Amtsblatt 1896/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1896

1896. der G. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 30. April. Nr. 18. Z. 5777. Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom. 8. April 1896 dem vom Land¬ tage des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Gesetzentwurse, betreffend die Auseinanderlegung der Orts¬ gemeinde Weyer in zwei selbständige Ortsgemeinden „Markt¬ gemeinde Weyer“ und „Landgemeinde Weyer“, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Steyr, am 23. April 1896. Z. 649/ B.=Sch.=R. An die Ortsschukräthe und Schulleitungen. Schulbeschreibung pro 1896/97. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen erhalten hiemit den Auftrag, die Acten über die im Sinne des Erlasses des h. k. k. o.=ö. Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, jährlich vorzunehmende Schulbeschreibung und zwar den Aufnahmsbogen A, die Tabelle B und den von den Schulleitungen auszufertigenden summarischen Ausweis bis längstens 10. Mai l. J. hieramts vorzulegen. Gleichzeitig haben die Schülleitungen die Erhebungen bezüglich des Impfzustandes der Schüler zu pflegen und auf der ersten Seite des Schulnachrichtenbuches kurz zu ver¬ merken. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 25. April 1896. Z. 5638. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Unt erstützungsschwindler Thomas Cadaj. * Der laut Arbeitsbuch vom 21. April 1894, Nr. 549, nach Gairach zuständige Spengler Adolf Thomas Cadaj, 20 Jahre alt, ledig, röm.=kath., mittlerer Statur, runden Gesichtes, mit braunen Haaren und Augen, ohne besondere Kennzeichen, hat es besonders auf Reisen um Triest und Pola abgesehen. Laut der Zeugnisse im Arbeitsbuche nimmt er nur vorübergehend Arbeit und lässt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse geben, wodurch diese empfind¬ lich geschädigt wird. Züfolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 7. April 1896, Z. 5687/II, intimierten Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 17. März l. J., Z. 6230, wird der Auftrag ertheilt, zu veranlassen, dass demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen aus¬ gefolgt werden, vielmehr dieser Vagant im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 23. April 1896. Z. 5680. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor der Bagantin Theresia Kandlbacher. Zufolge Berichtes der Stadtgemeinde=Vorstehung Salz¬ burg an die Landesregierung dortselbst hat die im Jahre 1858 geborene, zur Stadt Salzburg zuständige Diurnistens¬ gattin Theresia Kandlbacher, welche sich bis Ende Jänner l. J. im Versorgungshause in Salzburg in Unter¬ stand und Pflege befand, diese Anstalt freiwillig verlassen, treibt sich seit anfangs Februar l. J. im Lande Tirol be¬ stimmungslos herum und verursacht der genannten Stadt¬ gemeinde durch fortwährende Inanspruchnahme von Reise¬ vorschüssen Kosten. So hat dieselbe in der kurzen Zeit im Februar bis März l. J. in Innsbruck, Sterzing, Brixen, Bozen, Imst und Reute Reiseunterstützungen im Betrage von zusammen 11 fl. herausgeschwindelt und wird wahrscheinlich ihre Vaga¬ bundage noch weiter fortsetzen. Zufolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 9. April 1896, Nr. 6095/II, inti¬ mierten Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 2. April l. J., Z. 3903, wird auf die genannte Person aufmerksam gemacht, damit derselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit keine Geld=Unterstützung auf Kosten der Heimatsgemeinde verabreicht, sie vielmehr gegebenen Falles nach dem Schubgesetze behandelt werde. Steyr, den 22. April. 1896.

2 Z. 5756. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor dem Spitalsfrequentanten und Unter¬ stützungsschwindler Franz Weiß. Laut eines von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Feldbach an die k. k. Statthalterei in Graz erstatteten Be¬ richtes lässt sich der in der Gemeinde Meierdorf zuständige, im Jahre 1865 geborene Franz Weiß sortwährend in Krankenhäusern behandeln und entlockt verschiedenen Ge¬ meinden Reisevorschüsse und Unterstützungen, wodurch er seiner Heimatsgemeinde beziehungsweise auch dem Landes¬ fonde ungerechtfertigte Kosten verursacht. Zufolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 7. April 1896, Z. 5910/II, intimierten Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 29. März 1896, Z. 6693, wird der Auftrag ertheilt, zu veranlassen, dass demselben keinerlei Vorschüsse und Geldunterstützungen aus¬ gefolgt werden, beziehungsweise dass der Genannte vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitalspflege ausgenommen werde, vielmehr im Betretungsfalle der schub¬ polizeilichen Behandlung zugeführt werde. Steyr, am 22. April 1896. Z. 5779. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Constatierung der Identität und Provenienz des angeblichen Josef Horwath. In den Schubarresten von Landeck befindet sich seit dem December 1894 ein Individuum, welches sich Josef Horwath nennt, am 5. März 1868 in Sarbagrad in Ungarn geboren worden — und dorthin zuständig zu sein behauptet. Die Erhebungen aber, welche in Ungarn gepflogen worden sind, konnten zu keinem Resultate führen. Der vom genannten Individuum angegebene Name dürfte nicht sein richtiger Name sein, denn er hat bei seinen wiederholten Vernehmungen oft zu erkennen gegeben, dass er absichtlich seinen wahren Namen verschweige. Die fort¬ währende hartnäckige Weigerung, richtige Angaben zu machen, muss aber den Verdacht erwecken, er habe sehr gewichtige Gründe, nicht erkannt zu werden. Nachdem auch eine Ausschreibung im Central=Polizei¬ blatte erfolglos geblieben ist, wird zufolge der mit dem Er¬ lasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 17. April 1896, Z. 6563/II, intimierten Note der k. k. Statthalterei in Innsbruck vom 10. April 1896, Z. 10.308, der Auftrag er¬ theilt, eingehende Erhebungen über die Identität des er¬ wähnten Individuums zu pflegen und ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Der angebliche Horwath ist von großer, schlanker Statur, hat längliches Gesicht, gerade, proportionierte Nase, graublaue Augen, dunkle Haare, einen schwachen Schnurrbart und einen Anflug von Kinnbart; er spricht fließend deutsch, ohne besonderen Dialect (annähernd oberösterreichische Mund¬ art, ohne ungarischen Accent). Er hat auch einige Kenntnis der ungarischen Sprache, bedient sich aber derselben nicht. Eine Photographie dieses Mannes erliegt bei der hohen k. k. Statthalterei und wird über specielles Ansuchen zur Einsichtnahme übersendet werden. Steyr, am 22. April 1896. Z. 5755. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 6610/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Kindvieh aus den von der Lungensenche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das h. k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 12. April d. J., Z. 12.162, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R. G. Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen, nachstehenden Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres zu verbieten und zwar: 1) aus den Regierungsbezirken Potsdam, Stettin, Magdeburg, Arnsberg und Köln im Königreiche Preußen; 2) aus dem Regierungsbezirke Niederbayern im Königreiche Bayern: 3) aus der Kreishauptmannschaft Leipzig im König¬ reiche Sachsen; 4) aus dem Großherzogthume Sachsen Weimar; 5) aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 14. März d. J., Z. 4571, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ euchengesetzes vom 29. Februar 1880, R. G. B. Nr. 35, geahndet. Linz, den 18. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 23. April 1896. Z. 5879. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 6242 und 6611/II. Kundmachung betreffend des Verbot der Einfuhr von Rindern, beziehungs¬ weise Klauenthieren aus Oberösterreich nach Württemberg und nach Elsaß=Lothringen. Laut Mittheilung des k. und k. Ministeriums des kaiserl. und königl. Hauses und des Aeußern haben das

