Amtsblatt 1896/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. April 1896

Nr. 17 1896 Eiltts¬ Tut der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 23. April. Z. 610. B.=Sch.=R. An die Schulleitungen Bad Hall, Gassenz, Rematen, Kirchberg, Losenstein, St. Mlarien und St. Ulrich. Die seinerzeit bestellten Wandkarten von Oberösterreich und Salzburg von Fees und Commenda sind hieramts ein¬ getroffen und werden demnächst den Schulleitungen über¬ mittelt werden. Der Betrag von 2 fl. 20 kr. per Exemplar ist ehestens einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 22. April 1896. Z. 5232. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Gesuche um die erhöhten Witwen= und Waisen¬ Pensionen. Zufolge Verordnungsblatt für die k. k. Landwehr Nr. 13 vom 1. April 1896 sind im Sinne des § 1, alinea 1, des Gesetzes vom 28. März 1896, betreffend die weitere Aus¬ dehnung bzw. Anwendung des Witwen= und Waisen=Ver¬ sorgungs=Gesetzes vom 27. April 1887, jene Witwen bezw. Waisen, deren Gatten (Vater) vor dem 30. April 1887 verstorben sind, falls sie allen Bedingungen für die Pensionsfähigkeit entsprechen (§ 1, 2, 3 und 20 des Gesetzes vom Jahre 1887) aufzufordern, ihre diesfälligen Gesuche um Neuanweisung oder Umwandlung der Ver¬ sorgungsgebür sofort einzureichen. Nach § 4 des dermaligen Gesetzes hat bei jenen dieser Witwen und Waisen, welche bereits im Be¬ zuge von normalmäßigen oder Gnadenver¬ sorgungsgenüssen stehen — falls die gesetzlich festge¬ stellten Versorgungsbezüge für die hinterbliebene Familie zusammengenommen sich günstiger gestalten — die Neuanweisung zu erfolgen, entgegengesetzten Falles ver¬ bleiben dieselben, solange dieses Verhältnis andauert, in ihren bisherigen Bezügen. Erstere haben jedoch auf keinerlei Nachtrag für die Vergangenheit Anspruch. Auf die schon derzeit in normalmäßiger Versorgung stehenden Militär¬ Beamtens= (Gagisten=) Witwen und =Waisen ist das neue Gesetz nicht rückwirkend. Mit Bezug auf Vorstehendes sind die eingangs er¬ wähnten, im dortigen Gemeindegebiete domicilierenden Witwen und Waisen von diesem Gesetz mit dem Beifügen zu verständigen, dass den diesfälligen Gesuchen alle vor¬ geschriebenen Beilagen (Tauf= und Trauschein der Witwe, Taufscheine der Kinder (Waisen), Todtenscheine, Bestätigung des ehelichen Zusammenlebens 2c. anzuschließen wären. Steyr, am 15. April 1896. Z. 5681. An sämmtliche Sanitäts=Gemeinde=Vor¬ stekungen und Herren Gemeinde=Kerzte. Nachfolgend wird die Kundmachung der hohen k. k. Statthalterei in Linz, betreffend die Neuwahl der Vertreter des Bezirkes Steyr in die Aerztekammer, sowie das Ver¬ zeichnis aller wahlberechtigten (activ=passiv) Aerzte des Be¬ zirkes Steyr veröffentlicht, und werden gleichzeitig die Stimmzettel, welche verschlossen den Gemeinde=Vorstehungen zur Anhervorlage bis längstens 30. April zu übergeben sind, an die Sanitäts=Gemeinde=Vorstehungen expediert. Nr. 6480/V. Kundmachung betreffend die Wahlen in die oberösterr. Aerztekammer. Mit Bezug auf die h. ä. Verordnung vom 14. Mäcz 1893 (L.=G. u. V.=Bl. Nr. 10) betreffend die Bildung der Aerztekammer für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns wird die Wahl der Mitglieder der Aerztekammer und ihrer Stellvertreter für die Dauer der nächsten dreijährigen Functionsperiode auf Donnerstag den 30. April l. J. ausgeschrieben. Die in der obeitierten Verordnung provisorisch fest¬ gesetzten Wahlgruppen sind zufolge Beschlusses der oberösterr. Aerztekammer vom 20. März l. J. als den Bedürfnissen der Aerzte am besten entsprechend als definitive bestimmt worden. Die wahlberechtigten Aerzte haben die ihnen von der politischen Behörde zuzustellenden Stimmzettel bis zum 30. April l. J. auszufertigen und eigenhändig unterschrieben an die politische Behörde entweder persönlich abzugeben, oder derart einzusenden, dass dieselben noch am 1. Mai bei letzterer eintreffen.

