Amtsblatt 1896/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. April 1896

3 Tragge. — Peter Weilguni, geb. 21. Jänner 1874 zu Neufisching, Bezirk Judenbura, r.=k., leg., Eltern: Matthias Weilguni und Antonia, geb. Merkt, Werksarbeiter in Zeltweg, Taufpathin: Maria Pucher, Arbeitersgattin, Hebamme: Genovefa Mitterberger. Steyr, am 16. April 1896. Z. 5482. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Schwindeltreiben in Spanien. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. April 1896, Z. 10.560, wird das Treiben einer Bande von Abenteurern in Spanien, welche unter allerlei Vorspiegelungen leichtgläubigen Personen Geldbeträge herauszulocken versucht und auf welches in dem Statthalterei¬ Präsidial=Erlasse vom 2. August 1893, Z. 1731/Pr., auf¬ merksam gemacht wurde, fortgesetzt. Diese Schwindelart, Entierro- (Vergrabungs=) Schwin¬ del genannt, besteht darin, dass Briefe mit fingierter Adresse angefertigt werden, in welchen von Reichthümern, welche politisch oder criminell compromittierte Personen vergraben haben sollen, erzählt und der Empfänger des Schreibens aufgesordert wird, durch Einsendung von Geldbeträgen an eine dritte Person oder an den Briefsteller selbst, dazu be¬ hilflich zu sein, einen angeblich in der Nähe des Wohnortes des Adressaten verborgenen Schatz zu heben. In letzter Zeit sind neuerlich viele derartige Fälle bekannt geworden u. zw. aus dem Küstenlande (Briefe mit der Unterschrift des angeblichen Sträflings Angel de Arrelana in Castillo forte de Barcelona), aus Oberöster¬ reich (in den Briefen als Rückadresse angegeben Don Joaquin Guarcia, C. Mendipabal Nr. 61, Int. pral. Madrid und Don Julio Moreno C. de las Margaritas Nr. 19 Bellas vistas Madrid), aus Vorarlberg (Unterschrift Angel de Arrelana), aus Böhmen (Unterschriften Enrique Sanchez Ocana, Victorio Bueno Gurmann, Arturo Santa Malta und Pedro Torres), aus Steiermark (Unterschrift Victorio Bueno Gurmann), aus Schlesien (ein Brief mit der Rückadresse Laureano Didont, Paseo de la Florida Nr. 17, 3° Madrid, der andere mit der Rückadresse Alberto Bernis, Calle de S. Vicento Baja Nr. 63 duplicado Quarto 4° de¬ velsa Madrid), aus Niederösterreich (Rückadressen Antonio Ramirez, Luisa Ferdinanda 16, 3° Madrid — Gayetano Gomez, Comisionista, San Vicente alta 65, 4° Madrid — Alberto Barnen, Fonda Petit Formos en Calatayeed, Zaragoza—Carlo Barzben, Hermosilla 29, pral. interior izgdo Madrid). Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei = Präsidiums in Linz vom 13. April l. J., Z. 1001/Präs., setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen mit Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 6. August 1893, Z. 9928, behufs neuerlicher Belehrung und Warnung der Bevölkerung in die Kenntnis. Steyr, am 15. April 1896. Z. 5593. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Heinrich Krusche. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 11. April 1874 in der Gemeinde G.=Köbunyz (Kaisersteinbruch) im Comitate Wieselburg in Ungarn geborenen, in Jungferndorf im Be¬ zirke Freiwaldau heimatberechtigten Knechtes Heinrich Krusche, eines Sohnes der bereits verstorbenen Taglöhnerin Josefa Krusche, angesucht. Der genannte Stellungspflichtige soll anfangs des vorigen Jahres in Bruck a. d. Leitha im Dienste gestanden sein und von dort aus sich in seine Geburtsgemeinde be¬ geben haben, doch blieben alle Nachforschungen nach dem¬ selben sowohl in Bruck a. d. Leitha, als auch in seinem Ge¬ burtsorte ohne jeden Erfolg. Zufolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. April 1896, Z. 6302/IV, intimierten Er¬ lasses des h. k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 6. April 1896, Z. 8316/IIa, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat oder ge¬ storben ist. Ueber ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 18. April 1896. Z. 5436. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6024/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr zwischen den Ländern Oberöster¬ reich und Salzburg. Mit Rücksicht auf die Abnahme der Maul= und Klauen¬ seuche im Gebiete des politischen Bezirkes Salzburg (Um¬ gebung) findet die k. k. Statthalterei die mit der hierämt¬ lichen Kundmachung vom 15. Februar 1896, Z. 2273/II, getroffenen Verfügungen betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Stadtgebiete Salzburg und den Gerichtsbezirken Thalgau, Mattsee, Neumarkt und Obern¬ dorf des Landes Salzburg nach Oberösterreich auf den Ge¬ richtsbezirk Mattsee und das Gebiet der Stadt Salzburg einzuschränken. Im Hinblicke auf das Erlöschen der Maul= und Klauenseuche im hiesigen Verwaltungsgebiete hat auch die k. k. Landesregierung in Salzburg unterm 3. April l. J., Z. 3940, die bezüglich der Einfuhr von Klauenthieren aus Oberösterreich nach Salzburg mit der hierämtlichen Kund¬

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