dann in alle drei Jahrgänge der k. und k. Militär=Oberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht stattfindet, indem in diesen Jahrgängen nur jene Plätze besetzt werden, welche durch zufälligen Abgang frei werden. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statt¬ halterei in Prag zu überreichenden, genau nach den vor¬ stehenden Andeutungen zu instruierenden Competenzgesuche wird die Frist bis 15. Mai 1896 festgesetzt. Von der k. k. Statthalterei für Böhmen. Prag, am 26. März 1896. Z. 5989. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer in Feldbach aufge¬ griffenen Tanbstummen. Laut der an die hohe k. k. Statthalterei in Linz gerichteten Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 4. April 1896, Z. 9816, wurde am 16. d. M. in Feldbach *) Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haben das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1895/96 in die Anstalt mitzubringen. eine taubstumme Frauensperson aufgegriffen, deren Iden¬ tität bisher nicht festgestellt werden konnte. Dieselbe ist 20—25 Jahre alt, mittelgroß, hat ovales Gesicht, braune Augen, schwarze Haare, die Nase etwas aufgebogen. Der¬ elben fehlt der linke Unterschenkel, welcher Unterhalb des Knies im oberen Drittheile kunstgerecht amputiert wurde: die Amputation dürfte schon vor längerer Zeit erfolgt sein. Beim Gehen bedient sich diese fragliche Person zweier großer Holzkrücken. Ueber das mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 14. April 1896, Z. 6272, intimierte Ersuchen der genannten k. k. Statthalterei wird der Auftrag ertheilt, über die Identität und Zuständigkeit der genannten Frauens¬ person die geeigneten Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Steyr, den 30. April 1896. Z. 6317. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 7099/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Kindvieh aus Salzburg und Oberösterreich nach Baden. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern hat die großherzogliche Regierung von Baden unterm 5. März l. J. die Einfuhr von Rindvieh aus Salz¬ burg und Oberösterreich nach Baden verboten. Dies wird zufolge des Erlasses des h k. k. Ministe¬ riums des Innern vom 19. April d. J., Z. 11.366, hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 29. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 6. Mai 1896. Z. 6174. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. April bis 26. April 1896. 1. Maul= und Klauensenche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaft Großamberg. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Lindach. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Inzersdorf, Ortschaft Unterinzersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaften Schmierreith und Zudersdorf. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried.

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