2 Zum Zwecke der Geheimhaltung der Wahl sind die erdnungsmäßig ausgefüllten Stimmzettel an den gummierten Rändern zu verkleben, so dass nur der den Namen des Wählers tragenden Theil derselben, welcher vor dem Seru¬ tinium abgetrennt wir frei bleibt. Gleichwie im Jahre 1893 sind von jedem Wähler in der Landeshauptstadt Linz je 3 Kammermitglieder und 3 Stellvertreter derselben, in den übrigen 16 Wahlgruppen e ein Kammermitglied und 1 Stellvertreter desselben auf dem Stimmzettel zu nominieren. Die politischen Behörden sind nicht berechtigt, nach dem 1. Mai l. J. noch einlangende Stimmzettel für die Wahl anzunehmen, und werden die bis zu diesem Tage präsen¬ tierten Stimmzettel der k. k. Statthalterei zur Vornahme des Scrutiniums durch den Kammervorstand vorlegen. Als gewählt erscheinen in jeder Wahlgruppe jene Kammermitglieder und Stellvertreter derselben, auf welche die meisten giltig abgegebenen Stimmen aus dieser Wahlgruppe entfallen sind. Bei sich ergebender Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Wahlresultat sowie der Tag der Neuconstituierung der Aerztekammer werden kundgemacht werden. Linz, am 15. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. X. Wahlgruppe: Steyr (Land). Amon Alois, St. Ulrich. Elmanthaler Jakob, Wolfern. Dr. Frank Friedrich, Garsten. Dr. Fessl Rudolf, Wei߬ kirchen. Hager Adolf, Ried bei Kremsmünster. Hamann August, Thannstetten. Dr. Haidenthaler Josef, Bad Hall. Dr. Kränzl Friedrich, Sierninghosen. Koos Josef junior, Kematen. Latzenberger Ignaz, Sippbachzell. Dr. Maade Karl, Reichraming. Dr. Magerl Otto, Bad Hall. Mally Felician, Weyer. Mayrlechner Josef, Sierning. Mittern¬ dorfer Rudolf, Großraming. Dr. Müller Josef, Krems¬ münster. Neureiter Ignaz, Aschach a. d. St. Dr. Pessl Gottlieb, Pfarrkirchen bei Bad Hall. Dr. Pierer Hermann, Neuhofen. Dr. Pierer Franz, St. Marien. Ploy Karl, Garsten. Dr. Pollak Wilhelm, Bad Hall. Ramnek Anton, Kremsmünster. Dr. Rabl Johann, Bad Hall. Sterneder Josef, Wartberg. Dr. Thavonat Eduard v., Weyer. Ull¬ mann Josef, Ternberg. Zöggeler Josef, Losenstein. Steyr, den 20. April 1896. Z. 562/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Stiftungs=Plätze. Dieselben werden infolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 3. April l. J., Z. 780, auf den Erlass der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. April l. J., Z. 4567, Amtsblatt Nr. 15, betreffend die Besetzung von Stistungs= und Zahlplätzen in der k. u. k. Marine=Akademie in Fiume, den Militär=Er¬ ziehungs= und Bildungs=Anstalten und dem Officierstöchter¬ Institute in Oedenburg aufmerksam gemacht. Steyr, den 15. April 1896. Z. 5214. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Landsturmpflichtigen des Jahr¬ ganges 1874. Laut der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Juden¬ burg vom 9. März 1896, Z. 24801, ist der Aufenthaltsort und die Zuständigkeitsgemeinde der folgenden Landsturm¬ pflichtigen unbekannt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie = Posten=Commanden werden demnach aufge¬ fordert, diesbezüglich die nöthigen Erhebungen einzuleiten und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Josef Maier, geb. 4. Februar 1874 zu Murdorf, Bezirk Judenburg, r.=k., leg., Eltern: Josef Maier und Rosalia, geb. Rate, Hüttenarbeiter in Wasendorf, Tauspathin: Francisca Reiter, Bäuerin in Murdorf, Hebamme: Maria Scheikl. — Legitimiert durch die am 14. Jänner 1883 in Fohnsdorf geschlossene Ehe der Eltern. — Martin Suppan, geb. 7. Nov. 1874 zu Dietersdorf, Bezirk Judenburg, r.=k., leg., Eltern: Georg Suppan und Hedwig, geb. Tscheball, Bergmann in Dietersdorf, Tauspathin: Elisabeth Stahl, Hausiererin, Hebamme: A. Trogger. Albert Pucher, geb. 4. Juli 1874 zu Neufisching, Bezirk Judenburg, r.=k., ehelich, Eltern: Gregor Pucher und Maria, geb. Hamitsch, Werksarbeiter in Neufisching, Tauspathin: Josefa Luiggi, Gastwirtin, Hebamme: Genovefa Mitterberger. Franz Hribar, geb. 4. October 1874 zu Neufisching, Bezirk Judenburg, r.