Amtsblatt 1896/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. April 1896

3 auf den nunmehr günstigen Gesundheitszustand der Klauen¬ thiere in Oberösterreich die Verfügungen vom 5. März l. J., Z. 6862, womit die Einfuhr von lebenden Klauenthieren aus Oberösterreich nach Tirol und Vorarlberg verboten wurde, wieder außer Kraft gesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 9. April 1896, Nr. 6023/II, unter Bezugnahme auf den hochdortigen Erlass vom 12. März l. J., Z. 4325, (Amtsblatt Nr. 12) in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 13. April 1896. Z. 5273. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 5868/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit lebenden und geschlachteten Schweinen zwischen Oesterreich = Ungarn und Serbien. Zufolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 1. April d. J., Z. 8322, hat laut der Mit¬ theilung des Ministeriums des Aeußern der königl. serbische Minister des Innern mittelst Erlasses vom 19. Februar (A.=St.) l. J. die Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch, den übrigen in der serbischen Verbots=Verordnung vom 11. und 23. August 1895, Nr. 6518, erwähnten Ver¬ arbeitungen von Schweinefleisch und von Schmalz aus Oesterreich=Ungarn und dem Occupationsgebiete nach Serbien wieder gestattet, insoferne hiebei die Vorschriften des Art. 2 der Thierseuchen=Uebereinkunft vom 9. August 1892, R.=G.=Bl. Nr. 106 ex 1893, eingehalten werden. Zufolge des weiteren Erlasses des hohen Ministeriums des Innern vom gleichen Tage, Z. 7983, hat das königl. ungarische Ackerbau=Ministerium mit der Verordnung vom 28. Februar l. J., Z. 324, die Einfuhr von ge¬ chlachteten Schweinen und von Schweinepro¬ ducten (frischem Schweinefleisch, Speck, Fette, Schinken, Salami, Wurstwaren, Häuten, Borsten) aus Serbien, sowie von Schlachtrindern im directen Verkehre nach den Comi¬ taten Temes, Torontal, Krasso=Szöreny, resp. den Städten Pancsova, Versecz, Temesvar Zimony (Semlin) wieder ge¬ stattet und dabei ausgesprochen, dass hinsichtlich der Ein¬ fuhr von Schweineproducten die Einfuhr auch die Durch¬ fuhr in dem Sinne in sich schließt, dass unter Einhaltung der für die Einfuhr normierten Bedingungen auch die Durchfuhr unter Voraussetzung zugelassen wird, dass der Staat des Bestimmungsortes resp. jener Staat, dessen Ge¬ biet durch die über Ungarn transitierende Sendung be¬ rührt wird, den Import beziehungsweise die Durchfuhr gestattet. Die k. k. Statthalterei findet auf Grund dieser Ministerial =Erlässe die Einfuhr von geschlechteten Schweinen aus Serbien im directen Eisenbahn¬ verkehr nach Oberösterreich unter den in der hierämtlichen Kundmachung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039/II, bezüglich der Regelung des Verkehres mit lebenden und geschlachteten Borstenvieh aus Ungarn festgesetzten Bedingungen ebenfalls zu gestatten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 6. April 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 13. April 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Alle vorgeschriebenen Schul=Drucksorten sowie die mit Erlass der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr im Erlasse vom 7. April 1896, Z. 5168, erwähnte Drucksorte: Krankheits=Anzeige sind in der Haas'sder Buchdruckerei in Stege, Grünmarkt Nr. 7 vorräthig.

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