3 königl. württembergische Ministerium des Innern unterm 9. März 1896 die Einfuhr von Rindern nach Württem¬ berg und das Ministerium für Elsaß=Lothringen mit Ver¬ ordnung vom 21. März l. J. die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Oberösterreich nach den Reichsländern verboten. Dies wird auf Grund der Erlässe des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. und 13. April d. J., Z. 9837 und 11.836, hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 19. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 27. April 1896. Z. 5933. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 6974/II. Kundmachung betreffend die Gestattung der Vieheinfuhr aus Oesterreich¬ Ungarn nach Aachen. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 17. April d. J., Z. 11.365, hat der königlich preußische Landwirtschaftsminister durch Verfügung vom 16. März 1896 widerruflich gestattet, dass lebendes Rind¬ vieh aus Oesterreich=Ungarn mit Ausnahme des aus Gali¬ zien oder aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperr¬ gebieten stammenden Viehs, über die hiefür vorgesehenen Grenzeingangsstellen der deutsch=österreichischen Grenze in den öffentlichen, mit der Eisenbahn in Verbindung stehenden Schlacht= und Viehhof der Stadt Aachen unter den üblichen Bedingungen eingeführt werde. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 23. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. April 1896. Z. 5990. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Richtigstellung. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. April 1896, Z. 10.868, ist bei der Mundierung des Ministerial=Erlasses vom 22. März d. J., Z 9049, ein sinnstörender Fehler unterlaufen. Es hat sonach der Absatz der hierämtlichen Kundmachung vom 26. März d. J., Z. 5293/II, beginnend mit den Worten: „Die bisher stattgehabte Einfuhr“ und endet mit: „bleibt unberührt“, richtig zu lauten: „Die bisher stattgehabte Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zu¬ stande mit noch anhaftenden Nieren und dem intacten Nierenfett wird ebenso aufrecht erhalten, wie die Einfuhr von ebenden Schweinen im Gewichte von mindestens 120 Kilo¬ gramm aus den jeweilig nicht gesperrten Jurisdictionsgebieten nach den von hieraus auf Grund der ertheilten Weisung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039, namentlich bezeichneten größeren Consumorten.“ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 16. April l. J., Z. 6360/II, zur Richtigstellung der mit h. ä. Erlasse vom 31. März 1896, Z. 4824, Amtsblatt Nr. 14, verlautbarten Statthalterei¬ Kundmachung vom 26. März l. J., Z. 5293/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. April 1896. Z. 5934. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6676/II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von Klauen¬ thieren aus Salzburg. Da laut Mittheilung der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 14. April d. J., Z. 4541, sowohl im Stadt¬ bezirke Salzburg, als auch im Gerichtsbezirke Mattsee die Maul= und Klauenseuche abgeheilt und die Desinfection vollzogen ist, so findet die k. k. Statthalterei nunmehr auch das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 9. April d. J., Z. 6024, auf den Gerichtsbezirk Mattsee und das Gebiet der Stadt Salzburg beschränkte Verbot der Einfuhr von Klauenthieren außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Klauenthieren aus ganz Salzburg nach Ober¬ österreich unter den bezüglich des Viehverkehres in Geltung bestehenden allgemeinen Bestimmungen wieder zu gestatten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 21. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. April 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

Alle vorgeschriebenen Schul=Drucksorten sowie die mit Erlass der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr im Erlasse vom 7. April 1896, Z. 5168, erwähnte Drucksorte Krankheits=Anzeige sind in Haas'scen Huchdruckerei in Stege, Grünmarkt Nr. 7 vorräthig. Aehorlion und Verlag der k. k. Beztrisbaurimannschaft Ster.— Haasche Buchbrukeret in Stepr

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