=k., ehelich, Eltern: Georg Hribar und Maria, geb. Möblicher, Kesselschmied in Neusisching, Tauf¬ pathin: Anna Mathiasch, Zeugschmiedsgattin, Hebamme: Maria Mauser. — Alois Mößnartz, geb. 6. November 1874 zu Fohnsdorf, Bezirk Judenburg, r.=k., ehelich, Eltern: Alois Mößnartz und Susanna, geb. Matschnigg, Bergmann in Fohnsdorf, Tauspathin: Barbara Holzer, verw. Pretzenbacher, Hebamme: Agatha Tragge. — Anton Maier, geb. 7. Jänner 1874 zu Kienberg, Bezirk Judenburg, r.=k., unehelich, Mutter: Maria Maier, Inwohnerin in Kienberg, Tauspathin: Agatha Tapot, Bäuerin, Hebamme: Kunigunde Walch. — Jakob Kienberger, geb. 18. Juli 1874 zu St. Lorenzen, Bezirk Judenburg, r.=k., ehelich, Eltern: Johann Kienberger und Juliana, geb. Pichler, Köhler beim vulgo Luckner in St. Lorenzen, Tauspathin: Maria Feichtmaier, verw. Lucknerin, Realitätenbesitzerin in Preg. — Gregor Globotznigg, geb. 17. September 1874 zu Wasendorf, Bezirk Judenburg, r.=k., ehelich, Eltern: Gregor Globotznigg und Johanna, geb. Troppauer, Hammerarbeiter in Wasen¬ dorf, Tauspathin: Theresia Sallacher, Werksarbeitersgattin, Hebamme: Theresia Goldfinger. — Bernhard Mach, geb. 8. April 1874 zu Neufisching, Bezirk Judenburg, r.=k., leg., Eltern: Bernardin Mach und Maria, geb. Maierkolm, Kesselschmied im Werke Zeltweg, Neufisching Nr. 4, Tauf¬ pathin: Maria Pirkwieser, Arbeitersgattin, Hebamme: Josefa Obermaier. — Andreas Scholz, geb. 9. Juni 1874 zu Zeltweg, Bezirk Judenburg, r. k., ehelich, Eltern: Gottfried Scholz und Anna, geb. Rimpfl, Schlosser in Zeltweg, Tauspathin: Julie Schaffer, Wirtspächterin, Hebamme: Anna Saal. — Florian Puntscher, geb. 15. December 1874 zu Dietersdorf, Bezirk Judenburg, r.=k., unehelich Mutter: Maria Puntscher von Annabichl in Kärnten, Tauspathin: Theresia Dor, Knappenweib, Hebamme: Agatha

3 Tragge. — Peter Weilguni, geb. 21. Jänner 1874 zu Neufisching, Bezirk Judenbura, r.=k., leg., Eltern: Matthias Weilguni und Antonia, geb. Merkt, Werksarbeiter in Zeltweg, Taufpathin: Maria Pucher, Arbeitersgattin, Hebamme: Genovefa Mitterberger. Steyr, am 16. April 1896. Z. 5482. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Schwindeltreiben in Spanien. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. April 1896, Z. 10.560, wird das Treiben einer Bande von Abenteurern in Spanien, welche unter allerlei Vorspiegelungen leichtgläubigen Personen Geldbeträge herauszulocken versucht und auf welches in dem Statthalterei¬ Präsidial=Erlasse vom 2. August 1893, Z. 1731/Pr., auf¬ merksam gemacht wurde, fortgesetzt. Diese Schwindelart, Entierro- (Vergrabungs=) Schwin¬ del genannt, besteht darin, dass Briefe mit fingierter Adresse angefertigt werden, in welchen von Reichthümern, welche politisch oder criminell compromittierte Personen vergraben haben sollen, erzählt und der Empfänger des Schreibens aufgesordert wird, durch Einsendung von Geldbeträgen an eine dritte Person oder an den Briefsteller selbst, dazu be¬ hilflich zu sein, einen angeblich in der Nähe des Wohnortes des Adressaten verborgenen Schatz zu heben. In letzter Zeit sind neuerlich viele derartige Fälle bekannt geworden u. zw. aus dem Küstenlande (Briefe mit der Unterschrift des angeblichen Sträflings Angel de Arrelana in Castillo forte de Barcelona), aus Oberöster¬ reich (in den Briefen als Rückadresse angegeben Don Joaquin Guarcia, C. Mendipabal Nr. 61, Int. pral. Madrid und Don Julio Moreno C. de las Margaritas Nr. 19 Bellas vistas Madrid), aus Vorarlberg (Unterschrift Angel de Arrelana), aus Böhmen (Unterschriften Enrique Sanchez Ocana, Victorio Bueno Gurmann, Arturo Santa Malta und Pedro Torres), aus Steiermark (Unterschrift Victorio Bueno Gurmann), aus Schlesien (ein Brief mit der Rückadresse Laureano Didont, Paseo de la Florida Nr. 17, 3° Madrid, der andere mit der Rückadresse Alberto Bernis, Calle de S. Vicento Baja Nr. 63 duplicado Quarto 4° de¬ velsa Madrid), aus Niederösterreich (Rückadressen Antonio Ramirez, Luisa Ferdinanda 16, 3° Madrid — Gayetano Gomez, Comisionista, San Vicente alta 65, 4° Madrid — Alberto Barnen, Fonda Petit Formos en Calatayeed, Zaragoza—Carlo Barzben, Hermosilla 29, pral. interior izgdo Madrid). Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei = Präsidiums in Linz vom 13. April l. J., Z. 1001/Präs., setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen mit Beziehung auf den h. ä. Erlass vom 6. August 1893, Z. 9928, behufs neuerlicher Belehrung und Warnung der Bevölkerung in die Kenntnis. Steyr, am 15. April 1896. Z. 5593. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Heinrich Krusche. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 11. April 1874 in der Gemeinde G.=Köbunyz (Kaisersteinbruch) im Comitate Wieselburg in Ungarn geborenen, in Jungferndorf im Be¬ zirke Freiwaldau heimatberechtigten Knechtes Heinrich Krusche, eines Sohnes der bereits verstorbenen Taglöhnerin Josefa Krusche, angesucht. Der genannte Stellungspflichtige soll anfangs des vorigen Jahres in Bruck a. d. Leitha im Dienste gestanden sein und von dort aus sich in seine Geburtsgemeinde be¬ geben haben, doch blieben alle Nachforschungen nach dem¬ selben sowohl in Bruck a. d. Leitha, als auch in seinem Ge¬ burtsorte ohne jeden Erfolg. Zufolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. April 1896, Z. 6302/IV, intimierten Er¬ lasses des h. k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 6. April 1896, Z. 8316/IIa, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat oder ge¬ storben ist. Ueber ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 18. April 1896. Z. 5436. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6024/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr zwischen den Ländern Oberöster¬ reich und Salzburg. Mit Rücksicht auf die Abnahme der Maul= und Klauen¬ seuche im Gebiete des politischen Bezirkes Salzburg (Um¬ gebung) findet die k. k. Statthalterei die mit der hierämt¬ lichen Kundmachung vom 15. Februar 1896, Z. 2273/II, getroffenen Verfügungen betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Stadtgebiete Salzburg und den Gerichtsbezirken Thalgau, Mattsee, Neumarkt und Obern¬ dorf des Landes Salzburg nach Oberösterreich auf den Ge¬ richtsbezirk Mattsee und das Gebiet der Stadt Salzburg einzuschränken. Im Hinblicke auf das Erlöschen der Maul= und Klauenseuche im hiesigen Verwaltungsgebiete hat auch die k. k. Landesregierung in Salzburg unterm 3. April l. J., Z. 3940, die bezüglich der Einfuhr von Klauenthieren aus Oberösterreich nach Salzburg mit der hierämtlichen Kund¬

4 machung vom 14. März l. J., Z. 4476, bekanntgegebenen Verkehrs=Beschränkungen wieder außer Kraft gesetzt. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 9. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. April 1896. Z. 5713. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. April bis 17. April 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaft Großamberg. 2. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Tollet, Ortschaft Ober¬ wödling. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Schmierreith. 3. Bezirk Ried: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Jetzing. 3. Schweinepest. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Hörsdorf: Gemeinde Hofkirchen, Ortschaft Aigen; Gemeinde und Ortschaft Taufkirchen. Steyr, am 22. April 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Alle vorgeschriebenen Schul=Drucksorten sowie die mit Erlass der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr im Erlasse vom 7. April 1896, Z. 5168, erwähnte Drucksorte Krankheits=Anzeige sind in der Haas'sde Buchdruckerei in Stege, Geünmarkt Nr. 7 vorräthig. Redaetion und Verlag der k. k. Bezirksbaupimannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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